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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82   

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OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82 (https://dejure.org/1982,887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.1982 - 4 VAs 100/82 (https://dejure.org/1982,887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 1982 - 4 VAs 100/82 (https://dejure.org/1982,887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 76
  • NStZ 1982, 484
  • JR 1983, 432
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auch die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 8/3551, 8/4283, 9/27 und 9/500 (neu) geben keinen Hinweis darauf, daß die gesetzliche Regelung auf Fälle der genannten Art unanwendbar sein sollte.
  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Daran sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. August 1982 - 4 VAs 100/82 - (NStZ 1982, 484 = JR 1983, 432) sowie durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 7. Juli 1983 - VAs 3/83 - (Strafverteidiger 1983, 468) gehindert.

    In der Sache tritt der Senat der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1982, 484 = JR 1983, 432) bei, der das Oberlandesgericht Saarbrücken in den Gründen seines Beschlusses vom 7. Juli 1983 - VAs 3/83 = Strafverteidiger 1983, 468 - zugestimmt hat (im Schrifttum gleicher Ansicht: Winkler bei Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, 6. Aufl. 1983, § 35 BtMG, Rdn. 7.2; a.A. Körner BtMG § 35 Rdn. 5 und JR 1983, 433, 434; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht, § 35 BtMG Rdn. 80; Slotty Bewährungshilfe 1982, 223, 225).

  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (NStZ-RR 2009, 28, m.w.N., auch zu den Gegenmeinungen) demgegenüber die Rechtsansicht vertritt, dass eine nach § 454b Abs. 2 StPO nach Teilverbüßung unterbrochene Strafe keine zu vollstreckende Strafe im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG darstellt und der Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG daher nicht entgegensteht, folgt der Senat dem nicht (vgl. OLG Koblenz JBl. Rheinland-Pfalz 1991, 82; OLG München NStZ 2002, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Hamm StV 2006, 587; NStZ 1983, 287; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484; MDR 1985, 697).

    Die Vollstreckung der restlichen 244 Tage der Jugendstrafe wäre, da eine Zurückstellungsmöglichkeit nach § 35 BtMG für diese Strafe unstreitig nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2003, 376; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484), nach dem Gesetz allein dadurch abwendbar, dass dem Beschwerdeführer eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung gemäß § 57 StGB bewilligt wird.

  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    Soweit Ihnen Ihre Verteidigerin zur Frage der Summe der noch zu verbüßenden (Rest-) Freiheitsstrafen eine andere Rechtsauffassung mitgeteilt hat, die auf Erfahrungen mit anderen Vollstreckungsbehörden beruhen soll, bemerke ich folgendes: Voraussetzung für eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG war auch schon vor der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1984 (BGH a.a.O.), dass keine weitere Strafe vollstreckt wird (zu vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 1982, MDR 1983, 76 , dessen Auffassung sich der Bundesgerichtshof nach der Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm durch Beschluss vom 13. Februar 1984 ausdrücklich angeschlossen hat).

    Dies ergibt sich jedoch zum einen aus dem diese Fallgestaltung mitumfassenden Wortlaut des Leitsatzes der Entscheidung, zum anderen aber auch aus dem Gesamtzusammenhang der Beschlussgründe, in denen der Bundesgerichtshof gerade - und ohne insoweit zu differenzieren - die Auffassungen des OLG Karlsruhe (MDR 1983, 76 ) und des OLG Zweibrücken (StV 1983, 468 ) teilt, die eben dieser Meinung sind.

  • KG, 10.02.1983 - 2 VAs 24/82

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Zurückstellung; Ausschluß

    Wenn mehrere Freiheitsstrafen oder die Reste mehrerer Freiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken sind, ist die Zurückstellung zumindest dann gesetzlich nicht ausgeschlossen, wenn die zu verbüßenden Strafzeiten, wie hier, zusammengenommen zwei Jahre nicht übersteigen (vgl. Eberth/Müller, § 35 BtMG Rdn. 80; Kdrner § 35 BtMG Rdn. 5; weitergehend OLG Karlsruhe MDR 1983, 76 ; a. A. Joachimski § 35 BtMG Rdn. 15).

    Doch hindert er nicht die Zurückstellung für sämtliche Strafen oder Strafreste, wenn jeweils im einzelnen die Voraussetzungen dafür gegeben sind (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1983, 76 ; Eberth/Müller § 35 BtMG Rdn. 80).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.1983 - VAs 3/83

    Zurückstellungsentscheidung; Vorschaltverfahren; Strafen gegen Antragsteller;

    Nach - soweit bekannt - einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung beinhaltet die Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ihrer Rechtsnatur nach einen Juitizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege i.S. von § 23 Abs. 2 EGGVG , und zwar um ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft bzw. hier (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer, StPO , 36. Aufl., § 451 Rdn. 2) des Vollstreckungsleiters als Vollstreckungsbehörde, das grundsätzlich der Überprüfung im Wege des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zugänglich ist, zumal eine andere Rechtswegzuweisung, der gegenüber das Antragsverfahren subsidiär wäre (§ 23 Abs. 3 EGGVG ), nichlt gegeben ist (vgl. OLG München, NStZ 1983, 236 ; OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; 1982, 485; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ; Kleinknecht/Meyer, wie vor, § 23 EGGVG Rdn. 16).

    Weder ist dafür aus den vom Senat in Einsicht genommenen Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 8/3551, 8/42, 83, 9/27 und 9/500) etwas zu entnehmen, noch gibt der Wortlaut des Gesetzes einen Anhalt dafür, die Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer zu vollstreckender Strafen sei ausgeschlossen (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 = MDR 1983, 76 ).

  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    Die bei der Entscheidung über die Zurückstellung noch nicht entschiedene Frage, ob die Vollstreckung des Restes der nicht zurückstellungsfähigen Strafe zur Bewährung auszusetzen ist, steht einer Zurückstellung gem. § 35 BtMG nicht entgegen (vgl. OLG Hamm StV 2006, 587 für den Fall der angefochtenen Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe in der anderen Sache; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 für den Fall der in der anderen Sache noch nicht entschiedenen Zurückstellung; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.1990 - 2 VAs 21/90 - für den Fall der noch nicht entschiedenen Reststrafenaussetzung gem. § 57 StGB in der anderen Sache [zitiert nach Körner a.a.O., Rn. 269]; s.a. Joachimski, a.a.O.; Körner, a.a.O. Rn. 116f.; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 35, Rn. 16; MünchKomm-Kornprobst, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 1 VAs 64/04

    Zurückstellung, Strafvollstreckung; BtM; Ermessensentscheidung; andere

    Die auf § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG beruhende Sperrwirkung einer weiteren zu vollstreckenden Freiheitsstrafe tritt allerdings nur bzw. erst ein, wenn das zugrunde liegende Straferkenntnis rechtskräftig ist und dessen Vollstreckung endgültig feststeht oder dies zumindest offensichtlich ist; kommt in dem weiteren Strafverfahren noch ein Freispruch, eine Strafaussetzung zur Bewährung oder eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG in Betracht, so besteht kein Zurückstellungshindernis (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 76; Körner, a.a.O., § 35 Rdnr. 143).
  • KG, 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Nachweis der Kausalität der Drogensucht für

    13 Sind gegen einen Verurteilten mehrere Strafen zu vollstrecken und liegen bei einer von ihnen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG nicht vor, so kann auch die Vollstreckung der anderen Strafen - wie auch § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zeigt - nicht zurückgestellt werden, selbst wenn sie wegen Taten verhängt worden sind, die der Verurteilte aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte (OLG Karlsruhe MDR 1983, 76; OLG Hamm MDR 1983, 429; Körner, aaO, Rdn. 142).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04

    Zurückstellung; Strafvollstreckung; BtM; weitere Verurteilung

    Allerdings kann die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG nur dann mit dem Vorliegen einer weiteren Verurteilung begründet werden, wenn endgültig feststeht, zumindest aber offensichtlich ist, dass diese mangels dort gegebener Aussetzungs- oder Zurückstellungsmöglichkeit zu vollstrecken ist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - OLG Karlsruhe, MDR 1983, 76; Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 143).
  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 1 VAs 89/85

    Gesetzmäßigkeit von Weisungen und Auflagen; Strafvollstreckungsbehörde;

    Die Ablehnung der Vollstreckungszurückstellung gemäß § 35 BtMG ist im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar (OLG Hamm NStZ 1982, 485 ; OLG Frankfurt NStZ 1983, 156; OLG Karlsruhe MDR 1983, 76 ).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85

    Anschlußvollzug; Unterbrechungsprinzip; Konzentrationsprinzip; Strafverbüßung;

  • OLG München, 10.01.1983 - 1 VAs 13/82

    Psychiatrisches Krankenhaus; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • KG, 18.12.2007 - 1 Zs 2346/07

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe: Zurückstellung bei Begehung der Tat aufgrund

  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
  • OLG Hamm, 15.03.1988 - 1 VAs 97/87
  • OLG Hamm, 17.12.1985 - 1 VAs 117/85

    Aufnahme einer Therapie; Nachweis an die Vollstreckungsbehörde; Drogenabhängiger;

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2019
OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82 (https://dejure.org/1982,2019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.05.1982 - 1 Ws 216/82 (https://dejure.org/1982,2019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 1 Ws 216/82 (https://dejure.org/1982,2019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 775
  • NStZ 1982, 482
  • NStZ 1982, 484
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Sie wirken sich aber mittelbar auf die Gestaltung - Art der Akteneinsicht und Leitung des Verfahrens - Vermeidung von Verzögerungen - (OLG Hamm NJW 1968, 169; OLG Hamburg, NStZ 1982, 482, 483) aus und sind daher im Rahmen des anhängigen Strafverfahrens getroffen worden.
  • OLG Hamm, 25.01.1996 - 1 VAs 126/95

    Berufen auf eine frühere Beschuldigteneigenschaft als Begründung eines Gesuchs

    Der Vorsitzende trifft seine Entscheidung - anders als etwa der Vorstand des Gerichts nach § 299 Abs. 2 ZPO - nicht als (weisungsabhängiges) Organ der Landesjustizverwaltung, sondern im Rahmen seiner Verfahrensleitung in richterlicher Unabhängigkeit und wird damit nicht als Vollzugsorgan der Justizverwaltung tätig (OLG Hamm, a.a.O.; Beschluß vom 23.03.1995 - 1 VAs 86/94; OLG Hamburg, NStZ 1982, 482; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 14).
  • OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95

    Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter;

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  • LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02

    1,56 Promille; absolute Fahruntüchtigkeit; Angemessenheit; Beschwerdegericht;

    Insofern war die Kammer nach Maßgabe von § 309 Abs. 2 StPO als Beschwerdegericht in der Lage und gehalten, eine eigene, den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bestimmende und zugleich erschöpfende Sach- und hiermit auch Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HansOLG Hamburg vom 27.5.1982, 1 Ws 216/82, NStZ 1982 482; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 309 Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 4 VAs 65/83
    Gegen seine - ablehnende - Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO gegeben, und zwar auch dann, wenn (wie hier) die Akteneinsicht von an dem Verfahren nicht Beteiligten begehrt worden ist; das ist herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamburg NStZ 1982, 482 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.08.1982 - 4 VAs 100/82   

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https://dejure.org/1982,10865
OLG Karlsruhe, 15.08.1982 - 4 VAs 100/82 (https://dejure.org/1982,10865)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückstellung; Vollstreckung; Ermessen; Vollstreckungsbehörde; Stellungnahme zur Zurückstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 484
  • JR 1983, 432
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