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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81   

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BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81 (https://dejure.org/1981,209)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1981 - 3 StR 290/81 (https://dejure.org/1981,209)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1981 - 3 StR 290/81 (https://dejure.org/1981,209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Wirkungen der vorläufigen Einstellung des Verfahrens

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine strafverschärfende Berücksichtigung einer vorläufig eingestellten Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 154 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 197
  • MDR 1982, 67
  • NStZ 1982, 40
  • StV 1982, 19
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
    Das gilt auch, wenn nicht die erkennende Strafkammer, sondern die zunächst mit der Sache befaßte Jugendkammer den Einstellungsbeschluß erlassen hat (Fortbildung von BGH, Beschl. v. 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und Beschl. v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Die Strafkammer durfte diesen Sachverhalt bei der Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht zu seinem Nachteil verwerten, weil das Verfahren insoweit durch Gerichtsbeschluß nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt und der Angeklagte auch nicht darauf hingewiesen worden war, daß die Tat gleichwohl strafschärfend berücksichtigt werden könne (Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
    Die vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO beendet nicht nur die gerichtliche Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage (vgl. BGHSt 10, 88, 90; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 154 Rdn. 17).

    Die vorläufige Einstellung schafft ein Verfahrenshindernis, solange ein Wiederaufnahmebeschluß (§ 154 Abs. 5 StPO) nicht ergangen ist (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 192), und erlangt unter bestimmten Voraussetzungen sogar Rechtskraft (BGHSt 10, 88, 93 f.).

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
    Das gilt auch, wenn nicht die erkennende Strafkammer, sondern die zunächst mit der Sache befaßte Jugendkammer den Einstellungsbeschluß erlassen hat (Fortbildung von BGH, Beschl. v. 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und Beschl. v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Die Strafkammer durfte diesen Sachverhalt bei der Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht zu seinem Nachteil verwerten, weil das Verfahren insoweit durch Gerichtsbeschluß nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt und der Angeklagte auch nicht darauf hingewiesen worden war, daß die Tat gleichwohl strafschärfend berücksichtigt werden könne (Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 30.10.1975 - 4 StR 578/75

    Berücksichtigung einer verbüßten Einzelstrafe bei Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht auch Gelegenheit haben, unter Berücksichtigung des § 53 Abs. 2 S. 2 (1. Halbsatz) in Verb, mit § 55 Abs. 1 StGB zu prüfen, ob es strafmildernd ins Gewicht fällt, daß die Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 12. Februar 1980 (UA S. 7 f.) bei der Gesamtstrafenbildung nicht mehr berücksichtigt werden konnte, weil der Angeklagte die Ersatzfreiheitsstrafe vor der ersten Hauptverhandlung in dieser Sache verbüßt hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75; Beschluß vom 20. Januar 1978 - 2 StR 743/77).
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 58/59

    Erforderlichkeit eines Antrags der Staatsanwaltschaft i.R.d. Wiederaufnahme des

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
    Sie entzieht darüber hinaus - anders als ein Absehen von der Verfolgung nach § 154 Abs. 1 StPO - der Staatsanwaltschaft insoweit die Möglichkeit, über das Verfahren zu verfügen, und überträgt sie kraft Gesetzes dem Gericht, das zur Wiederaufnahme weder an einen Antrag noch an eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft gebunden ist (BGHSt 13, 44 f.; Kleinknecht a.a.O. Rdn. 23; KMR-Müller, 7. Aufl. StPO § 154 Rdn. 25).
  • BGH, 20.01.1978 - 2 StR 743/77

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht auch Gelegenheit haben, unter Berücksichtigung des § 53 Abs. 2 S. 2 (1. Halbsatz) in Verb, mit § 55 Abs. 1 StGB zu prüfen, ob es strafmildernd ins Gewicht fällt, daß die Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 12. Februar 1980 (UA S. 7 f.) bei der Gesamtstrafenbildung nicht mehr berücksichtigt werden konnte, weil der Angeklagte die Ersatzfreiheitsstrafe vor der ersten Hauptverhandlung in dieser Sache verbüßt hatte (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1975 - 4 StR 578/75; Beschluß vom 20. Januar 1978 - 2 StR 743/77).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO beendet nicht nur die gerichtliche Anhängigkeit des von ihm betroffenen Teils der Anklage und schafft insoweit ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 559/08), sondern er erlangt - unter bestimmten Voraussetzungen - auch Rechtskraft (vgl. BGHSt 30, 197, 198).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    aa) Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren ist - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88, 89; Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198).

    Zur Beseitigung dieses Verfahrenshindernisses ist ein Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 9. November 2011 - 4 StR 300/11).

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 631/11

    Pflicht zur Kostenentscheidung bei das Verfahren beendenden Entscheidungen

    Ungeachtet ihrer Bezeichnung als "vorläufig" in § 154 Abs. 2 StPO führt die Einstellung nach dieser Norm zur Beendigung der gerichtlichen Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage und in diesem Umfang zu einem der weiteren Verfolgung entgegenstehenden Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81   

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https://dejure.org/1981,2337
BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81 (https://dejure.org/1981,2337)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1981 - 1 StR 332/81 (https://dejure.org/1981,2337)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - 1 StR 332/81 (https://dejure.org/1981,2337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der Kriminalität - Ladung von Gewährsleuten als Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 40
  • StV 1982, 2
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    Immerhin wird, sollte ein gleicher Antrag wieder gestellt werden, zu bedenken sein, daß zwar die Entscheidung, ob eine auf die Erforschung von Hilfstatsachen (etwa die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten oder Zeugen) gerichtete Beweisbehauptung tatsächlich erheblich ist, dem Tatrichter obliegt (KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl. § 244 Rdn. 121; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Urteil vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75), daß aber bei der Prüfung, ob die erbetene Beweiserhebung zur besseren Aufklärung der Sache beitragen könnte, die etwaige "mindere Beweisqualität" (BVerfG a.a.O. S. 360) anderer Beweismittel in Rechnung zu ziehen ist.
  • BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    Immerhin wird, sollte ein gleicher Antrag wieder gestellt werden, zu bedenken sein, daß zwar die Entscheidung, ob eine auf die Erforschung von Hilfstatsachen (etwa die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten oder Zeugen) gerichtete Beweisbehauptung tatsächlich erheblich ist, dem Tatrichter obliegt (KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl. § 244 Rdn. 121; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Urteil vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75), daß aber bei der Prüfung, ob die erbetene Beweiserhebung zur besseren Aufklärung der Sache beitragen könnte, die etwaige "mindere Beweisqualität" (BVerfG a.a.O. S. 360) anderer Beweismittel in Rechnung zu ziehen ist.
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80

    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; Geheimdienstliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 09.06.1980 - 3 StR 132/80

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Im Hinblick auf die veränderten Kriminalitätsstrukturen und der durch sie bewirkten erheblichen Erschwerung der Verbrechensaufklärung besteht in der neueren Rechtsprechung der Obergerichte und auch des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, daß die Bekämpfung der geschilderten Formen der Kriminalität den Einsatz anonymer Gewährsleute erfordert (BGH NStZ 1982, 40; 1983, 325, 326).

    Seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung stehen damit "andere nicht zu beseitigende Hindernisse" entgegen (§ 223 Abs. 1 StPO), die es zulässig machen, den Zeugen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen und dann das Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung zu verlesen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; BGH NStZ 1982, 40).

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1981 - 1 StR 322/81   

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https://dejure.org/1981,14639
BGH, 06.10.1981 - 1 StR 322/81 (https://dejure.org/1981,14639)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1981 - 1 StR 322/81 (https://dejure.org/1981,14639)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - 1 StR 322/81 (https://dejure.org/1981,14639)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisaufnahme - Zeuge - Angaben des Gewährsmannes - Einführung in Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 40
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