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   OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81   

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https://dejure.org/1982,2483
OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81 (https://dejure.org/1982,2483)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.02.1982 - 1 Ws 503/81 (https://dejure.org/1982,2483)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - 1 Ws 503/81 (https://dejure.org/1982,2483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 4 Abs. 2 S. 2, § 81 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.01.1981 - 1 Ws 254/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81
    Diese lassen jedoch - da lückenhaft - eine Nachprüfung nicht zu, was einen die Aufhebung nach sich ziehenden materiellrechtlichen Fehler darstellt (zum Umfang der Darlegung des Sachverhalts vgl. OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1981, 380).

    Dagegen kann die Anstaltsordnung (zum Begriff vgl. Calliess/Müller-Dietz, a.a.O. § 4 Rdn. 17; § 81 Rdn. 4) berührt sein (OLG München ZfStrVo 1981, 380).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81
    Die Strafvollstreckungskammer wird daher den Umfang der Tätigkeit des Beschwerdeführers feststellen müssen (zum Umfang der Sachaufklärung im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des BGH vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -) und diese Feststellungen in einer dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der Anwendung des materiellen Rechts erlaubenden Weise in ihrer Entscheidung wiederzugeben haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19

    Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für andere Gefangene

    Diese Regelung erscheint ungeachtet dessen auch deshalb als angemessen, weil - worauf die von dem Beklagten ausgesprochene Beschränkung der Untersagung auf den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt jedenfalls der Sache nach weisen dürfte - die von dem Kläger entfaltete, geschäftsmäßig anmutende Tätigkeit geeignet sein dürfte, die Ordnung der Justizvollzugsanstalt in nicht mehr hinnehmbarer Weise zu stören (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2009 - 1 Ws 477/08 -, juris Rn.3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, NStZ 2002, 55; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1982 - 1 Ws 503/81 -, NStZ 1983, 47).
  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

    Damit wird klargestellt, daß eine unerlaubte geschäftsmäßige Rechtsberatung für andere Strafgefangene eine Störung des geordneten Zusammenlebens in der Anstalt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 StVollzG zur Folge hat und Disziplinarmaßnahmen gemäß §§ 102 ff. StVollzG nach sich ziehen kann (vgl. ebenso OLG München, ZfStrVo 1981, S. 380; OLG Hamm, NStZ 1982, S. 438 ; OLG Saarbrücken, NStZ 1983, S. 47 ; Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Auflage, § 82 , Rn. 2).
  • OLG Celle, 26.09.2008 - 1 Ws 477/08

    Rechtsberatende Tätigkeiten unter Strafgefangenen als Störung der Ordnung in

    In der Sache weist der Senat darauf hin, dass nach gefestigter Rechtsprechung rechtsberatende Tätigkeiten unter Strafgefangenen der Ordnung der Anstalt regelmäßig abträglich sind (OLG Nürnberg, NStZ 2002, 55. OLG Saarbrücken, NStZ 1983, 47) und das Verhängen einer hierauf gestützten Disziplinarmaßnahme daher nicht zu beanstanden ist (OLG Koblenz, NStZ 1997, 428. BVerfG NStZ 1998, 103).
  • LG Aachen, 14.03.2022 - 33a StVK 75/22

    Strafvollzug; Gefangenenmitverantwortung; Rechtsdienstleitung;

    Allerdings wird eine Grenze rechtsdienstleistender Tätigkeit immer dann überschritten - welche auch nicht von § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 S. 1 RDG toleriert wird -, wenn sich die Tätigkeit des Strafgefangenen nicht bloß auf die Wahrnehmung von rechtlicher Hilfe beschränkt, sondern zu einer Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, juris ; Piekenbrock in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 RDG Rn. 15) oder ein geschäftsmäßigen bzw. erheblichen bzw. dauerhaften Umfang erreicht oder mit Gegenleistungen verbunden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.1982 - 7 VAs 8/82 -, juris, NStZ 1982, 438; Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.02.1982 - 1 Ws 503/81 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.1996 - 2 Ws 552/96 -, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 11.06.1982 - 2 Ws 98/82 Vollz   

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https://dejure.org/1982,3338
KG, 11.06.1982 - 2 Ws 98/82 Vollz (https://dejure.org/1982,3338)
KG, Entscheidung vom 11.06.1982 - 2 Ws 98/82 Vollz (https://dejure.org/1982,3338)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 1982 - 2 Ws 98/82 Vollz (https://dejure.org/1982,3338)
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  • NStZ 1983, 47
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
    Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für Verlegungen innerhalb der Anstalt läßt vielmehr erkennen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers über die Frage, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist, die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßem Ermessen entscheiden soll (vgl. KG, Beschluß vom 4.4.1979 - 2 Ws 11/79 Vollz, vom 11.6.1982 - 2 Ws 98/82 Vollz und vom 16.6.1983 - 5 Ws 246/83 Vollz; Calliess/Müller/Dietz, StVollzG , 3. Aufl., § 8 Rdn. 2) .

    Denn es handelte sich um eine auf Dauer bestimmte Überführung des Gefangenen von einer Vollzugsanstalt in eine andere (vgl. KG, Beschluß vom 11.6.1982 a.a.O.; Calliess/Müller/Dietz a.a.O.; Nr. 7 der Vollzugsgeschäftsordnung) .

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