Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.11.1985 | BGH, 12.11.1985

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,615
BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85 (https://dejure.org/1985,615)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1985 - 3 StR 189/85 (https://dejure.org/1985,615)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1985 - 3 StR 189/85 (https://dejure.org/1985,615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die Schuldangemessenheit der vom Gesetz vorgesehehen Regelstrafe - Versagung der Strafmilderung bei Herbeiführung der verminderten Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss des Täters bei dessen Neigung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 114
  • StV 1986, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Der 3. Strafsenat hat daraufhin mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 (vgl. hierzu Beukelmann, NJW-Spezial 2017, 184) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 1. August 1975 - 3 StR 212/75, BeckRS 1975, 00206; vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115) dem Großen Senat für Strafsachen wegen Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 GVG und wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.

    In den Folgejahren präzisierte und verschärfte der Bundesgerichtshof die Anforderungen an das vorhersehbar die Neigung zu Straftaten begründende deliktische Vorverhalten, allerdings mit Unterschieden im Detail (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, NJW 1993, 2544, 2545; Beschlüsse vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115; vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14; vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136, 137; ferner Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78; Beschlüsse vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 675/92, StV 1993, 355 f.).

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Zwar müsse es sich bei der begangenen Tat nicht um eine gleichartige oder ähnliche Tat handeln; erforderlich sei aber, dass der Täter auf Grund seines früheren Verhaltens damit rechnen könne, unter Alkoholeinfluss ein der nunmehrigen Tat vergleichbares Delikt zu begehen (vgl. - mit Unterschieden im Detail - Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, NJW 1993, 2544, 2545; Beschlüsse vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115; vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14; vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136, 137; ferner Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78; Beschlüsse vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 675/92, StV 1993, 355 f.).

    Der Senat, der nach seiner Entscheidung vom 27. März 2003 nur mit Fallgestaltungen befasst war, in denen die zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit führende Trunkenheit vom Angeklagten jeweils nicht oder nur eingeschränkt verschuldet war (vgl. Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 f.; Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330; vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12, NStZ 2012, 687, 688), vertritt unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 1. August 1975 - 3 StR 212/75, BeckRS 1975, 00206; vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115) die Auffassung, dass der Tatrichter sein Ermessen bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft ausübt, wenn er im Rahmen einer Gesamtwürdigung der schuldrelevanten Umstände die Versagung der Strafmilderung allein auf den Umstand stützt, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem verschuldeter Trunkenheit beruht, auch wenn eine hierdurch bedingte, vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten auf Grund der persönlichen oder der situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist.

  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03

    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich

    c) Zu vermissen ist mit Blick auf die nur fakultative Strafmilderung des § 21 StGB auch die Prüfung, ob die auf der Alkoholisierung des Angeklagten beruhende Minderung seiner Tatschuld dadurch aufgewogen wird, daß er die unter Fall 1 der Urteilsgründe festgestellte gleichartige Tat bereits unter dem Einfluß von Alkohol begangen hat und daher bei Begehung der späteren zweiten Tat wußte oder sich hätte bewußt sein können, daß er in einem solchen Zustand zur Begehung weiterer vergleichbarer Straftaten neigt (vgl. BGH NStZ 1986, 114, 115).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,610
BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85 (https://dejure.org/1985,610)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 4 StR 552/85 (https://dejure.org/1985,610)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 4 StR 552/85 (https://dejure.org/1985,610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 270
  • NStZ 1986, 114
  • StV 1986, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).

    Ein "individueller" Abbauwert läßt sich aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln (BGH NStZ 1986, 114; Gerchow u.A. Blutalkohol 1985, 77, 78/79).

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04

    Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand: Beweiswürdigung;

    Geht man nämlich etwa von einer Tatzeit in der Nacht vom 17./18.10.2003 gegen 24.00 Uhr aus, so käme bei Berücksichtigung der höchsten Alkoholabbauwerte über neun Stunden von 0, 2 Promille pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 Promille (vgl. hierzu BGH StV 1986, 147 f. und 338 f.; OLG Düsseldorf NJW 1989, 1557 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 20 Rn. 13) zugunsten des Angeklagten bereits eine Blutalkoholkonzentration von 3, 75 Promille und ggf. - bei einer noch längeren Standzeit - sogar von mehr in Betracht.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Soweit in Entscheidungen vereinzelt ein Resorptionsdefizit neben dem Abbauwert von 0, 1 o/oo nicht ausdrücklich erwähnt wird, beruht das darauf, daß dort lediglich der Abbauwert Gegenstand der rechtlichen Erörterung war (vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 ; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5).

    Wie sehr sich der über viele Stunden (hier 13 Stunden) zurückgerechnete Maximalwert von der Wirklichkeit entfernen kann, macht der Vergleich mit dem Minimalwert, der nach der Rechtsprechung zur Widerlegung von Trinkmengenangaben des Angeklagten heranzuziehen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschl. vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89 ), besonders deutlich: Während sich der Höchstwert auf 2, 4 o/oo belief, betrug der Minimalwert im vorliegenden Fall lediglich 0, 1 o/oo.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1691
BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85 (https://dejure.org/1985,1691)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 4 StR 579/85 (https://dejure.org/1985,1691)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 4 StR 579/85 (https://dejure.org/1985,1691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens - Begründung des Urteils muss wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen enthalten - Berücksichtigung des für den Angeklagten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Deshalb geht die Rechtsprechung seit Jahren von einem Abbauwert von 0, 2 o/oo pro Stunde und einem einmaligem Zuschlag von 0, 2 o/oo aus (BGH NStZ 1986, 114; Tröndle/Fischer, a.a.0. § 20 Rdnr. 9 f m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Diese hätte bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 %o (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von 2, 64 % ergeben.
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für

    Bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration aus der feststehenden oder unwiderlegt angegebenen Trinkmenge im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist zugunsten des Angeklagten von dem geringstmöglichen Alkoholabbauwert von 0, 1 Promille in der Stunde und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % auszugehen (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 7).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99

    Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der

    Hier betrug die rechnerisch höchstmögliche Blutalkoholkonzentration bezogen auf den Zeitpunkt der polizeilichen Kontrolle gegen 2.00 Uhr, 3,31 Promille, und bezogen auf den früheren Zeitpunkt des Fahrtantritts - der Angeklagte soll bis zur Überprüfung etwa 20 km zurückgelegt haben - entsprechend mehr (zur Berechnung BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; BAK; Abbauwert

    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

    Der Tatrichter hat es versäumt, alle für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration erforderlichen Werte mitzuteilen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, § 20 Blutalkoholkonzentration 11).
  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

    Bei der Berechnung des Blutalkoholgehalts sind außer der Trinkmenge und dem Körpergewicht des Angeklagten auch die von der Strafkammer angenommenen Werte für Alkoholresorption und Alkoholabbau anzugeben, damit das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die angenommene Blutalkoholkonzentration rechtsfehlerfrei ermittelt worden ist (BGH NStZ 1986, 114, 311; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).
  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 21/90

    Aufhebung eines Urteils aufgrund eines die Schuldfähigkeit ausschließenden

    Die Menge des aufgenommenen reinen Alkohols kann nach den Berechnungskriterien der Widmark-Formel (BGH NStZ 1986, 114) in einem Bereich von weit über 3 %o gelegen haben.
  • BGH, 29.11.1991 - 3 StR 408/91

    Voraussetzungen eines Rausches nach § 323 a Abs. 1 StGB

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege, von 2, 6 %o an in hohem Grade wahrscheinlich sei (BGH NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6) und bei 3 %o in der Regel nicht ausgeschlossen werden könne (BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 280/87

    Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils bei unzureichenden Erörterungen zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht