Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,348
BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80 (https://dejure.org/1982,348)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1982 - 2 StR 751/80 (https://dejure.org/1982,348)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1982 - 2 StR 751/80 (https://dejure.org/1982,348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 79 Abs. 3; StPO (1975) § 345 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses - Begründungsfrist - Rechtsmittelbegründung

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 335
  • NJW 1982, 1110
  • MDR 1982, 423
  • NStZ 1983, 359
  • StV 1982, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 13.06.1967 - 2 Ss 212/67
    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. November 1971 (BayObLGSt 1971, 189 ff) und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juni 1967 (MDR 1967, 857) gehindert, in denen die Auffassung vertreten wird, bei verspäteter Revisionseinlegung und beantragter Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beginne die Revisionsbegründungsfrist auch dann erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses, wenn das gegen einen Abwesenden ergangene Urteil nach § 341 Abs. 2 StPO zugestellt worden war.
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Fristen müssen sofort, eindeutig und klar erkennbar sein (vgl. BVerfGE 4, 31, 37).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Ebensowenig wie ein vergangenes tatsächliches Ereignis rückwirkend ungeschehen gemacht werden kann (vgl. BGHSt 18, 34 ff), kann eine Obliegenheit für die Vergangenheit begründet werden.
  • BayObLG, 04.11.1971 - RReg. 7 St 215/71
    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. November 1971 (BayObLGSt 1971, 189 ff) und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juni 1967 (MDR 1967, 857) gehindert, in denen die Auffassung vertreten wird, bei verspäteter Revisionseinlegung und beantragter Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beginne die Revisionsbegründungsfrist auch dann erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses, wenn das gegen einen Abwesenden ergangene Urteil nach § 341 Abs. 2 StPO zugestellt worden war.
  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Sie würde dem Rechtsmittelführer oft eine umfangreiche und schwierige Tätigkeit abverlangen, die sich möglicherweise später - bei Versagung der Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Versäumung der Einlegungsfrist - als überflüssig erweisen würde (vgl. BVerwG NJW 1971, 294, 295).
  • RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42

    Wird der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision in

    Auszug aus BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
    Sie entspricht der ständigen Rechtspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die sich im Anschluß an die Entscheidung in RGSt 76, 280 ff entwickelt hat.
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    § 206 a StPO findet nach § 46 Abs. 1 OWiG im gerichtlichen Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und damit auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung (vgl. BGHSt 23, 365, 367; 24, 208; BayObLG NStZ 1988, 227, 229; Göhler OWiG 12. Aufl. vor § 67 Rdn. 17, 18, § 68 Rdn. 21), so daß die Nämlichkeit der Rechtsfrage nicht zweifelhaft ist (vgl. BGHSt 30, 335, 337).
  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Nach diesen Entscheidungen ist aber maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn die Mitteilung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist (ebenso BGHSt 30, 335, 338 zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO; BGH BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3 zur Begründung der Revision; BVerwG Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84 zur Begründung der Revision; BSG SozR 2. Folge 1500 § 67 SGG Nr. 13 und § 164 SGG Nr. 9 zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a Abs. 2 Satz 1 SGG).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht