Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.05.1986

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,895
BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85 (https://dejure.org/1986,895)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - 3 StR 504/85 (https://dejure.org/1986,895)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85 (https://dejure.org/1986,895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

14jährige in fremder Wohnung

§ 185 StGB, 'Geschlechtsehre', Berücksichtigung der Reform des Sexualstrafrechts bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung durch Vornahme sexueller Handlungen - Angriff auf die Geschlechtsehre/ Ehre eines Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) § 185
    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2442
  • MDR 1986, 863
  • NStZ 1986, 453
  • StV 1987, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob es in solchen Fällen schon tatbestandlich an einer Beleidigung fehlt, weil zwischen Scham- und Ehrverletzung zu unterscheiden sei (so z.B. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 185 Rdn. 4; Herdegen in LK, 9. Aufl. § 185 Rdn. 14), oder § 185 StGB lediglich infolge der Sondervorschriften des Sexualstrafrechts verdrängt wird (so z.B. Laufhütte a.a.O. § 174 Rdn. 23, § 182 Rdn. 6 für die Fälle des sexuellen Mißbrauchs Schutzbefohlener und der Verführung; vgl. auch BGH StV 1982, 14 für den Fall der versuchten Vergewaltigung).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • BGH, 01.10.1958 - 2 StR 251/58
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Vielmehr hat es die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und die für verletzt erachteten Gesetze anzuwenden, gleichviel, ob sie zur Nebenklage berechtigen oder nicht (vgl. BGHSt 13, 143, 146; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 401 Rdn. 18 ff.).
  • RG, 04.01.1926 - II 591/25

    1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Unter dem Abschnitt "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" wurden die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun - nicht nur bei Delikten gegen Jugendliche - neu gezogen (vgl. hierzu BGH NStZ 1986, 453).

    Der 3. Strafsenat hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an (oder vor) einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453; ähnlich BGH NStZ 88, 69).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Eine Herabsetzung des Betroffenen kann sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85, NStZ 1986, 453, 454; Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150; BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, aaO; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 6; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12, NStZ-RR 2012, 206; vgl. zu den Anforderungen an die im Einzelfall vorliegenden besonderen Umstände auch LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 30, 31; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 13; Fischer, aaO, § 185 Rn. 11, 11a).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung, die nicht den Tatbestand eines Sexualdelikts erfüllt (Abgrenzung zu BGH, NStZ 1986, 453 = NJW 86, 2442).

    Zur Beleidigung durch eine sexualbezogene Handlung, die nicht den Tatbestand eines Sexualdelikts erfüllt (Abgrenzung zu BGH, NJW 1986, 2442 = NStZ 1986, 453).

    Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat.

    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

    Der Bundesgerichtshof hat nach der Neufassung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23.11.1973 mehrfach entschieden, dass durch dieses Gesetz die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und straffreiem Tun bei sexuellen Handlungen neu gezogen wurden (BGH, NJW 86, 2442; BGHSt 35, 76, 77; BGHSt 36, 145, 149).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Damit ist eine Mißachtung der Ehre des Mädchens zum Ausdruck gekommen, die den Beleidigungstatbestand erfüllt (vgl. BGH NStZ 1984, 216 sowie NJW 1986, 2442 f.; vgl. ferner BGHSt 7, 129, 131 f. [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] sowie BGH NJW 1989, 3029).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen (an oder vor einem Jugendlichen), die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453, 454).
  • LG Freiburg, 03.09.2002 - 5 Qs 69/02

    Strafbarkeit wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendliche, die den

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage der Neuregelung gerade des Abschnitts "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ausgeführt, dass eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an oder vor einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann möglich sei, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalte (vgl. hierzu BGH StZ 1986, 453, NJW 1986 2442).

    Der 3. Strafsenat des BGH hält aufgrund der Neuregelung des Sexualstrafrechts eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre des Tatopfers enthält (BGH NStZ 1986, 453).

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217

    Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle

    Allgemein anerkannt war § 185 StGB 1975 ein "Auffangtatbestand", der es erlaubte, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahekamen (vgl. Beispiele aus der damaligen Rechtsprechung: Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 9. Auflage 1974, § 185 Rn. 14; kritisch zur "Lückenbüßerfunktion": Lackner, StGB, 9. Auflage 1975, § 185 Anm. 4a am Ende; in diesem Sinne später auch: BGH, U.v. 15.3.1989 - 2 StR 662/88 - BGHSt 36, 145 - juris; BGH, U.v. 14.5.1986 - 3 StR 504/85 - NJW 1986, 2442 - juris).
  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und

  • BGH, 06.05.1987 - 2 StR 123/87

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Vollendete Nötigung durch drücken des Opfers

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.10.1991 - 6 Sa 44/91

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Verstoß gegen die vertraglichen

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
  • OLG Karlsruhe, 23.03.1990 - 10 U 230/89

    Übertragung von GmbH-Anteilen; Formpflichtigkeit der Übertragung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2489
BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86 (https://dejure.org/1986,2489)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1986 - 2 StR 242/86 (https://dejure.org/1986,2489)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - 2 StR 242/86 (https://dejure.org/1986,2489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub - Minder schwerer Fall - Fehler bei der Strafzumessung - Berücksichtigung der Sorgfalt bei der Tatvorbereitung für die Strafrahmenbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 453
  • StV 1987, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1981 - 3 StR 332/81

    Minderschwerer Fall des Totschlags; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung bereits der Umstand, daß eine Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, bei einer Gesamtbewertung aller Umstände ausschlaggebend dafür sein, einen minder schweren Fall zu bejahen, für dessen Bewertung der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen nicht angemessen erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juni 1984 - 4 StR 323/84 und vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung darauf hingewiesen, daß auch die Sorgfalt bei der Tatvorbereitung für die Strafrahmenbestimmung bedeutsam sein kann (BGHSt 32, 133, 136 f).
  • BGH, 14.06.1984 - 4 StR 323/84

    Teilerfolg bei strafrechtlicher Revision des Angeklagten - Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung bereits der Umstand, daß eine Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, bei einer Gesamtbewertung aller Umstände ausschlaggebend dafür sein, einen minder schweren Fall zu bejahen, für dessen Bewertung der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen nicht angemessen erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juni 1984 - 4 StR 323/84 und vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Dies gilt nichtnur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (Dreher/Tröndle § 50 StGB Rdn. 2; G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 50 StGB Rdn. 7; vgl. auch Horn in SK § 50 StGB Rdn. 4; Lackner § 50 StGB Anm. 2 a; BGH NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255 f. für den vergleichbaren Fall des § 27 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 494/13

    Minder schwerer Fall des schweren Raubs

    In den Fällen II. 5 und 6 der Urteilsgründe hat das Landgericht nicht geprüft, ob sich der schwere bzw. besonders schwere Raub, den die Angeklagten jeweils verabredet hatten, als minder schwerer Fall darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 136; Beschluss vom 16. Mai 1986 - 2 StR 242/86, NStZ 1986, 453; Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 232/89, BGHR StGB § 20 Abs. 1 Satz 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz -

    Die Strafaussprüche hätten aber auch deswegen nicht aufrechterhalten werden können, weil die Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Tatrichter bedacht hat, daß ein minder schwerer Fall i.S.d. § 250 Abs. 2 StGB bereits deswegen bejaht werden kann, weil eine Tat lediglich i.S.d. § 30 Abs. 2 StGB verabredet worden ist (vgl. BGHSt 32, 133, 136; BGH NStZ 1986, 453).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht