Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.1984

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1984 - 5 StR 746/84   

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https://dejure.org/1984,2742
BGH, 04.12.1984 - 5 StR 746/84 (https://dejure.org/1984,2742)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1984 - 5 StR 746/84 (https://dejure.org/1984,2742)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - 5 StR 746/84 (https://dejure.org/1984,2742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslosung eines Schöffen durch den Landgerichtspräsidenten - Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 135
  • StV 1985, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 5 StR 746/84
    Welcher Hilfsschöffe an die Stelle des in der Schöffenliste gestrichenen Hauptschöffen tritt, richtet sich allein danach, wann der Streichungsbeschluß bei der Schöffengeschäftsstelle eingeht und welcher Hilfsschöffe zu diesem Zeitpunkt an nächster Stelle steht (BGHSt 30, 255, 258) [BGH 03.11.1981 - 5 StR 566/81].
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1984 - 1 StR 608/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2293
BGH, 08.11.1984 - 1 StR 608/84 (https://dejure.org/1984,2293)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1984 - 1 StR 608/84 (https://dejure.org/1984,2293)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1984 - 1 StR 608/84 (https://dejure.org/1984,2293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt die Entscheidung über das Beruhen stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280 f.; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt diese Entscheidung stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 17).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Landgerichts durch den aufgezeigten Verfahrensverstoß daher rein theoretisch ist, fehlt es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Rechtsfehler und dem Urteil (vgl. BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323; BGH, Urteil vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 6 Ss 1458/09

    Diebstahl: Personalausweis als taugliches Objekt

    Das Urteil kann hierauf aber nicht beruhen, wenn die Möglichkeit, dass der Verfahrensverstoß die Sachentscheidung beeinflusst hat, ohne weiteres ausgeschlossen oder rein theoretisch ist (BGH NStZ 1985, 135).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 528/09

    Belehrung und Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen (Zusatztatsachen);

    Jedoch schließt der Senat unter den hier gegebenen Umständen aus, dass der Sachverständige, wäre er zugleich als Zeuge behandelt worden, andere Angaben gemacht hätte, und dass dann die Beweiswürdigung für den Angeklagten günstiger ausgefallen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 135).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall entschieden, ein Urteil beruhe nicht auf der fehlenden Vereidigung eines Sachverständigen auch als Zeugen, wenn ausgeschlossen werden könne, daß der Sachverständige, wäre er als Zeuge gehört und vereidigt worden, seine Aussage geändert hätte (BGH NStZ 1985, 135; 1986, 323; vgl. auch BGH NJW 1986, 1999, 2000 f).
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