Rechtsprechung
BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausbleiben des Erfolges ohne Zutun des Täters - Erfordernis des Gelingens der Erfolgsabwendung - Rücktritt von einem beendeten Versuch
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anforderungen an den Rücktritt vom (beendeten) Versuch; § 24 StGB
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Manifestierung des Rücktrittswillens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 46
- NJW 1982, 2263
- MDR 1982, 765
- NStZ 1982, 463 (Ls.)
- StV 1982, 467
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt …
Der 1. Strafsenat hat allerdings im Urteil vom 27. April 1982 - 1 StR 873/81 (BGHSt 31, 46, 49) entschieden, der Täter dürfe sich nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt, (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.Er müsse solche Möglichkeiten ausschöpfen und dürfe dem Zufall keinen Raum bieten; wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters abgewendet werde, also ein Fall des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gegeben sei, "(ändere) sich dadurch nichts" (BGHSt 31, 46, 49).
Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96; vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (NStZ-RR 1997, 193, 194)), wobei aber jeweils offen blieb, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB betrafen (vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 (NJW 1986, 1001, 1002)).
Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 15. Mai 1990 - 1 StR 146/90 (NJW 1990, 3219) unter Bezugnahme auf BGHSt 31, 46 ausgeführt, im Fall der Ursächlichkeit der Verhinderungsbemühungen sei der Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter zur Rettung mehr als geschehen hätte tun können (so auch der 4. Strafsenat in der Entscheidung StV 1981, 396, 397).
Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
Die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 ist teilweise dahin verstanden worden, daß auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien (vgl. Puppe NStZ 1984, 488, 490; Rudolphi NStZ 1989, 508); die Autoren, die diese Absicht vertreten (vgl. insbesondere Herzberg NJW 1989, 867;… Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 26. Abschn. Rdn. 21;… 29, Abschn. Rdn. 119; ders. ZStW 104 (1992), 89;… Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. § 27 Rdn. 28;… Schmidhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl. § 15 Rdn. 89 ff.; alle m.w.N.), berufen sich in der Regel auf die Entscheidungen BGH (bei Dallinger) MDR 1972, 751 f. und BGHSt 31, 46, 49.
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Überläßt der Täter die Rettung des Opfers Dritten, so genügt er nicht den Anforderungen des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, wenn er sich nicht davon überzeugt, daß die für die Erfolgsabwendung notwendigen Rettungsmaßnahmen auch ergriffen werden (Ergänzung von BGHSt 31, 46).Der Täter muß alles tun, was in seinen Kräften steht und was nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 279, 985); er muß die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (BGHSt 31, 46, 50).
Deshalb hat er dem Zufall dort Raum geboten, wo er ihn vermeiden konnte (BGHSt 31, 46, 49).
- BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts …
Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 27. April 1982 - 1 StR 873/81 (BGHSt 31, 46, 49) entschieden, der Täter dürfe sich nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt, (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.Wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters abgewendet werde (also ein Fall des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gegeben ist), "(ändere) sich dadurch nichts" (BGHSt 31, 46, 49).
Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96; vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (NStZ-RR 1997, 193, 194)), wobei aber jeweils offen bleibt, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB betreffen (vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 (NJW 1986, 1001, 1002)).
Der 1. Strafsenat selbst hat im Urteil vom 15. Mai 1990 - 1 StR 146/90 (NJW 1990, 3219) unter Bezugnahme auf BGHSt 31, 46 angeführt, im Fall der Ursächlichkeit der Verhinderungsbemühungen sei der Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter zur Rettung mehr als geschehen hätte tun können (so auch der 4. Strafsenat in der Entscheidung StV 1981, 396, 397).
Die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 ist in der Literatur dahin verstanden worden, daß auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien (vgl. Puppe NStZ 1984, 488, 490; Rudolphi NStZ 1989, 508); die Autoren, die diese Ansicht vertreten (vgl. insbesondere Herzberg NJW 1989, 867;… Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 26. Abschn. Rdn. 21;… 29. Abschn. Rdn. 119; ders. ZStW 104 (1992), 89;… Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. § 27 Rdn. 28;… Schmidhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., § 15 Rdn. 89 ff.; alle m.w.N.), berufen sich in der Regel auf die Entscheidungen BGH (bei Dallinger) MDR 1972, 751 f. und BGHSt 31, 46, 49.
Dem könnten die oben genannten Entscheidungen des 1. Strafsenats (insbesondere BGHSt 31, 46, 49), aber auch des 4. Strafsenats entgegenstehen; der Senat vermag ihnen nicht mit Sicherheit zu entnehmen, ob sie auf einer von der Ansicht des Senats abweichenden Rechtsauffassung beruhten und ob diese gegebenenfalls in späteren Entscheidungen aufgegeben wurde.
Da der 1. Strafsenat in der Entscheidung NJW 1990, 3219 sowohl auf die Entscheidung in StV 1981, 396 als auch auf BGHSt 31, 46 verwiesen hat, liegt die Annahme nahe, daß die letztgenannte Entscheidung in der Literatur mißverstanden worden ist.
- BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts …
Der 2. Strafsenat meint, dem könne Rechtsprechung des 1. Strafsenats, insbesondere das Urteil BGHSt 31, 46, entgegenstehen.Soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (…aaO S. 49) in der Literatur anders verstanden wird (vgl. Anfragebeschluß S. 4/5), beruht das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
Der Zusammenhang jenes Senatsurteils und sein sinngerechtes Verständnis im Blick auf den dort zugrundeliegenden Sachverhalt ergeben, daß der Senat verlangt, der Täter habe die von ihm gewählte, objektiv und aus seiner Sicht geeignete Verhinderungsmöglichkeit auszuschöpfen (BGHSt 31, 46, 50 unter Ziff. 2.).
Das volle Risiko eines gleichwohl eintretenden Taterfolges trug er ohnehin (vgl. BGHSt 31, 46, 49 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02 Der 1. Strafsenat hat allerdings im Urteil vom 27.4.1982 - 1 StR 873/81 (BGHSt 31, 46, 49) entschieden, der Täter dürfe sich nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt, (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Er müs- se solche Möglichkeiten ausschöpfen und dürfe dem Zufall keinen Raum bieten; wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters abgewendet werde, also ein Fall des § 24 I Satz 2 StGB gegeben sei, "(ändere) sich dadurch nichts" (BGHSt 31, 46, 49).
Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20.2. 1997 - 4 StR 642/96; vom 25.2. 1997 - 4 StR 49/97 [NStZ-RR 1997, 193, 194]), wobei aber jeweils offen blieb, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 I Satz 1, 2. Halbsatz StGB betrafen (vgl. auch Urteil vom 5.12.1985 - 4 StR 593/85 [NJW 1986, 1001, 1002]).
Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 15.5.1990 - 1 StR 146/90 (NJW 1990, 3219) unter Bezugnahme auf BGHSt 31, 46 ausgeführt, im Fall der Ursächlichkeit der Verhinderungsbemühungen sei der Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Täter zur Rettung mehr als geschehen hätte tun können (so auch der 4. Strafsenat in der Entscheidung StV 1981, 396, 397).
Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26.9.2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
Die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 ist teilweise dahin verstanden worden, dass auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien (vgl. Puppe NStZ 1984, 488, 490; Rudolphi NStZ 1989, 508); die Autoren, die diese Absicht vertreten (vgl. insbesondere Herzberg NJW 1989, 867;… Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 26. Abschn. Rdnr. 21;… 29, Abschn. Rdnr. 119; ders. ZStW 104 [1992], 89;… Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. § 27 Rdnr. 28;… Schmidhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl. § 15 Rdnr. 89 ff.; alle m.w. Nachw.), berufen sich in der Regel auf die Entscheidungen BGH (bei Dallinger) MDR 1972, 751 f. und BGHSt 31, 46, 49. cc) Der Senat hält nach Durchführung des Anfrageverfahrens in Übereinstimmung mit Teilen der Literatur (…vgl. etwa Eser aaO § 24 Rdnr. 59;… Tröndle/ Fischer aaO § 24 Rdnr. 35;… Rudolphi in SK-StGB § 24 Rdnr. 27b, 27c;… Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdnr. 112a;… Jescheck/Weigend, Strafrecht Allgemeiner Teil 5. Aufl. § 51 V 2;… Wessels/Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, 31. Aufl. Rdnr. 644; jeweils m.w. Nachw.) an seiner aus dem Leitsatz ersichtlichen Auffassung fest; er sieht für die Fälle kausaler Erfolgsverhinderung auch keine Notwendigkeit, im Grundsatz zwischen eigenhändiger Verhinderung und Zuziehung Dritter zu differenzieren (…vgl. dazu Roxin, Festschrift für H.J. Hirsch, 1999, 327, 353 ff.).
- BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach …
Beide Varianten des § 24 Abs. 1 StGB stellen unterschiedliche Anforderungen an die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung (vgl. BGHSt 48, 147, 149/150, 151 f. in Abgrenzung zu BGHSt 31, 46 und BGH NStZ-RR 1997, 193). - BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter …
Deshalb genügt eine Handlung nicht, die zwar vom Täter veranlasst, aber nicht von seinem Rettungswillen getragen ist (vgl. BGHSt 31, 46, 49 f.; BGH NJW 1990, 3219; NStZ 1999, 300, 301). - BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch
Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).Der Rücktritt scheiterte nicht - wovon aber das Landgericht ausgegangen zu sein scheint - daran, daß der Angeklagte objektiv schon eher etwas und möglicherweise noch mehr hätte tun können (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 453; StV 1982, 467).
- BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß …
Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8). - BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Verhinderung der Vollendung; Beseitigung einer …
- BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94
Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts
- BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85
Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen
- BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88
Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der …
- BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit …
- BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - …
- KG, 25.06.2012 - 161 Ss 68/12
Rücktritt vom beendeten Versuch
- BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an …
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
- BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82
Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken - …
- BGH, 17.05.1990 - 1 StR 146/90
Rücktritt vom beendeten Tötungsversuch durch Gestatten eines Notrufs des Opfers - …
- BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85
Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des …
- BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91
Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des …
- BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89
Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch - …
- BGH, 12.11.1987 - 1 StR 530/87
Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktrittes vom Mordversuch - Pflicht des …
- BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
- BGH, 04.06.1984 - 3 StR 168/84
Beurteilung des Vertrauens des Angeklagten, es werde schon alles "gutgehn" unter …
Rechtsprechung
BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel - Verschreibungspflichtigkeit - Abgabe - Strafschärfung
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 463
- StV 1982, 521
- StV 1982, 522
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
Strafbarkeit des sogenannten Card-Sharing beim Bezahlfernsehen (Pay-TV); Wirkung …
Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225;… Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 337 Rn. 35). - OLG Celle, 07.10.2016 - 2 Ss 113/16
Strafbarkeit des unbefugten Einsatzes einer Tankkarte an einer automatisierten …
Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225;… Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 337 Rn. 35). - BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20
Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen …
Soweit das Urteil keine ausdrücklichen Feststellungen zu einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten wie der abgeurteilten Brandstiftung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1954 - 3 StR 162/54, BGHSt 6, 125, 127; Beschlüsse vom 11. August 1982 - 2 StR 438/82, NStZ 1982, 463; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 150/08, StraFo 2008, 336), ergibt sich hieraus kein durchgreifender Rechtsfehler.
- OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16
Strafzumessung bei Besitz kinderpornographischer Schriften: Prüfung verminderter …
Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31. August 2016, 2 Ss 93/16;… Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O., § 337 Rn. 35). - BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHSt 17, 321, 324; BGH NStZ 1982, 463; 1983, 501; StV 1983, 14;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2; im Zusammenhang mit der Strafaussetzung: BGHSt 6, 125, 127; siehe aber auch BGHSt 28, 318, 326; BGH bei Holtz MDR 1976, 812;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 1). - OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
Auswirkungen der Berufungsbeschränkung auf die Feststellungen eines …
Dies setzt allerdings voraus, dass der Tatrichter seiner Strafzumessung den richtigen Strafrahmen zugrunde gelegt hat und das Revisionsgericht bei mehreren zur Verfügung stehenden Strafrahmen die vorgenommene Auswahl des letztlich zugrunde gelegten Strafrahmens nachvollziehen und auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. BGH Urteil vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.05.1992 - 1 Ss 85/92 - BGH NJW 1978, 174; wistra 1982, 225; Senat, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 Ss 93/16 -). - BGH, 23.11.2010 - 3 StR 393/10
Strafzumessung (Generalprävention); Einziehung (genaue Bezeichnung des …
Generalpräventive Aspekte dürfen bei der Strafzumessung - im Rahmen schuldangemessenen Strafens - nur dann zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme der abgeurteilten Tat vergleichbarer Straftaten festzustellen ist, die zur Abwehr der Gefahr der Nachahmung und zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter eine allgemeine Abschreckung geboten erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 150/08, StraFo 2008, 336 und vom 11. August 1982 - 2 StR 438/82, NStZ 1982, 463;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 09.08.2000 - 2b Ss 238/00
Zu Grunde gelegter Strafrahmen; Strafzumessung; Urteilsgründe; Strafurteil; …
Strafzumessungserwägungen sind u.a. rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NJW 1978, 174; StV 1981, 124; wistra 1982, 225). - BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen …
Zur strafschärfenden Berücksichtigung generalpräventiver Überlegungen verweist der Senat auf die in NStZ 1982, 463; BGHR § 46 I Generalprävention 2 und BtMG § 29 Strafzumessung 14 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. - OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 5/09
Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung eines nicht von Reue getragenen …
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt nur dann in Betracht, wenn die Strafzumessungserwägungen des Urteils in sich rechtsfehlerhaft sind, der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder er die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGH StV 1981, 24; wistra 1982, 225, 226). - OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 529/00
Gewichtung des Schuldgehaltes einer abzuurteilenden Tat; Bewertung der …
- BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83
Strafschärfung auf Grund des Grundsatzes der Generalprävention - Berücksichtigung …
- OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93
- BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87
Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren …
- BGH, 08.12.1982 - 3 StR 425/82
Beschränkte Möglichkeit des Revisionsgerichts zum Eingreifen in die …
- BGH, 21.07.1983 - 2 StR 811/82
Stützung einer höheren Strafzumessung auf generalpräventive Gesichtspunkte
Rechtsprechung
BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung einer sexuellen Beziehung als Strafmilderungsgrund - Strafschärfende Berücksichtigung eines fehlenden Milderungsgrundes - Strafschärfende Wertung eines nach Beschränkung der Strafverfolgung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 403
- NStZ 1982, 463
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; vom 20. August 1982 - 3 StR 283/82, NStZ 1982, 463; vom 19. November 1992 - 4 StR 549/92, StV 1993, 132; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25). - BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1982, 463). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).
- BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90
Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung
Nur dies würde es jedoch rechtfertigen, zur Abschreckung möglicher anderer künftiger Rechtsbrecher eine höhere als die sonst angemessene Strafe festzusetzen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 463;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2). - BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch …
Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463). - BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86
Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens - …
Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83). - BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88).