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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I   

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https://dejure.org/1985,1083
OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I (https://dejure.org/1985,1083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I (https://dejure.org/1985,1083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I (https://dejure.org/1985,1083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 698
  • NStZ 1985, 323
  • StV 1986, 378
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 5 Ss OWi 108/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    »Aus § 267 StPO i. V. m. § 71 OWiG ergibt sich zwar nicht, daß das Gericht verpflichtet ist, eine Beweiswürdigung im Urteil wiederzugeben, indem die Einlassung des Betroffenen mitgeteilt und diese Einlassung unter Bewertung der sonstigen Beweismittel gewürdigt wird (Senatsbeschl. in VRS 65, 381).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 5St RR 8/03

    Prozessvergleich; Vermögensschaden

    Auf die Wiedergabe der Einlassung und deren Würdigung anhand der erhobenen Beweise konnte im konkreten Falle auch nicht wegen einfacher Sach- und Beweislage verzichtet werden (BGH bei Dallinger, MDR 1975/198; OLG Köln VRS 87/205 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1985/323).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als

    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Indessen wird die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt, so daß das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob die Überzeugung des Tatrichters auf tragfähigen Erwägungen beruht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Köln VRS 87, 205 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.02.1985 - 1 Ss 191/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1006
OLG Hamburg, 12.02.1985 - 1 Ss 191/84 (https://dejure.org/1985,1006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.1985 - 1 Ss 191/84 (https://dejure.org/1985,1006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 1 Ss 191/84 (https://dejure.org/1985,1006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbstanzeige; Bußgeldbefreiende Wirkung; Leichtfertige Steuerverkürzung; Jahresumsatzsteuererklärung; Nachholung unterlassener Voranmeldungen

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2041 (Ls.)
  • MDR 1985, 696
  • NStZ 1985, 322
  • NStZ 1985, 323
  • BB 1985, 1779
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 1 VAs 88/05

    Unterbrechung der Strafvollstreckung; Gründe; lebenslange Freiheitsstrafe; Antrag

    Die Mitteilung solcher Erkenntnisse kann daher nicht selbst zum Gegenstand eines eigenen Überprüfungsverfahrens gemacht werden (OLG Hamm NJW 1985, S. 2041).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95

    Steuerstrafrecht; Anforderungen an befreiende Selbstanzeige

    Zweck dieser Vorschrift ist nämlich, dass dem Steuerpflichtigen ein Anreiz zur Aufdeckung bisher verflossener Steuerquellen geboten werden soll und zwar aus rein fiskalischen Gründen, um der Finanzbehörde auf dieser Grundlage eine Berechnung der Steuer ohne langwierige Nachforschungen zu ermöglichen (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 2293 ; BayObLG, BB 1985, 1779).
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