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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84   

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https://dejure.org/1984,813
BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84 (https://dejure.org/1984,813)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1984 - 4 StR 255/84 (https://dejure.org/1984,813)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 4 StR 255/84 (https://dejure.org/1984,813)
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Kreditgewährung

§ 266 StGB, Treubruchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Untreue durch Überschreitung der Kreditkompetenz - Kreditgewährung auf Grund der Annahme eines kurzfristigen finanziellen Engpasses bei einem lukrativen Umsatzkunden - Scheckmanipulationen an Hand von umfangreichen Scheckziehungen, Überweisung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266; StPO § 265 Abs. 1
    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2539
  • MDR 1984, 953
  • NStZ 1985, 36 (Ls.)
  • StV 1984, 496
  • JR 1985, 28
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59; a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).

    Deshalb ist regelmäßig dann, wenn dem Täter in der Anklage Untreue in der Form des Mißbrauchstatbestandes vorgeworfen wird, er aber wegen Untreue in der Form des Treubruchtatbestandes zu verurteilen ist, ein Hinweis nach § 265 StPO erforderlich (BGH NJW 1954, 1616; BGHSt 26, 167, 174; a.A. Hübner a.a.O.) Für den umgekehrten Fall der Anklage nach dem Treubruch- und der Verurteilung nach dem Mißbrauchstatbestand gilt dies dagegen nicht stets (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 1 StR 34/70 - m.w.Nachw.).

    Ob auch Fälle denkbar sind, in denen diese - vom Täter verletzte - Vermögensfürsorgepflicht des Treubruchtatbestandes über die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes hinausgeht oder hinter ihr zurückbleibt oder in denen eine Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis im Sinne des Mißbrauchstatbestandes besteht, ohne daß zugleich überhaupt eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1954, 1616; a. A. Hübner a.a.O. m.w.Nachw.), braucht hier nicht erörtert zu werden.

  • BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach welcher die eigenmächtige Gewährung ungenügend gesicherter Kredite durch Personen, die - wie hier die früheren Mitangeklagten - die laufenden Geschäfte einer Sparkasse verantwortlich zu führen haben, beide Tatbestände des § 266 StGB erfüllt (BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).

    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestandes besteht gerade in dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Bei mehreren Tatbeteiligten ist jeder nach dem Maß seiner eigenen Schuld abzuurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Es verstößt nicht, wie die Revision meint, gegen das Verbot der Doppelverwertung, daß das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die Höhe des durch die Tat verursachten Schadens berücksichtigt hat, die es bereits zur Begründung für die Annahme eines besonders schweren Falles herangezogen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 541 - sowie vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 19/75

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe für die gleiche Tat -

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Es verstößt nicht, wie die Revision meint, gegen das Verbot der Doppelverwertung, daß das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die Höhe des durch die Tat verursachten Schadens berücksichtigt hat, die es bereits zur Begründung für die Annahme eines besonders schweren Falles herangezogen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 541 - sowie vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Deshalb ist regelmäßig dann, wenn dem Täter in der Anklage Untreue in der Form des Mißbrauchstatbestandes vorgeworfen wird, er aber wegen Untreue in der Form des Treubruchtatbestandes zu verurteilen ist, ein Hinweis nach § 265 StPO erforderlich (BGH NJW 1954, 1616; BGHSt 26, 167, 174; a.A. Hübner a.a.O.) Für den umgekehrten Fall der Anklage nach dem Treubruch- und der Verurteilung nach dem Mißbrauchstatbestand gilt dies dagegen nicht stets (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 1 StR 34/70 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestandes besteht gerade in dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59; a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60
    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Denn die verletzte Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens ist für beide Tatbestandsalternativen identisch; der Missbrauchstatbestand ist lediglich ein Spezialfall des umfassenderen Treubruchstatbestandes (vgl. BGHSt 24, 386, 387 f.; 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten K. im Sinne des Mißbrauchstatbestands und seine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes stimmten hier überein (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Die ihnen insoweit zustehende Aufgabe hatten sie gemäß §§ 116, 93 AktG mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen; sie war auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet (grundsätzlich: BGH wistra 2002, 143; BGH NJW 2002, 1585; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 1999, 418; BGH NJW 1984, 2539; BGHSt 9, 203; Rönnau/Hohn, Die Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat - ein Fall für den Staatsanwalt, NStZ 2004, 113 (114); Samson/Günther, in: Rudolphi/Horn/Günther, SK StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 32; Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266 Rn. 25; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 266 Rn. 36).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Sie unterscheiden sich voneinander dadurch, daß beim Mißbrauchstatbestand der Täter aufgrund einer nach außen wirkenden Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis handelt und dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt, während für den Treubruchstatbestand die bloße Verletzung einer nur im Innenverhältnis bestehenden Vermögensfürsorgepflicht ausreicht (BGH, Urteil vom 5. Juli 1984 - 4 StR 255/84 - NJW 1984, 2539, 2540 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04

    Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und

    Der Senat kann dies letztlich dahinstehen lassen, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes hier übereinstimmen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540; BGHSt 47, 187, 192).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Der Senat braucht die Frage hier nicht zu entscheiden, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchstatbestandes vorliegend übereinstimmen (vgl. BGHSt 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540; NJW 2006, 453, 454).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn in solchen Fällen Personen handeln, die die laufenden Geschäfte eines Kreditinstituts führen, - je nach Sachlage - beide Tatbestände des § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein können (vgl. BGH NJW 1984, 2539; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 und vom 18. Juni 1965 - 2 StR 435/64).

    Denn kraft dieser Stellung war der Angeklagte im Rahmen des ihm eingeräumten Spielraums einerseits verpflichtet die Vermögensinteressen der R. wahrzunehmen andererseits berechtigt, die Bank zu verpflichten und über ihr Vermögen zu verfügen (vgl. BGH NJW 1984, 2539).

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestands besteht in dem Schütze von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht" (BGHSt 5, 61, 63 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53]; BGH MDR 1984, 953).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07

    Jürgen Sengera

    Ein Missbrauch der Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1, 1. Alt. StGB erfordert ein Verhalten, das Rechtswirkungen für den Inhaber des betreuten Vermögens entfaltet (BGH, Urteil vom 15.11.2001, BGHSt 47, 148ff; BGH, Urteil vom 5.7.1984, 4 StR 255/84, NJW 1984, 2539ff; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 266 Rdnr. 10; Leipziger Kommentar, StGB, 11. Auflage, § 266 Rdnr. 43; Münchener Kommentar, StGB, § 266 Rdnr. 118ff; Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 266 Rdnr. 14, 17).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    a) Die Angeklagten hatten sowohl eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes als auch eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes (vgl. BGH NJW 1984, 2539).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05

    Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft;

  • OLG Hamm, 28.04.2004 - 2 Ss 3/04

    Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich; Voraussetzungen; Strafmilderung;

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88

    Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84

    Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach

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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76   

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https://dejure.org/1984,1688
BGH, 01.06.1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76 (https://dejure.org/1984,1688)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76 (https://dejure.org/1984,1688)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76 (https://dejure.org/1984,1688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 365
  • NJW 1984, 1975
  • MDR 1984, 866
  • NStZ 1985, 36
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.

    Er steht als einstweilige Maßnahme an Bedeutung auch nicht den darin aufgeführten Entscheidungen gleich, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen, das Verfahren abschließen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 30, 168, 171).

  • BGH, 23.10.1981 - StB 45/81

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Führungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.
  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

    Auszug aus BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

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  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 29.03.1985 - StB 9/85

    Widerruf der Strafaussetzung - Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines

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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84   

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https://dejure.org/1984,2003
BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84 (https://dejure.org/1984,2003)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1984 - 2 StR 347/84 (https://dejure.org/1984,2003)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1984 - 2 StR 347/84 (https://dejure.org/1984,2003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Ladung und Vernehmung eines Zeugen - Kommissarische Vernehmung eines Zeugen - Transport von Kokain durch einen Kurier - Gespräch zwischen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 36
  • StV 1984, 449
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 93/77

    Pficht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die volle Wahrnehmung der

    Auszug aus BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84
    Außerdem hat er die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschluß vom 4. Mai 1977 - 3 StR 93/77).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Zwar kann ein Vorsitzender zur Verfahrensförderung bestimmte Prozesshandlungen der Verfahrensbeteiligten anregen, hat dabei aber die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Der Bundesgerichtshof hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - wiederholt anerkannt, daß es dem Richter, namentlich dem Vorsitzenden, grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch außerhalb der Verhandlung Kontakt zu Verfahrensbeteiligten aufzunehmen (BGH StV 1984, 449 f.; 1988, 417 f.).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Verständigungen, die gegen Grundsätze des fairen Verfahrens verstoßen, können unter anderem erfolgreiche Richterablehnungen nach sich ziehen (vgl. BGHSt 37, 99: Ablehnung durch einen Mitangeklagten; BGHSt 37, 298: Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft - jeweils wegen vermißter Unterrichtung der Prozeßbeteiligten über den Inhalt bestimmter Verständigungsgespräche; vgl. auch BGH StV 1984, 449; StV 1986, 369; BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH NStZ 1985, 36, 37).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (BGH StV 1984, 449 = NStZ 1985, 36/37 m.w.Nachw.; s. auch Senatsbeschluß vom 4. Mai 1977 - 3 StR 93/77).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

    Es ist anerkannt, daß derartige Einflußnahmen einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 298 ; BGH, NStZ 1985, S. 36 ; BGHR, § 24 Abs. 2 StPO , Befangenheit 2, Vereinbarung mit Mitangeklagten).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211, 212).
  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
    Die vom Angeklagten zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (StV 1984, 449) ist in mehrfacher Hinsicht hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Verfahrensweise nicht einschlägig.
  • OLG Bremen, 24.01.1989 - Ws 232/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Kontaktaufnhame eines

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es einem Richter im allgemeinen auch nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb des Hauptverfahrens Kontakte aufzunehmen (vgl. BGH StV 1984, 449 = NStZ 1985, 36, 37; BGH Urt. v. 11.5.1988 - 3 StR 566/87 bei Miebach in NStZ 1989, 14), um sie zu einer bestimmten Prozeßhandlung anzuregen.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84   

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https://dejure.org/1984,1980
BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,1980)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1984 - 2 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,1980)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 2 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,1980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückschlüsse auf die Tat und Willensrichtung des Angeklagten nach Verlesung von Erklärungen einer öffentlichen Behörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 36
  • StV 1984, 495
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Auch als "Atteste über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durften die Arztberichte nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Totschlag ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 2 StR 183/78 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.05.1978 - 2 StR 183/78

    Revisionserfolg auf Grund fehlerhafter Verlesung einer Erklärung - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Auch als "Atteste über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durften die Arztberichte nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Totschlag ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1978 - 2 StR 183/78 - ständige Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.1973 - 1 Ss 168/72

    Verurteilung wegen des Verbrechens der Notzucht; Zulässigkeit der Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Es bestehen daher schon Zweifel, ob dieses Krankenhaus als offenbar kirchliche Einrichtung ebenso wie ein Krankenhaus der öffentlichen Hand (BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78 - OLG Karlsruhe, NJW 1973, 1426 [OLG Karlsruhe 18.01.1973 - 1 Ss 168/72] ) als Behörde angesehen werden kann.
  • BGH, 15.08.1978 - 1 StR 139/78
    Auszug aus BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84
    Es bestehen daher schon Zweifel, ob dieses Krankenhaus als offenbar kirchliche Einrichtung ebenso wie ein Krankenhaus der öffentlichen Hand (BGH, Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78 - OLG Karlsruhe, NJW 1973, 1426 [OLG Karlsruhe 18.01.1973 - 1 Ss 168/72] ) als Behörde angesehen werden kann.
  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Dies folgt schon daraus, daß Dr. B. das Gutachten ohne den Zusatz "in Vertretung" oder "im Auftrag" unterzeichnet hat (BGH NStZ 1984, 231; 1985, 36).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 463/01

    Verfahrensrüge; Behördengutachten (unzulässige Verlesung eines ärztlichen

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Revision beanstandet mit der zu den §§ 250, 256 StPO erhobenen Verfahrensrüge zwar zu Recht die Verlesung des ärztlichen Untersuchungsberichts vom 9. Dezember 2000, da es sich bei diesem ersichtlich nicht um ein Behördengutachten im Sinne des § 256 Abs. 1 StPO handelt (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 231 und 1985, 36) und der Untersuchungsbericht auch nicht nach § 256 StPO als "ärztliches Attest" zum Nachweis des Vorwurfs der Vergewaltigung verlesen werden durfte (vgl. BGHSt 4, 155).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    Soll damit jedoch nicht nur eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden, darf ein ärztliches Attest nach § 256 StPO nicht verlesen werden (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; 1984, 142; BGH NStZ 1985, 36; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; 1985, 206; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

    Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Sachverständige, der an der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität zu K. beschäftigt ist, als Privatperson beauftragt worden war und anschließend auch privat liquidiert hatte (stRspr des Senats - vgl. etwa Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 - BVerwGE 53, 212 = ZBR 1978, 63 = DÖD 1977, 127 und Beschluss vom 9. November 2000 - BVerwG 1 D 8.96 - und des Bundesgerichtshofs - vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1984 - 2 StR 72/84 - NStZ 1985, 36).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Zwar ist es zutreffend, daß ein ärztliches Attest nicht gemäß § 256 StPO verlesen werden darf, wenn damit nicht (nur) eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden soll (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36).
  • OLG Köln, 25.08.1995 - Ss 350/95

    Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Verwendete Beweismittel; Kern der

    Das Fehlen des Zusatzes "i.V." oder "i.A." vor dem Namen des Unterzeichners spricht dagegen, daß die Erklärung namens der Behörde abgegeben bzw. das Gutachten in ihrem Namen erstattet worden ist (vgl. BGH NStZ 1988, 283 ; 1985, 36; 1984, 231).
  • BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens

    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 569/88
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3643
BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84 (https://dejure.org/1984,3643)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1984 - 4 StR 475/84 (https://dejure.org/1984,3643)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84 (https://dejure.org/1984,3643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Richters - Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht vor der Vernehmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84
    Der erkennende Senat hat sich hierzu bereits der im Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83 - (BGHSt 32, 25, 31 f = MDR 1983, 945 f) geäußerten Auffassung angeschlossen (Beschluß vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84 = StrVert 1984, 326).

    Auch das Landgericht hat erkannt, daß die Entscheidung BGHSt 32, 25 seiner Ansicht entgegensteht; warum es ihr nicht folgen will, hat es nicht näher begründet.

  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84
    Die beantragte Vernehmung des Dr. Posega war zulässig, da er die Stieftochter des Angeklagten ausweislich der Vernehmungsniederschrift vom 13. November 1983 (Bl. 22 d.A.) ordnungsgemäß nach § 52 Abs. 2 StPO über das ihr zustehende Zeugnisverweigerungsrecht belehrt hatte (BGHSt 2, 99; 10, 77, 79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 252 StPO Rdn. 6 f).
  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 229/84

    Widerrufbarkeit eines wirksam erklärten Verzichts auf sein

    Auszug aus BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84
    Der erkennende Senat hat sich hierzu bereits der im Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83 - (BGHSt 32, 25, 31 f = MDR 1983, 945 f) geäußerten Auffassung angeschlossen (Beschluß vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84 = StrVert 1984, 326).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84
    Die beantragte Vernehmung des Dr. Posega war zulässig, da er die Stieftochter des Angeklagten ausweislich der Vernehmungsniederschrift vom 13. November 1983 (Bl. 22 d.A.) ordnungsgemäß nach § 52 Abs. 2 StPO über das ihr zustehende Zeugnisverweigerungsrecht belehrt hatte (BGHSt 2, 99; 10, 77, 79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 252 StPO Rdn. 6 f).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Ergänzend hat der 4. Strafsenat angeführt, für die Annahme einer solchen Belehrungs- oder Hinweispflicht fehle es an einer gesetzlichen Grundlage (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert" zu belehren (BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Dass es an einer gesetzlichen Grundlage hierfür fehle (so BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36), ist zwar zutreffend, schließt aber die vom Senat befürwortete Anerkennung einer entsprechenden Belehrung gerade nicht aus.

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Ergänzend hat der 4. Strafsenat angeführt, für die Annahme einer solchen Belehrungs- oder Hinweispflicht fehle es an einer gesetzlichen Grundlage (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    aa) Dass es - worauf der 1. Strafsenat und der Sache nach auch der 4. Strafsenat in Ihren Antworten auf die Senatsanfrage hingewiesen haben - an einer gesetzlichen Grundlage hierfür fehle (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36), ist zutreffend, schließt aber die Anerkennung einer Belehrungspflicht ersichtlich nicht aus.

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Ergänzend hat der 4. Strafsenat angeführt, für die Annahme einer solchen Belehrungs- oder Hinweispflicht fehle es an einer gesetzlichen Grundlage (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    aa) Dass es - worauf der 1. Strafsenat und der Sache nach auch der 4. Strafsenat in Ihren Antworten auf die Senatsanfrage hingewiesen haben - an einer gesetzlichen Grundlage hierfür fehle (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36), ist zutreffend, schließt aber die Anerkennung einer Belehrungspflicht ersichtlich nicht aus.

  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Urteile vom 27. April 1978 - 4 StR 180/78, und vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36, sowie - hinsichtlich der Vorlagefrage nicht tragend - Urteile vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99, BGHSt 46, 1, 3; vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, BGHSt 42, 391, 397; vom 8. März 1979 - 4 StR 634/78, NJW 1979, 1722; Beschlüsse vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 660/09, NStZ 2010, 406).

    Für eine entsprechende Belehrungspflicht fehlt es mithin an einer gesetzlichen Grundlage (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es auch keiner Belehrung des Zeugen darüber bedarf, dass seine Aussage später ohne Rücksicht auf eine etwaige Zeugnisverweigerung verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Für die Annahme einer solchen Belehrungs- oder Hinweispflicht fehlt es an einem gesetzlichen Gebot (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

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