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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82   

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https://dejure.org/1983,1503
BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82 (https://dejure.org/1983,1503)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1983 - 1 StR 325/82 (https://dejure.org/1983,1503)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82 (https://dejure.org/1983,1503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland lebenden Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 244 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 505
  • NStZ 1983, 325 (Ls.)
  • StV 1983, 185
  • JR 1983, 83
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81

    Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
    Zwar kann die Schweiz nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen die Rechtshilfe verweigern, wenn sich ein Ersuchen auf strafbare Handlungen bezieht, die von ihr als "fiskalisch" angesehen werden (BGBl. 1964 II 1369, 1386; 1976 II 1799, 1813); von diesem Grundsatz wird jedoch abgewichen, wenn die Rechtshilfe zur Entlastung des Beschuldigten beitragen kann (BGH, Urteil vom 27.1.1982 - 3 StR 217/81; Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl. Bd. II Stichwort Schweiz Rdn. 22).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
    Steht fest, daß der im Ausland lebende Zeuge in der Hauptverhandlung nicht erscheinen wird, so darf er trotz der Möglichkeit der Vernehmung durch den Rechtshilferichter als unerreichbar im Sinn von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118, 122; BGH bei Holtz MDR 1978, 459; 1979, 807; BGH GA 1971, 85; 1975, 237; 1980, 355).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
    Steht fest, daß der im Ausland lebende Zeuge in der Hauptverhandlung nicht erscheinen wird, so darf er trotz der Möglichkeit der Vernehmung durch den Rechtshilferichter als unerreichbar im Sinn von § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag; ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 13, 300; 22, 118, 122; BGH bei Holtz MDR 1978, 459; 1979, 807; BGH GA 1971, 85; 1975, 237; 1980, 355).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
    Falls der Betrag von 250.000 DM nicht als Teil des der Kommanditgesellschaft zustehenden Kaufpreises (so ausdrücklich UA S. 7, 15, 37), sondern - wie der Angeklagte behauptet - ohne Bezug auf den Kaufvertrag von dritter Seite als persönliche Provision oder "Schmiergeld" bezahlt worden ist, so kommt - sofern der beurkundete Kaufpreis, wie das Landgericht unterstellt, angemessen ist - eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 18.1.1983 - 1 StR 490/82 - und vom 28.1.1983 - 1 StR 820/81).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82
    Falls der Betrag von 250.000 DM nicht als Teil des der Kommanditgesellschaft zustehenden Kaufpreises (so ausdrücklich UA S. 7, 15, 37), sondern - wie der Angeklagte behauptet - ohne Bezug auf den Kaufvertrag von dritter Seite als persönliche Provision oder "Schmiergeld" bezahlt worden ist, so kommt - sofern der beurkundete Kaufpreis, wie das Landgericht unterstellt, angemessen ist - eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 18.1.1983 - 1 StR 490/82 - und vom 28.1.1983 - 1 StR 820/81).
  • BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit

    Dabei sind die Qualität des angebotenen Beweismittels und die Bedeutung des Beweisthemas zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20 aaO und vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, BeckRS 2010, 11192 unter 1).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20

    Gewährung rechtlichen Gehörs: Beachtung von wesentlichem Parteivorbringen;

    Die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Erwägungen müssen schlüssig ergeben, weshalb die Vernehmung vor einem ersuchten Richter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist (vgl. zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO aF [jetzt § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 StPO]: BGH, Beschluss vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505, [juris Rn. 2]).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Für eine solche Unerreichbarkeit genügt die Weigerung eines sich im Ausland aufhaltenden Zeugen, vor dem erkennenden Gericht zu erscheinen, nicht ohne Weiteres (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - 1 StR 196/92, BGHR StPO § 251 Abs. 2 Unerreichbarkeit 4; vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, wistra 1983, 120; entsprechend zum Zivilverfahren BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, MDR 2021, 1409 Rn. 23; weitergehend LR/Cirener/Sander, StPO, 27. Aufl., § 251 Rn. 30, 39; MüKoStPO/Kreicker, § 251 Rn. 64); denn bereits nach dem Gesetzeswortlaut betrifft die Voraussetzung für die Verlesung einer - nichtrichterlichen - Vernehmung eine in absehbarer Zeit ausgeschlossene gerichtliche Vernehmung (§ 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO in der Fassung nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004; entsprechend der zuvor geltende § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, unter welchen Umständen das Gericht weitere Bemühungen wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZP0, 50. Aufl., § 286 Anm. 3 Bd) oder deswegen einstellen darf, weil der Zeuge nur kommissarisch vernommen werden könnte (vgl. BAG, AP § 355 ZPO Nr. 1 = BB 1977, 1706; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505 zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO).
  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85

    Vorlegen von Scheinrechnungen

    Ohne Erfolg beruft sich der Angeklagte zur Rechtfertigung seiner Ansicht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82 (= MDR 1983, 505).
  • BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit

    Ebenso konnte er allein die Revisionsbegründung nicht wirksam unterzeichnen; ihre Wirksamkeit hätte vielmehr die Mitunterzeichnung durch einen Rechtsanwalt - etwa durch den Pflichtverteidiger - oder einen Rechtslehrer als Verteidiger vorausgesetzt (KG NJW 1974, 916 f; JR 1983, 83; KK-Laufhütte § 138 Rdn 12; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 345 Rdn 17; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 138 Rdn 11; KMR-Paulus, 7. Aufl., § 345 Rdn 12; a.A. KMR-Müller § 138 Rdn 7).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Ob die Vernehmung durch den Rechtshilferichter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGHSt 22, 118,-121/122; BGH GA 1971, 85; BGH-NJW 1983, 527; BGH MDR 1983, 505; Herdegen a.a.O. S. 340).
  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene

    Die Beschwerdeführer haben indessen keine Tatsachen vorgetragen, die die Ablehnung des FG, den Zeugen X durch ein zypriotisches Gericht vernehmen zu lassen, als ermessensfehlerhaft erscheinen ließe (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Dezember 1987 II 240/74 U, F, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 484; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH -, vgl. zuletzt Beschluß vom 17.2. 1983 1 StR 325/82, Juristische Rundschau - JR - 1984, 129).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00

    Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über den Zustand eines Objekts auf

    Der Senat sieht deshalb von der Stellung eines Rechtshilfeersuchens zur Vernehmung des Zeugen S... ab (vgl. dazu auch BGH MDR 1983, 505; BGH ZZP 105 (1992), 500, 504 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1685).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
    Ob die Vernehmung durch den Rechtshilferichter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGHSt 22, 118, 121/122; BGH GA 1971, 85; BGH-NJW 1983, 527 [BGH 05.10.1982 - 5 StR 466/82]; BGH MDR 1983, 505; Herdegen a.a.O. S. 340).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82   

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https://dejure.org/1982,2515
BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82 (https://dejure.org/1982,2515)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82 (https://dejure.org/1982,2515)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (B) 20/82 (https://dejure.org/1982,2515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 778
  • NStZ 1983, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (B) 11/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Die Behauptung, das Verfahren vor dem Ehrengerichtshof sei fehlerhaft gewesen, vermag die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht zu begründen, wenn der Ehrengerichtshof über die zugrundeliegende Rechtsfrage nicht entschieden hat (Bestätigung von BGH Beschl. vom 5. Oktober 1964 - AnwSt (B) 11/64 = EGE VIII 68).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 145 Abs. 3 BRAO haben nicht Fragen, deren Lösung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder deren Beantwortung sonst selbstverständlich ist (BGHSt 17, 21, 27 f; Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwSt (B) 1/62 = EGE VII 162 und 5. Oktober 1964 - AnwSt (B) 11/64 = EGE VIII 68).

    Deshalb genügt es nicht, mit der Beschwerde zu behaupten, das Verfahren vor ihm sei fehlerhaft gewesen (Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1964 - AnwSt (B) 11/64 = EGE VIII 68).

  • BGH, 16.07.1962 - AnwSt (B) 1/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 145 Abs. 3 BRAO haben nicht Fragen, deren Lösung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder deren Beantwortung sonst selbstverständlich ist (BGHSt 17, 21, 27 f; Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwSt (B) 1/62 = EGE VII 162 und 5. Oktober 1964 - AnwSt (B) 11/64 = EGE VIII 68).
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Die Berufung der Staatsanwaltschaft wirkte auch zu seinen Gunsten (§ 116 BRAO, § 301 StPO), und zwar ebenso, wie wenn er selbst Rechtsmittel eingelegt hätte (vgl. BGHSt 13, 41; KK/Ruß StPO § 301 Rdn. 1).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Aus der Entscheidung BGHSt 16, 374, auf die sich der Ehrengerichtshof bei seiner entgegengesetzten Meinung stützt, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 145 Abs. 3 BRAO haben nicht Fragen, deren Lösung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder deren Beantwortung sonst selbstverständlich ist (BGHSt 17, 21, 27 f; Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1962 - AnwSt (B) 1/62 = EGE VII 162 und 5. Oktober 1964 - AnwSt (B) 11/64 = EGE VIII 68).
  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81

    Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Damit war der Schuldspruch im ehrengerichtlichen Verfahren mitsamt den zugrunde liegenden Feststellungen (vgl. BGHSt 30, 340, 342) rechtskräftig geworden.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte.
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1981 - 2 Ss OWi 749/81
    Auszug aus BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, der Richter habe nicht nur anzuordnen, daß die Entscheidung zuzustellen sei, sondern auch, wie das zu geschehen habe; genüge die richterliche Verfügung dieser Anforderung nicht, so sei die daraufhin vorgenommene Zustellung unwirksam (OLG Düsseldorf NJW 1982, 590; OLG Hamm NStZ 1982, 479; BayObLG bei Ruth DAR 1982, 252; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1976, 814; OLG Stuttgart MDR 1976, 245; OLG Celle MDR 1977, 67).
  • OLG Koblenz, 19.11.1981 - 1 Ss 278/81
  • LG Aachen, 15.10.1975 - 17 Qs 567/75
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 41/10

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 6 Verf BB und der

    Eine für einen Einzelfall getroffene, wenn auch allgemein gehaltene Anordnung reicht aber aus, wenn kein Zweifel darüber besteht, wann und wem zugestellt werden soll (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Dezember 1982, AnwSt(B) 20/82 -, NStZ 1983, 325).
  • BGH, 24.03.1987 - KRB 9/86

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen

    Das Fehlen dieser ausdrücklichen Anordnung durch den Vorsitzenden steht der Wirksamkeit der Zustellung im vorliegenden Falle aber deshalb nicht entgegen, weil kein Zweifel darüber bestehen konnte, wann und an wen zugestellt werden sollte (vgl. BGH NStZ 1983, 325; LR-Wendisch, 24. Aufl. StPO § 36 Rdn. 7).
  • BGH, 03.10.1983 - AnwSt (R) 3/83

    Berufsverbot für einen Rechtsanwalt - Sanktionierung auf Grund Fehlverhaltens -

    Der Verteidiger kann die Berufung zwar auch im ehrengerichtlichen Verfahren grundsätzlich wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 9/82, insoweit in AnwBl 1983, 192 nicht abgedruckt; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (B) 20/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2133
BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82 (https://dejure.org/1983,2133)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1983 - 1 StR 846/82 (https://dejure.org/1983,2133)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1983 - 1 StR 846/82 (https://dejure.org/1983,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 325
  • StV 1983, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Pur diese Entscheidung gelten dieselben Grundsätze wie für die Entscheidung über die Vereidigung eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHSt 1, 269), so daß ein V-Mann nicht ohne weiteres aus den Gründen des § 60 Nr. 2 StPO unbeeidigt bleiben darf (BGH NStZ 1982, 127).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Die Rüge wäre auch unbegründet, weil der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung der Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332, 333).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Die Rüge wäre auch unbegründet, weil der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung der Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332, 333).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Pur diese Entscheidung gelten dieselben Grundsätze wie für die Entscheidung über die Vereidigung eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen (BGHSt 1, 269), so daß ein V-Mann nicht ohne weiteres aus den Gründen des § 60 Nr. 2 StPO unbeeidigt bleiben darf (BGH NStZ 1982, 127).
  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82
    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • RG, 28.06.1927 - I 587/27

    1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Im Hinblick auf die veränderten Kriminalitätsstrukturen und der durch sie bewirkten erheblichen Erschwerung der Verbrechensaufklärung besteht in der neueren Rechtsprechung der Obergerichte und auch des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, daß die Bekämpfung der geschilderten Formen der Kriminalität den Einsatz anonymer Gewährsleute erfordert (BGH NStZ 1982, 40; 1983, 325, 326).
  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

    Sie hebt auf das Erfordernis eines Widerspruchs insbesondere ab, wenn die Benachrichtigung des Angeklagten und seines Verteidigers vom Termin der kommissarischen Vernehmung versäumt worden ist (BGHSt 9, 24, 28; 26, 332, 333; BGH NStZ 1983, 325, 326).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

    Soweit die Rüge die kommissarische Vernehmung des Zeugen K. betrifft, greift sie schon deshalb nicht durch, weil der Angeklagte und sein Verteidiger der Verlesung dieser Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung nicht widersprochen haben (BGH NJW 1952, 1426; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 26, 332, 333 f.; BGH NStZ 1983, 325, 326).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1982 - 2 StR 83/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2583
BGH, 15.12.1982 - 2 StR 83/82 (https://dejure.org/1982,2583)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 2 StR 83/82 (https://dejure.org/1982,2583)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 2 StR 83/82 (https://dejure.org/1982,2583)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Sachverständigengutachten - Erforderliche Sachkunde - Gericht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Diese Sachkunde wurde den übrigen Mitgliedern auch vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1982 - 2 StR 83/82 = NStZ 1983, 325).
  • OLG Jena, 03.11.2004 - 1 Ss 204/04

    Ordnungswidrigkeitenverfahren, Beweisantragsrecht

    Im Urteil sind Ausführungen hierzu jedoch notwendig, wenn es sich um Fachwissen handelt, dass in der Regel nicht Allgemeingut aller Richter ist (BGH StV 2001, 665; NStZ 1983, 325, BGHSt 12, 18, 20 f; Meyer-Goßner, 47. Aufl., § 244 Rn. 73).
  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

    Das gilt um so mehr, als auch ein zu einem Spruchkörper gehöriger Richter allen anderen die für die Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Sachkunde vermitteln kann (BGHSt 12, 18; BGH NStZ 1983, 325).
  • OLG Hamm, 23.04.1998 - 3 Ss 230/98

    Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts, unbekannter Aufenthalt, Abgrenzung

    Bei der Ablehnung eines Beweisantrages wegen eigener Sachkunde des Gerichts muss deren Vorhandensein zwar nicht unbedingt im Ablehnungsbeschluß, zumindest aber in den Urteilsgründen dargelegt werden, wenn es sich um Fachwissen handelt, das in der Regel nicht Allgemeingut der erkennenden Richter ist (vgl. BGHSt 12, 18; BGH NStZ 1983, 325; BGH, StV 1984, 232; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 244 Rdnr. 73; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdnr. 327).
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