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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1979
BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84 (https://dejure.org/1984,1979)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1984 - 5 StR 359/84 (https://dejure.org/1984,1979)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1984 - 5 StR 359/84 (https://dejure.org/1984,1979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 564
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74

    Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels -

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).

    Insoweit steht dem Gericht wegen des Verbots der Vorwegnahme der Beweiswürdigung auch kein Ermessensspielraum zu (BGH VRS 47, 19 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 192/76

    Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Er ist aber schon dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen aber die unter Beweis gestellte Behauptung (hier: der Angeklagte sei nach den Lichtbildern als Täter auszuschließen) als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 1984, 564; 1995, 97, 98; Herdegen in KK/StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 79 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).

    Der auf Vernehmung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag darf nicht schon dann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Sachverständige nur Erfahrungssätze und Schlußfolgerungen vorzulegen vermag, die die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, jedoch keine sichere und eindeutige Beurteilung zulassen (BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH NStZ 1984, 564; 1985, 515 f; BGHR a.a.O. 6).

  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH NStZ 1981, 32 und NStZ 1984, 564 = GA 1985, 189).
  • BGH, 05.06.1985 - 2 StR 167/85

    Ergänzung der Entscheidungsformel

    c) Geeignet ist ein Sachverständiger als Beweismittel vor allem auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlußfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juni 1984 - 5 StR 359/84).
  • OLG Hamm, 27.10.1998 - 4 Ss 1097/98

    Sachverständigengutachten, Ungeeignetheit, Verfahrensrüge

    Deshalb ist ein Sachverständiger bereits ein geeignetes Beweismittel, wenn vorhandene Anknüpfungstatsachen ihm Schlußfolgerungen ermöglichen können, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.06.1984 in 5 StR 359/84, zitiert bei BGH, NStZ 1985, 562).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1984 - 4 StR 496/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2860
BGH, 03.08.1984 - 4 StR 496/84 (https://dejure.org/1984,2860)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1984 - 4 StR 496/84 (https://dejure.org/1984,2860)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1984 - 4 StR 496/84 (https://dejure.org/1984,2860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Protokollführer - Justizangestellte - Urkundsbeamte der Geschäftsstelle - Vereidigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 168, § 251

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 564
  • StV 1984, 409
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1984 - 2 StR 320/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2931
BGH, 11.07.1984 - 2 StR 320/84 (https://dejure.org/1984,2931)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1984 - 2 StR 320/84 (https://dejure.org/1984,2931)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84 (https://dejure.org/1984,2931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Beweisantrages durch Wahrunterstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

    Soweit § 244 III 2 StPO Wahrunterstellungen zulasten des Angekl. verbietet, handelt es sich um eine lediglich zugunsten des Angekl. wirkende Rechtsnorm i. S.v. § 339 StPO mit der Folge, dass jedenfalls die Rüge der Verletzung des § 244 III 2 durch die StA nicht mit dem Ziel erhoben werden darf, eine Urteilsaufhebung zum Nachteil des Angeklagten zu erreichen (u. a. Anschluss an BGH, Urt. v. 11.07.1984 - 2 StR 320/84 = NStZ 1984, 564).

    Soweit nämlich § 244 III 2 StPO Wahrunterstellungen zulasten des Angekl. verbietet, handelt es sich um eine lediglich zugunsten des Angekl. wirkende Rechtsnorm, deren Verletzung die StA nicht mit dem Ziel einer Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angekl. rügen kann (BGH, Urt. v. 11.07.1984 - 2 StR 320/84 = NStZ 1984, 564; KK/Gericke § 339 Rn. 3f.).

  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 17.02.1993 - 2 StR 439/92

    Keine Ablehnung eines auf die Belastung des Angeklagten abzielenden Beweisantrags

    Allerdings macht die Staatsanwaltschaft mit Recht geltend, daß ein auf Belastung des Angeklagten abzielender Beweisantrag nicht mit Wahrunterstellung der Beweisbehauptung abgelehnt werden kann (§ 244 Abs. 3 Satz 2 a.E.; vgl. auch BGH NStZ 1984, 564 m.Nachw.).
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