Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss (OWi) 6/85 - 8/85 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 698
- NStZ 1985, 323
- StV 1986, 378
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 5 Ss OWi 108/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
»Aus § 267 StPO i. V. m. § 71 OWiG ergibt sich zwar nicht, daß das Gericht verpflichtet ist, eine Beweiswürdigung im Urteil wiederzugeben, indem die Einlassung des Betroffenen mitgeteilt und diese Einlassung unter Bewertung der sonstigen Beweismittel gewürdigt wird (Senatsbeschl. in VRS 65, 381).
- BayObLG, 29.01.2003 - 5St RR 8/03
Prozessvergleich; Vermögensschaden
Auf die Wiedergabe der Einlassung und deren Würdigung anhand der erhobenen Beweise konnte im konkreten Falle auch nicht wegen einfacher Sach- und Beweislage verzichtet werden (BGH bei Dallinger, MDR 1975/198; OLG Köln VRS 87/205 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1985/323). - OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08
Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als …
Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323). - BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98
Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der …
Indessen wird die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt, so daß das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob die Überzeugung des Tatrichters auf tragfähigen Erwägungen beruht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Köln VRS 87, 205 f.).
- OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von …
Denn ohne die Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im Allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung zutreffend erkannt und bewertet hat, so dass unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (BGH StV 1984, 64 L.; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 u. StV 1986, 378;… SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00 - SenE v. 16.05.2000 - Ss 203/00 - Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 267 Rdnr. 12;… KMR-Paulus § 267 Rdnr. 40). - OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit
Dies stellt in der Regel einen sachlich-rechtlichen Mangel der Beweiswürdigung dar (BGH NStZ-RR 1997, 172 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323 ). - BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die …
Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon wiederholt darauf hingewiesen, daß es einen Darstellungsmangel begründen kann, wenn in den Urteilsgründen die Einlassung des Angeklagten nicht wiedergegeben ist (BGH, Beschl. v. 27. September 1983 - 4 StR 550/83, Leitsatz StV 1984, 64; Beschl. v. 22. April und 19. August 1986 - 4 StR 162 und 404/86;… BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5; offengelassen in BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 und BGH StV 1984, 188; vgl. im übrigen auch OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323 und OLG Bremen StV 1987, 429); in einem Fall hat er auch das Fehlen einer zusammenhängenden Darstellung der Einlassung des Angeklagten - zu einem entscheidungserheblichen Punkt - beanstandet (BGH, Beschl. v. 24. August 1990 - 3 StR 311/90). - OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der …
Das Urteil muss deshalb auch erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, wie sich der Betroffene eingelassen hat und warum das Gericht dieser Einlassung folgt oder es seine Einlassung für widerlegt ansieht (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 105; OLG Oldenburg StV 1984, 374;… Göhler, OWiG, 18. Auflage, zu § 71, Rz. 43).Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen und eine Auseinandersetzung mit ihr ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
- OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
Amtsanmaßung
Nur in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann unter Umständen auf die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten ohne Verstoß gegen die materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323 ). - OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht
Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.). - OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10
Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige …
Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung v. 06.07.2001 - Ss 270/01 B - = VRS 101, 218; SenE vom 13.03.2009 - 83 Ss 12/09 -). - OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im …
- OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01
Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte …
- OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich …
- BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen
- OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 467/91
- OLG Naumburg, 06.09.2006 - 2 Ss 246/06
Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber
- OLG Saarbrücken, 22.09.2020 - Ss BS 2/20
Bußgeldverfahren, Urteilsgründe, Anforderungen
- OLG Köln, 21.07.2009 - 83 Ss 59/09
- OLG Düsseldorf, 01.05.1994 - 5 Ss 39/94
- OLG Köln, 09.02.2016 - 1 RVs 246/15
- OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 5 Ss OWi 441/94
- OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 5 Ss 436/94
- OLG Saarbrücken, 22.09.2020 - Ss BS 2/20 (14/20 OWi) 4 OWi 2147/19
- OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09
Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem …
- OLG Stuttgart, 04.05.1990 - 1 Ss 217/90
Beweiswürdigung bzgl. Annahme der Putativnotwehr i.R.d. vorsätzlichen …
- OLG Rostock, 28.11.2000 - 1 Ss 29/99
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.02.1985 - 1 Ss 191/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbstanzeige; Bußgeldbefreiende Wirkung; Leichtfertige Steuerverkürzung; Jahresumsatzsteuererklärung; Nachholung unterlassener Voranmeldungen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2041 (Ls.)
- MDR 1985, 696
- NStZ 1985, 322
- NStZ 1985, 323
- BB 1985, 1779
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 09.05.2006 - 1 VAs 88/05
Unterbrechung der Strafvollstreckung; Gründe; lebenslange Freiheitsstrafe; Antrag …
Die Mitteilung solcher Erkenntnisse kann daher nicht selbst zum Gegenstand eines eigenen Überprüfungsverfahrens gemacht werden (OLG Hamm NJW 1985, S. 2041). - OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95
Steuerstrafrecht; Anforderungen an befreiende Selbstanzeige
Zweck dieser Vorschrift ist nämlich, dass dem Steuerpflichtigen ein Anreiz zur Aufdeckung bisher verflossener Steuerquellen geboten werden soll und zwar aus rein fiskalischen Gründen, um der Finanzbehörde auf dieser Grundlage eine Berechnung der Steuer ohne langwierige Nachforschungen zu ermöglichen (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 2293 ; BayObLG, BB 1985, 1779).