Rechtsprechung
BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Legalitätsprinzip - Verfolgungszwang - Verdächtiger - Aktualisierung des Willkürverbots - Rechtsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 2, Art. 3 Abs. 1; StPO § 152 Abs. 2
Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe - NStZ 1982
- BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 430
- NStZ 1983, 130 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise …
Die Vorschrift ist - ebenso wie § 152 Abs. 2 und § 160 StPO - eine Ausprägung des Legalitätsgrundsatzes, der zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1960 - 3 StR 28/60, BGHSt 15, 155, 159; Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; Urteil vom 18. Juni 1970 - III ZR 95/68, NJW 1970, 1543, 1544;… Kölbel in MüKo-StPO, § 160 Rn. 29 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82, NStZ 1982, 430 (zu § 152 Abs. 2 StPO)). - OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19
Volksverhetzung durch Aufruf zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen die in …
Sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft immer dann zur Aufnahme von Ermittlungen, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht (BVerfG NStZ 1982, 430; BGH NJW 1989, 96 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21
Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; …
Beschlüsse vom 2.10.2003 - 2 BvR 660/03 -, juris, Rn. 5, vom 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82 -, juris, Rn. 6, und vom 23.7.1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, 430 (jeweils im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens).vgl. zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips BVerfG, Beschluss vom 23.7.1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, 430.
- BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82
Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen …
- Die Einleitung, Führung und Nichteinstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft waren ebenso wie die Prozeßentscheidung des Oberlandesgerichts bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, deren Annahme der Vorprüfungsausschuß mit Beschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 - (veröffentlicht in: NStZ 1982, 430 ) abgelehnt hat: mangels Erfolgsaussicht, soweit sie sich gegen das Verhalten der Staatsanwaltschaft richtete; wegen Unzulässigkeit, soweit sie den Beschluß des Oberlandesgerichts angriff, weil u.a. eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt war und der Beschwerdeführer dessen Nachholung noch nicht beantragt hatte.Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verletzt den Beschwerdeführer auch insoweit nicht in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG , wie es nach dem Nichtannahmebeschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 - einer verfassungsrechtlichen Prüfung noch zugänglich ist (§§ 41, 96 BVerfGG ;… vgl. Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 96 Rdn. 5).
So liegt es hier aber ersichtlich nicht (siehe oben II. 2.; vgl. auch Nichtannahmebeschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -).
- BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Einstellung eines …
Dass das Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft so evident verzögert würde, dass diese Verzögerung und ein damit einhergehendes Unterlassen einer Abschlussentschließung nach § 170 StPO ausnahmsweise eine mit dem Rechtsstaatsgebot unvereinbare und den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG beeinträchtigende Dimension gewänne (vgl. dazu Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, S. 430), hat der Beschwerdeführer nicht dargetan. - OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank
Ein Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ist bereits dann gegeben, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde (BVerfG, NStZ 1982, 430;… Gercke in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 152 Anklagebehörde;… Legalitätsgrundsatz, Rn. 12). - OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss 104/88
Rechtsprechung
BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit Strafvereitelungsabsicht - Vollendungszeitpunkt einer Strafvereitelung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Versuch der Strafvereitelung durch Zusage einer Falschaussage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1601
- MDR 1982, 593
- NStZ 1982, 430
- StV 1982, 342
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben
Bei der Anfertigung der Erklärung handelt es sich also um eine straflose Vorbereitungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81, BGHSt 31, 10 ff.; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81, JZ 1982, 434 f.). - BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85
Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage
Eine solche Absprache stellt aber nach der geltenden Fassung des § 258 StGB noch nicht den Versuch einer Strafvereitelung dar (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 342; 1982, 346).Zwar finden sich in zahlreichen Entscheidungen Formulierungen wie die, daß nur der Verdacht einer "vor der Hauptverhandlung", nicht aber der Verdacht einer "in der Hauptverhandlung" begangenen (versuchten oder vollendeten) Begünstigung oder Strafvereitelung die Anwendung des § 60 Nr. 2 StPO rechtfertigen könne (vgl. z.B. BGHSt 1, 360, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; BGH Strafverteidiger 1982, 342; BGH NStZ 1981, 269; BayObLG …
- BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85
Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen
Es erscheint zweifelhaft, ob dieser Ansicht - die sich allerdings auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes berufen könnte (…vgl. Urt. vom 16. Januar 1980 - 2 StR 687/79 -, wohl auch Beschl. vom 8. Mai 1981 - 3 StR 163/81; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) - zu folgen ist.Zwar verlangt die einhellige Rechtsprechung (vgl. RGSt 72, 219; BGHSt 4, 130; BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.) einen Hinweis, wenn das Gericht eine beschworene Aussage als uneidliche werten will, um einen Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO zu heilen.
Denn auch unter Zugrundelegung der von der Revision vertretenen Grundauffassung bedurfte es im vorliegenden Fall eines derartigen Hinweises nicht, weil nach dem Verlauf der Hauptverhandlung die Angeklagten trotz der Vereidigung der genannten Zeugen nicht darauf vertrauen konnten, daß die Strafkammer die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin durch die Aussagen als erschüttert ansehen werde (vgl. BGH…, Urt. vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 - bei Dallinger MDR 1975, 725; ferner BGH NJW 1982, 1601, 1602 m.w.N.).
- BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor …
Vereinbarungen oder Zusagen, für den Vortäter in einem gegen ihn gerichteten gerichtlichen Verfahren falsch auszusagen, bewegen sich grundsätzlich im Bereich der straflosen Vorbereitungshandlung (BGHSt 31, 10, 13 [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81]; BGH NStZ 1982, 430, 431;… LK StGB 10. Aufl. § 258 Rdn. 17 ); die Schwelle zum Versuch wird erst durch den Beginn der falschen Zeugenaussage überschritten. - BGH, 07.06.2000 - 3 StR 559/99
Verbot der Vereidigung bei Vernehmung im Ausland im Wege der Rechtshilfe
Zu einem förmlichen Hinweis im Zusammenhang mit der Beweiserhebung oder in den Urteilsgründen, daß die nach ausländischen Verfahrensvorschriften zulässige, aber gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO verstoßende eidliche Zeugenvernehmung nur als uneidliche Aussage gewertet werden würde, war das Gericht nicht gehalten, denn es hatte diese mit deutschem Verfahrensrecht nicht in Einklang stehende Vereidigung nicht zu verantworten und deshalb weder einen Anlaß für Rückschlüsse aus der Vereidigungsentscheidung auf die Beweissituation gegeben (vgl. BGH NJW 1982, 1601, 1602) noch einen etwa begangenen Fehler zu heilen (…vgl. BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 4). - OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02
Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß …
Weil eine Rekonstruktion dieser Prozeßlage später nur in seltenen Fällen möglich ist, muß das Revisionsgericht deshalb in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflußen können (vgl. BGH StV 1981, 329; NJW 1982, 1601 ff. = NStZ 1982, 430 ff.; anderer Ansicht BGH in NStZ 1986, 130 = StV 1986, 89 ff. mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer 90 ff.;… Dahs, in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 60 Rn. 63;… Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rnr. 504, S. 243). - BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
Zustellung - Anordnung - Wirksameit - Vorsitzender
Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte. - OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03 Es kann hingegen nicht die unrichtige tatrichterliche Würdigung der Beweislage gerügt werden (BGH StV 1982, 342;… Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 34 m. w. Nachw.).
- BGH, 06.10.1982 - 2 StR 205/82
Vereidigungsverbot bei einer möglichen Strafbarkeit des Zeugen durch seine eigene …
Eine in dieser Aussage selbst liegende Vereitelungshandlung kann das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO jedoch nicht begründen (BGHSt 1, 360, 363; 19, 113, 114; BGH bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81 - Pelchen in KK StPO, § 60 Rdn. 24). - BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens …
Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen. - BGH, 20.04.1982 - 1 StR 39/82
Rüge der Glaubwürdigkeit eines Zeugen im Revisionsverfahren - Auswirkung der …
- BayObLG, 29.11.1990 - RReg. 3 St 160/90
Berücksichtigung von Strafvereitelungshandlungen ; Verschrottung eines …
Rechtsprechung
BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren - Wiederholung einer falschen Aussage in einer Hauptverhandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 430
- NStZ 1982, 431
- StV 1982, 420
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf …
vgl. zum konkludenten Widerruf einer zunächst falschen uneidlichen Aussage bei späterer Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht: BGH, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris Rn. 7. - BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der …
Im übrigen wird unter Berufung auf BGH NStZ 1982, 431 und RGSt 44, 44; RG GA 62, 319 die Ansicht vertreten, wahrheitswidrige Angaben bei einer Vernehmung könne der Zeuge bis zum Abschluß der Vernehmung widerrufen und durch die nachträgliche Weigerungserklärung ungeschehen machen.In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des 2. Strafsents vom 18. Juni 1982 (NStZ 1982, 431) zu verstehen, in der es allerdings um die Strafbarkeit des Zeugen wegen Falschaussage geht.
- BGH, 14.12.1989 - 4 StR 480/89
Fortsetzungszusammenhang zwischen uneidlicher Falschaussage und Meineid - …
Da die Angeklagten "schon im Ermittlungsverfahren" damit gerechnet haben, daß sie "wiederholt und auch in einer Hauptverhandlung" würden aussagen müssen und dabei "fest entschlossen" waren, die "falschen Bekundungen bis zur ... Verurteilung des Zeugen zu wiederholen" (UA 126, 128), hat das Landgericht dies mit Recht jeweils als eine einzige - fortgesetzte - Straftat des Meineids angesehen, in der die falsche uneidliche Aussage aufgeht (vgl. BGHSt 8, 301, 313; BGH StV 1982, 420).