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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 5 Ss (OWi) 140/83 - 91/83 III   

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https://dejure.org/1983,2672
OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 5 Ss (OWi) 140/83 - 91/83 III (https://dejure.org/1983,2672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1983 - 5 Ss (OWi) 140/83 - 91/83 III (https://dejure.org/1983,2672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 5 Ss (OWi) 140/83 - 91/83 III (https://dejure.org/1983,2672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 366
  • BB 1984, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 07.01.2013 - 1 SsBs 131/12

    Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen den Geschäftsführer einer

    Die in der Antragschrift vom 19. Dezember 2012 angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf (NStZ 1984, 366 ) erging zu einer Zeit, als § 30 Abs. 4 OWiG noch eine andere Fassung hatte und die Durchführung des selbständigen Verfahrens an engere Voraussetzungen geknüpft war als heute.
  • AG Tübingen, 19.08.2011 - 11 OWi 19 Js 6029/11

    Einheitliche Entscheidung bei Festsetzung einer Geldbuße im Bußgeldverfahren

    Die Unzulässigkeit ist hierbei in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu beachten (s. dazu OLG Frankfurt NStZ 1990, S. 74; OLG Düsseldorf NStZ 1984, S. 366 ).
  • OLG Dresden, 20.03.1996 - 2 Ss OWi 116/95

    Geldbuße gegen eine juristische Person

    Da der Beurteilung der in Betracht kommenden Verfehlung des Geschäftsführers als Ordnungswidrigkeit nach dem Bauordnungsrecht oder als Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 130 OWiG ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang zugrunde liegt und deshalb verfahrensrechtlich von einer Tat auszugehen ist, stünde der Festsetzung der Geldbuße gegen die GmbH nicht entgegen, daß ihre Grundlage statt - wie ursprünglich in dem Bußgeldbescheid angenommen - einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bauordnungsrecht eine Aufsichtspflichtverletzung bildet (BayObLG NJW 1972, S. 1772 ff, und im Ergebnis ebenfalls OLG Düsseldorf NStZ 1984, S. 366 ff).
  • OLG Hamm, 05.07.2000 - 2 Ss OWi 462/00

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Geldbuße gegen juristische Person, Anforderungen an

    Fehlt nämlich eine solche, dann scheidet auch eine Geldbuße gegen die juristische Person aus (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 366 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung;

    Dieser Mangel ist jedoch durch die im Bußgeldbescheid vom 12.7.1985 gegen die GmbH angeordnete Festsetzung einer Geldbuße geheilt worden, denn nach herrschender Auffassung ist diese Geldbußenfestsetzung zugleich als konkludente Beteiligungsanordnung aufzufassen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 366 ; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O.; Rothberg, a.a.O.; Göhler, a.a.O., Rdn. 2a; Schäfer, a.a.O., Rdn. 16; wohl auch OLG Hamm, NJW 1973, 1851 [1853]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.1984 - (6) 4 Ausl. 16/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2513
OLG Hamm, 28.03.1984 - (6) 4 Ausl. 16/82 (https://dejure.org/1984,2513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.1984 - (6) 4 Ausl. 16/82 (https://dejure.org/1984,2513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 1984 - (6) 4 Ausl. 16/82 (https://dejure.org/1984,2513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überbürdung der notwendigen Auslagen eines Verfolgten i.R.e. gerichtlichen Auslieferungsverfahrens auf die Staatskasse; Auslieferung eines Verfolgten an die Türkei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2053 (Ls.)
  • NStZ 1984, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1984 - 4 Ausl 16/82
    Jene Entscheidung ist für das Auslieferungsverfahren nicht bindend (§ 18 Abs. 2 AsylVG, früher § 45 S. 2 AuslG; vgl. BVerfGE 60, 348, 357 [BVerfG 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81] , 358); sie beruht zur Frage einer etwaigen Gefahr politischer Verfolgung des Klägers in der Türkei auch lediglich auf einer abweichenden Tatsachenbewertung durch das Verwaltungsgericht.
  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1984 - 4 Ausl 16/82
    Ob das zur Folge hat, daß diese Auslagen mangels gesetzlicher Grundlage in keinem Fall der Staatskasse auferlegt werden können (vgl. dazu für die Rechtslage zur Geltungszeit des § 47 DAG: Schätzler NStZ 1981, 442 - Anmerkung - OLG Hamburg NJW 1980, 1239) oder ob auch insoweit - was dem Senat allerdings nicht unbedenklich erscheint - "gemäß § 77 IRG - entsprechend dem früheren§ 47 DAG - die Bestimmungen der Strafprozeßordnung sinngemäß Anwendung" finden (so BGH, Beschluß vom 17. Januar 1984 in 4 ARs 19/83 - S. 10 der Beschlußausfertigung - unter Bezugnahme auf die zu §§ 45, 47 DAG ergangene Entscheidung BGHSt 30, 152ff = NJW 1981, 2651 = NStZ 1981, 441), kann im verfliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1984 - 4 Ausl 16/82
    Ob das zur Folge hat, daß diese Auslagen mangels gesetzlicher Grundlage in keinem Fall der Staatskasse auferlegt werden können (vgl. dazu für die Rechtslage zur Geltungszeit des § 47 DAG: Schätzler NStZ 1981, 442 - Anmerkung - OLG Hamburg NJW 1980, 1239) oder ob auch insoweit - was dem Senat allerdings nicht unbedenklich erscheint - "gemäß § 77 IRG - entsprechend dem früheren§ 47 DAG - die Bestimmungen der Strafprozeßordnung sinngemäß Anwendung" finden (so BGH, Beschluß vom 17. Januar 1984 in 4 ARs 19/83 - S. 10 der Beschlußausfertigung - unter Bezugnahme auf die zu §§ 45, 47 DAG ergangene Entscheidung BGHSt 30, 152ff = NJW 1981, 2651 = NStZ 1981, 441), kann im verfliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • OLG Hamburg, 24.03.1980 - Ausl 5/79
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.1984 - 4 Ausl 16/82
    Ob das zur Folge hat, daß diese Auslagen mangels gesetzlicher Grundlage in keinem Fall der Staatskasse auferlegt werden können (vgl. dazu für die Rechtslage zur Geltungszeit des § 47 DAG: Schätzler NStZ 1981, 442 - Anmerkung - OLG Hamburg NJW 1980, 1239) oder ob auch insoweit - was dem Senat allerdings nicht unbedenklich erscheint - "gemäß § 77 IRG - entsprechend dem früheren§ 47 DAG - die Bestimmungen der Strafprozeßordnung sinngemäß Anwendung" finden (so BGH, Beschluß vom 17. Januar 1984 in 4 ARs 19/83 - S. 10 der Beschlußausfertigung - unter Bezugnahme auf die zu §§ 45, 47 DAG ergangene Entscheidung BGHSt 30, 152ff = NJW 1981, 2651 = NStZ 1981, 441), kann im verfliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • OLG Hamm, 22.01.2003 - 4 Ausl 275/02

    Kosten, Auslagen, Erstattung, Auslieferungsverfahren

    Die Notwendigkeit verfassungskonformer Korrektur der Analogie zu den §§ 467, 467 a StPO folgt zudem aus Art. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Uhlig/Schomburg/ Lagodny, IRG, 3. Aufl., § 40 Rdnr. 36, 37; zur Gesamtproblematik des weiteren Vogler in NStZ 1989, 254 f; OLG Stuttgart MDR 1978, 779; OLG Düsseldorf MDR 1987, 1049; NJW 1992, 1467 ff; kritisch noch OLG Hamm NStZ 1984, 366; vgl. auch OLG Koblenz MDR 1983, 691).
  • OLG Hamm, 10.12.2001 - 4 Ausl 141/00

    Auslieferungshaftbefehl, Aufhebung; Verhältnismäßigkeit, Kosten im

    Insoweit gelten wegen fehlender gesetzlicher Regelungen sowohl im Gesetz über die Internationale Rechtshilfe (IRG) als auch im Europäischen Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk) gemäß § 77 IRG die Bestimmungen der Strafprozessordnung sinngemäß (vgl. hierzu BGHSt 32, 221, 227 f.; 30, 152, 155, 157; OLG Stuttgart MDR 1978, 779; OLG Düsseldorf MDR 1987, 1049; NJW 1992, 1467 ff.; kritisch noch OLG Hamm NStZ 1984, 366; vgl. auch OLG Koblenz MDR 1983, 691).
  • OLG Hamm, 10.12.2001 - 4 Ausl 95/01

    Auslieferungshaftbefehl; Aufhebung; Verhältnismäßigkeit; Kosten im

    Insoweit gelten wegen fehlender gesetzlicher Regelungen sowohl im Gesetz über die Internationale Rechtshilfe ( IRG ) als auch im Europäischen Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk) gemäß § 77 IRG die Bestimmungen der Strafprozessordnung sinngemäß (vgl. hierzu BGHSt 32, 221, 227 f.; 30, 152, 155, 157; OLG Stuttgart MDR 1978, 779; OLG Düsseldorf MDR 1987, 1049 ; NJW 1992, 1467 ff.; kritisch noch OLG Hamm NStZ 1984, 366 ; vgl. auch OLG Koblenz MDR 1983, 691).
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