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   OLG Celle, 04.04.1984 - 1 Ss 117/84   

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https://dejure.org/1984,2269
OLG Celle, 04.04.1984 - 1 Ss 117/84 (https://dejure.org/1984,2269)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.1984 - 1 Ss 117/84 (https://dejure.org/1984,2269)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 1984 - 1 Ss 117/84 (https://dejure.org/1984,2269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 71
  • NStZ 1985, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der

    Ein solcher sei in einer vom OLG Celle (Urteil vom 4. April 1984 - 1 Ss 117/84) entschiedenen Konstellation angenommen worden, wo der Ausgang des Bezugsverfahrens noch nicht abzusehen gewesen war und darüber hinaus in dem zu entscheidenden Verfahren der Eintritt der Verfolgungsverjährung sowie in nicht allzu ferner Zukunft sogar der Eintritt der absoluten Verjährung gedroht habe.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sei allein dann denkbar, wenn ein Abschluss des Bezugsverfahrens nicht absehbar und andererseits in dem vorläufig eingestellten Verfahren in nicht allzu ferner Zukunft der Eintritt der Verjährung drohe (OLG Celle, Urteil vom 4. April 1984 - 1 Ss 117/84).

    Allerdings hat die Kammer im Ausgangspunkt zutreffend erkannt, dass eine Wiederaufnahme nach § 154 Abs. 4 StPO auch vor einer verfahrensabschließenden Entscheidung im Bezugsverfahren zulässig ist (vgl.: OLG Celle, Urteil vom 4. April 1984 - 1 Ss 117/84, MDR 1985, 71 f., (72)).

  • BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99

    Verjährungsunterbrechung trotz Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung

    Ist die Maßnahme aber ernsthaft gewollt, so ist unerheblich, ob sie gerade mit dem Ziel einer Verjährungsunterbrechung vorgenommen wurde (vgl. BayObLGSt 1976, 28/30; OLG Hamburg VRS 53, 445; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Koblenz VRS 59, 445/446; OLG Celle NStZ 1985, 218; LK/Jähnke § 78 c Rn. 11; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 3; Rebmann/Roth/Herrmann § 33 Rn. 4).

    Die bloße Möglichkeit der Nichtdurchführung des Termins, weil die erwartende Entscheidung noch ausstand, nimmt der Maßnahme nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung (vgl. OLG Celle NStZ 1985, 218).

  • KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09

    Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch

    Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO hat eine beschränkte materielle Rechtskraft (vgl. BGH NJW 1957, 637, 638; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 154 Rdnr. 17; Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO 26. A., § 154 Rdnr. 42; Weßlau in Systematischer Kommentar, StPO, § 154 Rdnr. 37) und beendet die gerichtliche Anhängigkeit (vgl. BGH a.a.O; OLG Frankfurt NStZ 1985, 39; OLG Celle NStZ 1985, 218; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Der Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO muss nach Auffassung des Senats ausdrücklich ergehen (ebenso SchlHOLG SchlHA 1990, 117; KK/Schoreit StPO 2.Aufl. § 154 Rn. 36; Schoreit NStZ 1985, 219; Kleinknecht/Meyer § 154 Rn. 22; Rieß GA 1981, 37 ; a.M. in einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung OLG Celle NStZ 1985, 218; Beulke JR 1986, 50/51).
  • OLG Naumburg, 13.04.2015 - 2 RV 42/15

    Verfahrenseinstellung in laufender Berufungshauptverhandlung: Wiederaufnahme des

    Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO hat eine beschränkte materielle Rechtskraft (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 154 Rn. 17) und beendet die gerichtliche Anhängigkeit (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04.04.1984, 1 Ss 117/84 - zitiert nach juris).
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