Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.11.1985

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1321
BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85 (https://dejure.org/1986,1321)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - 1 StR 646/85 (https://dejure.org/1986,1321)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85 (https://dejure.org/1986,1321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes und des Urteilsgegenstandes zu stellenden Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 275
  • StV 1986, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85
    Bei dieser Sachlage sind Anklage und Eröffnungsbeschluß, soweit es sich um den erörterten Tatvorwurf handelt, unwirksam, was zu diesem Anklagepunkt die Einstellung des Verfahrens gebietet (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 10, 137, 139; BGH GA 1973, 111/112; 1980, 108/109; 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464/465; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 14, 57, 60).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85
    Bei dieser Sachlage sind Anklage und Eröffnungsbeschluß, soweit es sich um den erörterten Tatvorwurf handelt, unwirksam, was zu diesem Anklagepunkt die Einstellung des Verfahrens gebietet (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 10, 137, 139; BGH GA 1973, 111/112; 1980, 108/109; 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464/465; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 14, 57, 60).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85
    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn ein Urteil wegen Fehlens einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung aufgehoben wird (BGHSt 12, 335, 340; 24, 208, 210 [BGH 16.09.1971 - 1 StR 284/71]/211).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85
    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn ein Urteil wegen Fehlens einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung aufgehoben wird (BGHSt 12, 335, 340; 24, 208, 210 [BGH 16.09.1971 - 1 StR 284/71]/211).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85
    Bei dieser Sachlage sind Anklage und Eröffnungsbeschluß, soweit es sich um den erörterten Tatvorwurf handelt, unwirksam, was zu diesem Anklagepunkt die Einstellung des Verfahrens gebietet (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 10, 137, 139; BGH GA 1973, 111/112; 1980, 108/109; 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464/465; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 14, 57, 60).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85
    Bei dieser Sachlage sind Anklage und Eröffnungsbeschluß, soweit es sich um den erörterten Tatvorwurf handelt, unwirksam, was zu diesem Anklagepunkt die Einstellung des Verfahrens gebietet (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 10, 137, 139; BGH GA 1973, 111/112; 1980, 108/109; 1980, 468; BGH NStZ 1984, 133; 1985, 464/465; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 14, 57, 60).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Die für fortgesetzte Handlungen und selbständige Serientaten gleichermaßen gültige Regelung des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO verlangt grundsätzlich, daß die einzelnen Teilakte ebenso wie die Einzeltaten möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen in der Anklage gekennzeichnet werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93; vgl. auch BGH GA 1973, 111; 1980, 468; BGH NStZ 1986, 275).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    So genügt es grundsätzlich nicht, den Tatzeitraum nach Beginn und Ende einzugrenzen, die in allen Fällen gleichartige Begehungsweise allgemein zu schildern und dabei den betrügerisch herbeigeführten Gesamtschaden zu beziffern (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; vgl. aber auch OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 275, 276).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Die Feststellungen zur Sache sind - insbesondere nach den Maßstäben von BGH NStZ 1986, 275 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StV 1992, 6 f. - hinreichend konkret, um den Schuldspruch zu tragen.
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Eine Verurteilung war nur zulässig, wenn das strafbare Verhalten des Angeklagten so konkret bezeichnet wurde, daß erkennbar war, welche bestimmten Taten von der Verurteilung erfaßt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85 = NStZ 1986, 275).

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat im Sinne des S 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. vom 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. vom 22. Februar 1985 - 2 StR 50/85 und vom 28. Januar 1986 - 1 StR 646/85).

  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Soweit es die grundlegenden Maßnahmen zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens betrifft, ist allgemein anerkannt, dass das Fehlen einer wirksamen Anklageschrift und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein Verfahrenshindernis darstellen (BGHSt 5, 225 [227]; BGHSt 10, 278 [279] = NJW 1957, 1244 [1245]; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106; BGH NStZ 1984, 133; BGH NStZ 1985, 464; BGH NStZ 1986, 275 [276] m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 139; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 m. w. Nachw.; SenE v. 07.12.1999 - Ss 484/99 - m. w. Nachw.; Krause/Thon StV 1985, 252 [254] m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdnr. 146; KMR-Seidl § 200 Rdnr. 66 u. § 207 Rdnr. 31).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn ein Urteil wegen Fehlens einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung aufgehoben wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 1986 1 StR 646/85, NStZ 1986, 275, 276 mwN).
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf ermittelt wurden, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat überhaupt im Sinne von § 261 StPO überzeugt sein kann (BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. v. 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. v. 22. Februar 1985 - 2 StR 50/87; v. 21. Januar 1986 - 1 StR 646/85; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • OLG Köln, 17.03.1995 - Ss 404/94

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Mehrere Einzeltaten; Fortgesetzte Tat; Anklage

    Durch diese Anklage ist der Verhandlungs- und Urteilsgegenstand so ungenau bezeichnet, daß weder der historische Ablauf des Tatgeschehens noch der Umfang des Schuldvorwurfs hinreichend deutlich zu erkennen ist (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; SenE a.a.O. sowie SenEen vom 11.03.1994 - Ss 72/94 - und 13.12.1991 - Ss 376/91 -).

    Außerdem ist unter anderem die Mindestzahl der dem Angeklagten vorgeworfenen Einzelakte anzugeben (vgl. BGH GA 1973, 111; 1980, 468; NStZ 1986, 275 ; OLG Frankfurt JR 1990, 39; OLG Karlsruhe a.a.O.; Senat a.a.O. in ständiger Rechtsprechung; Rieß a.a.O., § 200 Rn. 14).

  • OLG Köln, 02.12.1994 - Ss 521/94

    Individualisierung durch Tatort und Tatzeit eines täglich mehrfach wiederholbaren

    Denn es war anerkannt, daß bei einer Fortsetzungstat neben dem Gesamtvorsatz zumindest angegeben werden mußte, wann die Tat begonnen und wann sie geendet hat sowie die Mindestzahl der dem Angeklagten vorgeworfenen Einzelakte und die Art ihrer Begehung (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; OLG Karlsruhe a.a.O.; Rieß a.a.O. Rn. 14).

    Bei dieser Sachlage sind Anklage und Eröffnungsbeschluß, soweit sie über den Tatvorwurf vom 29. September 1992 hinausgehen, unwirksam, was die Einstellung dieses Verfahrensteils gebietet (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • OLG Bremen, 24.07.1989 - Ws 104/89

    Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden

    Wird eine fortgesetzte Handlung angeklagt, so muß bei der Tatbeschreibung neben der Schilderung der Tatsachen, die den Gesamtvorsatz ergeben, i.d.R. mindestens angegeben werden, wann die Tat begann und wann sie endete, aus wieviel Einzelakten sie mindestens besteht, auf welche Art und Weise die Einzelakte begangen wurden, wer die Geschädigten sind und wie hoch der Schaden insgesamt ist (LR-Rieß, § 200 Rdn. 14 m.w.N., namentlich BGH, GA 1973, 111; OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 335, 336; vgl. außerdem BGH, NStZ 1986, 275, 276 und OLG Frankfurt, NJW 1988, 2685, 2886).

    Werden - wie hier - mehrere Personen der gemeinschaftlichen Begehung angeklagt, muß erkennbar werden, welcher Tatbeitrag jedem einzelnen zur Last gelegt wird (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BGH NStZ 1986, 275, 276).

  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

  • OLG Schleswig, 13.02.1991 - 1 Ws 608/90
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 1 Ws 990/87

    Zu den Anforderungen an die Bezeichnung der Tat im Strafbefehl

  • OLG Celle, 08.06.2020 - 2 Ws 63/20

    Keine Zulassung der Anklage bei unklarem Sachverhalt; Verletzung der

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 407/92

    Schätzende Angaben über die durchschnittliche Häufigkeit der Tatbegehung als

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.1996 - 13 KLs 94 Js 36385/88
  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

  • OLG Celle, 07.08.2023 - 3 Ws 81/23

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Ablehnung; Anklage; Umgrenzungsfunktion;

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • BGH, 24.10.1990 - 2 StR 250/90

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Schuldspruch - Strafzumessung - Bestimmung des

  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
  • OLG Zweibrücken, 08.08.1994 - 1 Ss 120/94

    Rechtliche Anforderungen an Anklage und Eröffnungsbeschluss im Falle des Vorwurfs

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.11.1985 - 1 Ws 933/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3097
OLG Düsseldorf, 15.11.1985 - 1 Ws 933/85 (https://dejure.org/1985,3097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1985 - 1 Ws 933/85 (https://dejure.org/1985,3097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1985 - 1 Ws 933/85 (https://dejure.org/1985,3097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationaler Handel; Bedrohte Tier- und Pflanzenarten; Einziehungsermächtigung; Stoßzähne; EWG-Übereinkommen; Handel mit gefährdeten Tierarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 432
  • NStZ 1986, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 29.04.2010 - 1 EO 225/09

    Beschlagnahme eines Elfenbeinstoßzahns

    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich des hier in Rede stehenden Stoßzahns gegeben (a. A. - allerdings ohne nähere Begründung - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1985 - 1 Ws 933/85 - MDR 1986, 432).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht