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   BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85   

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https://dejure.org/1985,2063
BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85 (https://dejure.org/1985,2063)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1985 - 1 StR 469/85 (https://dejure.org/1985,2063)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - 1 StR 469/85 (https://dejure.org/1985,2063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Verlesung des Anklagesatzes als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 39
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen läßt, das Nichtverlesen des Anklagesatzes könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057 sowie NStZ 1982, 518; vgl. auch BGH NStZ 1982, 431, 432; 1984, 521; 1986, 39 f.; 1986, 374).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1986, 39).

    Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).

  • OLG Hamm, 14.08.2002 - 3 Ss 636/02

    Verlesung der Anklage, ausländischer Beschuldigter, Übersetzung der Anklage

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 82, 431; 86, 39; 95, 200) dann der Fall, wenn wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensfehler berührt worden ist oder wenn die Prozessbeteiligten über den Gegenstand des Verfahrens auf andere Weise unterrichtet sind.
  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 2 Ws 177/05

    Pflichtverteidiger, Beiordnung; Starfvollstreckungsverfahren

    Der Beschluss des Landgerichts Bochum ist insoweit mit der Beschwerde anfechtbar, weil es sich - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 20. Juli 2005 zutreffend hingewiesen hat - um eine Entscheidung handelt, die erst auf einen im Beschwerderechtszug gestellten, außerhalb der eigentlichen Beschwerde liegenden Antrag ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 1999 in 3 Ws 70, 71 und 71/99; OLG Bamberg, NStZ 1986, 39).
  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 2 Ws 178/05

    Pflichtverteidiger, Beiordnung; Starfvollstreckungsverfahren

    Der Beschluss des Landgerichts Bochum ist insoweit mit der Beschwerde anfechtbar, weil es sich - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 20. Juli 2005 zutreffend hingewiesen hat - um eine Entscheidung handelt, die erst auf einen im Beschwerderechtszug gestellten, außerhalb der eigentlichen Beschwerde liegenden Antrag ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 1999 in 3 Ws 70, 71 und 71/99; OLG Bamberg, NStZ 1986, 39).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90

    Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur

    Bei der Verlesung des Anklagesatzes nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung nach § 273 Abs. 1, § 274 Satz 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (Senatsbeschluß NStZ 1986, 39 m.w.Nachw.).
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