Rechtsprechung
BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Definition des Begriffs des Drogenkuriers - Voraussetzungen für die Annahme einer Mittäterschaft - Bewertung einer Betäubungsmittelmenge als nicht gering im Sinne des § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 413
- StV 1984, 423
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413;… BGH GA 1984, 287).b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
- BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; …
a) Das Landgericht hat die in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe (vgl. u.a. BGHSt 37, 289, 291;… BGHR § 25 Abs. 2 Mittäter 9; BGH NStZ 1984, 413 jeweils m.w.Nachw.) beachtet. - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (BGH NStZ 1984, 413).
- BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von …
Im Hinblick hierauf hat der Bundesgerichtshof die Bewertung von Chauffeurdiensten zur Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Beihilfe gebilligt, weil der Initiator der Transporte den Gehilfen stets begleitete, die Tatherrschaft und die "alleinige Regie" ausübte, die Fahrtroute genau festlegte und den Gehilfen "von dem Kernbereich der Haschischgeschäfte bewußt" fernhielt (BGH NStZ 1984, 413;… vgl. auch BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 21). - BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94
Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit - …
Doch weist die Entscheidung, die das Landgericht in wertender Betrachtung aller Umstände getroffen hat (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 413), keinen Rechtsfehler auf. - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH NStZ 1985, 165; 1984, 413, 414). - BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
Anforderungen an Mittäterschaft
Mittäter kann auch sein, wer - mit Täterwillen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 282/83) - lediglich einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, der sich auch auf Vorbereitungshandlungen beschränken kann (BGHSt 16, 12, 14; BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84).Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984, a.a.O.), daß also eine gemeinschaftlich begangene Tat vorliegt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 715/83).
- BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99
Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben
Angesichts dessen kommt dem Umstand, daß die Angeklagte sich - wie das Landgericht annimmt - für die Durchführung des Transports einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984, 413; StV 1985, 14;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36), zumal auch nicht etwa festgestellt ist, daß die Entlohnung in einem Anteil am Erlös aus dem Rauschgiftgeschäft bestehen sollte. - BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln
Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH…, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035). - BGH, 03.08.2005 - 2 StR 360/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung Mittäterschaft und …
Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 2002, 375, 377;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Handeltreiben 1;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 39, jeweils m.w.N.). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25 …
- BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel - …
- BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von …
- BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98
Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
- BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95
Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - …
- BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89
Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten - …
- BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe - …
- BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95
Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen …
- BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in …
- BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87
Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung …
- OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04
Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft …
- BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88
Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …
- OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05
Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die …
- BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97
Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters …
- BGH, 15.12.1992 - 1 StR 617/92
Beweisaufnahme - Eignung des Beweismittels - Eignung einer Zeugenaussage
- BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91
Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme - …
- BGH, 30.10.1990 - 2 StR 477/90
Betäubungsmittel - Tatherrschaft - Täterschaftliches Handeltreiben - Beihilfe - …
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90
Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende …
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
- OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 2a Ss 308/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim …
- BGH, 14.09.1988 - 3 StR 333/88
Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
Täterschaft und Teilnahme bei eigennütziger Förderung fremder Umsatzgeschäfte im …
- BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87
Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung …
- BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87
Tatherrschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln
- BGH, 13.07.1984 - 1 StR 267/84
Entscheidende Bedeutung des Anteils des reinen Wirkstoffs des Betäubungsmittels …
- BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90
Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des …
- BGH, 31.10.1984 - 1 StR 643/84
Anforderungen an das Feststellen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge" …
- BGH, 21.03.1989 - 1 StR 102/89
Verurteilung wegen Mittäterschaft bei möglichem Vorliegen einer Gehilfenstellung
- OLG Hamm, 26.07.1994 - 2 Ss 735/94
Unzulässige Berufungsbeschränkung wegen nicht ausreichender tatsächlicher …
Rechtsprechung
BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zur strafschärfenden Berücksichtigung des Mitsichführens eines Messers zu Verteidigungszwecken - Vorhandensein von Persönlichkeitsmängeln als Vorausetzung für Annahme schädlicher Neigungen des Angeklagten - Schädliche Neigungen - Jugendlicher Täter - Heranwachsender ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
JGG § 17 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 413
- StV 1985, 155
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413;… BGH GA 1986, 370;… w. Nachw. bei Brunner a.a.O. Rdn. 11 a). - BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit - …
Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413;… BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 1 und 5). - BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85
Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe
Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80;… Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).
Rechtsprechung
BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände bei der Wahl des Strafrahmens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 263 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 413
- StV 1984, 464
Wird zitiert von ... (9)
- LG München I, 05.03.2021 - 12 KLs 267 Js 134614/18
Betrug durch Abschluss eines Mietvertrags trotz fehlender Zahlungsfähigkeit
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.
- BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
Auch in einem solchen Fall dürfen und müssen Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters in die Gesamtwertung einbezogen werden (BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413 ; BGH wistra 1983, 71; BGH StV 1988, 253, 254 = JZ 1988, 472 ). - BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - …
Das Landgericht ist bei der Prüfung der Frage, ob die Strafe dem Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB oder dem Strafrahmen für den besonders schweren Fall zu entnehmen ist, von dem Prüfungsmaßstab ausgegangen, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung fordert (vgl. BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413; BGH wistra 1983, 71; 1988, 332;… BGHR StGB § 266 II Gesamtwürdigung 1), und hat sich nach der gebotenen Gesamtwürdigung rechtsfehlerfrei für den Regelstrafrahmen entschieden.
- OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug; …
Vielmehr ist schon durch das angefochtene Urteil erwiesen, dass das Landgericht selbst gar keine - weiterhin gebotene (vgl. BGH NStZ 1984, 413; wistra 2001, 303 f.;… Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 263 Rn. 129) - ausreichende Gesamtwürdigung über den besonders schweren Fall angestellt haben kann, da diese eine Einbeziehung aller wesentlichen Gesichtspunkte einschließlich der Täterpersönlichkeit in die Gesamtwürdigung voraussetzt (…vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 129). - BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88
Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag …
Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche die Strafkammer zutreffend hingewiesen hat, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen; es bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGH StV 1988, 253, 254; BGH wistra 1987, 27; BGH NStZ 1984, 413). - BGH, 24.08.1989 - 1 StR 329/89
Beachtung der Tatsache, dass der Angeklagte den Beruf des Rechtsanwalts auf …
Dem Tatrichter obliegt die Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände auch dort, wo sich angesichts des Tatumfangs und der Schadenshöhe die Annahme eines besonders schweren Falles aufdrängt (BGH wistra 1983, 71; BGH NStZ 1984, 413; BGH JZ 1988, 472 = StV 1988, 253, 254). - BGH, 12.03.1996 - 1 StR 43/96
Voraussetzungen für die Festsetzung von Einzelstrafen - Anführung von, für die …
Eine solche Gesamtwertung ist auch dann geboten, wenn - wie hier - nicht unerhebliche Schäden eingetreten sind (vgl. BGH NStZ 1982, 465; 1984, 413; wistra 1987, 257 f.; 1988, 304; 1993, 300). - BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer - …
Das wäre aber unzulässig (BGH StV 1984, 69; 1984, 464). - BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93
Besonders schwerer Fall des Betruges wegen Umsatzsteuerhinterziehung
Auch dann, wenn angesichts des Tatumfangs und der Schadenshöhe die Annahme eines besonders schweren Falles naheliegt, dürfen und müssen Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters in die Gesamtwertung einbezogen werden (BGH NStZ 1981, 391; 1984, 413; BGH wistra 1992, 344, 346; 1983, 71; BGH StV 1988, 253;… BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2 und 3; BGH Urteil vom 2. Februar 1993 - 1 StR 818/92).