Rechtsprechung
BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der Verteidigung durch Bekundung von Reue und Einsicht bei Leugnung der Tat - Berücsichtigung einer straffreien Lebensführung des Angeklagten bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 453
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes
Als strafschärfend dürfte dies nur gewertet werden, wenn daraus unter Berücksichtigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten auf Rechtsfeindschaft und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche zu schließen wäre (vgl. BGH NStZ 1983, 453 m.N.). - OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10
Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen …
Nur wenn sein Prozessverhalten nach der Art seiner Tat und Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit seiner Person und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen ließe, wäre darin eine die Verschärfung der Rechtsfolgen rechtfertigende Uneinsichtigkeit zu erkennen (BGH NStZ 1983, 453; OLG Koblenz NStZ 1985, 369;… KK OWiG-Mitsch a.a.O., jeweils m.w.N.). - BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16
Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)
Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125;… vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
- BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht bei …
Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 1955 - 3 StR 86/55, NJW 1955, 1158 und vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 182 f.; Beschluss vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO). - BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87
Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als …
In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236). - BayObLG, 21.05.1985 - RReg. 1 St 73/85
Falsche Verdächtigung; Leugnen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Behauptung; …
Allein hieraus darf z. B. auch im Fall seiner Verurteilung nicht auf straferschwerende Umstände der fehlenden Einsicht und Reue geschlossen werden (vgl. u. a. BGH VRS 24, 34/37 f.; LM § 46 StGB 1975 Nr. 9 Bl. 454 f.; NStZ 1983, 453 ..). - OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02
Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines …
Von einem leugnenden Angeklagten kann naturgemäß nicht erwartet werden, dass er Reue und Einsicht zeigt, weil er sonst seine Verteidigung ad absurdum führt, zumindest seine Verteidigungsposition gefährdet (vgl. BGH wistra 1988, 303, 304; NStZ 1983, 453; StV 1983, 501; MDR 1980, 240, 241). - BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88
Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen …
Das ist unzulässig (vgl. BGH NStZ 1983, 453; 1987, 171; BGH StV 1987, 5, 6). - BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87
Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung
Dies ist aber schon mit der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten, die einen Milderungsgrund darstellt (BGH NStZ 1982, 376 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83), unvereinbar. - BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91
Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf einem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (BGH NStZ 1983, 453;… BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 4, 5). - OLG Köln, 04.01.2005 - 8 Ss 474/04
- BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87
Rechtsprechung
BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei Überschreitung der Notwehr gemäß § 33 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme einer vermeintlichen Notwehrlage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 32
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 32, § 33
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 453
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00
Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum
Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (…vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen. - BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer …
Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453). - BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87
Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des …
Ein derartiger Irrtum wäre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten, schlösse also den Vorwurf vorsätzlicher Handlungsweise aus; es bliebe jedoch zu prüfen, ob der Angeklagte fahrlässig handelte (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885;… BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Besohl, vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH NStZ 1983, 453;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172). - BGH, 20.07.1999 - 1 StR 313/99
Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; Erforderlichkeit; …
Läge jedoch ein Irrtum über eine weniger gefährliche Abwehrmöglichkeit vor, wäre ein gemäß § 16 StGB zu behandelnder Erlaubnistatbestandsirrtum gegeben, soweit dieser Irrtum auf der Fehlbeurteilung von Tatsachen beruhte (vgl. BGH NStZ 1983, 453). - OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97
Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang
Selbst wenn das Amtsgericht zu den Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens sichere Feststellungen nicht hätte treffen können, so hätte sich dies nicht zu Lasten der Angeklagten auswirken dürfen (vgl. BGH, NJW 1995, 973; BGH, NStZ 1983, 453).