Rechtsprechung
BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholische Beeinflussung
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 262
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …
Die Strafkammer hat nämlich übersehen, daß sämtliche Tatbestände, wenn nicht schon aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise, hier jedenfalls durch den zugleich verwirklichten Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB) zur Tateinheit zusammengefaßt sind (vgl. BGHSt 18, 29; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84 m.w.Nachw.). - BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auch die Rechtsprechung zur Konkurrenz der §§ 237, 239 zu §§ 177, 178 StGB (vgl. BGHSt 29, 239; BGH NStZ 1984, 135; 1984, 262; 1984, 408; BGH NJW 1989, 917 zu § 237; BGHSt 28, 19;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 2 und 5 zu § 239) kann hier nicht herangezogen werden, da Schutzrichtung und Tatbestandsbilder der §§ 237, 239 StGB einerseits und der §§ 239a, 239b StGB andererseits sich in Gewicht und Zielsetzung unterscheiden. - BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe
Zwar bedeutet die "Konkurrenzkorrektur" in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts (BGH NStZ 1996, 383, 384; 1984, 262).
- BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
Verlesung eines Attestes
Das trifft - isoliert gesehen - nicht zu, weil der Angeklagte nach § 21 StGB vermindert schuldfähig war und schon dies allein zur Annahme eines minder schweren Falls führen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH NStZ 1984, 262, 357; BGH bei Müller NStZ 1985, 158; BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 394/85). - BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00
Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit
Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß sich das Landgericht mit der Möglichkeit, daß auch der Tatbestand des § 239 Abs. 4 StGB verwirklicht ist, in dem angefochtenen Urteil nicht auseinandergesetzt hat (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 102; NStZ 1984, 262). - BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung - …
Auch bei der Annahme von Tateinheit wäre die neu entscheidende Strafkammer durch das Verschlechterungsverbot allerdings nicht gehindert, auf eine Strafe zu erkennen, die die Summe der beiden bisher verhängten Einzelstrafen erreicht, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84) und in der andauernden Gewaltanwendung sogar eine erhöhte kriminelle Energie zu Tage getreten sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 225/84). - BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87
Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen …
Die versuchte sexuelle Nötigung und die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs werden hier allerdings nicht durch den Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB), die erst beim Anhalten des Angeklagten vor der Polizeisperre beendet gewesen wäre (vgl. BGHSt 18, 29, 31; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84), zur Tateinheit zusammengefaßt. - BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …
Allein das Bejahen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das Bild der Tat einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Gesichtspunkte angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262; NStZ 1985, 367; NStZ 1986, 117). - BGH, 01.09.1992 - 4 StR 385/92
Schuldfähigkeit - Blutalkohol - BAK - Schuldunfähigkeit - …
Die von der Jugendkammer zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 262, 408) stehen nicht entgegen, da sie den anders zu beurteilenden Fall betreffen, daß nur eine der zu verbindenden Straftaten einen höheren Unrechtsgehalt aufweist als das jeweils tateinheitlich verwirklichte Delikt der Entführung (vgl. BGHSt 31, 29 (31)). - BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87
Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an …
Darüber hinaus geben hier die Erörterungen zur Frage des minder schweren Falls Anlaß zu der Besorgnis, das Landgericht habe übersehen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein schon die infolge alkoholischer Beeinträchtigung verminderte Schuldfähigkeit zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.). - BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision; …
- BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85
Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit - …
- BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85
Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls
- BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84
Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - …
- BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes - …
- BGH, 24.08.1988 - 2 StR 432/88
Vorliegen der Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Taten zur …
- BGH, 13.08.1986 - 3 StR 360/86
Minderschwerer Fall der räuberischen Erpressung
- BGH, 10.12.1992 - 1 StR 816/92
Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen von vertypten …
- BGH, 21.08.1990 - 4 StR 353/90
Rechtsfolgen verminderter Schuldfähigkeit - Anforderungen an Gesamtstrafenbildung …
- BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87
Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit - …
- BGH, 25.11.1986 - 1 StR 621/86
Anforderungen an die Begründung der Verneinung eines minder schweren Falles der …
- BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85
Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von …
- BGH, 11.03.1988 - 3 StR 69/88
Möglichkeit der Begründung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung mit …
Rechtsprechung
BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
"Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des Diebstahls - Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl - Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 243 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 262
- StV 1984, 376
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen …
Von der fehlerhaften Auslegung des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB dürfte das landgerichtliche Urteil im Schuldspruch nicht berührt sein (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83 -, NStZ 1984, S. 262 ). - BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85
Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls
Er hat hierzu unter Hinweis auf BGH NStZ 1984, 262 unter anderem ausgeführt: Der Bundesgerichtshof sei in ständiger (unveröffentlichter) Rechtsprechung, insbesondere in Verwerfungsbeschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO davon ausgegangen, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht werde.In der Sache hält auch der beschließende Senat unter Aufgabe seiner früher geäußerten Bedenken (NStZ 1984, 262) an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest.
- BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des …
- BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93
Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen
Dies führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, daß im Urteilstenor die Worte "in einem besonders schweren Fall" entfallen (BGH NStZ 1984, 262, 263; vgl. auch Granderath MDR 1984, 988 f. jew. m.w.Nachw.). - BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97
Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch …
Der BGH hat in dieser Entscheidung und seiner früheren Entscheidung (NStZ 1984, 262, 263) nur ausgesprochen, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB - Einbruch - beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht ist (anders früher BayObLGSt 1980, 26 ff.). - BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84
Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl - …
So zu entscheiden, sieht sich das Oberlandesgericht durch die ständige (unveröffentlichte) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehindert, der insbesondere in Verwerfungsbeschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO davon ausgegangen ist, daß die Regelbeispiele des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht werden (vgl. BGH NStZ 1984, 262).Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH…, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263;… vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb).
- BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts …
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263;… BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95]. - OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22
Jugendstrafe, Schuldschwere, schädliche Neigungen, JGG
Die Annahme eines besonders schweren oder eines minder schweren Falls gehört nicht in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO), sondern in die Urteilsgründe; denn insoweit handelt es sich um Strafzumessungsgründe und nicht um eigene Straftatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83, BeckRS 1984, 3236; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 RVs 94/16, BeckRS 2016, 119157, Rn. 10 mit Verweis auf § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 260 Rn. 25 m. w. N.). - BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90
Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten …
Ferner ist die - zudem teilweise unvollständig gefaßte - Aufnahme der Strafzumessungsregel des § 243 StGB in die Urteilsformel nicht angezeigt (BGH NStZ 1984, 262, 263); hingegen ist die Schuldform bei § 21 StVG anzugeben (…Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen, 25. Aufl., S. 18). - BGH, 13.12.1988 - 1 StR 678/88
Voraussetzungen für die Vollziehung der zur Vollendung des Diebstahls führenden …
Angesichts dieser besonderen tatsächlichen Umstände sowie Größe und Gewicht des Diebesguts (vgl. auch BGH StV 1984, 376; BGH NStZ 1981, 435, 436) liegt es nahe, daß es noch nicht zu einem Wechsel der tatsächlichen Sachherrschaft gekommen war. - BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85
Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung eines Erschwerungsgrundes des …