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   BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81   

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https://dejure.org/1982,493
BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81 (https://dejure.org/1982,493)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1982 - 1 StR 249/81 (https://dejure.org/1982,493)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81 (https://dejure.org/1982,493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines Ergänzungsschöffen aus der Hilfsschöffenliste - Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung bei Abhaltung verschiedener Sitzungen einer Verhandlungssache in unterschiedlichen Gebäuden - Beweiswert der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 476
  • StV 1982, 507
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Damit unterliegt seine Verfahrensrüge sowohl auf fachgerichtlicher als auch auf verfassungsgerichtlicher Ebene nur noch der beschränkten Nachprüfung, ob die Entbindung vom Amt des Hauptschöffen auf Willkür beruht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81 -, NStZ 1982, S. 476; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Februar 1981 - 3 Ss 302/80 -, NStZ 1981, S. 272).
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Die demnach vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht geregelten Zweifelsfrage verstößt aber weder gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG niedergelegten Grundsatz der Mitwirkung des gesetzlichen Richters, noch wird dadurch eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts i.S.v. § 338 Nr. 1 StPO herbeigeführt (BVerfGE 29, 45, 48; BGH NStZ 1982, 476, 477 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Schon eine nur vertretbare Beantwortung einer Zweifelsfrage zur zutreffenden Gerichtsbesetzung verstößt aber weder gegen den sich aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Anspruch auf Mitwirkung des gesetzlichen Richters, noch wird dadurch eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts i.S.v. § 338 Nr. 1 StPO herbeigeführt (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476, 477 mwN).
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