Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.11.1984 | BVerfG, 10.12.1984 | AG Lörrach, 29.11.1984

Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84   

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BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84 (https://dejure.org/1985,1237)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 4 StR 790/84 (https://dejure.org/1985,1237)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84 (https://dejure.org/1985,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall - Maßgeblichkeit des Gehalt an reinem Tetrahydrocannabiol für die Bestimmung der Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 221
  • StV 1985, 233
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.

    Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - undvom 6. November 1984 - 4 StR 591/84, jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 665/84

    Überprüfung der Qualität von Kokain zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts -

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - undvom 6. November 1984 - 4 StR 591/84, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 643/84

    Anforderungen an das Feststellen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 08.08.1984 - 2 StR 285/84

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Eigennützigkeit - Erfolg von

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 - BGH MDR 1984, 954, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. dieBeschlüsse vom 8. August 1984 - 2 StR 285/84, 31. Oktober 1984 - 1 StR 643/84 - und6. November 1984 - 4 StR 591/84) ist das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nur dann erfüllt, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.
  • BGH, 19.12.1972 - 2 StR 368/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer Aussageverweigerung eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84
    Macht er von diesem Recht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinen Lasten verwertet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1972 - 2 StR 368/72, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1973, 370).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Nach der Entscheidung vom 18. Juli 1984 (MDR 1984, 954, zum Abdruck in BGHSt 33, 8 bestimmt) und den seither zu dieser Frage ergangenen weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84 - m.w. Nachw.) ist eine nicht geringe Menge nur dann gegeben, wenn der THC-Gehalt mindestens 7, 5 g beträgt.

    Konnten auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt nicht getroffen werden, so mußte das Landgericht von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 1984 - 2 StR 665/84 - und vom 29. Januar 1985 - 4 StR 790/84, jeweils m.w. Nachw.).

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO vor § 29 ff. Rdn. 500 ff.).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO Vor §§ 29 ff. Rdn. 500 ff.; zum Wirkstoffgehalt bei mittlerer Qualität vgl. BGHSt 42, 1, 14: Haschisch; Weber aaO Rdn. 521: Amphetamin).
  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1985, 221, 273; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29a Rdn. 92 f.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Ist eine zuverlässige Bestimmung des THC-Gehalts bei kleinen Mengen an Betäubungsmitteln nicht möglich oder aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch nicht geboten, so ist doch unter Berücksichtigung sämtlicher anderer festgestellten Tatumstände, wie Preis und Herkunft des Betäubungsmittels sowie dessen Beurteilung durch andere Tatbeteiligte, zu untersuchen, von welcher Mindestqualität letztlich auszugehen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222 und NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348, 350, 351).
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 562/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird sich im Wege der Schätzung und unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine Überzeugung von dem jeweiligen Mindestwirkstoffgehalt des vom Angeklagten gehandelten Marihuana zu verschaffen haben (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222; 273; Weber aaO vor § 29 Rdn. 500).
  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

    Kann der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts nicht anhand hinreichend feststellbarer Tatumstände ermittelt werden, ist von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis auszugehen (Bundesgerichtshof NStZ 1985, 221, 222, OLG München, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 St RR 24/06 - st. Rspr.).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08

    Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts

    Auf konkrete Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - die unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1994, 1885; BGH NStZ 1985, 221) - kann bei Verurteilungen von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz regelmäßig nicht verzichtet werden.
  • KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11

    Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum

    Den Wirkstoffgehalt - unter Beachtung des Zweifelssatzes - mit hinreichender Genauigkeit festzustellen, ist in der Regel auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH a.a.O.; zu den Grundlagen: BGH NStZ 1985, 221).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 3 RVs 154/11

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellung des

    Er muss unter Hinzuziehung anderer hinreichend gesicherter Tatumstände (wie Preis, Herkunft, Art der Verpackung, Aussehen, Beurteilung der Qualität durch Tatbeteiligte, Qualität des Lieferanten, Möglichkeit des Streckens) darlegen, von welcher Wirkstoffkonzentration und damit welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist, oder unter Anwendung des Zweifelssatzes mitteilen, dass er die für den Angeklagten günstigste Mindestqualität zugrundelegt (vgl. BGH NStZ 1985, 221, 222; 1985, 273).
  • BayObLG, 16.07.2004 - 4St RR 70/04

    Unzulässige Überzeugungsbildung zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmittel bei

  • OLG München, 07.11.2006 - 4St RR 192/06

    Wechsel des Rechtsmittels von der Berufung zur Revision; Fehlende Feststellungen

  • OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben,

  • OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 72/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale

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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84   

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https://dejure.org/1984,1982
BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84 (https://dejure.org/1984,1982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revolver in der Ausführung "double action"als halbautomatische Selbstladewaffe - Tateinheit zwischen Führen einer Waffe und der Dauerstraftat des Besitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 221
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79

    Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84
    Das Führen einer Waffe ist nur eine besondere Form der tatsächlichen Gewaltausübung (§ 4 Abs. 4 WaffG) und steht daher mit der Dauerstraftat des Besitzes in Tateinheit (BGHSt 29, 184, 186; 31, 29, 30; BGH NStZ 1984, 171/172).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84
    Das Führen einer Waffe ist nur eine besondere Form der tatsächlichen Gewaltausübung (§ 4 Abs. 4 WaffG) und steht daher mit der Dauerstraftat des Besitzes in Tateinheit (BGHSt 29, 184, 186; 31, 29, 30; BGH NStZ 1984, 171/172).
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84
    Das Führen einer Waffe ist nur eine besondere Form der tatsächlichen Gewaltausübung (§ 4 Abs. 4 WaffG) und steht daher mit der Dauerstraftat des Besitzes in Tateinheit (BGHSt 29, 184, 186; 31, 29, 30; BGH NStZ 1984, 171/172).
  • BGH, 08.03.1984 - 1 StR 12/84

    Eevolver - Double Action - Halbautomatische Selbstladewaffe

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84
    "Die Strafkammer hat mit Recht angenommen, daß ein Revolver in der Ausführung "double action" eine halbautomatische Selbstladewaffe im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 a WaffG ist (BGH NJW 1984, 1693).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Einen Fall, in dem der Besitz als Dauerstraftat über den Zeitraum des Führens hinausreicht und deshalb einen eigenständigen Unrechtsgehalt aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08; Beschluss vom 22. November 1984 - 1 StR 517/84, NStZ 1985, 221), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 33/04

    Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe (Führen einer Waffe;

    Es fällt vielmehr unter das allgemeine Merkmal "sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt" (BGH NStZ 1985, 221 unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 WaffG aF).
  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

    Weitere Verstöße gegen das Waffenrecht, die zugleich Begründung oder Fortsetzen des verbotenen oder unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt sind, werden zu einer Tat verbunden (BGHSt 29, 184, 186; BGH NStZ 1984, 171; BGH NStZ 1985, 221).
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    So hat die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig angenommen, der dem Erwerb und Besitz einer Schußwaffe nachfolgende Entschluß, diese Waffe zu führen, mit ihr eine weitere Straftat zu begehen oder die Waffe an einen Dritten weiterzugeben, trenne die weitere Handlung nicht im Sinne von § 53 StGB von dem vorangegangenen Dauerdelikt ab (BGH NStZ 1985, 221 1984, 171 f., BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1 und § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 112/95

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Förderung fremder Umsatzgeschäfte -

    Zwar entspricht die Annahme von Tateinheit zwischen Erwerb einer Waffe und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 184, 186; NStZ 1984, 171;Urteil vom 23. November 1993 - 1 StR 660/93; Beschlüssevom 15. Juni 1982 - 1 StR 264/82 , vom 22. November 1984 - 1 StR 517/84 undvom 26. Februar 1985 - 1 StR 62/85).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Allerdings könnte die bisherige Rechtsprechung des Senats entgegenstehen, in der davon ausgegangen wurde, daß das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und deren Führen nur verschiedene Arten des Besitzes sind und daher als Dauerdelikte tateinheitlich zusammentreffen (NStZ 1985, 221), und zwar auch bei vorsätzlichem Besitz und fahrlässigem Führen der Waffe (Urt. vom 19. Juli 1994 - 1 StR 362/94 = MDR 1994, 1071 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91

    Anwendbarkeit des Waffengesetzes (WaffG) auf Kriegswaffen

    Anders verhält es sich insoweit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a WaffG, weil unerlaubtes Führen und unerlaubte Gewaltausübung bei halbautomatischen Selbstladewaffen waffenrechtlich nach §§ 28 und 35 WaffG gesonderte Erlaubnisse erfordern (vgl. BGH NStZ 1984, 171; 1985, 221).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 509/93

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Verstößen gegen das Waffengesetz

    Das hat, wie die Revision zutreffend geltend macht, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die zugleich Begründung oder Fortsetzung der tatsächlichen Gewalt darstellen, tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH NStZ 1984, 171 f.; 1985, 221; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 461/89

    Fehlender Vermögensschaden bei realisierbarer Forderung - Zur Handlung in Absicht

    Die Verurteilung nach § 315 b StGB ist zu Recht erfolgt (vgl. BGHSt 25, 306, 308); der neu entscheidende Tatrichter wird aber den Verstoß gegen das Waffengesetz genauer zu prüfen (und im Schuldspruch genauer zu bezeichnen, vgl. Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 530) haben: Falls der Angeklagte die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausgeübt und die Waffe geführt hat, hätte er sich eines Vergehens nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a a) in Tateinheit mit einem Vergehen nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a b) WaffG schuldig gemacht (vgl. BGH NStZ 1984, 171, 172; 1985, 221; Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5 Aufl. Anm. 10 a zu § 53 WaffG a.E.).
  • BGH, 26.02.1985 - 1 StR 62/85

    Verurteilung wegen eines Verstoß gegen das Waffengesetz

    Ständige Rechtsprechung ist auch, daß Erwerb, Ausübung der tatsächlichen Gewalt und Führen einer Schußwaffe eine Tat sind (BGH, Beschluß vom 22. November 1984 - 1 StR 517/84).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 67/86

    Einziehung gestohlener Pistolen und Schalldämpfer - Konkurrenz zwischen dem

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2363
BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84 (https://dejure.org/1984,2363)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84 (https://dejure.org/1984,2363)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1984 - 2 BvR 1398/84 (https://dejure.org/1984,2363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenfestsetzung durch das Oberlandesgericht auch bei Verfahren nach § 120 GVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pauschantrag - Rechtsweggarantie - Zuständigkeit nach § 120 GVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet vor allem keinen bestimmten, der Sache angepaßten Rechtsweg, sondern lediglich irgendein gerichtliches Verfahren (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84
    Die Notwendigkeit der Auslegung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (vgl. BVerfGE 63, 312 [324] m.w.N.).
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84
    Daß die Pauschvergütung des Pflichtverteidigers gemäß § 99 BRAGO in verschiedenen Verfahren und bei verschiedenen Gerichten unterschiedlich hoch ausfällt, ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 4, 352 [358]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84
    Auch unter den von dem Beschwerdeführer vorwiegend geltend gemachten Gesichtspunkt des Willkürverbots kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht uns nicht schon dann, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren Fehler enthalten (vgl. BVerfGE 62, 189 [191 f.]).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 2 BvR 670/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1984 - 2 BvR 1398/84
    Gerade mit Rücksicht auf diese Verfassungsnorm ist die frühere Gebührenordnung für Rechtsanwälte, nach der der Präsident des Oberlandesgerichts für die Festsetzung der Pauschvergütung des Pflichtverteidigers zuständig war, geändert wurden (vgl. BVerfGE 18, 49 [50 f.]).
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Rechtsprechung
   AG Lörrach, 29.11.1984 - 1 Cs 420/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2325
AG Lörrach, 29.11.1984 - 1 Cs 420/84 (https://dejure.org/1984,2325)
AG Lörrach, Entscheidung vom 29.11.1984 - 1 Cs 420/84 (https://dejure.org/1984,2325)
AG Lörrach, Entscheidung vom 29. November 1984 - 1 Cs 420/84 (https://dejure.org/1984,2325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 221
  • NStZ 1989, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 21.02.1985 - 4 Ss 1/85

    Buchführungspflicht; Ausland; Verletzung der Buchführungspflicht

    Die Strafvorschrift erfaßt somit [entgegen der Ansicht des Gerichts erster Instanz (AG Lörrach, NStZ 85, 221)] auch die Auslandsstraftat eines Deutschen.
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