Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86   

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https://dejure.org/1986,834
BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86 (https://dejure.org/1986,834)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1986 - 2 StR 115/86 (https://dejure.org/1986,834)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1986 - 2 StR 115/86 (https://dejure.org/1986,834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen vom Balkon zu werfen, nach Drohungen des Haupttäters - Vorliegen eines entschuldigenden Notstandes, wenn sich der Beihelfer durch Entfernen vom Tatort außer Gefahr bringen kann - Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2652 (Ls.)
  • NStZ 1986, 373
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86
    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84; Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 539/84).
  • BGH, 25.09.1984 - 1 StR 539/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86
    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84; Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 539/84).
  • BGH, 13.02.1985 - 2 StR 344/84

    Bindung des Revisionsgerichts an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86
    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84; Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 539/84).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86
    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Beschluß vom 7. August 1985 - 3 StR 302/85; Beschluß vom 13. Februar 1985 - 2 StR 344/84; Beschluß vom 25. September 1984 - 1 StR 539/84).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Letzteres ist auch dann der Fall, wenn sich die Schlussfolgerungen des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (BGH NStZ 1981, 33; 1986, 373).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Stehen die Grundlagen für eine Schlussfolgerung nur in einer so losen Beziehung zur Tat, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, so ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, NStZ 1986, 373; 3 StR 302/85 v. 07.08.1985, juris Rn. 2; OLG Koblenz, 1 Ss 113/99 v. 29.06.1999, juris Rn. 7; Meyer-Goßner /Schmitt aaO § 261 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Fehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH StV 1986, 421 und NStZ 1986, 373; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 337 Rdnr. 26 ff. und § 261 Rdnr. 38).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3711
BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Die Gefahr eines richterlichen Irrtums bei zahlreichen und vielfältigen sich anbietenden Möglichkeiten, auf die schon das Reichsgericht hingewiesen hat (RGSt 68, 257, 260/261), besteht "nur dort nicht, wo die Häufung der möglichen strafbaren Geschehensabläufe weniger durch die Lückenhaftigkeit der tatsächlichen Feststellungen als durch die enge Verwandtschaft und geringe Verschiedenheit der in Betracht kommenden Tatbestände bedingt wird" (BGHSt 16, 184, 186).
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 163/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Richtig ist, daß der Bundesgerichtshof eine "Verurteilung aufgrund doppeldeutiger Feststellungen unter Anwendung des milderen Strafgesetzes im Verhältnis von Mord oder Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge" für zulässig erachtet hat (Urteil vom 6. September 1962 - 1 StR 163/62), doch besagt diese Entscheidung für den vorliegenden Fall nichts.
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 476/82

    Grundsätze der Wahlfeststellung - Psychische Beihilfe zum Mord - Verurteilung auf

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 679/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Vorwurf, das Landgericht habe an die Überzeugungsbildung überspannte Anforderungen gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85), ist nicht begründet.
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Die Gefahr eines richterlichen Irrtums bei zahlreichen und vielfältigen sich anbietenden Möglichkeiten, auf die schon das Reichsgericht hingewiesen hat (RGSt 68, 257, 260/261), besteht "nur dort nicht, wo die Häufung der möglichen strafbaren Geschehensabläufe weniger durch die Lückenhaftigkeit der tatsächlichen Feststellungen als durch die enge Verwandtschaft und geringe Verschiedenheit der in Betracht kommenden Tatbestände bedingt wird" (BGHSt 16, 184, 186).
  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 464/21

    Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung;

    Diesbezüglich müssen die Urteilsfeststellungen die mehreren Tatmodalitäten im Einzelnen darlegen, andere Möglichkeiten sicher ausschließen (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 676/85, NStZ 1986, 373) und sämtliche für erwiesen erachtete Tatsachen, in denen die objektiven und subjektiven Merkmale der zur Überzeugung des Gerichts allein in Betracht kommenden strafbaren Verhaltensweisen gesehen werden, ausweisen (MüKoStPO/Wenske aaO).

    Dabei bestehen umso strengere Anforderungen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 676/85, NStZ 1986, 373 mwN).

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