Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85   

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https://dejure.org/1985,781
BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85 (https://dejure.org/1985,781)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1985 - 1 StR 279/85 (https://dejure.org/1985,781)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1985 - 1 StR 279/85 (https://dejure.org/1985,781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für eine konkrete Gefährdung der Prostituierten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 596
  • MDR 1986, 66
  • NStZ 1986, 358
  • StV 1986, 294
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 05.12.1978 - 1 Ss 605/78
    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Dies kann - wie im vorliegenden Fall - durch Herstellen einer gehobenen und diskreten Atmosphäre, durch die mit dem Saunabetrieb bewußt geschaffenen erhöhten Anreize zu sexuellen Kontakten, durch das Fernhalten unerwünschter, am Geschlechtsverkehr gegen Entgelt nicht interessierter und weniger bemittelter Kunden, durch den Ausschank alkoholischer Getränke, durch Vorführung von Pornofilmen und durch ein den Geschlechtsverkehr von vornherein einschließendes Eintrittsgeld geschehen (vgl. BGH a.a.O. sowie Beschl. vom 14. Oktober 1977 - 2 StR 192/77; KG JR 1978, 296 und 1980 121; OLG Köln NJW 1979, 728 [OLG Köln 05.12.1978 - 1 Ss 605/78]).
  • BGH, 14.10.1977 - 2 StR 192/77

    Kriterien für die Verwirklichung des Straftatbestandes der Förderung der

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Dies kann - wie im vorliegenden Fall - durch Herstellen einer gehobenen und diskreten Atmosphäre, durch die mit dem Saunabetrieb bewußt geschaffenen erhöhten Anreize zu sexuellen Kontakten, durch das Fernhalten unerwünschter, am Geschlechtsverkehr gegen Entgelt nicht interessierter und weniger bemittelter Kunden, durch den Ausschank alkoholischer Getränke, durch Vorführung von Pornofilmen und durch ein den Geschlechtsverkehr von vornherein einschließendes Eintrittsgeld geschehen (vgl. BGH a.a.O. sowie Beschl. vom 14. Oktober 1977 - 2 StR 192/77; KG JR 1978, 296 und 1980 121; OLG Köln NJW 1979, 728 [OLG Köln 05.12.1978 - 1 Ss 605/78]).
  • KG, 16.03.1977 - Ss 440/76

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei;

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Tatbestandsmäßig sind insoweit nicht nur Maßnahmen, die im Einzelfall zu einer konkreten Gefährdung der Prostituierten führen (so ursprünglich KG in NJW 1976, 813; 1977, 2223; MDR 1977, 862; vgl. aber KG JR 1978, 296 und 1920, 121, wo diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben worden ist).
  • BGH, 12.02.1985 - 1 StR 835/84

    Strafbarkeit wegen dirigierender Zuhälterei - Führen von Strichlisten als

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Dirne dieser Kontrolle freiwillig unterwirft; entscheidend ist, daß diese Maßnahme dem Ziel der Vorschrift, die Selbstbestimmung der Prostituierten zu schützen (BGH NStZ 1982, 507) zuwiderläuft, also geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit zu dem Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachteilig zu beeinflussen (BGH, Urt. vom 12. Februar 1985 - 1 StR 835/84).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Sie kann auch darin bestehen, daß der Täter die Einnahmen der Prostituierten kontrolliert (BGH NStZ 1982, 379; BayObLG NJV 1977, 1209, 1210; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 181 a Rdn. 5; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 181 a Rdn. 6; Hörn in SK § 181 a Rdn. 11; Lackner, StGB 15. Aufl. § 181 a Anm. 3 b).
  • KG, 26.11.1975 - Ss 122/75

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Tatbestandsmäßig sind insoweit nicht nur Maßnahmen, die im Einzelfall zu einer konkreten Gefährdung der Prostituierten führen (so ursprünglich KG in NJW 1976, 813; 1977, 2223; MDR 1977, 862; vgl. aber KG JR 1978, 296 und 1920, 121, wo diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben worden ist).
  • BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76

    Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Maßgebendes Kriterium ist, ob der Gesamtzustand des Betriebs geeignet ist, die Dirnen in der Prostitution festzuhalten und sie noch enger an diese zu binden (BGH, Urt. vom 14. Januar 1977 - 1 StR 639/76).
  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85
    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Dirne dieser Kontrolle freiwillig unterwirft; entscheidend ist, daß diese Maßnahme dem Ziel der Vorschrift, die Selbstbestimmung der Prostituierten zu schützen (BGH NStZ 1982, 507) zuwiderläuft, also geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit zu dem Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachteilig zu beeinflussen (BGH, Urt. vom 12. Februar 1985 - 1 StR 835/84).
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    2. Zum anderen besteht kein Anlaß, davon auszugehen, dass die Klägerin sich in ihrer Gaststätte durch Ermöglichung von Anbahnungsgesprächen und durch das Schaffen besonders günstiger Arbeitsbedingungen sowie einer gehobenen und diskreten Atmosphäre nach § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Förderung der Prostitutionsausübung strafbar machen könnte (Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 180 a Rdnrn. 10, 12; s. aber noch BGH, NJW 1986, 596, und BGH, NJW 1987, 3209).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Das Verhalten muß geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder in ihrer Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; BGH NJW 1986, 596; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 5; vgl. auch BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Erfolgt das Überwachen und Bestimmen der Umstände im Rahmen einer betrieblichen Organisation, ohne daß konkrete Anweisungen an die einzelnen Prostituierten erteilt werden, so müssen die jeweils durchgeführten Kontrollmaßnahmen in ihrer Gesamtheit geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit zum Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachteilig zu beeinflussen (BGH NStZ 1986, 358; vgl. auch BGHR StGB § 181 a I 2 Dirigieren 1).

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von der der Entscheidung BGH NStZ 1986, 358 zugrundeliegenden Gestaltung, bei der das praktizierte "Bonsystem" dem Betreiber einen direkten Zugriff auf die Einnahmen aus der Prostitution eröffnete.

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Erfolgt das Überwachen und Bestimmen der Umstände im Rahmen einer betrieblichen Organisation, ohne daß konkrete Anweisungen an die einzelnen Prostituierten erteilt werden, kommt es auf die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit an (BGH NStZ 1986, 358; vgl. auch BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Satz 2 Dirigieren 1).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Durch diese Ausgestaltung der Vorschrift als abstraktes Gefährdungsdelikt (BGH NStZ 1986, 358, 359 m.w.Nachw.) hat der Gesetzgeber bewußt - wegen der Schwierigkeiten beim Nachweis einer Abhängigkeit der Prostituierten vom Betreiber eines Bordellbetriebes im Einzelfall - "typische Verhaltensweisen, hinter denen sich derartige Abhängigkeiten regelmäßig verbergen", als solche wegen ihrer generellen Gefährlichkeit pönalisieren wollen (BTDrucks. 7/514 S. 9).

    Eine derartige Einrichtung ist generell geeignet, Prostituierte weiterhin in ihrer Tätigkeit zu verstricken und sie davon abzuhalten, die Prostitutionsausübung aufzugeben (vgl. BGH NStZ 1986, 358, 359; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1985 - 5 StR 25/85; Lackner, 17. Aufl. § 180 a StGB Anm. 3 b).

    Notwendig wäre vielmehr eine zusammenfassende Würdigung der einzelnen Regelungen gewesen (vgl. BGH NStZ 1986, 358, 359).

  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Damit ist nicht belegt, wie es das Merkmal des Überwachens voraussetzt, daß der Angeklagte kontrollierte, wie und was die Geschädigte verdiente (vgl. BGH NStZ 1982, 379; 1986, 358 f. m.krit.Anm. Nitze; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 181 a Rdn. 6 a).
  • BGH, 10.02.2010 - 5 StR 328/09

    Zuhälterei (Bestimmen; Straßenprostitution; faktischer Arbeitszwang); Beihilfe

    b) Das von den Haupttätern errichtete und den Prostituierten auferlegte "Regelwerk" enthielt demgegenüber jedoch mehrere wesentliche Bestimmungen, die im Rahmen eines "legalen" Arbeitsverhältnisses oder auch bei selbständiger Berufsausübung nicht wirksam zu vereinbaren gewesen wären und denen in ihrer Gesamtheit (vgl. BGHSt 48, 314, 317; BGH NStZ 1986, 358) eine Eignung zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Prostituierten ohne Weiteres innewohnte.
  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    sind zwar an sich geeignet, die Tatvariante der sog. dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) auszufüllen (vgl. dazu auch: BGH NJW 1986, 596, 597 = NStZ 1986, 358, 359; BGH NStZ 1982, 379; BGHR StGB, § 181 Abs. 1 Nr. 2 "Dirigieren 1").
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß der Angeklagte der Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig ist (vgl. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359).

    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

    Ein derartiges Vorgehen ist auch grundsätzlich geeignet, eine tatbestandsmäßige Überwachung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu begründen (vgl. BGH NStZ 1986, 358 [359]; NStZ 1982, 379).

    Aus diesem Grunde hat der Tatrichter sämtliche, den Betriebsablauf kennzeichnenden Gegebenheiten im Rahmen einer zusammenfassenden Würdigung daraufhin zu beurteilen, ob sie in ihrer Gesamtheit einer Überwachung der Prostituierten dienen (vgl. BGHR § 181 a Abs. 1 Nr. 2, Dirigieren 1; so im Ergebnis auch BGH NStZ 1986, 358 [359], wo ausdrücklich auf den Zweck des Abrechnungssystems abgestellt wurde).

  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution -

  • BVerwG, 27.12.1989 - 1 B 163.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Dirigistische Maßnahmen - Versagung

  • LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97

    Arbeitnehmerstatus: Prostituierte

  • BVerwG, 12.12.1989 - 1 B 146.89

    Untersagung der Gaststättenerlaubnis wegen des Bestehens einer Dirnenunterkunft

  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85

    Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990 - 1 S 3326/89

    Untersagung eines Bordellbetriebes

  • AG Augsburg, 12.01.1996 - 10 Ds 205 Js 127778/95
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1901
BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 (https://dejure.org/1986,1901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der Abschreckung anderer bei der Strafbemessung - Rechtfertigung einer schwereren Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 358
  • StV 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann zwar auch der Strafzweck der Abschreckung anderer bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1983 - 3 StR 447/83

    Regelfall - Tötung - Direkter Vorsatz - Strafe - Mittlere Bereich - Strafrahmen -

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
    Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Schon deshalb handelt es sich nicht um einen Grund, der geeignet wäre, die Höhe der gegen den Angeklagten zu verhängenden Strafe zu beeinflussen (zu einem insoweit vergleichbaren Fall vgl. BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Weder besteht bei der abgeurteilten Tat die Gefahr einer Nachahmung (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) noch ist eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten festgestellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86, NStZ 1986, 358; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).

    Dies gilt insbesondere für die Mitberücksichtigung generalpräventiver Erwägungen bei der Straffestsetzung; auch hier darf der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht verlassen werden (BGHSt 20, 264 [266/267]; 24, 132; BGH StV 1981, 235 ; 1982, 166 und 167; 1987, 100 und 530).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 5 Ss OWi 345/92
    Zwar ist die Abschreckung anderer als Kriterium für die Bemessung einer Geldbuße wie einer Strafe grundsätzlich zulässig, wenn sich gleichartige Verstöße häufen oder es gilt, dem Nachahmungseffekt entgegenzuwirken (vgl. OLG Celle in NStZ 1986, 464; Schall in NStZ 1986, 464; KK-Steindorf § 17 OWiG , Rdn. 42; Göhler § 17 OWiG , Rdn. 16; für § 46 StGB : BGH in GA 1986, 509 und in NStZ 1986, 358; BayObLG in …

    Dazu sind jedoch im Urteil Feststellungen zu treffen (vgl. KK-Steindorf, aaO.; BGH in NStZ 1986, 358).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Die Berücksichtigung solcher generalpräventiver Umstände ist bei der Strafzumessung nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird (vgl. BGHSt 28, 318, 328 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH bei Holtz MDR - 1976, 812; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86).
  • BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87

    Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung;

    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen nur vor, wenn die abzuurteilende Tat geeignet ist, die Gefahr der Nachahmung zu begründen, oder wenn unabhängig davon eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten zu verzeichnen ist (vgl. BGH, GoltdArch 1986, 509 [hier: III (310) 140 a]; NStZ 1986, 358 ..).

  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 740/88

    Verstoß gegen das Berufsverbot während eines laufenden Beschwerdeverfahrens -

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine schwerere Strafe aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358; BGHR § 46 StGB Generalprävention 2).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Gegebenenfalls wird auch § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB zu prüfen sein (BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer

    Denn innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe darf der Strafzweck der Abschreckung anderer jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1986, 358, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86

    Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens -

    Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 58/91

    Strafschärfung wegen besonderer Gefährlichkeit von Schußwaffen

  • BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89

    Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur

  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 157/86

    Erregung erheblichen öffentlichen Aufsehens als Strafschärfungsgrund

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