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   BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82   

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https://dejure.org/1982,1154
BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82 (https://dejure.org/1982,1154)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1982 - 2 StR 192/82 (https://dejure.org/1982,1154)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1982 - 2 StR 192/82 (https://dejure.org/1982,1154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke - Einzelfallage - Einzelfallbetrachtung - Berücksichtigung der schweren Schuld - Anforderungen an die Begründung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen schwerer Schuld - Bedeutung und Zusammenwirken ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 332
  • StV 1982, 335
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Der Unrechtsgehalt der Tat, der auch in der gesetzlichen Strafandrohung zum Ausdruck kommt, darf demnach auch bei der Prüfung, ob die Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld geboten ist, nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 1982 - 2 StR 192/82, NStZ 1982, 332).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Dies läßt eine Auseinandersetzung mit dem objektiven Tatgeschehen sowie dem Tatbeitrag der Angeklagten und daran anschließend insbesondere eine Bewertung des Tatunrechts am Maßstab der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts vermissen, die bei dem Rückschluß vom objektiven Unrechtsgehalt der Tat auf die zurechenbare Schuld des jugendlichen Täters jedenfalls nicht unberücksichtigt bleiben darf (BGH NJW 1972, 693; StV 1982, 335, 336 m.w.Nachw.).
  • AnwG Hamburg, 10.06.2008 - II AnwG 21/07

    Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

    Ebenso wenig ist erheblich, ob das Verhalten des Rechtsanwalts tatsächlich für seinen Mandanten schädlich oder für die andere Partei nützlich ist (so BGHSt 18, 192; 17, 305; BGH NStZ 1982, 332 und EGH Gelle BRAK-Mitteilung 1981, 44).
  • OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01

    Jugendstrafe, Schwere der Schuld, schädliche Neigungen, Erziehungsgedanke,

    Das äußere Tatgeschehen hat in nur insoweit Berücksichtigung zu finden, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Täters zulässt (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522; Sonnen, a.a.O., § 17 Rndziff. 22; Brunner in Brunner/Dölling, JGG, 10. Aufl., § 17 Rndziff. 14).

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vorrangig zu beachten, (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 6).

  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Allerdings kann die Bewertung des Tatunrechts, wie es sich in der gesetzlichen Strafdrohung widerspiegelt, nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben und ist als Strafzweck neben der Erziehungswirksamkeit auch das Erfordernis des gerechten Schuldausgleichs bedeutsam (vgl. BGH in NStZ 1982, 332; StV 1994, 598 f.).
  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).
  • LG Köln, 01.09.2017 - 322a KLs 1/17
    Entscheidend ist mithin die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, Urteil vom 23.04.1982, Az. 2 StR 192/82 - zit. nach juris - ).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

    Allerdings kann die Bewertung des Tatunrechts, wie es sich in der gesetzlichen Strafdrohung widerspiegelt, nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben und ist als Strafzweck neben der Erziehungswirksamkeit auch das Erfordernis des gerechten Schuldausgleichs bedeutsam (vgl. BGH in NStZ 1982, 332; StV 1994, 598 f.).
  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05

    Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft;

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vornehmlich zu beachten (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 8).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Dies ändert jedoch nichts daran, daß auch bei der reinen Schuldstrafe das Wohl des Jugendlichen im Vordergrund steht (BGH a.a.O. S. 226; BGHSt 16, 261, 263), wodurch der Erziehungsgedanke wiederum vorrangige Bedeutung erhält (BGHSt a.a.O.; GA 1982, 553, 554= NStZ 1982, 332 ; NJW 1992, 380 ; StV 1994, 598, 599; NStZ-RR 1996, 120).
  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 345/82

    Verwirklichung des Besitztatbestandes von Betäubungsmitteln beim Erbringen einer

  • BGH, 10.07.1987 - 2 StR 243/87

    Tatrichterliche Beurteilung im Fall, dass nicht eindeutig festgestellt werden

  • LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 850/83

    Straferschwerende Bewertung der schweren Folgen einzelner nicht festgestellter

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