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   BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85   

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https://dejure.org/1985,1724
BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85 (https://dejure.org/1985,1724)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1985 - 3 StR 104/85 (https://dejure.org/1985,1724)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1985 - 3 StR 104/85 (https://dejure.org/1985,1724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren Versuchs - Bestehen einer Hilfeleistungspflicht bei Rückführung des Unglücksfalls auf eine Notwehrhandlung des Angeklagten oder bei fehlender Überlebenschance trotz sofortiger ärztlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 221 Abs. 1, Abs. 3, § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 979
  • NStZ 1985, 501
  • StV 1986, 201
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].

    Nur von vornherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet zu werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (BGHSt 14, 213, 216 [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 32, 367, 381) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 96/84].

  • BGH, 06.04.1960 - 4 StR 19/60

    Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Verhalten - Verkehrswidrigkeiten - Beobachten

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. -

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61

    Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Die Hilfeleistungspflicht entfiel nicht deshalb, weil der Unglücksfall auf eine Notwehrhandlung des Angeklagten zurückzuführen war (BGHSt 23, 327, 328) [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70] oder weil Karl-Heinz S. auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe keine Überlebenschance mehr gehabt hätte.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Nur von vornherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet zu werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (BGHSt 14, 213, 216 [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 32, 367, 381) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 96/84].
  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
    Hilfe war auch, für den Angeklagten erkennbar, erforderlich (BGHSt 1, 266; 14, 213 [BGH 06.04.1960 - 4 StR 19/60]; 17, 166) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 536/61].
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Dass die Angeklagten die Durchführung des Verbringungsgewahrsams und dessen Ausgang entgegen der bestehenden Dienstanweisung der Einsatzleitstelle nicht bzw. nicht vollständig gemeldet haben, könnte vielmehr für das Bewusstsein der Angeklagten sprechen, dass ihr Verhalten zu einer bedrohlichen Verschlechterung der Lage des Hilfsbedürftigen führen werde oder zumindest führen könnte (vgl. BGH NStZ 1985, 501; Fischer, StGB 55. Aufl. § 221 Rdn. 12).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auch kann der Einfluß einer Entmündigung oder einer Gebrechlichkeitspflegschaft mit dem Recht der Aufenthaltsbestimmung für die Prognose zu berücksichtigen sein (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1985, S. 979 ; Horstkotte, a.a.O., § 67 d Rdnr. 46 und § 67 b Rdnr. 68 f.).
  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

    Kennzeichnend für den strafbaren Versuch ist allgemein, daß der vollständigen Erfüllung des subjektiven Deliktstatbestands durch den Täter ein Mangel im objektiven Tatbestand gegenübersteht (BGH NStZ 1985, 501 ).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    b) Die - soweit sie die Verwerfung ihres jeweils eigenen Ablehnungsgesuchs beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, bei Holtz, MDR 1985, 979, 981) - zulässig erhobenen Rügen der Angeklagten dringen nicht durch.
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Sollte sich in diesem Zusammenhang eine Vorstellung des Angeklagten von der Hilfsbedürftigkeit des Unfallopfers, nicht jedoch ein bedingter Tötungsvorsatz nachweisen lassen, werden die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen eines tateinheitlichen Vergehens der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB; vgl. BGHSt 34, 82, 85), jedenfalls aber der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB; vgl. dazu BGH VRS 14, 191, 192 f; 22, 271, 272 f; BGH NStZ 1985, 501), zu prüfen sein.
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99

    Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des

    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).
  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08

    Aussetzung; fahrlässige Tötung; Beweiswürdigung

    Denn der von der Strafkammer angenommene Vorsatz der Aussetzung setzt das Bewusstsein der Angeklagten voraus, ihr Verhalten werde zu einer bedrohlichen Verschlechterung der Lage des Hilfsbedürftigen führen (vgl. hierzu BGH NStZ 1985, 501; 2008, 395, 396).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Eine anderweitig durchgeführte, aussichtsreiche Behandlung kann zwar Anlaß zur Aussetzung einer strafgerichtlich angeordneten Unterbringung geben, doch kann, wenn die durchgeführte Behandlung nicht erfolgversprechend verläuft, darin kein Kriterium gesehen werden, das von vornherein die Aussetzung ausschließen würde; sonst käme in den zahlreichen Fällen, in denen eine Heilung des psychisch erkrankten Täters ausgeschlossen ist, eine Aussetzung der Unterbringung nach § 67 b Abs. 1 StGB in keinem Fall in Frage, ein Ergebnis, das der Regelung des § 67 b Abs. 1 StGB nicht gerecht würde; ersichtlich ist auch die Anmerkung von Tröndle (Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 67 b Rdn. 3, der sich im übrigen insoweit zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1985 - 1 StR 256/85 - bei Holtz MDR 1985, 979 beruft) nicht so zu verstehen.
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.; BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501; BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

    Von der Strafmilderung kann auch dann abgesehen werden, wenn die nach § 21 StGB geringere Schuld durch anderweite schulderhöhende Momente ausgeglichen wird (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85, bei Holtz MDR 1985, 979; Mösl NStZ 1984, 494).
  • BVerwG, 14.09.1988 - 2 WD 17.88

    Soldatendisziplinarrecht - Ahndungswürdigkeit eines Dienstvergehens -

  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • OLG Koblenz, 25.10.2006 - 1 Ss 197/06
  • OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00

    Zueignungsabsicht, Pfand, Inpfandnahme, Druckmittel

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