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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82, 5 StR 315/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1255
BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82, 5 StR 315/81 (https://dejure.org/1982,1255)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1982 - 5 StR 749/82, 5 StR 315/81 (https://dejure.org/1982,1255)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1982 - 5 StR 749/82, 5 StR 315/81 (https://dejure.org/1982,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 167
  • StV 1983, 103
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1980 - 5 StR 14/80

    Wirkungen des Verstreichens zwischen Straftaten und ihrer Aburteilung auf die

    Auszug aus BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82
    Unter diesen Umständen durften die Urteilsgründe - wie der Senat bereits früher ausgesprochen hat (BGH, Urteil vom 4. März 1980 - 5 StR 14/80) - über den Zeitablauf zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung bei der Strafzumessung nicht hinweggehen".
  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

    Das ist ein Rechtsfehler (BGH NStZ 1983, 167; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1983 - 3 StR 159/83).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (BGH NStZ 1982, 291, 292 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1983, 167; vgl. Ulsamer, Art. 6 und die Dauer von Strafverfahren, Faller-Festschrift, 1984, S. 373 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

    Diesen Umstand hätte das Landgericht strafmildernd berücksichtigen müssen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 167; 1986, 217 f; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2 und 6).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Die Urteilsgründe dürfen über diesen Strafmilderungsgrund nicht hinweggehen (BGH NStZ 1983, 167 ; BGH wistra 1988, 224 ), da ihr Schweigen nahelegt, daß der Tatrichter ihn übersehen, ihm jedenfalls keine bestimmende Bedeutung i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO beigemessen hat.
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Zur strafmildernden Berücksichtigung des Zeitablaufs zwischen Tat und Verurteilung (vgl. BGH NStZ 1983, 167; 1986, 217, 218).
  • BGH, 10.12.1992 - 1 StR 790/92

    Tatsache, das zwischen Tat und Urteil eine lange Zeit verstrichen ist als

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bildet die Tatsache, daß zwischen Tat und Urteil lange Zeit verstrichen ist, neben dem Strafmilderungsgrund der langen, nicht vom Angeklagten zu vertretenen Verfahrensdauer einen besonderen, eigenständigen Strafmilderungsgrund, und zwar insbesondere dann, wenn die Angeklagten - wie hier - nach der Tat nicht wieder straffällig geworden sind (BGH NStZ 1983, 167 Nr. 3; BGH NStZ 1986, 217, 218; BGH wistra 1988, 224; BGH, Beschluß vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 353/83

    Einfuhr von Kriegswaffen - Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über

    Das Landgericht hat in rechtsfehlerhafter Weise weder die lange Verfahrensdauer noch die beamtenrechtlichen Folgen, welche das Verfahren für den Angeklagten bereits hatte und die er noch zu erwarten hat, bei der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH, Beschluß vom 30. November 1982 - 5 StR 749/82 - lange Verfahrensdauer - BGH, Strafverteidiger 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 583/82 und vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 354/83

    Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und wesentlicher

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1982 - 1 StR 672/82   

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https://dejure.org/1982,1508
BGH, 09.11.1982 - 1 StR 672/82 (https://dejure.org/1982,1508)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1982 - 1 StR 672/82 (https://dejure.org/1982,1508)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1982 - 1 StR 672/82 (https://dejure.org/1982,1508)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Dementsprechend steht es nach ständiger Rechtsprechung bei Verhaltensweisen, die bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild die Sexualbezogenheit erkennen lassen, der Annahme einer sexuellen Handlung gemäß § 184h Nr. 1 StGB nicht entgegen, dass der Täter nicht von sexuellen Absichten geleitet ist, sondern aus Wut, Sadismus, Scherz oder zur Demütigung seines Opfers handelt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, NStZ 2015, 33, 35; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339, 340; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6; vom 9. November 1982 - 1 StR 672/82, NStZ 1983, 167; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 7 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Begriff der sexuellen Handlung im Sinne von § 184g Nr. 1 StGB das äußere Erscheinungsbild entscheidend; das Merkmal ist erfüllt, wenn das Erscheinungsbild nach allgemeinem Verständnis die Sexualbezogenheit erkennen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 9. November 1982 - 1 StR 672/82, NStZ 1983, 167; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, BGHR StGB § 184f Sexuelle Handlung 2; Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 13/14 Rn. 19, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Ist dies der Fall, so spielt es keine Rolle, ob der Täter sexuelle Motive verfolgt oder etwa sein Opfer allein demütigen und sadistisch quälen will; er muss sich nur des sexuellen Charakters seines Tuns bewusst sein (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1982 - 1 StR 672/82, aaO; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 6, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt; vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, aaO).

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Wut oder aggressivsadistische Tendenzen schließen eine Sexualbezogenheit nicht aus (vgl. BGH NStZ 1983, 167; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 184c Rdn. 7, 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    Allerdings können sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 178, 184 c StGB nur solche Verhaltsweisen sein, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 167; BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 1; Laufhütte in LK, 11. Aufl., § 184 c Rdn. 5 und 6 unter a).
  • BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91

    Anforderungen an das Merkmal "Sexuelle Handlungen" im Sinne der §§ 176, 184c

    Sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c StGB sind solche Verhaltensweisen, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 167).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95

    Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt

    Sexuelle Handlungen sind jedenfalls solche Verhaltensweisen, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine Verständnis Sexualbezogenheit erkennen lassen (BGH NStZ 1983, 167; 1985, 24).
  • OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95
    Sexuelle Handlungen im Sinne der §§ 176, 184 c StGB sind solche Verhaltensweisen, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweisen (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 83, 167).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1790
BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82 (https://dejure.org/1982,1790)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1982 - 5 StR 412/82 (https://dejure.org/1982,1790)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82 (https://dejure.org/1982,1790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung bei Bestehen eines Verfahrenshindernisses, bezüglich der früheren Verurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1031
  • NStZ 1983, 167 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82
    Die Frage, ob ein Verfahrenshindernis dem Erlaß des früheren Urteils entgegenstand, ist bei der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB nicht mehr zu prüfen (BGHSt 8, 269, 271 [BGH 11.11.1955 - 1 StR 409/55] a.E.).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 806/77

    Zum Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82
    Die Entscheidungen des Senats vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77 - und vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81 - stehen dieser Ansicht nicht entgegen.
  • RG, 08.02.1938 - 4 D 836/37

    Ist ein Urteil nichtig, das gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt?

    Auszug aus BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82
    Das Urteil des Schöffengerichts Osterholz-Scharmbeck ist auch dann, wenn es gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt, wirksam (RGSt 72, 77, 78) und vollstreckbar (OLG Hamm NJW 1956, 1936 [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ws 55/56]) und muß deshalb auch in diesem Fall unter den Voraussetzungen des § 55 StGB zur Gesamtstrafenbildung herangezogen werden.
  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe:

    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1825
BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82 (https://dejure.org/1982,1825)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1982 - 1 StR 690/82 (https://dejure.org/1982,1825)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1982 - 1 StR 690/82 (https://dejure.org/1982,1825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussetzung der Anordnung zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82
    Die wirksam (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165; 29, 359, 364; BGH VRS 18, 347, 348) auf den Ausspruch über die Aussetzung der Vollstreckung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft führt zum Wegfall der Aussetzung.
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82
    Die wirksam (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165; 29, 359, 364; BGH VRS 18, 347, 348) auf den Ausspruch über die Aussetzung der Vollstreckung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft führt zum Wegfall der Aussetzung.
  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82
    Da nach den Feststellungen des Landgerichts die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Unterbringung mit Sicherheit nicht vorliegen, kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst auf den Wegfall der Aussetzungsanordnung erkennen (BGHSt 24, 360, 365; KK - Pikart § 354 Rdn. 19; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 354 Rdn. 42).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82
    Die wirksam (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165; 29, 359, 364; BGH VRS 18, 347, 348) auf den Ausspruch über die Aussetzung der Vollstreckung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft führt zum Wegfall der Aussetzung.
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Richtig ist auch, daß der bloße - wenn auch ernsthafte - Wille zur Umkehr bei einer haltschwachen Persönlichkeit nicht ausreicht, das Absehen von der Vollstreckung zu wagen; hinzukommen müssen Umstände, die eine Gewähr dafür bieten, daß dieser Wille dauerhaft und realisierbar ist (für eine Aussetzung des Maßregelvollzugs vgl. BGH NStZ 1983, 167).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Dabei läßt insbesondere die in diesem Zusammenhang angestellte Erwägung, dem Beschuldigten fehle jede Krankheitseinsicht, besorgen, das Landgericht habe verkannt, daß es nicht allein auf den Willen des Beschuldigten ankommt (vgl. BGH NStZ 1983, 167 zum Fall der bewilligten Aussetzung der Vollstreckung).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 651/84

    Zulässigkeit der Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur

    Diese knappen Ausführungen lassen besorgen, das Landgericht habe verkannt, daß es nicht allein auf den Willen des Beschuldigten ankommt (vgl. auch BGH NStZ 1983, 167 zum Fall der bewilligten Aussetzung der Vollstreckung).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 53/83

    Versuchte sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Fehlerhaftes

    Außerdem ist, wie dargelegt, nicht begründet, daß die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB vorliegen (vgl. zur Prognose BGH NStZ 1983, 167).
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