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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1985 - 1 StR 522/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2045
BGH, 19.11.1985 - 1 StR 522/85 (https://dejure.org/1985,2045)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1985 - 1 StR 522/85 (https://dejure.org/1985,2045)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1985 - 1 StR 522/85 (https://dejure.org/1985,2045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Überprüfung einer Verfallserklärung eines Motorrades, das aus Mitteln eines der Verurteilung zugrundeliegenden Bankraubes angeschafft wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 73 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2
    Verfallerklärung von Surrogaten

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1186
  • MDR 1986, 248
  • NStZ 1986, 165
  • StV 1986, 102
  • JR 1986, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 03.11.1981 - 3 Ss 214/81
    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 522/85
    Das Verbot des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt nach seiner Entstehungsgeschichte sowie nach seinem Sinn und Zweck (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1982, 456 [OLG Karlsruhe 03.11.1981 - 3 Ss 214/81]) auch für die in § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB genannten Surrogate (BGH, Beschl. vom 30. August 1985 - 3 StR 339/85; OLG Karlsruhe a.a.O.; ebenso Lackner, StGB 16. Aufl. § 73 Anm. 2 e; Horn in SK § 73 Rdn. 13).
  • BGH, 30.08.1985 - 3 StR 339/85

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 522/85
    Das Verbot des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt nach seiner Entstehungsgeschichte sowie nach seinem Sinn und Zweck (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1982, 456 [OLG Karlsruhe 03.11.1981 - 3 Ss 214/81]) auch für die in § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB genannten Surrogate (BGH, Beschl. vom 30. August 1985 - 3 StR 339/85; OLG Karlsruhe a.a.O.; ebenso Lackner, StGB 16. Aufl. § 73 Anm. 2 e; Horn in SK § 73 Rdn. 13).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 819/83

    Der Verfallanordnung entgegenstehender Anspruch des Verletzten

    Auszug aus BGH, 19.11.1985 - 1 StR 522/85
    Ob die Ersatzansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden, ist für das Verbot des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ohne Bedeutung (BGH NStZ 1984, 409 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Letzteres gilt auch für den Fall der Anordnung des Verfalls eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGH NJW 1986, 1186; Fischer StGB 56. Aufl. § 73 Rdn. 27), und zwar dann, wenn - wie hier - der Verletzte zwar insoweit befriedigt ist, ihm darüber hinaus "aus der Tat" aber noch weiter gehende Ansprüche erwachsen sind.
  • BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95

    Zueignung - Zueignungsabsicht - Wegnahme - Beweismittel - Entfernung von

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB erfaßt aber auch die in Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der Tatbeute tretenden Surrogate (vgl. BGH NJW 1986, 1186 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 522/85] m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle aaO. § 73 Rdn. 10).
  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB erfaßt aber auch die in Absatz 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der unmittelbar erlangten Vorteile tretenden Surrogate (vgl. BGH NJW 1986, 1186 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 522/85] m.w.N.; Beschluß vom 11. April 1995 - 4 StR 46/95).
  • BGH, 20.11.1986 - 2 ARs 287/86

    Tatverdacht - Beweismittel - Geld - Straftat - Beseitigung - Rechtsanwalt -

    Das gilt auch für die Surrogate des § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB (BGH, Beschl. v. 19. November 1985 - 1 StR 522/85 m.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1985 - 1 StR 539/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2433
BGH, 17.12.1985 - 1 StR 539/85 (https://dejure.org/1985,2433)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1985 - 1 StR 539/85 (https://dejure.org/1985,2433)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85 (https://dejure.org/1985,2433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 442
  • NStZ 1986, 16
  • NStZ 1986, 165
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - 1 StR 539/85
    Wie die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] zutreffend ausführt, wird diese Auslegung dem im Gesetz zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen nicht gerecht.
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Die Hervorhebung von zu erwartenden schweren seelischen oder körperlichen Schäden künftiger Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB stellt einen weiteren entscheidenden Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit dar, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich" zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; vielmehr sollen damit lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 18. Mai 1971 ‒ 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 ‒ 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 ‒ 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).

    Die Hervorhebung von zu erwartenden schweren seelischen oder körperlichen Schäden künftiger Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB stellt einen weiteren entscheidenden Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit dar, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich" zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; vielmehr sollen damit lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 18. Mai 1971 ‒ 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 ‒ 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 ‒ 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.; LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO, § 66 Rn. 149; SSWStGB/Jehle/Harrendorf aaO), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck gebracht hat, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; S/S/Stree/Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO).

    Auf den Erfolg allein kommt es bei der Beurteilung der Erheblichkeit aber nicht an (BGH, Urteile vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38).

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Aus dem Wortlaut, insbesondere aus der Formulierung "namentlich" folgt aber, daß die Vorschrift insoweit keine abschließende Regelung enthält (BGH NStZ 1986, 165), sondern auch solche Straftaten "erheblich" sein können, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 f. [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 1 mit weiteren Hinweisen).

    Daß gleichwohl "bleibende erhebliche Körperschäden oder wirtschaftliche Schäden ... nicht aufgetreten" sind (UA S. 12) schließt demgegenüber eine Erheblichkeit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht aus (BGH NStZ 1986, 165).

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

    Daß gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB "namentlich" solche Straftaten als "erheblich" eingestuft werden, die zu schweren Schäden führen, hat vornehmlich den Sinn, Straftaten von geringerem Schweregrad auszuscheiden, soll aber keine abschließende Regelung bedeuten (BGH NStZ 1986, 165).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der

    Entscheidend ist, ob der Täter als für die Allgemeinheit gefährlich erscheint, weil von ihm Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; BGHSt 24, 153, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3, 6; BGH NStZ 1986, 165).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

    Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.; LK/Rissing- van Saan/Peglau, aaO, § 66 Rn. 149; SSW-StGB/Harrendorf, aaO), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck gebracht hat, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; S/S/Kinzig, aaO; LK/Rissing- van Saan/Peglau, aaO).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86

    Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des

    Das Urteil muß in einem solchen Fall ergeben, daß wegen besonderer Umstände der, gegebenenfalls teilweise, Vorwegvollzug der Strafe die Therapiebereitschaft des Verurteilten fördert und daß dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1986, 140; BGH bei Holtz MDR 1986, 442 f.; BGH, Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 258/86; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86).
  • BGH, 01.07.1986 - 1 StR 317/86

    Möglichkeit der Durchführung einer Richtigkeitskontrolle durch Zeugenbeweis -

    Das nunmehr entscheidende Tatgericht wird die von der Rechtsprechung in neuerer Zeit zu diesem Problem entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] m.w.N.; BGH NStZ 1986, 140; Beschluß vom 29. Oktober 1985 - 1 StR 504/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - sowie Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85 -, sämtlich bei Holtz MDR 1986, 442 f.) zu berücksichtigen und ferner zu beachten haben, daß § 67 StGB - insbesondere auch Abs. 2 - inzwischen durch das Dreiundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 geändert worden ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2486
BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85 (https://dejure.org/1985,2486)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1985 - 3 StR 424/85 (https://dejure.org/1985,2486)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1985 - 3 StR 424/85 (https://dejure.org/1985,2486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Beihilfe zur geheimdienstlichen Agententätigkeit - Aktive Mitarbeit für einen Geheimdienst durch Ausführen einer typischen Kuriertätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
    Dieser will alle Personen erfassen, die an der Aktivität des geheimdienstlichen Apparats teilnehmen (BGHSt 24, 369, 371 [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71]/372).
  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 507/76

    Mitwirken an der Erforschungstätigkeit und Sammeltätigkeit des Geheimdienstes aus

    Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
    Sie hat sich in die von den Führungsoffizieren des MfS gewünschte konspirative Form der Nachrichtenübermittlung (UA S. 16) durch Übernahme einer typischen Kuriertätigkeit einspannen lassen, dadurch eine aktive Mitarbeit für den Geheimdienst entfaltet und ihre Bereitschaft verwirklicht, sich jedenfalls funktionell in dessen Dienst und seine Ausforschungsbestrebungen einzugliedern (vgl. BGH NJW 1977, 1300/1301, insoweit in BGHSt 27, 133 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
    Dennoch kann die hier getroffene Entscheidung nicht bestehen bleiben, weil die Urteilsgründe den Eindruck erwecken, der Tatrichter habe mit einem Abstellen darauf, ob die im einzelnen aufgeführten Milderungsgründe geeignet seien, dem Fall zu Gunsten des Angeklagten "den Stempel des Außergewöhnlichen aufzudrücken", einen nach der Rechtsprechung überholten Maßstab angelegt (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; Lackner, StGB 16. Aufl. § 56 Anm. 6 Buchst. c mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.12.1985 - 3 StR 424/85
    Ihr Handeln erfüllt auch alle Merkmale der geheimdienstlichen Tätigkeit (vgl. BGH a.a.O.; BGHSt 31, 317, 318) [BGH 21.04.1983 - 3 StR 80/83 L].
  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

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  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und

    Auch die Tätigkeit, mit der die Informationsbeschaffung durch andere nur unterstützt wird, begründet Täterschaft und nicht etwa lediglich Beihilfe (vgl. eingehend BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - 3 StR 4/71, BGHSt 24, 369, 377 f.; Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 3 StR 424/85, NStZ 1986, 165, 166; MüKoStGB/Lampe/Hegmann, 3. Aufl., § 99 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Der Senat hält an seiner - an den Willen des Gesetzgebers anknüpfenden - Ansicht fest, dass eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur geheimdienstlichen Tätigkeit jedenfalls nicht an die Haupttat der Mitarbeiter des fremden Geheimdienstes anknüpfen kann, zu denen der Täter in Kontakt tritt (BGHSt 24, 369, 378; BGH NStZ 1986, 165 f.); denn derartige Beihilfehandlungen sind in § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB bereits als täterschaftliches Handeln erfasst und daher keiner gesonderten Beihilfestrafbarkeit mehr zugänglich.
  • BGH, 31.03.2022 - AK 9/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht strafbarer

    (4) Der Angeschuldigte, der Informanten anwarb und die Informationen selbst herbeischaffte sowie weiterleitete, handelte als Täter und nicht lediglich als Gehilfe; denn Täter ist jedermann, der sich in die Ausforschungsbestrebungen des fremden Nachrichtendienstes integriert, sich mit seiner aktiven Tätigkeit also bewusst in dessen Dienst stellt, ohne dass damit eine Eingliederung in dessen Organisationsstruktur verbunden sein muss (BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NStZ 2020, 280 Rn. 22; vom 2. Dezember 1985 - 3 StR 424/85, NStZ 1986, 165, 166).
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