Rechtsprechung
BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84 |
Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung
§ 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine sukzessive Mittäterschaft nach Vollendung;
§ 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, auch völlige Erschöpfung kann psychische Störung sein, § 179 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben als Voraussetzung für § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Abgrenzung zwischen einer Vergewaltigung und dem sexuellen Missbrauch eines Widerstandsunfähigen - Annahme einer gemeinschaftlich begangenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 70
- StV 1985, 12
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme …
Dass der Angeklagte sich nachträglich das Ergebnis der von ihm durch die Herbeiführung der Bewusstlosigkeit ausgeübten Gewalt zunutze machte, stellt keine Gewaltanwendung im Sinne des Tatbestandes dar, sondern lediglich ein Ausnutzen der Auswirkungen der bereits vollständig abgeschlossenen Gewaltausübung (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, NJW 1984, 1632;… Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 177 Rn. 6a;… SSW-StGB/Wolters, 3. Aufl., § 177 Rn. 29;… Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, Rn. 179;… anderer Ansicht LK-StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 69; dies., FS Puppe, 2011, 1143, 1159 ff.;… Kratzer-Ceylan, Finalität, Widerstand, "Bescholtenheit', 2015, S. 356; vgl. zur bloßen Ausnutzung der nicht zurechenbar von einem Dritten ausgeübten Gewalt BGH…, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 4 StR 435/76, GA 1977, 144; Beschluss vom 2. Oktober 1984 - 4 StR 551/84, NStZ 1985, 70). - BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
Nach seinem Entschluß, den Beischlaf auszuführen, hat der Angeklagte die Wirkung der früheren Gewalt weder verbal noch durch konkludente Handlungen aufrechterhalten (vgl. BGH NStZ 1995, 244, 245;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2); eine bloße Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Lage rechtfertigt die Annahme einer mittäterschaftlichen Begehung nicht (BGH NStZ 1985, 70; bei Dallinger MDR 1975, 365 f.).Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251;… BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
- LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"
Ein für die Mittäterschaft erforderliches bewusstes und gewolltes Zusammenwirken kann aber auch dann vorliegen, wenn sich ein Beteiligter der Tatbegehung durch einen anderen Beteiligten anschließt und diese dann in stillschweigendem Einvernehmen durch ihr gleichgerichtetes täterschaftliches Handeln zum Ausdruck bringen, dass sie bewusst und gewollt zusammenwirken (BGHSt 37, 289, 292; NStZ 1985, 70, 71; 1999, 510;… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 25, Rdnr. 7 f.).
- BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99
Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst …
Nach seinem Entschluß, den Beischlaf auszuführen, hat der Angeklagte die Wirkung der früheren Gewalt weder verbal noch durch konkludente Handlungen aufrechterhalten (vgl. BGH NStZ 1995, 244, 245;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2); eine bloße Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Lage rechtfertigt die Annahme einer mittäterschaftlichen Begehung nicht (BGH NStZ 1985, 70; bei Dallinger MDR 1975, 365 f.).Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251;… BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
- BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines …
Diese Wendungen und Erwägungen deuten darauf hin, daß es sich schon deshalb nicht zu der Überzeugung vom Vorhandensein eines gemeinschaftlichen Tatplans durchringen konnte, weil es eine ausdrückliche "Absprache" oder "Kundgabe" nicht festzustellen vermochte, jedoch nicht bedachte, daß alle Angeklagten oder einige von ihnen gemeinschaftliches - wenn auch in Einzelbeiträgen zu vollziehendes - Handeln "unausgesprochen", konkludent beschlossen haben konnten (vgl. BGH NStZ 1985, 70, 71; BGH, Beschluß vom 20. November 1986 - 4 StR 604/86). - BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen …
Nach den Grundsätzen mittäterschaftlicher Begehung, die auch in Fällen der (zunächst verborgen gebliebenen) Schuldunfähigkeit eines der gemeinsam Handelnden Anwendung finden können, muß sich der Angeklagte die fortdauernde, von ihm bewußt ausgenutzte Wirkung der Gewaltanwendung durch den Mitangeklagten Sch. zurechnen lassen (vgl. dazu BGHSt 2, 344 (346);… BGH GA 1966, 210; JZ 1981, 596; NStZ 1985, 70 (71);… Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. ? 177 Rdn. 17). - BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen …
Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86
Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden …
Eine einseitige Billigung oder lediglich die Ausnutzung der von einem anderen geschaffenen Lage vermag aber das Vorliegen einer mittäterschaftlichen Mitwirkung nicht zu begründen (BGH NStZ 1985, 70, 71; 215).
Rechtsprechung
BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 70
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, …
Die Vorbereitungshandlung ist für sich allein nicht geeignet, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84 Rn. 3). - BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
Räumungsprotokoll; Gerichtsvollzieher; Öffentliche Urkunde; Öffentlicher Glaube
Diese ist nur dann gegeben, wenn ein und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze in der Weise verletzt, dass sich die Ausführungshandlungen mehrerer Straftaten mindestens teilweise decken, und sie kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, einer Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, der Verfolgung eines Endzwecks, einer Mittel-Zweck-Verknüpfung oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGH'NStZ 1985, 70 ). - BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen …
Daß die Urkundenfälschung und die mittelbare Falschbeurkundung zugleich Vorbereitungshandlungen für das spätere Betrugsgeschehen waren, reicht für die Annahme materiellrechtlicher Tatidentität nicht aus (vgl. BGH NStZ 1985, 70;… Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 52 Rdn. 24;… Stree a.a.O. § 52 Rdn. 9, 10).
- BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84
Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei …
In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH…, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550;… BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64). - BGH, 05.06.2013 - 2 StR 537/12
Betrug (Tateinheit); Gesamtstrafenbildung (kein veränderter Schuldgehalt bei …
Dabei kann offen bleiben, ob die Auffassung des Landgerichts zutrifft, die Hinterlegung des jeweiligen Vertrages stelle lediglich eine Vorbereitungshandlung für die späteren auf seiner Grundlage verwirklichten betrügerischen Einzelakte dar und könne diese schon deswegen nicht zur Tateinheit verbinden (vgl. BGH NStZ 1985, 70). - BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01
Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana
Tateinheit kann nicht schon aufgrund eines einheitlichen Motivs, der Verfolgung eines Endzwecks oder einer Grund-Folge-Beziehung angenommen werden (BGHSt 22, 206/208; BGH NStZ 1985, 70).