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   OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82 - 109/82 III   

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https://dejure.org/1982,1054
OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82 - 109/82 III (https://dejure.org/1982,1054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.1982 - 2 Ss 347/82 - 109/82 III (https://dejure.org/1982,1054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 1982 - 2 Ss 347/82 - 109/82 III (https://dejure.org/1982,1054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Offenbarung; Verwaltungsvorgänge; Zuverlässigkeit der Verwaltung; Allgemeinheit; Öffentliche Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1041 (Ls.)
  • MDR 1984, 601
  • NStZ 1985, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82
    "...Nach der Ansicht des Senats können wichtige öffentl. Interessen i.s. von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität, Verläßlichkeit und Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (vgl. BGHSt 11, 401 [404]; OLG Köln, GoltdArch 1973, 57, 58 ..; a.A. OLG Düsseldorf - 1. StS - JMB1NW 1982, 198 [hier: III (336) 234 f]..).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ; BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ; OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9; Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).

    Da es sich beim Geheimnisbruch des § 353 b Abs. 1 StGB um einen Gefährdungstatbestand handelt, die Vollendung des Delikts daher vorverlegt ist, kann "Erschütterung" nicht dahin verstanden werden, der Geheimnisbruch müsse bereits allgemein bekannt geworden sein und ein Vertrauensverlust oder zumindest eine Vertrauensminderung müsse bereits eingetreten sein (so aber möglicherweise OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 ).

  • LG Freiburg, 03.12.2018 - 17 Ns 230 Js 24749/16

    Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses: Unberechtigte Datenabfragen eines

    Wichtige öffentliche Interessen im Sinne des § 353b Abs. 1 StGB können mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität, Verlässlichkeit und Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169; BGH a.a.O.).
  • LG Ulm, 17.12.1999 - I Qs 1136/99

    Anforderungen an die strafprozessuale Substantiierung einer Verletzung des

    Vielmehr wird in den hierzu ergangenen Entscheidungen das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Behörden grundsätzlich als wichtiges öffentliches Interesse anerkannt (vgl. BGHSt 11, 401 ff (404), OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 ff, OLG Köln NJW 88, 2489 ff).
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