Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.05.1981

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,150
BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82 (https://dejure.org/1982,150)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 (https://dejure.org/1982,150)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 (https://dejure.org/1982,150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit im Verkehr - Relative Fahruntüchtigkeit - Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bestimmung der sog. relativen Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 316

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative Fahruntüchtigkeit zu stellen sind

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 42
  • NJW 1982, 2611
  • NJW 1982, 2612
  • MDR 1982, 683
  • NStZ 1983, 120 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.11.1967 - RReg. 1a St 335/67
    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Ebensowenig kommt - und zwar aus forensischen Gründen - beispielsweise bei Ermüdung, bei besonderen Erregungszuständen oder bei physischer oder psychischer Erkrankung eine Herabsetzung des sog. Grenzwertes in Betracht (BGH VRS 31, 107, 108; OLG Hamburg DAR 1968, 334, 335; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13; Dreher/Tröndle Rdn. 6 zu § 316 StGB; Ruth Rdn. 11 zu § 316 StGB; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 2. Aufl., Rdn. 158; Cramer in Schönke/Schröder, 20. Aufl., Rdn. 8 zu § 315 c StGB).

    Auch bei einer Blutalkoholkonzentration, die nahe an den Grenzwert von 1, 3 Promille heranreicht und beim gleichzeitigen Vorliegen besonders ungünstiger objektiver und subjektiver Umstände der genannten Art, muß ein erkennbares äußeres Verhalten des Angeklagten festgestellt werden, das auf seine Fahruntüchtigkeit hindeutet (vgl. BGH VRS 31, 107, 108; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13 f).

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit erst dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration - oder zumindest die Alkoholkonzentration im Körper des Angeklagten (BGHSt 25, 246, 251) [BGH 11.12.1973 - 4 StR 130/73] - zur Zeit der Tat 1, 3 Promille oder mehr beträgt (BGHSt 21, 157).

    Dieser sog. Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit, bei dem allein aufgrund der Blutalkoholkonzentration ohne weitere Prüfung des Fahrverhaltens für jeden Kraftfahrer Fahruntüchtigkeit gegeben ist, stellt nach medizinischen Erkenntnissen die Grenze dar, ab der erfahrungsgemäß stets verkehrsgefährdende Leistungsminderungen und Persönlichkeitsveränderungen bestehen (BGHSt 21, 157, 161 [BGH 09.12.1966 - 4 StR 119/66]; Gutachten des BGA S. 40).

  • BGH, 28.04.1967 - 4 StR 108/67

    Grenze der unbedingten Fahruntüchtigkeit - Ungünstige äußere Umstände -

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    So gestatten es insbesondere schwierige äußere Bedingungen wie Nacht, Nebel, Glatteis oder Großstadtverkehr nicht, den Grenzwert herabzusetzen (vgl. BGH VRS 33, 118 f; Gutachten S. 51; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdn. 6 a.E. zu § 316 StGB; Ruth in LK, 10. Aufl., Rdn. 12 zu § 316 StGB).

    Als solche Ausfallerscheinungen kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige (BGHSt 13, 83, 89 f [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] m.w.Nachw.), sei es besonders sorglose und leichtsinnige (vgl. BGH VRS 33, 118 f; OLG Hamburg VM 1964, 8) Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen (vgl. Hentschel/Born Rdn. 191 m.w.Nachw.), aber auch ein sonstiges Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt (OLG Hamm VRS 46, 134; OLG Celle, Blutalkohol 1974, 61; OLG Köln VRS 37, 35; vgl. auch BGH VRS 32, 40, 43), ferner z.B. ein Stolpern und Schwanken beim Gehen (OLG Köln DAR 1973, 21; zum ganzen auch A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277; Möhl DAR 1971, 4 f; Ruth in LK Rdn. 23 ff zu § 316 StGB).

  • BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66

    Fahruntüchtigkeit - Blutalkoholgehalt - Müdigkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Ebensowenig kommt - und zwar aus forensischen Gründen - beispielsweise bei Ermüdung, bei besonderen Erregungszuständen oder bei physischer oder psychischer Erkrankung eine Herabsetzung des sog. Grenzwertes in Betracht (BGH VRS 31, 107, 108; OLG Hamburg DAR 1968, 334, 335; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13; Dreher/Tröndle Rdn. 6 zu § 316 StGB; Ruth Rdn. 11 zu § 316 StGB; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 2. Aufl., Rdn. 158; Cramer in Schönke/Schröder, 20. Aufl., Rdn. 8 zu § 315 c StGB).

    Auch bei einer Blutalkoholkonzentration, die nahe an den Grenzwert von 1, 3 Promille heranreicht und beim gleichzeitigen Vorliegen besonders ungünstiger objektiver und subjektiver Umstände der genannten Art, muß ein erkennbares äußeres Verhalten des Angeklagten festgestellt werden, das auf seine Fahruntüchtigkeit hindeutet (vgl. BGH VRS 31, 107, 108; BayObLG NJW 1968, 1200; OLG Düsseldorf VM 1976, 13 f).

  • BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68

    Alkoholtypisches Fahrverhalten - Verschätzen in der Entfernung - Häufigkeit von

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar unterhalb des Grenzwertes von 1, 3 Promille liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BGH DAR 1969, 105; Dreher/Tröndle Rdn. 7 zu § 316 StGB; Ruth in LK Rdn. 21 zu § 316 StGB; Cramer in Schönke/Schröder, Rdn. 10 zu § 315 c StGB; A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277).

    Dabei sind die an eine konkrete Ausfallerscheinung zu stellenden Anforderungen um so geringer, je höher die Blutalkoholkonzentration und je ungünstiger die objektiven und subjektiven Bedingungen der Fahrt des Angeklagten sind (vgl. BGH DAR 1969, 105 f; OLG Hamm VRS 53, 117, 119; Hentschel/Born Rdn. 174; Dreher/Tröndle Rdn. 7 d zu § 316 StGB).

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Als solche Ausfallerscheinungen kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige (BGHSt 13, 83, 89 f [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] m.w.Nachw.), sei es besonders sorglose und leichtsinnige (vgl. BGH VRS 33, 118 f; OLG Hamburg VM 1964, 8) Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen (vgl. Hentschel/Born Rdn. 191 m.w.Nachw.), aber auch ein sonstiges Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen läßt (OLG Hamm VRS 46, 134; OLG Celle, Blutalkohol 1974, 61; OLG Köln VRS 37, 35; vgl. auch BGH VRS 32, 40, 43), ferner z.B. ein Stolpern und Schwanken beim Gehen (OLG Köln DAR 1973, 21; zum ganzen auch A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277; Möhl DAR 1971, 4 f; Ruth in LK Rdn. 23 ff zu § 316 StGB).
  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Da sie den Grenzwert von 1, 3 Promille, von dem an absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich (vgl. BGHSt 10, 265, 266 ff) [BGH 11.04.1957 - 4 StR 482/56] vorliegt, nicht erreicht, müssen weitere Tatsachen festgestellt werden, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln.
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit erst dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration - oder zumindest die Alkoholkonzentration im Körper des Angeklagten (BGHSt 25, 246, 251) [BGH 11.12.1973 - 4 StR 130/73] - zur Zeit der Tat 1, 3 Promille oder mehr beträgt (BGHSt 21, 157).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.

    aa) Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. für "Alkoholfahrten" BGHSt 31, 42, 45; aus medizinisch-toxikologischer Sicht Schütz/Weiler BA 1993, 137, 153).

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar - wie hier - unterhalb des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42 mwN).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Da sich die "absolute" von der "relativen" Fahruntüchtigkeit allein in ihrem Nachweis unterscheidet (BGHSt 31, 42, 44), erscheint bereits fraglich, ob außerhalb des Bereichs der unwiderlegbaren Vermutung der Fahruntüchtigkeit auf Grund eines Blutalkoholgrenzwerts der Begriff der "absoluten" Fahruntüchtigkeit überhaupt Verwendung finden kann.

    Vielmehr können unter Umständen zum Nachweis der Fahrunsicherheit auch sonstige Auffälligkeiten im Verhalten des Fahrzeugführers genügen, sofern sie konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit, insbesondere seiner Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (vgl. BGHSt 31, 42, 44 f.; 44, 221 f.).

  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Dies hat das Tatgericht anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42, 44 ff.; Pegel in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 53, Krumm, NZV 2009, 215, 217).

    bb) Das Landgericht scheint in dem grob fehlerhaften und risikoreichen Fahrverhalten des Angeklagten drogenbedingte Ausfallerscheinungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42, 45; König in LK-StGB, 13. Aufl., § 316 Rn. 97) erblickt zu haben.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Als weitere nicht verkehrsbedingte Beweisanzeichen kommen in Betracht das Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das eine alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 - BGHSt 31, 42, juris RdNr 9 mwN).
  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen hierfür weitere Indizien festgestellt werden, die in ihrer Gesamtheit als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001 - Ss 477/00 -, juris; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 316 Rn. 32; König in: Leipziger Kommentar, StGB, 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 90).

    Die Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens können sich vielmehr auch im Verhalten vor oder nach der Tat gezeigt haben, etwa in unbesonnenem Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch in sonstigem Verhalten, das alkoholbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online; OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.).

    Zwar hat der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration aufgewiesen, die nur knapp unter der Grenze zur Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit gelegen hat, dennoch ist die Feststellung jedenfalls eines zusätzlichen Beweiszeichens zur Begründung der relativen Fahruntüchtigkeit unerlässlich (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22.04.1982 - 4 StR 43/82 -, beck online).

  • OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten

    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholgenusses liegt vor, wenn konkrete Umstände der Tat erweisen, dass der Alkoholkonsum zu einer Fahruntüchtigkeit geführt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 6 m.w.N).

    Unerlässlich für die richterliche Überzeugungsbildung ist die Feststellung einer - wenn auch nur geringen - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke zumindest mitverursacht sein muss (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 8 BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 -, juris).

    Die Feststellung von Fahruntüchtigkeit setzt nicht stets das Vorliegen eines Fahrfehlers voraus; die Beeinträchtigung des psycho-physischen Leistungsvermögens kann sich vielmehr auch im Verhalten vor oder nach der Tat, insbesondere bei der Kontrolle, dokumentiert haben (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2022 - III-5 RVs 47/22 -, juris Rn. 9).

    Anerkannte Anzeichen für fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens außerhalb von Fahrfehlern sind etwa Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie beispielsweise Stolpern oder Schwanken beim Gehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2011 - (3) 1 Ss 192/11 (73/11) -, juris Rn. 3; König a.a.O. Rn. 115; Hecker a.a.O. Rn. 12; BayObLG, Urteil vom 14. Februar 2005 - 1 StRR 188/04 - BayObLGSt 2004, 170, 171).

  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

    Eine relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration unterhalb von 1, 1 Promille liegt, aber auf Grund zusätzlicher Tatsachen von einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Fähigkeit, am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ausgegangen werden muss (BGHSt 31, 42).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Von einer absoluten Fahruntüchtigkeit kann man jedoch nur dann sprechen, wenn die Blutalkoholkonzentration einen Wert erreicht hat, bei der jeder Fahrer - ohne Rücksicht auf seine Konstitution und die besonderen Umstände des Einzelfalls - zur Führung von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (vgl. BGH Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/83 - NJW 1982, 2612 = MDR 82, 683; ferner Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 316 Rdn. 6; Schönke/Cramer StGB 21. Aufl. § 316 Rdn. 4; OLG Köln OLGSt § 316 StGB Seite 100).

    Ergeben sich diese nicht aus sonstigen Ausfallerscheinungen (vgl. dazu BGH, Urt. vom 22. April 1982, - 4 StR 43/82 - NJW 1982, 2612 = MDR 1982, 683 a.E.), müssen Fahrfehler festgestellt werden, die typischerweise auf Alkoholgenuß zurückzuführen sind.

    Bei der Bestimmung des absoluten Grenzwertes dürfen aber die konkreten Umstände des Einzelfalls, auch eine Krankheit oder Ermüdung des Fahrers, nicht berücksichtigt werden (BGH Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 - NJW 1982, 2612 = MDR 1982, 683; Urteil vom 28. April 1967 - 4 StR 108/67 - VRS Bd. 33 S. 118; BayrOblGSt 67, 169 = NJW 1968, 1200).

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • LG Oldenburg, 24.05.2022 - 4 Qs 155/22

    Trunkenheitsfahrt, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nachtrunk

  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 192/11

    Annahme einer Trunkenheitsfahrt bei Zweifeln an der Beeinträchtigung der

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93

    Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit

  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 2143/05

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum - vorläufiger Rechtsschutz

  • BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96

    Beweisanzeichen für relative Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum

  • OLG Celle, 26.09.2018 - 3 Ss 25/18

    Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

  • KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21

    1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog.

  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03

    relative Fahruntüchtigkeit; Alkoholisierung; Blutalkoholkonzentration

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.03.2016 - L 8 U 71/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - wesentliche

  • OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Straßenverkehrsgefährdung;

  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 651/94

    Überhöhte Geschwindigkeit und Ampelverstöße auf einer Fluchtfahrt vor der Polizei

  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Zur Frage der Kündigung des Versicherungsvertrages

  • LG Kaiserslautern, 07.02.2014 - 3 O 323/13

    Zum Leistungsausschluss in der Kaskoversicherung bei relativer Fahruntüchtigkeit

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

  • LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16

    Fahrunsicherheit Anzeichen, Besitz von BtM, Drogenfahrt, Fortdauer Entziehung

  • OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00

    Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung;

  • LG Zweibrücken, 10.03.2008 - Qs 17/08

    Ein möglicherweise alkoholbedingter Fahrfehler bei einer BAK von 0,67 beim

  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des

  • OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95

    Verurteilung aufgrund der Einlassung des Angeklagte; Überzeugung von der

  • OLG Frankfurt, 01.07.1986 - 8 U 106/85

    Beifahrer; Mitverschuldungsanrechnung; Alkoholbedingt fahruntüchtiger Fahrer;

  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 143/05
  • OLG Jena, 17.11.2005 - 1 Ss 265/05

    Straßenverkehrsgefährdung

  • AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen

  • OLG Jena, 27.11.2002 - 4 U 621/02

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei einer festgestellten

  • BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im

  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 395/87

    Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs - Vorsätzlicher

  • BayObLG, 12.06.2003 - 2St RR 77/03

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

  • KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21

    1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog.

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 WD 53.83

    Pflicht eines Soldaten zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten -

  • LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22

    E-Scooterfahrt - Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt

  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 4 Ss 4/99

    Zweite Aufhebung, keine Blutprobe, relative Fahruntüchtigkeit aus den Umständen,

  • BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.1981 - RReg. 3 St 32/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2269
BayObLG, 14.05.1981 - RReg. 3 St 32/81 (https://dejure.org/1981,2269)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1981 - RReg. 3 St 32/81 (https://dejure.org/1981,2269)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - RReg. 3 St 32/81 (https://dejure.org/1981,2269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 120
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht