Rechtsprechung
OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
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Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung; Schuldunfähigkeit
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 379
Wird zitiert von ... (28)
- OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Gleichwohl wird in der Rechtsprechung die Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit diskutiert, wenn eine neue Entscheidung auf Grund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (BGH NJW 1955, 917; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380; i.E. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und BayObLGSt 1994, 253 sowie BayObLG NZV 2001, 353; a.A. noch OLG Hamm JMBl. 1973, 141). - OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16
Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der …
Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das AG weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft hat, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14 = OLGSt StPO § 318 Nr. 24; OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGST 1994, 253; BayObLG NZV 2001, 353; BGH NJW 2001, 1435; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 = BeckRS 2014, 12983;… Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m. w. N.;… Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m. w. N.). - OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07
ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel
Auf eine zulässige Revision prüft das Revisionsgericht darüberhinaus von Amts wegen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung ausgegangen ist (BayObLG NZV 2001, 353; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).Andreres gilt aber, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen kann (OLG Köln NStZ 1984, 379, 380).
- KG, 30.06.2021 - 3 Ss 28/21
Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den …
Denn die Frage der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) ist eine solche des Schuldspruchs und jene nach erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) eine solche des Strafausspruchs (OLG Köln NStZ 1984, 379; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021 - III - 4 RVs 11/21 - juris).c) Nichts anderes ergibt sich durch die Rechtsprechung, der zufolge dem Berufungsurteil auch im Falle einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß zu entnehmen sein müsse, dass "das Gericht im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB die Frage der Schuldunfähigkeit geprüft, aber verneint hat" (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 2021, a. a. O.; auch OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205; OLG Köln NStZ 1984, 379).
Tatsächlich erkennen mehrere Oberlandesgerichte an, dass in diesem Ausnahmefall keine Bindungswirkung besteht (sei es, weil die Beschränkung als unwirksam anzusehen sei [so OLG Köln NStZ 1984, 379] oder als Bruch der prozessualen Systematik zur Wahrung materieller Gerechtigkeit).
Nur im Falle offensichtlicher Schuldunfähigkeit kann sich das Gericht über die durch die Beschränkung herbeigeführte Rechtskraft des Schuldspruchs hinwegsetzen; eine weitergehende Befassungs- und Begründungspflicht würde den mit § 318 StPO verfolgten Entlastungszweck hinfällig machen (…vgl. OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln NStZ 1984, 379).
- KG, 30.06.2021 - 161 Ss 61/21
Keine Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den …
Denn die Frage der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB ) ist eine solche des Schuldspruchs und jene nach erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB ) eine solche des Strafausspruchs (OLG Köln NStZ 1984, 379 ; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021 - III - 4 RVs 11/21 - juris).c) Nichts anderes ergibt sich durch die Rechtsprechung, der zufolge dem Berufungsurteil auch im Falle einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß zu entnehmen sein müsse, dass "das Gericht im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB die Frage der Schuldunfähigkeit geprüft, aber verneint hat" (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 2021, a. a. O.; auch OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205 ; OLG Köln NStZ 1984, 379 ).
Tatsächlich erkennen mehrere Oberlandesgerichte an, dass in diesem Ausnahmefall keine Bindungswirkung besteht (sei es, weil die Beschränkung als unwirksam anzusehen sei [so OLG Köln NStZ 1984, 379] oder als Bruch der prozessualen Systematik zur Wahrung materieller Gerechtigkeit).
Nur im Falle offensichtlicher Schuldunfähigkeit kann sich das Gericht über die durch die Beschränkung herbeigeführte Rechtskraft des Schuldspruchs hinwegsetzen; eine weitergehende Befassungs- und Begründungspflicht würde den mit § 318 StPO verfolgten Entlastungszweck hinfällig machen (…vgl. OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln NStZ 1984, 379 ).
- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 1 St 181/83|OLG Düsseldorf; 31.08.1983; 2 Ss 439/83|OLG Bremen; 06.01.1983; Ws 236/82|OLG Bremen; 06.01.1983; Zs 357/82|OLG Bremen; 06.01.1983; Ws 263/82">MDR 1984, 164; OLG Köln - 3. Strafsenat - NStZ 1984, 379 = VRS 66, 457; OLG Zweibrücken, MDR 1986, 75; st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 23.8.1985 - Ss 457/85 - SenE v. 18.11.1986 - Ss 508/86 - SenE NStZ 1989, 24, 25 = VRS 76, 125, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 17; Ruß a.a.O. Rdnr. 7a; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 318 Rdnr. 46, 58), selbst wenn das Amtsgericht ausdrücklich § 20 StGB erörtert hatte (OLG Köln - 3. Strafsenat - NStZ 1984, 379 = VRS 66, 457).
- OLG Hamm, 18.03.2004 - 1 Ss 102/04
Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Schuldspruch; Strafzumessung; Verknüpfung
Grundsätzlich ist zwar die Entscheidung, ob der Täter schuldunfähig (§ 20 StGB) ist, von der Entscheidung, ob verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorliegt, trennbar; während die Schuldfähigkeit zur Schuldfrage gehört, ist die verminderte Schuldfähigkeit zur Straffrage zu rechnen (vgl. BGHSt 7, 283; OLG Köln, NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 15).Die Grenze zwischen Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit kann im Einzelfall jedoch undeutlich und zweifelhaft sein mit der Folge, dass die rechtliche Beurteilung nicht beschränkt werden kann (vgl. OLG Köln, NStZ 1984, 379).
So kann die Berufung nicht wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl der Sachverhalt Anlass dazu bot (OLG Köln, BA 2000, 371; BayObLG, VRS 89, 128; NZV 2001, 353; OLG Frankfurt, NJW 1968, 1638; OLG Köln, NStZ 1984, 379; OLG Celle, Nds. RPfleger 1981, 254; OLG Koblenz, VRS 70, 14;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 17) oder wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zur Verneinung der Schuld des Angeklagten führen könnte bzw. würde (BGHSt 7, 283, 286; BGH NJW 1996, 2663; BGHSt 46, 257; OLG Köln, BA 2000, 371; NStZ 1984, 379).
- OLG Bamberg, 09.12.2014 - 2 OLG 7 Ss 121/14
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei erstinstanzlich ungeklärter …
Allerdings ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch dann unwirksam, wenn bereits das Amtsgericht weder die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, noch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB rechtsfehlerfrei begründet hat (OLG Köln NStZ 1984, 379; BayObLGSt 1994, 253 ff.; BayObLG NZV 2001, 353 f.; BGH NJW 2001, 1435 ff.; BayObLG NJW 2003, 2397 [zur Frage der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl]; OLG Hamm BA 45, 262 ff; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und Beschluss vom 14.01.2014 - 3 RVs 97/13 [bei juris] = BeckRS 2014, 12983;… Meyer-Goßner/Schmitt § 318 Rn. 17 m.w.N.;… Graf/Eschelbach § 318 Rn. 18 a.E. m.w.N.).Der Unterschied zu den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des KG (Beschluss vom 27.08.2013 - 161 Ss 101/13 [bei juris] = BeckRS 2013, 18258) sowie des OLG Köln (Beschluss vom 14.02.1984 = NStZ 1984, 379 zugrunde lagen, ist darin begründet, dass sich anders als in den dortigen Verfahren das Amtsgericht vorliegend auf Grund der von ihm getroffenen Feststellungen zu den Taten des Angeklagten sowie zu seinem Alkoholmissbrauch hätte gedrängt sehen müssen, die Frage der Schuld(un)fähigkeit im Einzelnen zu überprüfen, hiervon aber abgesehen hat.
- OLG Hamburg, 02.03.2016 - 2 Rev 4/16
Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung: Wirksamkeit der …
Das hat aus Gründen materieller Gerechtigkeit (Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG) zur Folge, dass eine Rechtsmittelbeschränkung etwa dann unwirksam ist, wenn ein Tatgericht eine angenommene erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei begründet hat und Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist (BGHSt 46, 257, 259; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2016, Az. 2 Rev 62/15, und 24. April 2008, Az. 2-28/08 [REV]; OLG Köln in NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, a.a.O.).Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB durch das Berufungsgericht hingegen, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84; OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 90; OLG Köln in NStZ 1984, 379) und von dem Berufungsgericht - auch im Rahmen einer nach vorangegangener Urteilsaufhebung erneut durchzuführenden Berufungshauptverhandlung - in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- OLG Hamburg, 08.02.2016 - 2 Rev 62/15
Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch: Prüfung der Schuldfähigkeit …
Das hat aus Gründen materieller Gerechtigkeit (Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG) zur Folge, dass eine Rechtsmittelbeschränkung etwa dann unwirksam ist, wenn ein Tatgericht eine angenommene erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei begründet hat und Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist (BGHSt 46, 257, 259; Senatsbeschluss vom 24. April 2008, Az. 2-28/08 [REV]; OLG Köln in NStZ 1984, 379;… Meyer-Goßner, a.a.O.).Ergibt die Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB durch das Berufungsgericht hingegen, dass entgegen dem erstinstanzlichen Urteil die Voraussetzungen sogar des § 20 StGB erfüllt sind, ist die Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. März 1985, Az. 1 Ss 112/84; OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 90; OLG Köln in NStZ 1984, 379) und von dem Berufungsgericht - auch im Rahmen einer nach vorangegangener Urteilsaufhebung erneut durchzuführenden Berufungshauptverhandlung - in Durchbrechung der bisher angenommenen Teilrechtskraft als unbeachtlich zu behandeln (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).
- OLG Hamburg, 09.02.2005 - II-10/05
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur …
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines …
- OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04
Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender …
- OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 484/07
Blutalkoholkonzentration, hohe; Feststellungen; Schuldfähigkeit; Vorsatz; …
- OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04
Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02
Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Prüfung der Schuldfähigkeit bei …
- OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16
Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung …
- OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 11/21
Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit
- OLG Hamburg, 21.11.2019 - 2 Rev 89/19
Strafrechtliches Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur neuen …
- KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13
StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des …
- OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96
Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen …
- OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
- OLG Köln, 27.01.1998 - Ss 720/97
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- OLG Köln, 14.07.1992 - Ss 244/92
Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Köln, 22.10.1985 - Ss 629/85
- OLG Jena, 18.09.2008 - 1 Ss 183/08
- OLG Jena, 23.10.2007 - 1 Ss 247/07
- OLG Köln, 25.05.2007 - 83 Ss 58/07
Rechtsprechung
BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur Durchführung einer Hauptverhandlung - Abtrennung eines Verfahrens
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 270
- NJW 1984, 1245
- MDR 1984, 504
- NStZ 1984, 379 (Ls.)
- StV 1984, 185
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10
Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge
Die behauptete Erklärung von Prof. S2 in der Hauptverhandlung und ein Widerspruch zwischen schriftlicher und mündlicher Begutachtung können aus dem Akteninhalt nicht ohne eine dem Senat versagte Rekonstruktion der Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 17, 351 = NJW 1962, 1832; BGH, NJW 1984, 1245, 1246; BGH, NStZ 1992, 506, 507; BGH, NStZ 1997, 296; BGH…, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 156/97 -, zitiert nach juris Rn. 8) festgestellt werden. - BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10
Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung; …
Aus demselben Grund sind auch der Schlussvortrag des Verteidigers eines Mitangeklagten und dessen letztes Wort grundsätzlich wesentliche Teile der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 32, 270; BGH NStZ 1983, 34). - BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des …
Der Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit bezieht sich nur auf diesen abtrennbaren Teil des Verfahrens (vgl. BGH NStZ 1983, 375; BGH StV 1984, 185 f.).
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund
Bezieht sich der Vorgang, während dessen die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen war, nur auf einen abtrennbaren Teil des Urteils, so ist auch nur dieser Teil des Urteils aufzuheben (…BGH GA 1975, 283, 284; StV 1983, 1; für den Fall eines absoluten Revisionsgrundes gem. § 338 Nr. 5 StPO ebenso BGH NStZ 1983, 375; StV 1984, 185, 186;… vgl. auch Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 4 m.w.Nachw. in Fußn. 9). - BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96
Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle …
Die Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist dem Revisionsgericht versagt (BGHSt 15, 347; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; 21, 149; 28, 384; 29, 18, 20; 31, 139, 140; BGH NJW 1984, 1245, 1246 [BGH 22.02.1984 - 3 StR 530/83]; BGH NStZ 1990, 35 [BGH 05.09.1989 - 1 StR 291/89]; BGH StV 1992, 549;… BGHR StPO § 261 Inbegriff 14). - BGH, 03.06.1986 - 5 StR 208/86
Voraussetzungen der rechtlichen Unbedenklichkeit der vorübergehenden Abtrennung …
Allerdings hat der 3. Strafsenat in einer von ihm als Ausnahmefall bezeichneten Sache die Aufhebung auf den Strafausspruch beschränkt, weil nach seiner Ansicht die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten "hinsichtlich des Schuldspruchs das Verteidigungsinteresse des Angeklagten nicht berührt haben" konnte (BGHSt 32, 270, 273/274). - BGH, 24.01.1995 - 1 StR 744/94
Abwesenheit eines Angeklagten - Rechtlicher Hinweis - Beihilfe - Mittäterschaft - …
Zu der von der Revision erhobenen Rüge, es liege der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, bemerkt der Senat: Bei der Verhandlung, auf die sich die gemäß § 231 c Satz 1 StPO ausgesprochene Beurlaubung bezog, handelte es sich nicht um einen für den Beschwerdeführer wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 15, 263; 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 31, 323, 330 f.; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 32, 270, 273 f.;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 17; vgl. auch BT-Drucks. 8/976 S. 50). - BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88
Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten
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Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.11.1983 - 4 Ws 256/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 05.07.1983 - 4 Ws 256/83
- OLG Düsseldorf, 03.11.1983 - 4 Ws 256/83
Papierfundstellen
- MDR 1984, 424
- NStZ 1984, 379 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.02.1984 - 1 Ws 159/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 379
- StV 1984, 234
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05
Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung …
Die Gefahrenlage und die Notwendigkeit, der Gefährdungssituation durch die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots entgegenzuwirken, hat das Gericht in seiner Entscheidung darzulegen und zu erörtern (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1984, S. 234;… OLG Brandenburg, StV 2001, S. 106). - OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; …
Ein vorläufiges Berufsverbot darf nur verhängt werden, wenn - neben den in § 132a Abs. 1 StPO genannten Voraussetzungen - zusätzlich festgestellt ist, dass das Verbot schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter - in der Entscheidung darzulegender - Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379).Letztlich weist der Senat darauf hin, dass der Beschuldigte entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft und der Strafkammer durchaus seine Einzelfirma gewerberechtlich abgemeldet hat und zwar mit Schreiben vom 15.12.2000 (EA VI 888); förmlich hat der Beschuldigte die Firma mit Formular vom 04.01.2001, bei der Stadt Mannheim - Gewerbekartei - eingekommen am 09.01.2001, abgemeldet (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 84, 379 f.).
- OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02
Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage
Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben (… vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292;… OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ). - OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96 Bei der Anordnung des vorläufigen Berufsverbots gem. § 132 a StPO handelt es sich um eine vorläufige Präventivmaßnahme, die nach lediglich summarischer Prüfung der materiellen Voraussetzungen ausgesprochen werden kann, während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen hat, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit der Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB (vgl. OLG Karlsruhe, OLG St. Nr. 1 zu § 132 a StPO ; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379 ).