Rechtsprechung
BGH, 17.07.1984 - 5 StR 449/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zum Grundsatz des in dubio pro reo beim Verfahrenshindernis der Verfahrensuntauglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 520
- StV 1984, 493
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1973 - 5 StR 189/73
Straftatbestände der Falschbeurkundung im Amt sowie der Falschaussage
Auszug aus BGH, 17.07.1984 - 5 StR 449/84
Der Senat weist zur Vermeidung von Mißverständnissen auf folgendes hin: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß für das Verfahrenshindernis der Verhandlungsunfähigkeit der Grundsatz in dubio pro reo nicht gilt (Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger in MDR 1973, 902).
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23
Absoluter Revisionsgrund wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten
Daraus folgt, soweit nicht die Abwesenheitsverhandlung ausnahmsweise, etwa nach § 231a StPO gestattet ist, dass ein nach § 338 Nr. 5 StPO zu berücksichtigendes Verbot des Weiterverhandelns gemäß § 230 StPO schon dann vorliegt, wenn das Tatgericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84, NStZ 1984, 520). - OLG Köln, 25.10.1988 - Ss 567/88
Strafprozeßrecht: Unverwertbarkeit der Aussage eines erheblich alkoholisierten …
- EGMR, 08.01.2008 - 30443/03
H. L. gegen Deutschland
Hat das Gericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, so darf gegen ihn in der Regel keine Hauptverhandlung geführt werden (…Bundesgerichtshof, 4 StR 681/83, Entscheidung vom 29. November 1983, Neue Zeitschrift für Strafrecht ( NStZ ) 1984, S. 181; Bundesgerichtshof, 5 StR 449/84, Entscheidung vom 17. Juli 1984, NStZ 1984, S. 520).
- BVerwG, 25.01.2001 - 1 D 31.99
Verhandlungsunfähigkeit des Beamten bei Einleitung des förmlichen …
Dies genügt zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84 - NStZ 1984, 520 f.). - BVerwG, 08.08.2002 - 1 D 12.01
Schuldhafter Rückfall in die Alkoholabhängigkeit und dadurch herbeigeführter …
Im vorliegenden Fall lässt sich nicht ausschließen, spricht vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens im November 1990, mithin mehr als 3 Monate nach dem letzten Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholabhängigkeit, verhandlungsunfähig, d.h. nicht in der Lage war, die Bedeutung des Verfahrens und der einzelnen Verfahrensvorgänge zu erkennen und sich sachgemäß zu verteidigen (…vgl. dazu z.B. Beschluss vom 25. Januar 2001, a.a.O. und Urteil vom 24. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 78.97 - jeweils mit weiteren Nachweisen); dieser Umstand genügt zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84 - NStZ 1984, 520 f.). - OLG Dresden, 10.10.1994 - 1 Ws 147/94 Denn schon dann, wenn Zweifel an dessen Verhandlungsfähigkeit bestehen, darf die Hauptverhandlung gegen ihn nicht durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen der §§ 231 Abs. 2, 231 a StPO nicht vorliegen (vgl. BGH NStZ 84, 520).
Rechtsprechung
BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Durchführung der Hauptverhandlung ohne Eröffnungsbeschluss - Ersetzen des Eröffnungsbeschlusses durch den Übernahmebeschluss - Erforderlichkeit der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts und der Festlegung des Verfahrensgegenstandes - Ausschluss der Entschädigung für die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 520
- StV 1984, 363
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.07.1974 - 1 StR 200/74
Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses bezüglich einer Anklage - …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Dadurch unterscheidet sich dieser Sachverhalt von denjenigen Fällen, in denen ein Verbindungsbeschluß auf die (schon begonnene oder bereits anberaumte) Hauptverhandlung hinweist (BGH, Urteile vom 30. Juli 1974 - 1 StR 200/74 - und vom 6. August 1974 - 1 StR 226/74 -, beide mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 197, und BGH NJW 1975, 1176, insoweit in BGHSt 26, 95 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74] nicht abgedruckt). - BGH, 06.08.1974 - 1 StR 226/74
Inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss - Abgrenzung "Eröffnungs- …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Dadurch unterscheidet sich dieser Sachverhalt von denjenigen Fällen, in denen ein Verbindungsbeschluß auf die (schon begonnene oder bereits anberaumte) Hauptverhandlung hinweist (BGH, Urteile vom 30. Juli 1974 - 1 StR 200/74 - und vom 6. August 1974 - 1 StR 226/74 -, beide mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 197, und BGH NJW 1975, 1176, insoweit in BGHSt 26, 95 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74] nicht abgedruckt). - BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Dadurch unterscheidet sich dieser Sachverhalt von denjenigen Fällen, in denen ein Verbindungsbeschluß auf die (schon begonnene oder bereits anberaumte) Hauptverhandlung hinweist (BGH, Urteile vom 30. Juli 1974 - 1 StR 200/74 - und vom 6. August 1974 - 1 StR 226/74 -, beide mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 197, und BGH NJW 1975, 1176, insoweit in BGHSt 26, 95 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74] nicht abgedruckt). - BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 283/84
Damit ist sein Fehlen zu einem in diesem Verfahren nicht mehr behebbaren Hindernis geworden (BGHSt 29, 224, 228).
- BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; vom 15. Mai 1984 - 5 StR 283/84, NStZ 1984, 520; vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, DRiZ 1981, 343;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 12 mwN;… Seidl in KMR, § 203 Rn. 11 ff. (Stand Mai 2012);… Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84 ff.). - BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10
Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss); …
Die fehlende Eröffnungsentscheidung ist nicht durch den Übernahmebeschluss der Kammer vom 16. Dezember 2008 (Bl. 210 II d.A.) oder durch die Termins- und Ladungsverfügung vom 18. März 2010 (Bl. 14 f. III d.A.) ersetzt worden (vgl. BGH NStZ 1984, 520; NStZ-RR 2003, 95 zu §§ 40 Abs. 2, 41 Abs. 1 Nr. 2 JGG; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74 f.; BayOLG NStZ-RR 2001, 139;… Schneider in KK StPO 6. Aufl. § 207 Rn. 17 m.w.N.). - BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87
Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung …
Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann auch aus dem Verfahrensgang nicht eine - rechtlich ausreichende (vgl. Urteile des BGH vom 30. Juli 1974, - 1 StR 200/74 und vom 6. August 1974 - 1 StR 226/74 - zitiert bei Dallinger MDR 1975, 197; BGH NStZ 1984, 520; 1987, 239) - schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage zur Hauptverhandlung unter den Voraussetzungen des § 203 StPO zuzulassen, entnommen werden.Dahinstehen kann, ob eine andere Beurteilung angebracht ist, wenn in einem bereits eröffneten Verfahren Termin bestimmt ist und zu diesem Verfahren und damit auch zu dem bereits anberaumten Termin ein weiteres Verfahren, bei dem nicht ausdrücklich über die Eröffnung entschieden wird, hinzuverbunden wird (vgl. dazu BGH bei Dallinger MDR 1975, 197; BGH NStZ 1984, 520).
- BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99
Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei …
Zur Eröffnung des Hauptverfahrens genügt jedoch die schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGHR StPO § 203 Beschluß 4; BGH bei Kusch NStZ 1994, 24; BGH NStZ 1984, 520 und 1988, 236; BGH, Urt. v. 30. Juli 1974 - 1 StR 200/74 bei Dallinger MDR 1975, 197; BGH, Urt. v. 6. August 1974 - 1 StR 226/74 bei Dallinger MDR 1975, 197 f.; OLG Hamm JR 1991, 33, 34; Bay0bLG NStZ-RR 1998, 109; Tolksdorf in KK-StPO 4. Aufl. § 207 Rdn. 13; Rieß in Löwe/Rosenberg,. - BGH, 08.10.2002 - 4 StR 349/02
Verfahrenshindernis (fehlender Eröffnungsbeschluss; Verfahrenseinstellung; …
Der Übernahmebeschluß kann den Eröffnungsbeschluß nicht ersetzen (vgl. BGH NStZ 1984, 520). - OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03
Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend …
Zwar kann einem Verbindungsbeschluss im Einzelfall die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses zukommen (vgl. BGH NStZ 84, 520). - BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86
Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Der Eröffnungsbeschluß ist auch in der Hauptverhandlung nicht nachgeholt worden; sein Fehlen ist daher zu einem endgültigen, nicht mehr behebbaren Verfahrenshindernis geworden (BGH NStZ 1984, 520). - BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
Nachtragsanklage - Einbeziehungsbeschluß - Fehlende Prozeßvoraussetzung - …
Hierauf kann deswegen grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, daß es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. BGH NJW 1990, 1055;… BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluß 2; NStZ 1984, 520). - BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
Hierauf wird allerdings grundsätzlich schon deswegen nicht verzichtet werden können, weil es sonst an der schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts fehlt, daß es die (Nachtrags-)Anklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (vgl. auch BGH NStZ 1984, 520). - BayObLG, 05.08.1997 - 2St RR 154/97
Schlüssige Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Täter nach vorheriger Abtrennung …
Hingegen kann ein Beschluß, durch den das Landgericht vom Schöffengericht ein Verfahren übernimmt, den fehlenden Eröffnungsbeschluß nicht ersetzen (vgl. BGH NStZ 1984, 520 ). - BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92
Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln
- BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85
Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß
- OLG Zweibrücken, 14.08.2000 - 1 AR 69/00
Irrtümlich gefaßter Übernahmebeschluß
- BGH, 19.01.1993 - 5 StR 679/92
Vorliegen der wesentlichen Erfordernisse einer Anklageschrift