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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,249
BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84 (https://dejure.org/1984,249)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1984 - 1 StR 169/84 (https://dejure.org/1984,249)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84 (https://dejure.org/1984,249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Definition des Begriffs des Drogenkuriers - Voraussetzungen für die Annahme einer Mittäterschaft - Bewertung einer Betäubungsmittelmenge als nicht gering im Sinne des § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 413
  • StV 1984, 423
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Wenn der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch weit ausgelegt wird, so geschieht die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Beihilfe doch nach den Grundsätzen, die auch im allgemeinen Strafrecht gelten (Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 29 BtMG Anm. 2 c): Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auch auf dem Wege psychischer Einwirkung geleistet werden kann; hierfür genügt allerdings in der Regel eine ganz untergeordnete Tätigkeit nicht (BGHSt 11, 268, 271 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57] /272; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - undBeschl. vom 9. Februar 1984 - 1 StR 35/84).

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] ; 14, 123, 129 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59] ; 18, 87, 89 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] /90; BGH GA 1974, 370, 371;Urt. vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - bei Liemersdorf/Miebach MDR 1979, 982;Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; Körner a.a.O. § 29 Rdn. 76 - 80).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] ; 14, 123, 129 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59] ; 18, 87, 89 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] /90; BGH GA 1974, 370, 371;Urt. vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - bei Liemersdorf/Miebach MDR 1979, 982;Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; Körner a.a.O. § 29 Rdn. 76 - 80).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] ; 14, 123, 129 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59] ; 18, 87, 89 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] /90; BGH GA 1974, 370, 371;Urt. vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - bei Liemersdorf/Miebach MDR 1979, 982;Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; Körner a.a.O. § 29 Rdn. 76 - 80).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Wenn der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch weit ausgelegt wird, so geschieht die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Beihilfe doch nach den Grundsätzen, die auch im allgemeinen Strafrecht gelten (Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 29 BtMG Anm. 2 c): Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auch auf dem Wege psychischer Einwirkung geleistet werden kann; hierfür genügt allerdings in der Regel eine ganz untergeordnete Tätigkeit nicht (BGHSt 11, 268, 271 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57] /272; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - undBeschl. vom 9. Februar 1984 - 1 StR 35/84).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen (BGHSt 25, 290, 291 [BGH 21.02.1974 - 1 StR 588/73] ; 28, 308, 309 [BGH 21.02.1979 - 2 StR 663/78] /310; 29, 239, 240; Körner, BtMG 1982 § 29 Rdn. 40).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Diese Entscheidung, die sich auf eine wertende Betrachtung der gesamten Umstände stützt, kann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden (zur Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" vgl. BGHSt 23, 203, 207) [BGH 16.12.1969 - 1 StR 339/69] .
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Wenn der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch weit ausgelegt wird, so geschieht die Abgrenzung von Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) und Beihilfe doch nach den Grundsätzen, die auch im allgemeinen Strafrecht gelten (Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 29 BtMG Anm. 2 c): Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auch auf dem Wege psychischer Einwirkung geleistet werden kann; hierfür genügt allerdings in der Regel eine ganz untergeordnete Tätigkeit nicht (BGHSt 11, 268, 271 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57] /272; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - undBeschl. vom 9. Februar 1984 - 1 StR 35/84).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Da in beiden Fällen die Annahme von Beihilfe angegriffen wird, hatte der Antrag, "das angefochtene Urteil im Strafausspruch - unter Fortbestand der dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - aufzuheben", keine wirksame Revisionsbeschränkung zur Folge (vgl. BGHSt 19, 46, 48 [BGH 24.07.1963 - 4 StR 168/63] ; 27, 70, 72 [BGH 30.11.1976 - 1 StR 319/76] ; 29, 359, 364 [BGH 21.10.1980 - 1 StR 262/80] /365; Pikart in KK § 352 Rdn. 5).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann den Tatbestand des Handeltreibens erfüllen (BGHSt 25, 290, 291 [BGH 21.02.1974 - 1 StR 588/73] ; 28, 308, 309 [BGH 21.02.1979 - 2 StR 663/78] /310; 29, 239, 240; Körner, BtMG 1982 § 29 Rdn. 40).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
    Da in beiden Fällen die Annahme von Beihilfe angegriffen wird, hatte der Antrag, "das angefochtene Urteil im Strafausspruch - unter Fortbestand der dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - aufzuheben", keine wirksame Revisionsbeschränkung zur Folge (vgl. BGHSt 19, 46, 48 [BGH 24.07.1963 - 4 StR 168/63] ; 27, 70, 72 [BGH 30.11.1976 - 1 StR 319/76] ; 29, 359, 364 [BGH 21.10.1980 - 1 StR 262/80] /365; Pikart in KK § 352 Rdn. 5).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 290/80

    Kriterien zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

  • BGH, 09.02.1984 - 1 StR 35/84

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft bei Mord

  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77

    Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln zwecks späteren Absatzes - Abgrenzung

  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82

    Fortgesetztes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubte

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287).

    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    a) Das Landgericht hat die in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe (vgl. u.a. BGHSt 37, 289, 291; BGHR § 25 Abs. 2 Mittäter 9; BGH NStZ 1984, 413 jeweils m.w.Nachw.) beachtet.
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (BGH NStZ 1984, 413).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1958
BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84 (https://dejure.org/1984,1958)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1984 - 5 StR 298/84 (https://dejure.org/1984,1958)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 5 StR 298/84 (https://dejure.org/1984,1958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände bei der Wahl des Strafrahmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 413
  • StV 1984, 464
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 600/75

    Wertende Beurteilung im Rahmen eines besonders schweren Falles gem. § 263 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84
    Auch beim Vorliegen eines außergewöhnlich hohen Schadens können Besonderheiten in der Persönlichkeit des Angeklagten in die Gesamtwertung einbezogen werden, etwa die Beobachtung, daß der bisher unbestrafte Angeklagte nicht der Typ des skrupellosen Betrügers ist, dem es nur darum geht, auf Kosten seiner Opfer ein aufwendiges Leben zu führen (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75, S. 4; vgl. auch Lackner, LK 10 § 263 Rdn. 337).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84
    Mißverständlich ist die vom Tatrichter benutzte Formel dagegen insofern, als sie nicht deutlich genug erkennen läßt, daß der Wahl des für besonders schwere Fälle vorgesehenen Strafrahmens eine umfassende Gesamtwertung vorausgehen muß: Ob das Vorliegen belastender Umstände, die der Tat innewohnen oder mit ihr zusammenhängen, die Anwendung des höheren Strafrahmens gebietet, kann nur auf Grund einer Beurteilung aller objektiven, subjektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände ermittelt werden (BGHSt 28, 318, 319; BGH NStZ 1981, 391).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84
    Mißverständlich ist die vom Tatrichter benutzte Formel dagegen insofern, als sie nicht deutlich genug erkennen läßt, daß der Wahl des für besonders schwere Fälle vorgesehenen Strafrahmens eine umfassende Gesamtwertung vorausgehen muß: Ob das Vorliegen belastender Umstände, die der Tat innewohnen oder mit ihr zusammenhängen, die Anwendung des höheren Strafrahmens gebietet, kann nur auf Grund einer Beurteilung aller objektiven, subjektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände ermittelt werden (BGHSt 28, 318, 319; BGH NStZ 1981, 391).
  • LG München I, 05.03.2021 - 12 KLs 267 Js 134614/18

    Betrug durch Abschluss eines Mietvertrags trotz fehlender Zahlungsfähigkeit

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

    Nach Abwägung sämtlicher relevanter Umstände in Richtung auf den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.1984, Az.: 5 StR 298/84) war die Indizwirkung des Regelbeispiels nach Überzeugung der Kammer vorliegend auch mangels Vorliegens eines atypischen Tatsachverhalts nicht widerlegt:.

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Auch in einem solchen Fall dürfen und müssen Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters in die Gesamtwertung einbezogen werden (BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413 ; BGH wistra 1983, 71; BGH StV 1988, 253, 254 = JZ 1988, 472 ).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Das Landgericht ist bei der Prüfung der Frage, ob die Strafe dem Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB oder dem Strafrahmen für den besonders schweren Fall zu entnehmen ist, von dem Prüfungsmaßstab ausgegangen, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung fordert (vgl. BGH NStZ 1981, 391 ; 1984, 413; BGH wistra 1983, 71; 1988, 332; BGHR StGB § 266 II Gesamtwürdigung 1), und hat sich nach der gebotenen Gesamtwürdigung rechtsfehlerfrei für den Regelstrafrahmen entschieden.
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

    Vielmehr ist schon durch das angefochtene Urteil erwiesen, dass das Landgericht selbst gar keine - weiterhin gebotene (vgl. BGH NStZ 1984, 413; wistra 2001, 303 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 263 Rn. 129) - ausreichende Gesamtwürdigung über den besonders schweren Fall angestellt haben kann, da diese eine Einbeziehung aller wesentlichen Gesichtspunkte einschließlich der Täterpersönlichkeit in die Gesamtwürdigung voraussetzt (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 129).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 150/88

    Einwirkung des Gerichts auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Vortrag

    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche die Strafkammer zutreffend hingewiesen hat, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen; es bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGH StV 1988, 253, 254; BGH wistra 1987, 27; BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 24.08.1989 - 1 StR 329/89

    Beachtung der Tatsache, dass der Angeklagte den Beruf des Rechtsanwalts auf

    Dem Tatrichter obliegt die Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände auch dort, wo sich angesichts des Tatumfangs und der Schadenshöhe die Annahme eines besonders schweren Falles aufdrängt (BGH wistra 1983, 71; BGH NStZ 1984, 413; BGH JZ 1988, 472 = StV 1988, 253, 254).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 43/96

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Einzelstrafen - Anführung von, für die

    Eine solche Gesamtwertung ist auch dann geboten, wenn - wie hier - nicht unerhebliche Schäden eingetreten sind (vgl. BGH NStZ 1982, 465; 1984, 413; wistra 1987, 257 f.; 1988, 304; 1993, 300).
  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer -

    Das wäre aber unzulässig (BGH StV 1984, 69; 1984, 464).
  • BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93

    Besonders schwerer Fall des Betruges wegen Umsatzsteuerhinterziehung

    Auch dann, wenn angesichts des Tatumfangs und der Schadenshöhe die Annahme eines besonders schweren Falles naheliegt, dürfen und müssen Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters in die Gesamtwertung einbezogen werden (BGH NStZ 1981, 391; 1984, 413; BGH wistra 1992, 344, 346; 1983, 71; BGH StV 1988, 253; BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2 und 3; BGH Urteil vom 2. Februar 1993 - 1 StR 818/92).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1976
BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84 (https://dejure.org/1984,1976)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1984 - 3 StR 6/84 (https://dejure.org/1984,1976)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1984 - 3 StR 6/84 (https://dejure.org/1984,1976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur strafschärfenden Berücksichtigung des Mitsichführens eines Messers zu Verteidigungszwecken - Vorhandensein von Persönlichkeitsmängeln als Vorausetzung für Annahme schädlicher Neigungen des Angeklagten - Schädliche Neigungen - Jugendlicher Täter - Heranwachsender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 413
  • StV 1985, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
    Die Feststellung läßt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter treffen (vgl. BGHSt 16, 261, 262; Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83 - und 30. März 1984 - 3 StR 95/84).
  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 560/76

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Zustand hoher Erregung durch Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
    Das Mitsichführen eines Messers zu Verteidigungszwecken dürfte für sich allein nicht strafschärfend berücksichtigt werden, wie das Landgericht wohl nicht verkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - und Beschluß vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81).
  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 567/81

    Strafschärfung wegen der Mitnahme eines gefährlichen Küchenmessers zu einer

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
    Das Mitsichführen eines Messers zu Verteidigungszwecken dürfte für sich allein nicht strafschärfend berücksichtigt werden, wie das Landgericht wohl nicht verkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - und Beschluß vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
    Wegen der insoweit unzureichenden Feststellungen ist die Möglichkeit eines freiwilligen Rücktritts vom unbeendeten Totschlagsversuch bisher nicht sicher ausgeschlossen (vgl. BGHSt 31, 170, 175 f).
  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 395/83

    Tat - Schädliche Neigung - Jugendlicher - Gesamtschau - Ausführung -

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
    Die Feststellung läßt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter treffen (vgl. BGHSt 16, 261, 262; Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83 - und 30. März 1984 - 3 StR 95/84).
  • BGH, 30.03.1984 - 3 StR 95/84

    Prüfung der Frage der Strafaussetzung - Begründung der Annahme schädlicher

    Auszug aus BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
    Die Feststellung läßt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter treffen (vgl. BGHSt 16, 261, 262; Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83 - und 30. März 1984 - 3 StR 95/84).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1986, 370; w. Nachw. bei Brunner a.a.O. Rdn. 11 a).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 1 und 5).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).
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