Rechtsprechung
BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83 (S) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Anordnungen des Oberlandesgerichts bei einer Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
- Wolters Kluwer
Einbeziehung rechtlich anerkannter Strafzwecke in den Strafrahmen - Berücksichtigung von Tagebucheinträgen bei der Beweiswürdigung - Für das Revisionsgericht bindende Feststellungen in den Urteilsgründen über Aussagen eines Zeugen und das Ergbenis der Beweisaufnahme - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 42
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1981 - StB 3/81
Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83
Einer der in dieser Vorschrift vorgesehenen Ausnahmefälle liegt nicht vor (vgl. BGHSt 30, 32).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Im Blick auf die erforderliche Ablehnungsbegründung ist insoweit maßgebend, daß die Glaubwürdigkeit in besonderer ,Weise der Beurteilung des Tatrichters anheimgegeben ist (BGH NStZ 1983, 277; 1984, 42, 43; StV 1990, 390). - OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16
Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher …
Die Glaubwürdigkeit (BGH NJW 1972, 584; 1968, 1138; NStZ 1997, 355; NJW 1990, 3088; NZV 1997, 305) der Zeugin, als Eigenschaft der Person (BVerfG NJW 2008, 2243 [2244]; BGH NJW 1964, 2414; BGHZ 53, 245 [257]), insbesondere deren Wahrheitsliebe (BGH NJOZ 2015, 310; NStZ 1988, 423), Urteilsfähigkeit (BGH NJOZ 2015, 310; NJW 2015, 74) und Erinnerungsvermögen (BGH NJW 1984, 2629; 1990, 3088; NJW-RR 2012, 704; Beschluss vom 14.05.2013 - XI ZR 274/12 [juris]; NStZ 1997, 355), ist damit nicht mehr entscheidungserheblich: die Richtigkeit der Aussage (in den streitentscheidenden Punkten) ist durch andere Umstände, Beweismittel oder Indizien widerlegt (BGH NZV 1997, 305; NJW-RR 1995, 1210; NJW 1995, 966; 1992, 1966; 1972, 584; NStZ 1984, 42; BGH r + s 1992, 244: die glaubhafte Aussage konnte durch keinerlei sonstige Beweismittel erwiesen werden, deswegen kam es auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen an; NZV 2000, 81: "Hat ... Tatsachen ... bewiesen, kommt es in ... auf seine Glaubwürdigkeit nicht an").Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ist im Übrigen auch beeinträchtigt durch ihre objektiv unrichtigen (BGH NStZ 1984, 42; NJW 1996, 1348) und unglaubhaften (BGH r + s 1997, 184) Angaben.
- OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15
Nachweis eines gestellten Unfalls
Sie folgt aus einer Bewertung der gesamten Persönlichkeit (BGH NJW 2011, 3780: "persönlicher Eindruck") und des Aussageverhaltens (BGH r + s 1999, 14), und ist im Streitfall aufgehoben aufgrund persönlicher Verbundenheit zu einem von seiner Aussage Begünstigten (BGH NJW-RR 1995, 1210), eigenen persönlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits (BGH NJW 2004, 1876), und unwahrer (BGH NStZ 1984, 42; NJW 1996, 1348) oder unglaubhafter (BGH r + s 1997, 184) Angaben.
- BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89
Ingrid Strobl
- OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94 Die besonderen persönlichen Verhältnisse des Zeugen machen ihn nur in besonderen Ausnahmefällen zu einem völlig ungeeigneten Beweismittel (vgl. BGH NStZ 1984, 42; StV 1985, 356).
- BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen …
Das Gericht mußte bei seiner Prüfung die Beweisbehauptungen so, als seien sie erwiesen, ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in den gesamten Beweisstoff aufnehmen und die Frage nach ihrer Bedeutung auf dieser Grundlage in freier Beweiswürdigung entscheiden (vgl. BGH StV 1983, 90; BGH NStZ 1983, 276; 1984, 42;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 5;… Herdegen a.a.O. Rdn. 72;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 56; BGH bei Maul NStZ 1988, 17, 18 f). - BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen
Dennoch ist auch hier nach den Gegebenheiten des zu entscheidenden Falles zu begründen - und zwar dann, wenn eine Mehrzahl von Umständen gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spricht, auch im Wege einer über die einzelne Beweistatsache hinausgreifenden Gesamtwürdigung -, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflußt ließe (vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1984, 42). - OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00
Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung; …
Die von der Strafkammer angenommenen Gründe der Bedeutungslosigkeit liegen auf der Hand und waren für den Angeklagten erkennbar, so daß er in seiner Prozeßführung nicht beeinträchtigt wurde (BGH NStZ 1981, 309, 310; 1984, 42, 43;… KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 244 Rn 73). - BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen - …
Das aber ist kein Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO (BGH NJW 1966, 1524; BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 83, 468; BGH NStZ 84, 42;… LR-Gollwitzer, 24. Aufl., Rdn. 182 bis 184, KK-Herdegen, Rdn. 72, jeweils zu § 244 StPO). - BGH, 13.03.1985 - 2 StR 669/84
Richterliche Ablehnung von Beweisanträgen der Verteidigung mit fehlerhafter …
Erheblich für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann auch eine Hilfstatsache sein, die keinen "zwingenden" Schluß auf die Unrichtigkeit der betreffenden Zeugenaussage zuläßt, sonderneinen Schluß in dieser Richtung lediglich möglich macht (BGH NStZ 1983, 277 Nr. 21; 1984, 42 Nr. 21).Dies hat das Landgericht verkannt. - BGH, 10.01.1984 - 1 StR 855/83
Ablehnung eines Beweisantrages als Verfahrensfehler