Rechtsprechung
BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht gegeringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubtem Erwerb - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für den ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Überprüfung der angenommenen Rechtskraftwirkung bei Verurteilung wegen fortgesetzter Taten in einem nachfolgenden Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 122
- NJW 1985, 1173
- MDR 1985, 424
- NStZ 1985, 325 (Ls.)
- StV 1985, 182
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Sind dagegen wenige zeitlich auseinanderliegende gleichartige Tatbestandsverwirklichungen in einem früheren Verfahren als rechtlich selbständige Taten abgeurteilt worden, ohne daß sich Hinweise auf ihre Zugehörigkeit zu einer langdauernden Tatserie ergeben haben, bedeutet es zwar eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung, daß für später in größerer Zahl entdeckte Teile der Serie Strafklageverbrauch eingetreten ist, wenn auf Grund nachträglicher Betrachtung Fortsetzungszusammenhang vorliegt (vgl. BGHSt 33, 122, 124/125; 15, 268, 272; ferner BGH NStZ 1989, 381, 382; NStZ 1992, 142).Durch die Rechtsprechung zum "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem" im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. für viele BGHSt 35, 318, 321/322; 33, 122 f.; BGH NStZ 1992, 389), zur "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (…BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 14, 15;… BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 53; BGHSt 39, 256) sowie zum "familiären Beziehungsgeflecht" bei Sexualstraftaten (…vgl. u.a. BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38, 47, 48, 50, 51) ist die Tätervorstellung vom Gesamterfolg (Gesamtumfang) als Kennzeichen des Gesamtvorsatzes durch "objektive Kriterien" ersetzt (BGH wistra 1993, 337, 339) und der Gesamtvorsatz auf den Willen des Täters reduziert worden, bis auf weiteres bestimmte Verhältnisse zu gleichartiger Tatbegehung zu nutzen.
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Eine weite Annahme von Fortsetzungszusammenhang wirkt sich z.B. zu seinem Vorteil aus, wenn er nach rechtskräftiger Aburteilung wegen einer fortgesetzten Tat trotz ihr zuzurechnender weiterer, selbst schwerwiegender Einzelfälle nicht mehr verfolgt werden darf unabhängig davon, ob diese zur Zeit der Hauptverhandlung schon bekannt waren (vgl. BGHSt 9, 324, 326f.; 15, 268, 270; 17, 5, 9; 33, 122, 123f.).Sie kann etwa zur Folge haben, daß er wegen Taten, die als Einzelakte einer fortgesetzten Tat gewertet werden, noch bestraft wird, obwohl sie als selbständige Handlungen wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar wären; denn bei einer fortgesetzten Handlung beginnt die Verjährung für die ganze Tat erst mit der Beendigung des letzten Teilakts (BGHSt 1, 84, 91f.; 27, 18, 19; 33, 122, 125).
- BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90
Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband
Vielmehr handelt es sich, soweit es wie hier um den Verjährungsbeginn geht, um eine zulässige Auslegung des gesetzlichen Tatbegriffs im Rahmen des Merkmals "Beendigung der Tat", das nach § 78 a StGB für den Beginn der Verjährung maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1985, 1719, 1720; BGHSt 33, 122, 124 f.).
- BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91
Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB
Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).
- BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
Revision - Tateinheit - Tatmehrheit
Hier würden sich auch keine Probleme wegen der Reichweite eines Strafklageverbrauchs ergeben (vgl. BGHSt 33, 122). - BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener …
Er ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, in welchen der Bundesgerichtshof das Merkmal des vorgestellten Gesamterfolges durch objektive Kriterien wie das eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem beim Betäubungsmittelhandel, das Beziehungsgeflecht bei Sexualdelikten im familiären Bereich oder die Institutionalisierung einer Steuerhinterziehung ersetzt hat (vgl. BGHSt 33, 122; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 4, 38, 47, 48, 50, 51; NStZ 1991, 540 = NJW 1991, 32, 25 [BGH 17.05.1990 - IX ZR 85/89]; zuletztUrt. - BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines …
v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122 Urt. v. 22. Mai 1987 - 2 StR 208/87 = Gesamtvorsatz 4 Urt. v. 7. April 1993 - 2 StR 517/92. - BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92
Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß - …
Ein solcher Gesamtvorsatz ist schon dann anzunehmen, wenn der Täter innerhalb eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems handelt, so daß er nicht für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen muß (st. Rspr., BGHSt 33, 122 f.;… BGHR BtMG ? 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 7 ff. m.w.N.).v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122.
- LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12
Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber …
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, grundsätzlich auch verpflichtet, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW 1987, 1013; NJW 1985, 1173, 1774). - BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91
Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung - …
Diese hat er auch nicht etwa im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems (vgl. BGHSt 33, 122 f.) ausgeführt, ohne dazu jeweils einen neuen Entschluß fassen zu müssen. - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88
Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung
- OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95
Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts; …
- BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein …
- BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88
Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines …
- BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89
Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen …
- OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
- BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91
Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes - …
- BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat
- BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92
Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen …
- BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88
Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel
- OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94
Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen …
- OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93
- OLG Köln, 29.12.1995 - Ss 638/95
- OLG Jena, 02.03.2015 - 1 Ws 537/14
Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Strafklageverbrauch nach …
- OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 423/95
- BayObLG, 25.11.1991 - 3 ObOWi 87/91
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei fortgesetzten Taten - Grundsatz des "ne bis in idem" - Anforderungen an "Gegenstand der Strafklage" bei Urteilen
- Juristenzeitung
Zur Rechtskraftwirkung bei Verurteilung wegen fortgesetzter Tat
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1174
- MDR 1985, 423
- NStZ 1985, 325 (Ls.)
- StV 1985, 183
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
So verbrauchte die Aburteilung eines Einzelaktes einer fortgesetzten Handlung nicht die Strafklage für den Rest dieser - einheitlichen - Handlung (st. Rspr. vgl. BGH MDR 1985, 423 f;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1, 4). - BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88
Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines …
Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.;… BGHR StPO S 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).Die unterschiedliche Behandlung dieser Fallgruppen wird insbesondere mit der Erwägung begründet, daß jedenfalls bei einer Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung der erste Tatrichter die Möglichkeit ins Auge fassen konnte und mußte, in den Fortsetzungszusammenhang könnten weitere Einzelhandlungen fallen, auf die sich der Verbrauch der Straf klage erstreckt (BGH NJW 1985, 1174).
- BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Darlegungs- und Beweislast bei Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sogenannte negative Umstände anspruchsbegründend sind (BGH, Urt. v. 13.12.1984 - III ZR 20/83, NJW 1985, 1174, 1175).
- BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat
Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln am 28. Juni 1986 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424). - BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - …
Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier der Fahrt vom 11. Februar 1988 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424). - BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92
Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen …
Dagegen hindert die Verurteilung wegen eines als eine selbständige Tat angesehenen Einzelaktes der fortgesetzten Handlung nicht, andere Einzelakte dieser Tat gesondert zu verfolgen (BGH NJW 1985, 1174 m.w.N.;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1). - OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94
Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.05.1986 - 4 StR 64/86
Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die allgemeine Sachrüge - …
Das würde auch gelten, wenn der Vorfall nicht als selbständige Tat, sondern als Einzelakt der im vorliegenden Verfahren angenommenen fortgesetzten Handlung zu würdigen wäre (BGH NJW 1985, 1174; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, bei Hürxthal DRiZ 1978, 86).
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an "vorübergehende Abtrennung" eines Strafverfahrens - Sinn und Zweck einer "vorübergehenden Abtrennung"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
StPO (1975) §§ 230, 261, 338 Nr. 5
Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten Verfahren
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 119
- NJW 1985, 1175
- MDR 1985, 422
- NStZ 1985, 325
- NStZ 1985, 422 (Ls.)
- StV 1985, 180
- StV 1986, 3
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]. - BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der …
Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.Insofern unterschied sich die Verfahrenslage nicht von derjenigen, die sich ergibt, wenn zwei bisher völlig getrennt geführte Verfahren verbunden werden (BGHSt 33, 119, 120) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].
- BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86
Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist
Eine nur vorübergehende Verfahrensabtrennung ist dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen die anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 270, 273; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; BGH StV 1984, 364; 1986, 465, 466). - BGH, 08.12.1987 - 1 StR 588/87
Vorübergehende Verfahrensabtrennung als Revisionsgrund - Anforderungen an …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine vorübergehende Verfahrensabtrennung dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit dem im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (vgl. BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; Beschluß vom 3. Juni 1986 bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1987, 16).
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt gewordener Einzelakte in die Entscheidung bei Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Erforderlichkeit eines diesbezüglichen Hinweises an den Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 325
- StV 1985, 134
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325). - BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
LSD - Gewalt - Gewaltanwendung
Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197);… BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325). - BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87
Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen …
Wenn er sich nicht unaufgefordert dazu äußert, ist es deshalb unerläßlich, daß er von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächliehen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198;… BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107 - GA 1980, 185 und vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 - bei Holtz in MDR 1985, 448 = NStZ 1985, 325 = StV 1985, 134;… KK-Hürxthal 2. Aufl. § 265 Rn. 24 a. E.).
- BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88
Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …
Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.). - BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Abzuurteilen sind deshalb auch solche Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; 213, 214, 529; StV 1985, 134; BOHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2). - BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92
Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln
Allerdings sind in eine Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung alle in der Hauptverhandlung festgestellten Einzelakte einzubeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht genannt sind (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115; BGH NStZ 1985, 325).