Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.10.1981 | BGH, 17.03.1982

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.05.1982 - 2 BvR 83/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1324
BVerfG, 03.05.1982 - 2 BvR 83/82 (https://dejure.org/1982,1324)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1982 - 2 BvR 83/82 (https://dejure.org/1982,1324)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1982 - 2 BvR 83/82 (https://dejure.org/1982,1324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; StPO § 146 § 264
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Verbots der Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verteidiger - Beschuldigter - Tat eines früheren Mandanten - Interessenkonflikt - Engen Sachzusammenhang - Verteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1803
  • MDR 1983, 23
  • NStZ 1982, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 28.09.1984 - Ws 78/84
    Vielmehr kann eine Interessenkollision auch bei einem über die Tatidentität (§ 264 StPO ) hinausgehenden Zusammenhang i. S. des § 3 StPO ("Tatbeteiligung im weiteren Sinne" - vgl. BVerfG, NStZ 1982, 294 [hier: IV (449) 194 d]) drohen .
  • OLG Celle, 17.08.1984 - 2 Ss OWi 124/84
    Ein Fall, in dem selbständige Taten zeitlich und räumlich zusammenfallen und derart in einem engen Sachzusammenhang stehen, daß infolge Sachverhaltsverknüpfung ein Interessenkonflikt naheliegt (BVerfG MDR 1983, 23 [hier: IV (449) 194 d]) .
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - 2 StR 263/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,942
BGH, 23.10.1981 - 2 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,942)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - 2 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,942)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - 2 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Befreiung vom Schöffendienst - Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Ersetzung eines verstorbenen Hauptschöffen durch einen Hilfsschöffen

  • rechtsportal.de

    GVG § 49 Abs. 2 Satz 1 (i.d.F. des StVÄG 1979)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 244
  • NJW 1982, 294
  • MDR 1982, 162
  • NStZ 1982, 168 (Ls.)
  • NStZ 1982, 294
  • StV 1982, 105
  • JR 1982, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

    Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (BGH-Urteil vom 23.10.1981 2 StR 263/81, NJW 1982, 295).
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 3 Z 62/88

    Eintragung des Gewinnabführungsvertrages mit einer GmbH als

    Die OLG'e Düsseldorf ( NJW 1982, 294 ) und Celle (WM 1988, 47) begründen die nach ihrer Ansicht fehlende Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Eintragung des Gewinnabführungsvertrages einer GmbH auch damit, daß dessen steuerliche Anerkennung nicht von einer Eintragung im Handelsregister abhängig sei.
  • LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97

    Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ;

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  • FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

    Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (BGH-Urteil vom 23.10.1981 2 StR 263/81, NJW 1982, 295 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1139
BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81 (https://dejure.org/1982,1139)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1982 - 2 StR 414/81 (https://dejure.org/1982,1139)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1982 - 2 StR 414/81 (https://dejure.org/1982,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Wirksamkeit einer Schöffenwahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 294
  • StV 1982, 203
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).

    Soweit der Senat in der Entscheidung BGH NStZ 1982, 294 bei gleicher Sachlage das Verfahren eingestellt und damit die gegenteilige Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, gibt er diese Rechtsansicht auf.

  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Zwar könnte - auch ohne förmlichen Abgabebeschluß (vgl. BGH NStZ 1982, 294) - in der durch das Amtsgericht L. erfolgten, auf eine Rücksprache des Verteidigers mit dem Vorsitzenden der Strafkammer zurückgehenden Abgabe der Akten an das Landgericht noch eine Vereinbarung der beiden Gerichte, wie sie § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO verlangt, gesehen werden.

    Eine Verbindung nach § 13 StPO setzt jedoch voraus, daß es sich um verschiedene Gerichte gleicher Ordnung handelt (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564); denn § 13 StPO betrifft nur die Frage der örtlichen Zuständigkeit.

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Zum einen gilt diese Vorschrift - wie der Hinweis auf die §§ 7 bis 11 StPO ergibt - nur für Strafsachen, die bei mehreren örtlich verschieden zuständigen Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564; Pfeiffer a.a.O. § 13 Rdn. 1, 3; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 2, 4).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 ARs 127/02

    Verfahrensverbindung; Vorlagevoraussetzungen (örtliche Zuständigkeit; keine

    Die Vereinbarung besteht in einem förmlichen Abgabebeschluss (BGH NStZ 1982, 294) und einem darauf folgenden förmlichen Übernahmebeschluss (Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO § 13 Rdn. 5).
  • BGH, 23.03.2006 - 3 StR 458/05

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; bandenähnliche

    Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf als dem gemeinschaftlichen oberen Gericht (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (vgl. BGHSt 22, 232, 234; BGH NStZ 1982, 294).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 AR 69/02

    Anhängiges Verfahren - Verfahrensverbindung - Sachliche Zuständigkeit - Örtliche

    Die Vereinbarung besteht in einem förmlichen Abgabebeschluss (BGH NStZ 1982, 294) und einem darauf folgenden förmlichen Übernahmebeschluss (Kleinknecht/Meyer- Goßner, aaO § 13 Rdn. 5).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

    Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96

    Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines

    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; 37, 15, 20; 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564; die hiergegen von Felsch in NStZ 1996, 163 erhobenen Bedenken teilt der Senat nicht).
  • BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93

    Feststellung der Zuständigkeit eines Jugendgerichts - Abgabe des Verfahrens vor

    Die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Schöffengericht Villingen-Schwenningen war mangels einer zu diesem Gericht erhobenen Anklage - oder einer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mülheim a.d. Ruhr erfolgten wirksamen Abgabe der Sache - unwirksam (vgl. auch BGH, Urt. v. 17. März 1982 - 2 StR 414/81).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der

    Auf § 13 Abs. 2 StPO läßt sich der Übernahme- und Verbindungsbeschluß schon deshalb nicht stützen, weil diese Vorschrift nur die örtliche Zuständigkeit betrifft und daher voraussetzt, daß es anders als hier um eine Verfahrensübernahme zwischen Gerichten gleicher Ordnung geht (BGHSt 37, 15, 17; 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1986, 564; 1982, 294).
  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 388/88

    Verhältnis mehrerer Gerichte gleicher und ungleicher Ordnung bei der Übernahme

  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 305/86

    Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrenshindernis -

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