Rechtsprechung
BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83 |
Zitiervorschläge
Heroinspritzen
§ 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
§§ 222, 230, 15, 18 StGB
Zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung; keine Verwirklichung eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts, wenn sich das mit der Gefährdung bewußt eingegangene Risiko realisiert; keine Strafbarkeit aus der reinen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung einer ... - Wolters Kluwer
Eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdungen - Realisierung des bewusst eingegangenen Verletzungsrisikos - Veranlassen, ermöglichen oder fördern einer Selbstgefährdung - Beteiligung am gemeinschaftlichen Heroingenuss - Beschaffen von Spritzen für ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Teilnahme an eigenverantwortlicher Selbstgefährdung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 262
- NJW 1984, 1469
- MDR 1984, 503
- NStZ 1984, 410
- NStZ 1985, 24 (Ls.)
- StV 1984, 244
Wird zitiert von ... (50)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Allerdings besagt die vom Senat begründete neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung eines anderen veranlaßt, ermöglicht oder fördert, regelmäßig nicht wegen eines - versuchten oder vollendeten - Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ist, auch wenn sich das von diesem bewußt eingegangene Risiko realisiert (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1985, 690). - BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im …
Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.; Roxin NStZ 1984, 411 f.;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 107;… weitere Nachweise bei Fischer aaO Vor § 13 Rdn. 27, 30, 36;… Lenckner/Eisele in Schönke/ Schröder aaO Vorbem. §§ 13 ff. Rdn. 101 b).aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu einer Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert (BGHSt 32, 262, 263 f. = NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; BGHSt 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; ähnlich bereits BGHSt 24, 342, 343 f.).
Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es nicht auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat (BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 21, 34, 39; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; 1987, 406; BayObLG …
cc) Auch eine - vom Landgericht angenommene - der Selbstgefährdung gleichzustellende Fremdgefährdung bzw. -schädigung liegt nicht vor (hierzu Roxin in Gallas-FS 1973 S. 241, 252; ders. NStZ 1984, 411, 412;… ders. Strafrecht AT-1, 1997, § 11 Rdn. 107).
- OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16
Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung
Denn anders als das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 31. Juli 1987 - 1 Ws 23/87, NJW 1987, 2940, 2943) vermag der Senat vorstehender Entscheidung nicht zu entnehmen, dass die hier maßgebliche Rechtsfrage betreffend die Selbsttötung offengelassen wurde (vgl. aber zur Selbstschädigung BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262, 264; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NJW 2000, 2286, 2287).
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84
Teilnahme am Suizid
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83 (BGHSt 32, 262) offen gelassen, wie zu unterscheiden ist, wenn den, der sich an der Selbstschädigung eines eigenverantwortlich Handelnden aktiv beteiligt, Garantenpflichten für Leib oder Leben des Selbstschädigers treffen. - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Wer eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden; denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (grundlegend BGHSt 32, 262 ff.; siehe auch BGHSt 46, 279, 288 f.; BGH NStZ 2001, 205; BGH NJW 2003, 2326, 2327 jew. m. w. N.). - BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach …
b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406;… Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.;… Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.;… Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).Die an einem Fall wie BGHSt 32, 262 ff. (das Tatopfer starb nach gemeinsamem einverständlichem Betäubungsmittelgenuß an einer Überdosis des injizierten Heroins) entwickelte Rechtsprechung kann indes nicht schematisch auf Fälle übertragen werden, in denen durch ein deliktisches Verhalten eines Täters ein Dritter zu einer sich selbstgefährdenden Handlung veranlaßt worden ist.
Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht von BGHSt 32, 262 ff. ab.
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03
Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben
Wer lediglich eine solche Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich nicht wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (BGHSt 32, 262, 263 f.; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 288).Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln (BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig
Selbsttötungen sind nicht strafbar; wer sich daran beteiligt, wird deshalb auch nicht bestraft (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262, 264; Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 288;… NK-StGB/Neumann, 5. Aufl., Vorbemerkungen zu § 211 Rn. 47). - BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
"Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt
Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).Dabei hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, daß derjenige, der sich an einem Akt der eigenverantwortlich gewollten und bewirkten Selbstgefährdung beteiligt, an einem Geschehen teilnimmt, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGHSt 32, 262, 265).
- BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13
Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher …
Wer eine solche Verletzung oder Gefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, kann daher nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts verurteilt werden, denn er nimmt an einem Geschehen teil, welches - soweit es um die Strafbarkeit wegen Tötung oder Körperverletzung geht - kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262).Ihre - für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung der Opiatabhängigkeit des Geschädigten führt nicht automatisch zum Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 71; Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10, 27 28 29 30 31 und vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, NStZ 1984, 410, 411 m. Anm. Roxin; sehr weitgehend demgegenüber noch BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 13 mwN; ebenso für "Erfahrungen im Umgang mit Drogen" BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10;… Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2).
Daher bedarf es auch insoweit einer Handlungsherrschaft aufgrund überlegenen Sachwissens oder aufgrund erkennbarer Mängel der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung bei dem sich selbst Gefährdenden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 39; vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262).
- OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 4 Ws 37/08
Fahrlässige Tötung: Inbrandsetzung eines Gebäudes; Zurechnung des Todes zweier …
- BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08
Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von …
- BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufgehoben
- BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13
Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche …
- BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln; …
- BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer …
- OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12
Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher
- BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …
- BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89
Aids III - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), Zurechnung bei …
- LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84
Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der …
- BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85
Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der …
- OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
Fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Unfallerfolges
- AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
Alkoholabgabe an Minderjährige als Körperverletzung
- OLG Nürnberg, 18.09.2002 - Ws 867/02
Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord
- OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
Fahrlässige Tötung: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers durch …
- LG Cottbus, 13.11.2000 - 23 KLs 14/99
Hetzjagd in Guben
- AG Darmstadt, 09.10.2007 - 217 Ds 102 Js 15751/07
Überlassen eines Kraftrades an einen Dritten, der keine Fahrerlaubnis besitzt und …
- BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
defekte Vorderradbremse - § 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher …
- BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84
Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung …
- LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt
- OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93
Mitfahrt auf der Ladefläche - § 222 StGB, einverständliche Fremdgefährdung
- LG Gießen, 28.06.2012 - 7 Qs 63/12
Tötung durch Unterlassen: Strafbarkeit eines Arztes einer psychiatrischen Klinik …
- LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"
- OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96
Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem …
- BGH, 01.07.1992 - 2 StR 191/92
Berücksichtigung der Todesfolge bei der Strafzumessung wegen Abgabe von Heroin
- OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02
Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer, …
- AG Detmold, 17.06.2013 - 2 Ds 422/13
Fahrlässige Körperverletzung, Alkohol, Abgabe, Minderjährige
- BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87
Pflichten des Arztes gegenüber einem bewußtlosen Suizidpatienten
- BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87
Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung …
- OLG München, 09.08.2013 - 10 U 427/13
Haftung des Unfallverursachers für Schäden eines anderen Fahrzeugs durch den …
- LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2003 - 7 KLs 101 Js 773/01
- BGH, 02.09.1997 - 1 StR 475/97
Voraussetzungen des Grundsatzes der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung
- OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 3 Ws 195/02
Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter: Nachträgliche Unterbringung eines …
- OLG Zweibrücken, 24.10.1994 - 1 Ss 110/94
Medikamentenabhängigkeit - § 223 StGB, straflose Beihilfe des Arztes zur bewußten …
- OLG Karlsruhe, 28.03.1996 - Ns 1/96
- BayObLG, 18.06.1998 - 5St RR 10/98
Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch den Tatrichter
- BayObLG, 28.03.1988 - RReg. 1 St 82/88
- LG Offenburg, 12.07.2002 - 1 Ks 10 Js 3709/00
Fahrlässige Tötung und Aussetzung mit Todesfolge: Zurücklassen eines …
- OLG München, 11.12.2001 - 5St RR 298/01 45
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu …
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Rechtsprechung
BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich der Beihilfe - Teilnahmevorsatz aufgrund Einverständnisses des Gehilfen mit dem Erfolg der Haupttat - Umfang der Prüfungspflicht des Tatgerichts zur Feststellung des Teilnahmevorsatzes - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 24
- StV 1985, 100
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall …
Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO;… vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung. - BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen …
Eine Garantenstellung der beiden Angeklagten, die für sie die Pflicht zur Erfolgsabwendung begründet hat, kann sich hier aus ihrer Beteiligung an dem sexuellen Missbrauch der Geschädigten ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356, 358; vom 20 21 22 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, StV 1986, 59 f., und vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, BGH, NStZ 1985, 24; Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 729/81, StV 1982, 218). - BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet; kümmert er sich nicht um den durch seine Handlung oder die Handlung des Mittäters Verletzten, kann er sich eines (versuchten) Tötungsdelikts schuldig machen (BGH NJW 1992, 1246; NStZ 1985, 24; BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1981 -1 StR 729/81; Senatsurteil vom 29. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in StV 1984, 190 nicht mit abgedruckt).
- BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
a) Auf Grund der gemeinschaftlichen schweren Mißhandlung des Opfers, das danach allein, bewußtlos und blutend am Boden lag, war der Angeklagte R. unter dem Gesichtspunkt des vorangegangenen gefährdenden Tuns ("Ingerenz") verpflichtet, den weiteren Angriff seines Mittäters auf das Leben des Opfers zu verhindern und die tödliche Wirkung eines solchen Angriffs zu vereiteln (vgl. BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1982, 218 und 1986, 59).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdeliktes grundsätzlich anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; BGH VRS 13, 120, 123; BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1985, 229; vgl. auch RGSt 61, 360, 361).
- BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten …
Dieser liegt - in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit - dann vor, wenn der Gehilfe bei seiner Unterstützungshandlung nach dem ihm bekannten Grad der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts nicht mehr auf dessen Ausbleiben vertrauen kann (BGH StV 1985, 100 m.w.N.). - BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10
Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines …
aa) In subjektiver Hinsicht genügt für eine Strafbarkeit als Gehilfe bedingter Vorsatz, d.h. der Gehilfe muss seinen eigenen Tatbeitrag sowie die wesentlichen Merkmale der Haupttat, insbesondere deren Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich halten und billigen (BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 15 Rn. 9b je weils mwN). - BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85
Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität …
Abgrenzungskriterium ist weder die Rechtsverpflichtung zur Erfolgsabwendung noch die Billigung der durch den anderen vollzogenen Tötung; denn beides ist auch für die Annahme einer Beihilfe durch Unterlassen erforderlich (vgl. BGH NStZ 1985, 24). - OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04
Betrug; Gehilfenvorsatz; wesentlichen Umstände der Haupttat bekannt
Für den Gehilfen genügt bedingter Vorsatz (BGH StV 1985, 100;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7). - BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91
Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung
Für den Gehilfen genügt jedoch bedingter Vorsatz (BGH StV 1985, 100), den das Landgericht hier ohne Rechtsfehler daraus geschlossen hat, daß R. zunächst, von der Geschädigten und weiteren Personen verfolgt, am Angeklagten vorbeigerannt war; Einzelheiten der Haupttat brauchte der Angeklagte als Gehilfe nicht zu kennen (…vgl. BGH GA 1981, 133). - BGH, 18.11.1988 - 2 StR 580/88
Vorliegen eines Gehilfenvorsatzes bei Unerwünschtheit der Haupttat - …
Für diesen genügt, daß der Teilnehmer den als möglich erkannten Eintritt des Erfolgs der Haupttat in Kauf nimmt, etwa aus Solidarität mit dem Haupttäter oder zur Vermeidung von Nachteilen, und ihn damit will (…vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 1; StV 1985, 100; Urteil vom 20. Oktober 1981 - 1 StR 404/81; DAR 1981, 226; Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76; NJW 1966, 676, 677). - BGH, 22.05.1989 - 2 StR 38/89
Einverständnis eines anderen mit dem Erfolg der Haupttat wenn diese seinen …
- BGH, 31.08.1988 - 2 StR 282/88
Vorliegen eines Tötungsvorsatzes - Verminderte Schuldfähigkeit durch …
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Rechtsprechung
BGH, 22.08.1984 - 3 StR 321/84 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sexuelle Handlung - Vornahme - Begriffsbestimmung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 24
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung …
Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexuelabezogenen Vorgehens, zusätzlich der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGH NStZ 1983, 553; 1985, 24;… BGHR StGB § 184 c Nr.- 1 - Erheblichkeit 4 m.w.N.). - BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90
Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit - …
Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (vgl. BGH…, Urt. vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 = MDR 1974, 366;… Urt. vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74;… Urt. vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76; Beschl. vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83 = StV 1983, 415; Beschl. vom 22. August 1984 - 3 StR 321/84 = NStZ 1985, 24). - BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91
Anforderungen an das Merkmal "Sexuelle Handlungen" im Sinne der §§ 176, 184c …
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ambivalente Tätigkeit, die nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweist, einen objektiv als sexuelle Handlung erkennbaren Vorgang betrifft, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (…vgl. Laufhütte in LK, 10. Aufl., § 184 c Rdn. 6; BGH NStZ 1985, 24).
- BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95
Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt
Sexuelle Handlungen sind jedenfalls solche Verhaltensweisen, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild für das allgemeine Verständnis Sexualbezogenheit erkennen lassen (BGH NStZ 1983, 167; 1985, 24). - BGH, 14.03.1991 - 4 StR 82/91
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei …
Die Erheblichkeit der sexuellen Handlungen (§ 184 c Nr. 1 StGB) unterliegt in beiden Fällen keinem Zweifel (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1985, 24; KG JR 1982, 507). - OLG Jena, 16.04.1996 - 1 Ss 273/95 Für die Beurteilung der Frage, ob eine ambivalente Tätigkeit, die nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweist, einen objektiv als sexuelle Handlung erkennbaren Vorgang betrifft, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt (…vgl. LK Laufhütte 10. Aufl., § 184 c, Rnr. 6; BGH NStZ 85, 24; BGH NStE § 176 Nr. 7).
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