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   BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85   

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BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85 (https://dejure.org/1986,1859)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - 3 StR 492/85 (https://dejure.org/1986,1859)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 3 StR 492/85 (https://dejure.org/1986,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung wegen Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit - Posttraumatische Veränderungen auf Grund eines Mofa-Unfalls mit einer Frontalhirnschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 331
  • StV 1986, 381
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Es fehlt aber schon an einer umfassenden Würdigung, inwieweit durch den Unfall deutlich ausgeprägte krankhafte Abweichungen von der Norm hervorgerufen worden sind und in welchem Umfang es sich bei den beim Angeklagten zu beobachtenden Besonderheiten um bloße anlagebedingte Charaktermängel handelt (vgl. BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Holtz MDR 1981, 265/266 und MDR 1976, 633).

    Sollte das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten, dessen Schuldfähigkeit letztlich auf Grund Alkoholgenusses erheblich vermindert war, im Hinblick auf diese Rechtsprechung angeordnet haben, ist darauf hinzuweisen, daß eine krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit nur dann vorliegt, wenn schon ganz geringe Mengen Alkohol genügen, den Täter in einen die Schuldfähigkeit zumindest erheblich verminderten Zustand zu versetzen (vgl. BGHSt 10, 57; OLG Oldenburg NJW 1958, 1200 [OLG Oldenburg 11.02.1958 - Ss 26/58]; Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 63 Rdn 12; Lackner StGB 16. Aufl. § 63 Anm. 2 b).

    Möglicherweise hat das Landgericht eine krankhafte Veranlagung des Angeklagten und nicht lediglich eine psychopathische Veranlagung ohne Krankheitswert darin gesehen, daß ein mangelnder Widerstand des Angeklagten gegen die Versuchung, mehr Alkohol zu trinken, als er verträgt, krankhaft bedingt ist (vgl. BGHSt 10, 57, 60).

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 332/80

    Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil es damit an der rechtsfehlerfreien Feststellung eines länger dauernden geistigen Defekts fehlt, der die Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen könnte (vgl. BGH NJW 1983, 350; BGH bei Holtz MDR 1981, 98).

    Der Vorabvollzug der Strafe muß als sinnvolle Vorstufe der Maßregelbehandlung für deren Zweck erforderlich sein (BGH bei Holtz MDR 1978, 803 und 1981, 98; BGH NStZ 1982, 112; BGH NStZ 1984, 428; BGH, Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85).

  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil es damit an der rechtsfehlerfreien Feststellung eines länger dauernden geistigen Defekts fehlt, der die Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen könnte (vgl. BGH NJW 1983, 350; BGH bei Holtz MDR 1981, 98).

    Leichte Hirndefekte sind in der Gruppe der Rechtsbrecher verbreitet, ohne forensische Bedeutung zu erlangen (vgl. BGH NJW 1983, 350 m.w.N.).

  • BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Eine aus psychischer Erkrankung erwachsene oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehende Alkohol sucht (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 353) liegt beim Angeklagten ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Eine aus psychischer Erkrankung erwachsene oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehende Alkohol sucht (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 353) liegt beim Angeklagten ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Es fehlt aber schon an einer umfassenden Würdigung, inwieweit durch den Unfall deutlich ausgeprägte krankhafte Abweichungen von der Norm hervorgerufen worden sind und in welchem Umfang es sich bei den beim Angeklagten zu beobachtenden Besonderheiten um bloße anlagebedingte Charaktermängel handelt (vgl. BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Holtz MDR 1981, 265/266 und MDR 1976, 633).
  • BGH, 16.12.1981 - 3 StR 321/81

    Unterbringung - Zulässigkeit - Geistiger Defekt - Alkoholgenuß - Verminderte

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß ausnahmsweise ein Täter auch dann gemäß § 63 StGB untergebracht werden kann, wenn er an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633 und MDR 1986, 96/97; BGH NStZ 1982, 218; BGH NStZ 1985, 309, 310).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Es hat lediglich auf die Zweckmäßigkeitserwägung abgestellt, daß der für den Angeklagten erforderliche "strenge Rahmen" derzeit eher vom Jugendstrafvollzug als von einer psychiatrischen Klinik geschaffen werden könne, und nicht dargelegt, daß der Vorwegvollzug der Strafe den Angeklagten dem Maßregel ziel näher bringt (vgl. auch BGH MDR 1985, 1040/1041).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 428/85

    Revision gegen Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß ausnahmsweise ein Täter auch dann gemäß § 63 StGB untergebracht werden kann, wenn er an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH bei Holtz MDR 1976, 633 und MDR 1986, 96/97; BGH NStZ 1982, 218; BGH NStZ 1985, 309, 310).
  • BGH, 09.01.1986 - 4 StR 616/85

    Vollzug der Strafe - Strafe vor Maßregel - Strafe als Vorstufe der Maßregel -

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
    Der Vorabvollzug der Strafe muß als sinnvolle Vorstufe der Maßregelbehandlung für deren Zweck erforderlich sein (BGH bei Holtz MDR 1978, 803 und 1981, 98; BGH NStZ 1982, 112; BGH NStZ 1984, 428; BGH, Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; 1998, 406; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 12, 13, 17, 19) oder auf Grund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr., BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18; Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97, 27. Mai 1998 - 2 StR 233/98 und 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98).

    Wiewohl der Begriff der Krankhaftigkeit in diesem Zusammenhang nicht näher erläutert wird, kommt dies doch stets deutlich zum Ausdruck (z.B. BGH NStZ 1986, 331, 332: "Eine aus psychischer Erkrankung erwachsene ... Alkoholsucht"), insbesondere auch in den (wenigen) Entscheidungen, mit denen der Bundesgerichtshof die Einweisung eines alkoholsüchtigen Täters in ein psychiatrisches Krankenhaus gebilligt (BGHR StGB § 63 Zustand 12; Konkurrenzen 1) oder die Ablehnung der Maßregel beanstandet hat (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19; Urt. v. 8. Dezember 1993 - 3 StR 516/93; Urt. v. 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).

  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, § 63 StGB nur dann anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332).
  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem

    Gleiches gilt für andere berauschende Mittel (vgl. BGHSt 34, 313, 314 sowie BGHR StGB § 63 Zustand 12 = NStZ 1990, 538; Zustand 17; vgl. ferner BGH NStZ 1986, 331 f. sowie NStZ-RR 1997, 102).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 36/99

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 63 StGB

    Zugleich weist der Generalbundesanwalt aber auch zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung in derartigen Fällen § 63 StGB dann anwendbar ist, wenn der Angeklagte entweder krankhaft alkotholüberempfindlich ist oder an einer aus einer psychischen Erkrankung erwachsenen oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehenden Alkoholsucht leidet (vgl. BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332), einer derartigen, auf krankhafte Ursachen zurückzuführenden Alkoholsucht steht eine auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Alkoholabhängigkeit gleich (vgl. BGH NStZ 1990, 538 = BGHR StGB § 63 Zustand 12) Daß diese Voraussetzungen bei dem Angeklagten vorliegen, führt das angefochtene Urteil zwar nicht ausdrücklich aus.
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

    In Fällen, in denen letztlich der Alkoholgenuß die Verminderung der Schuldfähigkeit bewirkt hat, kann § 63 StGB aber nur dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH StV 1983, 278; BGH NStZ 1986, 331; BGHSt 34, 313, 314).
  • BGH, 28.07.1995 - 3 StR 238/95

    Drang nach Alkohol - Widerstand - Minderung der Fähigkeit - Schuldfähigkeit

    Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann in Fällen alkoholbedingter erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn der Angeklagte an einer aus einer psychischen Erkrankung erwachsenen oder auf eine krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückzuführenden Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. BGH NStZ 1985, 309; 1986, 331 f. m.w.N.); hierfür kann auch eine nicht krankhafte "schwere andere seelische Abartigkeit" im Sinne von § 20 StGB, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen gleichkommt, ausreichen (BGHSt 34, 22, 28; BGHR StGB § 63 Zustand 12).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93

    Unterbringung: Voraussetzungen - Prognose - krankhafte Alkoholsucht oder

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, eine Anordnung nach § 63 StGB dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332; BGH, Beschluß vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93).
  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 4/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei einer hirnorganischen

    Im letzteren Fall könnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 318; BGH StV 1983, 278; 1986, 381) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur ausnahmsweise in Betracht kommen.
  • BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erwähnte Bemerkung des Tatrichters über die Auswirkung einer alkoholischen Beeinträchtigung gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß eine durch Alkohol ausgelöste Verminderung der Schuldfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen rechtfertigen kann (BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; BGH StV 1983, 278; 1986, 381).
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