Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1421
BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83 (https://dejure.org/1983,1421)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1983 - 4 StR 257/83 (https://dejure.org/1983,1421)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - 4 StR 257/83 (https://dejure.org/1983,1421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der Verteidigung durch Bekundung von Reue und Einsicht bei Leugnung der Tat - Berücsichtigung einer straffreien Lebensführung des Angeklagten bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1980 - 4 StR 63/80

    Fehlende Unrechtseinsicht und fehlende Reue als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82).
  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80

    Straferschwerende Berücksichtigung, sofern die Angeklagten weder Einsicht noch

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
    Von einem leugnenden Angeklagten kann nicht erwartet werden, daß er Reue und Einsicht zeigt, weil er sonst seine Verteidigung gefährdet (BGH, Beschluß vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80, bei Mösl NStZ 1981, 134).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82).
  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82

    Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß straffreie Lebensführung nicht allgemein als bloßes Fehlen eines Strafschärfungsgrundes gelten und deshalb bei der Strafzumessung unbeachtet bleiben kann (BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82

    Keine strafschärfende Wertung des Leugnens des Angeklagten - Weder

    Auszug aus BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Als strafschärfend dürfte dies nur gewertet werden, wenn daraus unter Berücksichtigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten auf Rechtsfeindschaft und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche zu schließen wäre (vgl. BGH NStZ 1983, 453 m.N.).
  • OLG Hamm, 27.04.2023 - 3 RVs 16/23

    Erfolgreiche Revision nach Verurteilung wegen Gebrauchs unrichtiger

    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluss vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83 -, juris; Fischer, a. a. O., § 46, Rn. 51).
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen

    Nur wenn sein Prozessverhalten nach der Art seiner Tat und Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit seiner Person und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen ließe, wäre darin eine die Verschärfung der Rechtsfolgen rechtfertigende Uneinsichtigkeit zu erkennen (BGH NStZ 1983, 453; OLG Koblenz NStZ 1985, 369; KK OWiG-Mitsch a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Eine andere Bewertung wäre nur in Betracht gekommen, wenn die Angeklagte bei ihrer Verteidigung ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das im Hinblick auf ihre Persönlichkeit und die Art der Tat auf eine besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen ließe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453); ein derartiges Verteidigungsverhalten ist hier indes weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht bei

    Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 1955 - 3 StR 86/55, NJW 1955, 1158 und vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 182 f.; Beschluss vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO).
  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23
    Indem der Angeklagte gegenüber seinem Chatpartner "..." mit der Tat geprahlt und diesem gegenüber behauptet hat, er könne nun jeden "kalt umbringen", tritt in besonderem Maße die rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten offen zu Tage, was schulderschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss 4 StR 257/83 v. 09.06.1983 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

    Von einem leugnenden Angeklagten kann naturgemäß nicht erwartet werden, dass er Reue und Einsicht zeigt, weil er sonst seine Verteidigung ad absurdum führt, zumindest seine Verteidigungsposition gefährdet (vgl. BGH wistra 1988, 303, 304; NStZ 1983, 453; StV 1983, 501; MDR 1980, 240, 241).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • BayObLG, 21.05.1985 - RReg. 1 St 73/85

    Falsche Verdächtigung; Leugnen; Angeklagter; Hauptverhandlung; Behauptung;

    Allein hieraus darf z. B. auch im Fall seiner Verurteilung nicht auf straferschwerende Umstände der fehlenden Einsicht und Reue geschlossen werden (vgl. u. a. BGH VRS 24, 34/37 f.; LM § 46 StGB 1975 Nr. 9 Bl. 454 f.; NStZ 1983, 453 ..).
  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

    Das ist unzulässig (vgl. BGH NStZ 1983, 453; 1987, 171; BGH StV 1987, 5, 6).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 522/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 342/91

    Strafaussetzung zur Bewährung - Auseinandersetzung mit der die Tat bestreitenden

  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1411
BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83 (https://dejure.org/1983,1411)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1983 - 3 StR 178/83 (https://dejure.org/1983,1411)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - 3 StR 178/83 (https://dejure.org/1983,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung einer Notwehrlage aus Verwirrung und Furcht - Straffreiheit bei Überschreitung der Notwehr gemäß § 33 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme einer vermeintlichen Notwehrlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83
    Befand sich der Angeklagte dagegen nur in einer vermeintlichen Notwehrlage und irrte er sich aufgrund einer auf tatsächlichem Gebiet liegenden falschen Einschätzung bestimmter Tatumstände über die Stärke des Angriffs oder über das Maß der Erforderlichkeit der Abwehr und ging er deshalb in seiner vermeintlichen Verteidigung übermäßig weit, so kommt jedenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (vgl. BGH NJW 1968, 1885; BGH, Urteil vom 25.2. 1975 - 1 StR 558/74).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 178/83
    Befand sich der Angeklagte dagegen nur in einer vermeintlichen Notwehrlage und irrte er sich aufgrund einer auf tatsächlichem Gebiet liegenden falschen Einschätzung bestimmter Tatumstände über die Stärke des Angriffs oder über das Maß der Erforderlichkeit der Abwehr und ging er deshalb in seiner vermeintlichen Verteidigung übermäßig weit, so kommt jedenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (vgl. BGH NJW 1968, 1885; BGH, Urteil vom 25.2. 1975 - 1 StR 558/74).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

    Straffreiheit wegen Überschreitung der Notwehr nach § 33 StGB setzt vielmehr voraus, daß der Täter in eine Notwehrlage geraten war oder daß dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61]; 1968, 1885; NStZ 1983, 453).
  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

    Ein derartiger Irrtum wäre nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten, schlösse also den Vorwurf vorsätzlicher Handlungsweise aus; es bliebe jedoch zu prüfen, ob der Angeklagte fahrlässig handelte (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Besohl, vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH NStZ 1983, 453; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1 = NStZ 1987, 172).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 313/99

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; Erforderlichkeit;

    Läge jedoch ein Irrtum über eine weniger gefährliche Abwehrmöglichkeit vor, wäre ein gemäß § 16 StGB zu behandelnder Erlaubnistatbestandsirrtum gegeben, soweit dieser Irrtum auf der Fehlbeurteilung von Tatsachen beruhte (vgl. BGH NStZ 1983, 453).
  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97

    Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang

    Selbst wenn das Amtsgericht zu den Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens sichere Feststellungen nicht hätte treffen können, so hätte sich dies nicht zu Lasten der Angeklagten auswirken dürfen (vgl. BGH, NJW 1995, 973; BGH, NStZ 1983, 453).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht