Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.03.1984

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83   

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https://dejure.org/1983,325
BGH, 05.07.1983 - 1 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,325)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1983 - 1 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,325)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 1 StR 168/83 (https://dejure.org/1983,325)
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Sirius

§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft, Selbsttötung, überlegenes Wissen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung von Tötungstäterschaft und Selbstmordteilnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 25 Abs. 1, §§ 211, 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    "Siriusfall" - Grenze zwischen einer Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Beihilfe zur Selbsttötung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung - Strafbare Tötungstäterschaft - Selbsttötungsteilnahme - Suizid - Täuschung - Vornahme der Tötung

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Sirius-Fall - versuchter Mord oder strafloser Suizid?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Sirius-Fall - versuchter Mord oder strafloser Suizid?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sirius-Fall: BGH zur Abgrenzung zwischen Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme an Selbsttötung

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Deliktisches Minus auf Ebene der Tatbestandsmäßigkeit 1 - Das tatbestandslos handelnde Werkzeug (Sirius-Fall, BGHSt 32, 38)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "Sirius Fall”

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Lehrbuchfall "Sirius": Katholische Hilfsargumente gegen E.T. vor Gericht

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Siriusfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 38
  • NJW 1983, 2579
  • MDR 1983, 944
  • NStZ 1984, 357 (Ls.)
  • NStZ 1984, 70
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    aa) Notwendige Bedingung einer Strafbarkeit wegen eines Tötungsdelikts in mittelbarer Täterschaft in Konstellationen der Selbsttötung ist, dass derjenige, der allein oder unter Mitwirkung eines Dritten Hand an sich anlegt, unfrei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.).

    Ein Begehen der Tat durch Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug' gegen sich selbst setzt daher voraus, dass dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

    Der Selbsttötungsentschluss kann auch dann mangelbehaftet sein, wenn er auf Zwang, Drohung oder Täuschung durch den Täter beruht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 43; vom 3. Dezember 1985 - 5 StR 637/85, JZ 1987, 474; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., Vor § 211 Rn. 13b; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 216 Rn. 22).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Die Abgrenzung hängt im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums und der Intensität der Einwirkung des Hintermannes ab (vgl. BGHSt 32, 38, 42).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    (1) Eine Benutzung des Suizidenten als "Werkzeug' gegen sich selbst kann unter anderem gegeben sein, wenn dieser seinen Selbsttötungsentschluss aufgrund eines Wissens- oder Verantwortlichkeitsdefizits nicht freiverantwortlich gebildet hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 41 f.; vom 28. Januar 2014 - 1 StR 494/13, BGHSt 59, 150, 168 und vom heutigen Tag - 5 StR 132/18; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342; vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 602).

    Der Selbsttötungsentschluss kann auch dann mangelbehaftet sein, wenn er auf Zwang, Drohung oder Täuschung durch den Täter beruht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 43; vom 3. Dezember 1985 - 5 StR 637/85, JZ 1987, 474; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., Vor § 211 Rn. 13b; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 216 Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Anders liegen dagegen die Fälle der Veranlassung zur objektiv tatbestandslosen Selbstschädigung des Geschädigten durch einen Hintermann, die regelmäßig dann straflos sind, wenn der Hintermann nicht noch aus einem darüber hinausgehenden Grund die Tatherrschaft über die vom Geschädigten vorgenommene Tathandlung ausübt (vgl. BGHSt 32, 38ff., Rn. 14 in juris; Schünemann, a.a.O., § 25, Rn. 106ff.).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Bei einer arglistigen Täuschung schließt indes nicht jeder, sondern nur ein wesentlicher, für die Entscheidung zur Verletzung des Rechtsguts entscheidender, rechtsgutsbezogener Motivirrtum die Freiverantwortlichkeit aus (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NJW 2003, 2326, 2327; BGH, Urteil vom 5. Juli 1983 - 1 StR 168/83, BGHSt 32, 38, 43; Eser/Sternberg-Lieben, a.a.O., vor § 211 Rn. 36 und § 216 Rn. 8; Lackner/Kühl, a.a.O., vor § 211 Rn. 13b; Saliger, a.a.O., S. 148; a.A. MünchKomm-StGB/Schneider, a.a.O., § 216 Rn. 22; Rönnau, Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht, 2001, S. 430 ff.; Mitsch JuS 1995, 880; LK- Schünemann, 12. Aufl., § 25 Rn. 107).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Deren Grundsätze werden von der Rechtsprechung auch herangezogen, soweit eine ausschließlich von dem Beteiligten ausgehende Gefährdung, wie sie etwa bei einer durch Täuschung bewogenen Vornahme der Tötungshandlung (vgl. BGHSt 32, 38, 41 f.) oder beim Geschlechtsverkehr eines HIV-Infizierten mit einem gesunden Menschen entsteht, zu beurteilen ist (vgl. BGHSt 36, 1, 17 f.; BayObLG …

    Letzteres wäre angesichts der eigenhändigen Ausführung der Gefährdungshandlungen durch den Angeklagten nur anzunehmen, falls der Lebensmüde den Angeklagten über das zum Tode führende Geschehen getäuscht und ihn mit Hilfe des hervorgerufenen Irrtums zum Werkzeug gegen sich selbst gemacht hätte (vgl. BGHSt 32, 38, 41 zur spiegelbildlichen Situation einer Täuschung des sich selbst Tötenden; vgl. auch OLG Nürnberg NJW 2003, 454 f.).

  • LG Heilbronn, 09.03.2017 - 8 KLs 24 Js 28058/15

    Falsche Verdächtigung: Bestimmung einer anderen Person zur Selbstbezichtigung

    Vielmehr ist in Fällen der Veranlassung zur objektiv tatbestandslosen Selbstschädigung des Geschädigten durch einen Hintermann dessen Strafbarkeit wegen mittelbarer Täterschaft nur dann gegeben, wenn er die Tatherrschaft über die vom Geschädigten vorgenommene Tathandlung tatsächlich aufgrund bestimmter Umstände ausübt (vgl. BGHSt 32, 38; Schünemann, a.a.O., § 25, Rdn. 106ff.; Heine/Weißer a.a.O., § 25, Rdn. 10ff).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Täter sich durch den Tod des Opfers die Möglichkeit schaffen will, einen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand wegzunehmen (vgl. BGHSt 29, 317, 318), wenn er durch den Tod des Opfers dessen Erbe wird (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 8), wenn er Begünstigter einer für den Fall des Todes des Opfers abgeschlossenen Lebensversicherung ist (vgl. BGHSt 32, 38, 40, 43), oder auch, wenn der Täter das Opfer tötet, um dafür eine Belohnung zu erhalten (Jähnke a.a.O.).
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
    Ob dies der Fall ist, ist nach den gesamten Umständen in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH NJW 1983, 462 ; NJW 1983, 2579 ; NJW 1984, 931; BGH JZ 1987, 474; BGH NJW 1989, 912; BGH NStZ 1989, 370).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1029
BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83 (https://dejure.org/1984,1029)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - 2 StR 637/83 (https://dejure.org/1984,1029)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - 2 StR 637/83 (https://dejure.org/1984,1029)
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Betrunkener Räuber

§ 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der Strafzumessungsvorschriften § 250 Abs. 3 und § 21 StGB: Feststellung des Strafrahmens vor Prüfung des § 21 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwesenheit eines Sachverständigen während der gesamten Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit während der Erstattung eines Sachverständigengutachtens - Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund erheblichen Alkoholgenusses - Umfassende Prüfung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 357
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 78/77

    Nichtberücksichtigung eines Sachverständigengutachtens bei Unkenntnis des

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83
    Daß ein Sachverständiger nicht während der ganzen Hauptverhandlung anwesend sein muß, verkennt auch die Revision nicht (vgl. BGHSt 27, 166, 167) [BGH 30.03.1977 - 3 StR 78/77].
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83
    Dem Gericht oblag die Prüfung, ob während der Abwesenheit des Sachverständigen Einzelheiten erörtert wurden, die sein Gutachten beeinflussen konnten, und ob er deshalb über diese Einzelheiten unterrichtet werden mußte (BGHSt 2, 25, 27, 28).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 167/88

    Kniegelenk - Versteifung - Lähmung - Schwere Körperverletzung

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  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Sieht das Gesetz - wie hier bei § 250 Abs. 2 StGB - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1984, 357; ferner Dreher/Tröndle § 46 StGB Rdn. 41).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84

    Möglichkeit der mehrfachen Milderung des Strafrahmens

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei der so vorgenommenen Festlegung des Strafrahmens und damit bei der Findung der Strafe rechtsfehlerhaft vorgegangen ist: Das Landgericht hätte zuerst die Frage prüfen müssen, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 2 StGB gegeben ist (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79, bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Mösl NStZ 1982, 454; 1983, 161).

    Erst wenn auch die erheblich verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Vergewaltigung nur versucht wurde, neben den anderen vom Landgericht angeführten Umständen für die Anwendung des § 177 Abs. 2 StGB nicht ausreichten, durfte das Landgericht vom Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB ausgehen und diesen gemäß §§ 21, 23, 49 Abs. 1 StGB mildern (BGH NStZ 1984, 357).

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei

    Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Die Ausführungen lassen besorgen, daß die Strafkammer übersehen hat, bei gesetzlich vertypten Milderungsgründen, wie den §§ 27, 30 Abs. 2 StGB, das Vorhandensein auch dieses Milderungsgrundes als solches mit in die Prüfung einzubeziehen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Urteile des Senats vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86 und vom 8. Oktober 1986 - 3 StR 368/86).
  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94

    Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall -

    Sieht das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1984, 357; BGHR StGB vor § 1 m.F. Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an

    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 357; 1983, 407; BGH, Beschluß vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, daß dann, wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen und ausreichende Gründe für eine Versagung der Strafmilderung nicht festzustellen sind, das Tatgericht zu prüfen hat, ob der Strafrahmen für den minder schweren Fall oder der des § 49 Abs. 1 StGB anzuwenden ist (vgl. z.B. BGH NStZ 1984, 357; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung unvollständige 5).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall -

    Vor der Milderung des sich aus § 29 Abs. 3 BtMG ergebenden Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB i.V.m. § 27 Abs. 2 StGB hätte erkennbar geprüft werden müssen, ob wegen des vertypten Strafmilderungsgrundes der Beihilfe von der Annahme eines besonders schweren Falles abzusehen war (BGH NStZ 1984, 357; 1986, 453; 1987, 72; BGH StV 1987, 344, 345; BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1989 - 3 StR 347/89 - Detter in NStZ 1989, 465 ff., Abschnitt II 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Es hat aber nicht erkennen lassen, ob es sich der Möglichkeit bewußt war, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 S:GB ein minder schwerer Fall allein auf Grund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit bejaht werden kann (vgl. aus letzter Zeit BGH, NStZ 1984, 262; BGH, bei Müller, NStZ 1985, 158 und bei Mösl, NStZ 1984, 162 sowie NStZ 1983, 161; ferner zur Strafrahmenwahl bei § 250 StGB BGH, NStZ 1984, 357).
  • OLG Hamm, 09.09.2001 - 4 Ss 775/01

    Aufhebung, Berufungsbeschränkung unwirksam, Rechtsmittelbeschränkung,

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85

    Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls

  • OLG Köln, 11.02.2000 - Ss 616/99

    Prüfungsumfang bei möglichem Vorliegen eines minder schweren Falles

  • BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Minder

  • BGH, 04.02.1988 - 4 StR 690/87

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung bei hohem Alkoholkonsum -

  • BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86

    Prüfung eines minder schweren Falls bei einer Beihilfetat

  • BayObLG, 10.02.2003 - 4St RR 12/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mindestschuldfeststellungen beim Gehilfen, Minder

  • BGH, 01.03.1989 - 3 StR 6/89

    Pflicht des Tatrichters zur Prüfung eines im Gesetz vorgesehenen minder schweren

  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87

    Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 277/92

    Anforderungen an die Würdigung eines möglichen minder schweren Falls im Urteil

  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 138/92

    Überprüfung des Vorliegens eines "minder schweren Falls" durch den Tatrichter -

  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 325/89

    Anwendbarkeit eines Strafrahmens bei Strafmilderung

  • BGH, 19.12.1986 - 3 StR 555/86

    Pflicht des Tatrichters zur Einbeziehung eines gesetzlich vertypten

  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 335/85

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes - Vorliegen eines minder schweren

  • BayObLG, 30.01.1997 - 4St RR 5/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bestimmung und Wahl des Strafrahmens bei minder

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