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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82   

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https://dejure.org/1982,17
BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82 (https://dejure.org/1982,17)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1982 - 3 StR 384/82 (https://dejure.org/1982,17)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 (https://dejure.org/1982,17)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten über das Mitsichführen von Rauschmitteln - Verwirklichung des Merkmals "nicht geringe Menge" durch Einfuhr von 283 Gramm Haschisch - Aufgehen der Tathandlung der Einfuhr als unselbstständiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 163
  • NJW 1983, 692
  • MDR 1983, 245
  • NStZ 1983, 174
  • StV 1983, 63
 
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Wird zitiert von ... (128)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Allerdings ist die Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einfuhr "in nicht geringer Menge" im Verbrechenstatbestand nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG erfüllt ist, vom Tatrichter nicht aufgrund einer Würdigung der Gesamtumstände zu entscheiden, wie das von der Rechtsprechung bei dem Merkmal der nicht geringen Menge in der Strafzumessungsregel nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F., die dem Tatrichter einen Ermessens Spielraum ließ, angenommen worden war (vgl. dazu BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; 31, 163, 164) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82].

    Soweit dem gefundenen Ergebnis frühere Senatsentscheidungen (BGHSt 31, 163 und StV 1983, 505) entgegenstehen sollten, wird an ihnen nicht festgehalten.

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Dabei geht die Einfuhr nicht geringer Mengen keineswegs - wie das Landgericht offenbar annimmt - im Handeltreiben auf (BGHSt 31, 163); das wäre nur bei der Einfuhr solcher Mengen der Fall, die unterhalb der nicht geringen Menge bleiben (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1984 - 3 StR 224/84).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen zwar nicht nur der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung, sondern auch die Ausfuhr als rechtlich unselbständige Teilakte des Gesamtgeschehens in der Tatbestandsalternative des Handeltreibens auf, wenn die Tathandlungen - wie hier - insgesamt auf einen Güterumsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 449 mwN).

    Daraus schließt der Senat, dass das Verbringen von ausgenommenen Zubereitungen ins Ausland als eine unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln und nicht als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bewertet werden und auch im Schuldspruch zum Ausdruck kommen muss, selbst wenn die Ausfuhr lediglich ein Teilakt bei der Durchführung von Außenhandelsgeschäften mit sog. ausgenommenen Zubereitungen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165 zur Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1633
BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82 (https://dejure.org/1982,1633)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1982 - 4 StR 644/82 (https://dejure.org/1982,1633)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82 (https://dejure.org/1982,1633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mangels Beweises - Fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 174
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Dass die Strafkammer rechtsfehlerhaft dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 648/11, NStZ-RR 2012, 215, 216; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174, 175; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 264 Rn. 12; KK-StPO/Kuckein, aaO, § 264 Rn. 25).
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Dies stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlich-rechtlichen Mangel, auf dem das Urteil beruht (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 und vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174 mwN).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

    Dies stellt einen sachlichrechtlichen Mangel des Urteils dar (vgl. BGH NStZ 1983, 174, 175).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17

    Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht;

    Dies stellt stets einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174, 175).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Erfolgsdelikte, wie hier, sind aber regelmäßig bereits durch die Art des Erfolgs und das Tatopfer hinreichend konkretisiert, so dass die Tatidentität auch bei Abweichungen vom zugelassenen Anklagesatz hinsichtlich der Tatzeit, dem Tatort und der Art und Weise der Tatbegehung - etwa bei einem Austausch von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder Tun und Unterlassen - gewahrt bleiben kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46; vom 17. April 1984 - 1 StR 116/84, NStZ 1984, 469 f.; vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174 f.; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 264 Rn. 97, 104), wobei entsprechende Änderungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erforderlichenfalls im Wege eines Hinweises nach § 265 StPO deutlich zu machen sind.
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Dies stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlich-rechtlichen Mangel, auf dem das Urteil beruht (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 und vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174 mwN).
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

    Dass die Strafkammer rechtsfehlerhaft dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, stellt hier einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174, 175 mwN).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87

    Begriff des Handeltreibens

    Auch derjenige, der einen präparierten Koffer mit Betäubungsmitteln an einen bestimmten Ort bringt und dort verkauft, kann fahrlässig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel treiben, wenn er von dem Vorhandensein des Betäubungsmittels in dem Koffer nichts wußte (BGH NStZ 1983, 174 ; zur fahrlässigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vgl. ferner BGH NStZ 1986, 462 ).
  • BGH, 30.07.1987 - 2 StR 286/87

    Entscheidungsspielraum des Tatrichters bei der Feststellung der Beweisergebnisse

    Der Beschwerdeführerin ist zwar zuzugeben, daß mit der Erhebung der Anklage die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne der Urteilsfindung des Tatrichters unterbreitet wird, so daß er diese Tat nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, so wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Bewertung erschöpfend aburteilen muß (BGH NStZ 1983, 174; BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 135/83).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 80/84

    Berechtigung des Tatrichters zur Urteilsfindung über die ganze Tat im

    Er muß diese Tat deshalb nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, so wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Bewertung erschöpfend aburteilen (BGH NStZ 1983, 174; BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 135/83 -).
  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 135/83

    Vorliegen der Voraussetzungen einer versuchten Nötigung

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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1982 - 1 StR 274/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1989
BGH, 19.10.1982 - 1 StR 274/82 (https://dejure.org/1982,1989)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1982 - 1 StR 274/82 (https://dejure.org/1982,1989)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 1 StR 274/82 (https://dejure.org/1982,1989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des persönlichen Erscheinens in der Hauptverhandlung - Identifizierung des Fahrers bei "Kennzeichenanzeigen" - Anforderungen an die Tauglichkeit eines Beweismittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 149
  • NStZ 1983, 174 (Ls.)
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