Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.1985

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86   

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BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1825)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1986 - 5 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1825)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 (https://dejure.org/1986,1825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts - Vorliegen einer einheitlichen Tat des unerlaubten Handeltreibens - Abwägung und Mitteilungspflicht der Strafzumessungsgesichtspunkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 415
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Aus dem Umstand, daß ein für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann deshalb nicht geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht, gewertet (BGH Urteil vom 22. Januar 1975 - 1 StR 341/74, mitgeteilt bei Spiegel DAR 1976, 92).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Das Revisionsgericht kann im allgemeinen nur eingreifen, wenn Erwägungen, mit denen der Tatrichter Strafart und Strafmaß begründet hat, in sich rechtlich fehlerhaft sind oder wenn die Nachprüfung ergibt, daß der Tatrichter einen der rechtlich anerkannten Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Der Tatrichter ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gehalten, die bestimmenden Strafzumessungsgründe mitzuteilen; eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. u.a. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH Urteil vom 2. Juni 1964 - 5 StR 161/64; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, mitgeteilt in NStZ 1985, 558).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85

    Vorliegen groben Eigennutzes

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Der Tatrichter ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gehalten, die bestimmenden Strafzumessungsgründe mitzuteilen; eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. u.a. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH Urteil vom 2. Juni 1964 - 5 StR 161/64; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, mitgeteilt in NStZ 1985, 558).
  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 646/70

    Raub oder räuberischer Diebstahl - Ordnungsgemäße Begründung der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Der Tatrichter ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gehalten, die bestimmenden Strafzumessungsgründe mitzuteilen; eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. u.a. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH Urteil vom 2. Juni 1964 - 5 StR 161/64; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, mitgeteilt in NStZ 1985, 558).
  • BGH, 02.06.1964 - 5 StR 161/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Der Tatrichter ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gehalten, die bestimmenden Strafzumessungsgründe mitzuteilen; eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. u.a. BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH Urteil vom 2. Juni 1964 - 5 StR 161/64; Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1971, 721; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 191/85, mitgeteilt in NStZ 1985, 558).
  • RG, 24.05.1917 - C. 60/16

    Zum Begriffe der Anknüpfung oder Unterhaltung von Beziehungen nach § 6 des

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86
    Das reicht aus, um sie zu einer Inlandstat zu machen (vgl. RGSt 50, 423, 425; 71, 268, 200; RG HRR 1939 Nr. 480; Tröndle in LK 10 § 9 Rdn. 11).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Wird eine Tat wenigstens teilweise in der Bundesrepublik Deutschland begangen (§ 9 Abs. 1 StGB), reicht dies aus, um sie zu einer Inlandstat zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.1986, Az. 5 StR 143/86, Rn. 3 zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.2016, Az. 2 StR 413/15, Rn. 11 zitiert nach juris).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Der solchermaßen auf Absatz gerichtete Transport von Betäubungsmitteln ist daher bereits als Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86, NStZ 1986, 415; Beschluss vom 1. August 2006 - 3 StR 149/06, NStZ 2007, 287).

    Da der Angeklagte mit dem Transport des Cannabisöls durch die Bundesrepublik eine auf die Tatbestandsverwirklichung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gerichtete Tätigkeit im Inland entfaltet hat, ist das durch diesen Teilakt verwirklichte einheitliche Handeltreiben als Inlandstat anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86, NStZ 1986, 415; NK/Böse, StGB, 4. Aufl., § 9 Rn. 6).

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Aus dem Umstand, daß ein für die Strafzumessung möglicherweise bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann deshalb nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH StV 1991, 157; BGH bei Spiegel DAR 1976, 92; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 -).
  • LG Bonn, 06.02.2012 - 27 KLs 5/11

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport,

    Es handelt sich um eine in jeder Hinsicht als Inlandstat zu behandelnde, gemäß § 3 StGB dem deutschen Strafrecht unterworfene (vgl. BGH NStZ 1986, 415 m.w.N.; LK-StGB-Werle/Jeßberger zu § 9 Rn. 54) Inlandstat.
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommender Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich; aus dem Umstand, daß ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 m.w.Nachw., insoweit in NStZ 1986, 415 nicht abgedr.).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

    Es trifft zwar zu, daß das Fehlen einer Strafmaßerwägung in den Strafzumessungsgründen nicht ohne weiteres den Schluß zuläßt, der Tatrichter habe diesen Umstand bei der Zumessung der Strafe nicht gesehen und gewertet (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Urteil des Senatsvom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.1995 - Ws 1/95
    Der Umstand, daß eine Tat nur teilweise in der Bundesrepublik Deutschland begangen worden ist, genügt, um sie als Inlandstat zu bewerten (BGH NStZ 1986, 415 ).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91

    Schwerer Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer -

    Wenn vom Tatrichter nicht jeder zu Gunsten oder zu Lasten eines Angeklagten sprechende Umstand ausdrücklich angesprochen wird, so läßt das noch nicht ohne weiteres besorgen, er habe ihn übersehen (BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86; Beschl. vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2224
BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85 (https://dejure.org/1985,2224)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1985 - 3 StR 45/85 (https://dejure.org/1985,2224)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1985 - 3 StR 45/85 (https://dejure.org/1985,2224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe und mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine nicht angemeldete ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 414
  • NStZ 1986, 171 (Ls.)
  • NStZ 1986, 415 (Ls.)
  • NStZ 1987, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht in der in NStZ 1983, 509 abgedruckten Entscheidung zu der Fassung des Waffengesetzes vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 4. März 1976 (a.a.O.) entschieden.
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Dies ist deshalb nicht der Fall, weil der Angeklagte den Besitz an den Waffen vor dem in § 59 Abs. 1 WaffG genannten Termin erlangt hat und deshalb nur der gegenüber § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. a WaffG spezielle Tatbestand des § 53 Abs. 3 Nr. 7 WaffG verletzt ist (BGHSt 26, 12, 17; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 207/84; vgl. auch Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. § 59 WaffG Anm. 8).
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Alle Gesetzesverletzungen stehen - was das Landgericht verkannt hat - in Tateinheit zueinander, weil der Angeklagte sich wegen der gemeinsamen Aufbewahrung der anmeldepflichtigen, aber nicht angemeldeten Waffen zunächst nur einmal strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Alle Gesetzesverletzungen stehen - was das Landgericht verkannt hat - in Tateinheit zueinander, weil der Angeklagte sich wegen der gemeinsamen Aufbewahrung der anmeldepflichtigen, aber nicht angemeldeten Waffen zunächst nur einmal strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80).
  • BGH, 03.08.1984 - 2 StR 207/84

    Vorliegen nur eines Verstoßes gegen das Waffenrecht bei gleichzeitiger Ausübung

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Dies ist deshalb nicht der Fall, weil der Angeklagte den Besitz an den Waffen vor dem in § 59 Abs. 1 WaffG genannten Termin erlangt hat und deshalb nur der gegenüber § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. a WaffG spezielle Tatbestand des § 53 Abs. 3 Nr. 7 WaffG verletzt ist (BGHSt 26, 12, 17; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 207/84; vgl. auch Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. § 59 WaffG Anm. 8).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 591/84

    Tateinheit zwischen der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung mittels

    Auszug aus BGH, 24.04.1985 - 3 StR 45/85
    Der Angeklagte hat sich deshalb bei der Tat nach § 223 a StGB tateinheitlich hierzu (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 591/84) eines Vergehens nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. b WaffG schuldig gemacht.
  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

    Ankauf und Überlassen des Sturmgewehrs stehen im übrigen in Tateinheit, da die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz durch die unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH NStZ 1984, 171; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 45/85 je mit weit. Nachw.).
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