Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,834
BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86 (https://dejure.org/1986,834)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1986 - 2 StR 115/86 (https://dejure.org/1986,834)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1986 - 2 StR 115/86 (https://dejure.org/1986,834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen vom Balkon zu werfen, nach Drohungen des Haupttäters - Vorliegen eines entschuldigenden Notstandes, wenn sich der Beihelfer durch Entfernen vom Tatort außer Gefahr bringen kann - Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2652 (Ls.)
  • NStZ 1986, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Letzteres ist auch dann der Fall, wenn sich die Schlussfolgerungen des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (BGH NStZ 1981, 33; 1986, 373).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Stehen die Grundlagen für eine Schlussfolgerung nur in einer so losen Beziehung zur Tat, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, so ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, NStZ 1986, 373; 3 StR 302/85 v. 07.08.1985, juris Rn. 2; OLG Koblenz, 1 Ss 113/99 v. 29.06.1999, juris Rn. 7; Meyer-Goßner /Schmitt aaO § 261 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Fehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH StV 1986, 421 und NStZ 1986, 373; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 337 Rdnr. 26 ff. und § 261 Rdnr. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3711
BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 464/21

    Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung;

    Diesbezüglich müssen die Urteilsfeststellungen die mehreren Tatmodalitäten im Einzelnen darlegen, andere Möglichkeiten sicher ausschließen (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 676/85, NStZ 1986, 373) und sämtliche für erwiesen erachtete Tatsachen, in denen die objektiven und subjektiven Merkmale der zur Überzeugung des Gerichts allein in Betracht kommenden strafbaren Verhaltensweisen gesehen werden, ausweisen (MüKoStPO/Wenske aaO).

    Dabei bestehen umso strengere Anforderungen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 676/85, NStZ 1986, 373 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht