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   BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83 (S)   

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https://dejure.org/1983,1891
BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83 (S) (https://dejure.org/1983,1891)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1983 - 3 StR 176/83 (S) (https://dejure.org/1983,1891)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1983 - 3 StR 176/83 (S) (https://dejure.org/1983,1891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Anordnungen des Oberlandesgerichts bei einer Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung rechtlich anerkannter Strafzwecke in den Strafrahmen - Berücksichtigung von Tagebucheinträgen bei der Beweiswürdigung - Für das Revisionsgericht bindende Feststellungen in den Urteilsgründen über Aussagen eines Zeugen und das Ergbenis der Beweisaufnahme - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 42
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83
    Einer der in dieser Vorschrift vorgesehenen Ausnahmefälle liegt nicht vor (vgl. BGHSt 30, 32).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Diese Konkretisierung genügte für den Gehilfenvorsatz (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 176/83 (S) S. 12 f.; Roxin in LK, 10. Aufl. § 27 Rdn. 28 und 30; Gramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 27 Rdn. 19).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Die besonderen persönlichen Verhältnisse des Zeugen machen ihn nur in besonderen Ausnahmefällen zu einem völlig ungeeigneten Beweismittel (vgl. BGH NStZ 1984, 42; StV 1985, 356).
  • BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen

    Das Gericht mußte bei seiner Prüfung die Beweisbehauptungen so, als seien sie erwiesen, ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in den gesamten Beweisstoff aufnehmen und die Frage nach ihrer Bedeutung auf dieser Grundlage in freier Beweiswürdigung entscheiden (vgl. BGH StV 1983, 90; BGH NStZ 1983, 276; 1984, 42; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 5; Herdegen a.a.O. Rdn. 72; Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 56; BGH bei Maul NStZ 1988, 17, 18 f).
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

    Dennoch ist auch hier nach den Gegebenheiten des zu entscheidenden Falles zu begründen - und zwar dann, wenn eine Mehrzahl von Umständen gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spricht, auch im Wege einer über die einzelne Beweistatsache hinausgreifenden Gesamtwürdigung -, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflußt ließe (vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1984, 42).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00

    Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung;

    Die von der Strafkammer angenommenen Gründe der Bedeutungslosigkeit liegen auf der Hand und waren für den Angeklagten erkennbar, so daß er in seiner Prozeßführung nicht beeinträchtigt wurde (BGH NStZ 1981, 309, 310; 1984, 42, 43; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 244 Rn 73).
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    Das aber ist kein Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO (BGH NJW 1966, 1524; BGHSt 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 83, 468; BGH NStZ 84, 42; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., Rdn. 182 bis 184, KK-Herdegen, Rdn. 72, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 13.03.1985 - 2 StR 669/84

    Richterliche Ablehnung von Beweisanträgen der Verteidigung mit fehlerhafter

    Erheblich für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann auch eine Hilfstatsache sein, die keinen "zwingenden" Schluß auf die Unrichtigkeit der betreffenden Zeugenaussage zuläßt, sonderneinen Schluß in dieser Richtung lediglich möglich macht (BGH NStZ 1983, 277 Nr. 21; 1984, 42 Nr. 21).Dies hat das Landgericht verkannt.
  • BGH, 10.01.1984 - 1 StR 855/83

    Ablehnung eines Beweisantrages als Verfahrensfehler

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