Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.1983

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   BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83   

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BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83 (https://dejure.org/1983,851)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 5 StR 657/83 (https://dejure.org/1983,851)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83 (https://dejure.org/1983,851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen Mängeln - Nichtgewährleistung einer sachgerechten Verteidigung bei Unvollständigkeit einer zugelassenen Anklage - Stützung einer Schuldfeststellung auf die Augenscheinsnahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 133
  • StV 1984, 63
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79

    Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen - Zulassung einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83
    Indes führen diese auch dem Eröffnungsbeschluß selbst anhaftenden Mängel (vgl. BGH GA 1980, 468) nicht zu seiner Unwirksamkeit.

    Sachliche Lücken im Anklagesatz stellen nur dann einen wesentlichen Mangel dar, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGHSt 5, 225; 10, 137; BGH Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79 = GA 1980, 468 und vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 = GA 1973, 111).

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83
    Sachliche Lücken im Anklagesatz stellen nur dann einen wesentlichen Mangel dar, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGHSt 5, 225; 10, 137; BGH Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79 = GA 1980, 468 und vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 = GA 1973, 111).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83
    Sachliche Lücken im Anklagesatz stellen nur dann einen wesentlichen Mangel dar, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGHSt 5, 225; 10, 137; BGH Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79 = GA 1980, 468 und vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 = GA 1973, 111).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 49/72

    Mängel des Anklagesatzes als Mängel des Eröffnungsbeschlusses - Ungenauigkeit und

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83
    Sachliche Lücken im Anklagesatz stellen nur dann einen wesentlichen Mangel dar, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGHSt 5, 225; 10, 137; BGH Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 828/79 = GA 1980, 468 und vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 = GA 1973, 111).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (std. Rspr.: BGH NStZ 1984, 133; NStZ 1992, 553; Rieß aaO Rdn. 57).

    Insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (BGH NStZ 1984, 133; Rieß aaO Rdn. 13 und 59 mit Nachweisen).

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Sachliche Lücken der Anklageschrift begründen nur dann ein Verfahrenshindernis, wenn die angeklagten Taten anhand der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133; 1992, 553).
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Solche Fehler können vielmehr noch durch Hinweise im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts geheilt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 133).
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Da der in der Anklageschrift enthaltene Anklagesatz durch unveränderte Zulassung notwendiger Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses wird, sind das Fehlen und Mängel des Anklagesatzes zugleich solche des Eröffnungsbeschlusses (BGH GA 1973, 111, 112; BGH GA 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133 = StV 1984, 63 f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 1 m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 207 Rdnr. 11 a.E.).

    Allerdings führen nur wesentliche formelle oder sachliche Mängel zur Unwirksamkeit der Anklage, stehen damit der Fortsetzung des Verfahrens entgegen und zwingen zur Einstellung des Verfahrens (BGH GA 1980, 108 = NStZ 1981, 95 [Pf.]; BGH NStZ 1984, 133 = StV 1984, 63 f.; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 23 u. § 207 Rdnr. 16).

    Insoweit ist ein wesentlicher Mangel der Anklage anzunehmen, wenn die Tat nicht genügend konkretisiert ist in dem Sinne, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133 = StV 1984, 63 f. m. w. Nachw.; BGH NStZ 1986, 276; BGH NStZ 1992, 553; BGH NStZ 1996, 294 m. w. Nachw.; vgl. a. BGH NJW 1991, 2716 = NStZ 1991, 448; Rieß a.a.O. Rdnr. 57).

    Ein wesentlicher Mangel liegt daher nicht einmal dann vor, wenn die Anklage nicht genau erkennen läßt, welche Tatform eines Tatbestandes in Betracht kommt, der mehrere Möglichkeiten der Tatbegehung enthält (BGH NStZ 1984, 133 = StV 1984, 63 f.; BGH NStZ 1985, 464; vgl. a. OLG Düsseldorf JMinBl. NW 1979, 259; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 23).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 1 Ws 990/87

    Zu den Anforderungen an die Bezeichnung der Tat im Strafbefehl

    Mängel des Anklagesatzes sind zugleich Mängel des Eröffnungsbeschlusses (vgl. BGH in GoltdArch 1973, 111; 1980, 108 und 468; BGH in NStZ 84, 133; Rieß in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl. § 200 Rn. 57 ..).

    und im Hinblick auf den Umfang der Rechtskraft Zweifel darüber, welcher tatsächliche Vorgang gemeint ist, nicht entstehen (vgl. BGH in NStZ 84, 133 und 469; 86, 275, 276 ..).

    Die gesetzl. Merkmale des dem Angekl. angelasteten Straftatbestandes sind danach durch die Angabe der Umstände zu belegen, die nach der Auffassung der Anklagebehördc den gesetzl. Tatbestand erfüllen (vgl. BGH in NStZ 84, 133).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Der Revision ist zuzugeben, daß dann, wenn ein Straftatbestand mehrere Begehungsformen enthält, grundsätzlich die dem Beschuldigten zur Last gelegte Alternative in der Anklageschrift genannt werden muß, damit der Angeklagte seine Verteidigung darauf einrichten kann (BGHSt NStZ 1984, 133; Rieß in Loewe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 17 m.w.N.).

    Richtig ist, daß erhebliche, wenn auch die Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses unberührt lassende Mängel, die die "Informationsfunktion" (vgl. Rieß a.a.O. § 200 Rdn. 4) der zugelassenen Anklage betreffen, bei der Verlesung des Anklagesatzes zu einer Klarstellung zwingen können (vgl. BGH NStZ 1984, 133; Rieß a.a.O. Rdn. 59), insbesondere dann, wenn ohne eine solche Klarstellung oder ohne entsprechenden Hinweis eine sachgerechte Verteidigung nicht gewährleistet ist.

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Ob dies hier der Fall sein könnte, wäre aber nur aufgrund einer entsprechenden zulässig erhobenen Verfahrensrüge zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1984, 133), an der es fehlt.
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

    In der Anklageschrift ist deshalb jedes gesetzliche Merkmal des dem Beschuldigten angelasteten Straftatbestandes durch Angabe der Umstände zu belegen, die dieses Merkmal erfüllen (BGH, Urteil vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83 -, juris; Schneider, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage 2019, § 200, Rn. 4).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Schwere Mängel des Anklagesatzes, die bei unveränderter Zulassung der Anklage zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses führen, liegen nur vor, wenn die angeklagten Taten in der Anklageschrift nicht genügend konkretisierbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft des daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1984, 133; 2006, 649, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Soweit es die grundlegenden Maßnahmen zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens betrifft, ist allgemein anerkannt, dass das Fehlen einer wirksamen Anklageschrift und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein Verfahrenshindernis darstellen (BGHSt 5, 225 [227]; BGHSt 10, 278 [279] = NJW 1957, 1244 [1245]; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106; BGH NStZ 1984, 133; BGH NStZ 1985, 464; BGH NStZ 1986, 275 [276] m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 139; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 m. w. Nachw.; SenE v. 07.12.1999 - Ss 484/99 - m. w. Nachw.; Krause/Thon StV 1985, 252 [254] m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdnr. 146; KMR-Seidl § 200 Rdnr. 66 u. § 207 Rdnr. 31).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

  • BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06

    Eröffnungsbeschluss (Mängel der Anklage; Unbestimmtheit); unerlaubtes

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17

    Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

  • OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11

    Mögliche Unwirksamkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss bei Diskrepanz

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

  • OLG München, 12.12.2012 - LBG-Ap 2/12
  • OLG Stuttgart, 16.04.1993 - 1 Ss 122/93

    Einstellung des Verfahrens wegen Fehlen einer Prozessvoraussetzung bezüglich

  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87

    Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des

  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 481/86

    Sachliche Lücken im Anklagesatz, durch die dem Eröffnungsbeschluss die das

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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1983 - 1 StR 569/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1825
BGH, 27.09.1983 - 1 StR 569/83 (https://dejure.org/1983,1825)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1983 - 1 StR 569/83 (https://dejure.org/1983,1825)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1983 - 1 StR 569/83 (https://dejure.org/1983,1825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Frage des Verteidigers als unzulässig als Revisionsgrund - Fehlende Bedeutung einer Frage für die Entscheidung - Zurückweisung von Fragen - Verteidigung - Ablehnung von Beweisanträgen - Zulässige Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 133
  • StV 1984, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 27.09.1983 - 1 StR 569/83
    "Nicht zur Sache" gehören Fragen, die sich weder unmittelbar noch mittelbar auf den Gegenstand der Untersuchung beziehen; das ist vor allem der Fall, wenn die Frage verfahrensfremden Zwecken dient (BGHSt 2, 284, 287).

    Der Begriff der nicht zur Sache gehörenden Frage ist nicht identisch mit dem Begriff der unter Beweis gestellten Tatsache, die für die Entscheidung ohne Bedeutung ist; jener ist vielmehr enger als dieser (BGHSt 2, 284, 288).

  • BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung -

    Bei Anwendung der Grundsätze des § 241 StPO kommt eine Zurückweisung mit dieser Begründung grundsätzlich nicht in Betracht (StV 1984, 60; 1987, 239).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86

    Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf

    Ungeeignet sind Fragen nicht bereits dann, wenn sie nach Meinung des Gerichts für die Entscheidung ohne Bedeutung sind (BGH, Strafverteidiger 1984, 60).
  • BGH, 20.11.1984 - 5 StR 648/84

    Zurückweisung einer Frage des Verteidigers an den Zeugen - Zurückweisung der

    Darauf, ob die Frage nach Meinung des Gerichts erheblich ist, kommt es nicht an; ein Urteil hierüber soll sich das Gericht erst bilden, wenn es die Antwort gehört hat (BGH NStZ 1984, 133 = Strafverteidiger 1984, 60; BayrObLG GA 1964, 210 = JR 1964, 389 m.Anm. Peters).
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