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   OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82   

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OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82 (https://dejure.org/1982,539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1982 - 7 VAs 26/82 (https://dejure.org/1982,539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 7 VAs 26/82 (https://dejure.org/1982,539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2; EGGVG § 24 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 429
  • NStZ 1983, 287
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt eine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege dar, die mangels anderweitiger Rechtswegzuweisung im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (so der zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsbeschluß vom 15.7.1982. - 7 VAs 23/82 - Katholnigg, NStZ 1981, 417 ff.).
  • Drs-Bund, 24.06.1980 - BT-Drs 8/4283
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Diese Bestimmung hat zwingenden Charakter (Pelchen, BtMG , in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 35 Rdn. 6; Joachimski, Betäubungsmittelrecht, 3. Auflage, § 35 Rdn. 15; Katholnigg, NStZ 81, 417 [419]; Haarmann, Rechtspfleger, 1982, 92 [94]; Bundestagsdrucksache 8/4283 S. 8 zu § 31 a des Entwurfs).
  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 1 VAs 60/05

    Strafvollstreckung; Zurückstellung; BtM; weiter Freiheitsstrafe

    Diese Bestimmung hat zwingenden Charakter (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm MDR 1983, 429).

    Es kann dabei nicht darauf ankommen, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung verhängt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm MDR 1983, 429; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2002 - 1 VAs 57/02 - Körner, BtM-Gesetz, 4. Aufl., § 35 Rdnr. 54, 58).

  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 1 VAs 44/04

    Zurückstellung; Strafvollstreckung; BtM; weitere Verurteilung

    Diese Bestimmung hat zwingenden Charakter (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm, MDR 1983, 429).

    Es kann dabei nicht darauf ankommen, ob die weitere zu vollstreckende Strafe erst nach oder bereits vor Gewährung der Vergünstigung verhängt worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 VAs 145/84 - OLG Hamm, MDR 1983, 429; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 1998 - 1 VAs 10/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 2. März 2000 - 1 VAs 7/00 - Körner, BtMG, 5. Aufl., § 35 Rdnr. 142).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.1983 - VAs 3/83

    Zurückstellungsentscheidung; Vorschaltverfahren; Strafen gegen Antragsteller;

    Nach - soweit bekannt - einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung beinhaltet die Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ihrer Rechtsnatur nach einen Juitizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege i.S. von § 23 Abs. 2 EGGVG , und zwar um ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft bzw. hier (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer, StPO , 36. Aufl., § 451 Rdn. 2) des Vollstreckungsleiters als Vollstreckungsbehörde, das grundsätzlich der Überprüfung im Wege des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zugänglich ist, zumal eine andere Rechtswegzuweisung, der gegenüber das Antragsverfahren subsidiär wäre (§ 23 Abs. 3 EGGVG ), nichlt gegeben ist (vgl. OLG München, NStZ 1983, 236 ; OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; 1982, 485; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ; Kleinknecht/Meyer, wie vor, § 23 EGGVG Rdn. 16).

    Die gleiche Auffasecmg wird auch offensichtlich vom OLG Hamm vertreten (NStZ 1983, 287 ), wo zwar nicht ausdrücklich dazu Stellung genommen, aber über die Zurückstellung dreier Freiheitesstrafen entschieden wird, ohne daß schon der Umstand, daß die Zurückstellung von mehr als einer Freiheitastrafe in Rede steht, das Gericht zur die Zurückstellung ablehnenden Entscheidung veranlaßt bzw. den dagegen gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verwerfen läßt.

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluß vom 1. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 1 VAs 64/04

    Zurückstellung, Strafvollstreckung; BtM; Ermessensentscheidung; andere

    Im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483; 1983, 287; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 VAs 18/04).
  • OLG Hamm, 22.04.2003 - 1 VAs 17/03

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, Therapie, gescheiterte Therapie, Ermessen

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gem. § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise nicht Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (NStZ-RR 2009, 28, m.w.N., auch zu den Gegenmeinungen) demgegenüber die Rechtsansicht vertritt, dass eine nach § 454b Abs. 2 StPO nach Teilverbüßung unterbrochene Strafe keine zu vollstreckende Strafe im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG darstellt und der Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG daher nicht entgegensteht, folgt der Senat dem nicht (vgl. OLG Koblenz JBl. Rheinland-Pfalz 1991, 82; OLG München NStZ 2002, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Hamm StV 2006, 587; NStZ 1983, 287; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484; MDR 1985, 697).
  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; NStZ 1983, 287 ; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 12/02

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, Alkoholabhängigkeit,

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • KG, 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Nachweis der Kausalität der Drogensucht für

    13 Sind gegen einen Verurteilten mehrere Strafen zu vollstrecken und liegen bei einer von ihnen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG nicht vor, so kann auch die Vollstreckung der anderen Strafen - wie auch § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zeigt - nicht zurückgestellt werden, selbst wenn sie wegen Taten verhängt worden sind, die der Verurteilte aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte (OLG Karlsruhe MDR 1983, 76; OLG Hamm MDR 1983, 429; Körner, aaO, Rdn. 142).
  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 VAs 18/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung;Therapiewilligkeit, mehrere erfolglose

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, Alkoholabhängigkeit,

  • OLG Hamm, 12.05.1998 - 1 VAs 16/98
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1985 - 1 Ws 27/85

    Anschlußvollzug; Unterbrechungsprinzip; Konzentrationsprinzip; Strafverbüßung;

  • OLG Hamm, 17.05.1983 - 7 VAs 27/83
  • KG, 18.12.2007 - 1 Zs 2346/07

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe: Zurückstellung bei Begehung der Tat aufgrund

  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
  • OLG Koblenz, 20.12.1990 - 2 VAs 21/90
  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 1 VAs 65/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapie; Therapieabbruch, Maßstab der

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1982 - 3 Ws 603/82   

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https://dejure.org/1982,3380
OLG Hamm, 09.12.1982 - 3 Ws 603/82 (https://dejure.org/1982,3380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1982 - 3 Ws 603/82 (https://dejure.org/1982,3380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 3 Ws 603/82 (https://dejure.org/1982,3380)
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Kurzfassungen/Presse

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  • NStZ 1983, 287
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