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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.1985 - 3 Ss 688/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1878
OLG Hamm, 27.06.1985 - 3 Ss 688/85 (https://dejure.org/1985,1878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1985 - 3 Ss 688/85 (https://dejure.org/1985,1878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 3 Ss 688/85 (https://dejure.org/1985,1878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 957
  • NStZ 1986, 92 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1984 - 5 Ss 243/84
    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1985 - 3 Ss 688/85
    Der Angeklagte war in der Berufungshauptverhandlung durch Rechtsanwalt ... in zulässiger Weise vertreten, so daß gemäß § 411 Abs. 2 StPO, der nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 524 m.z.N. aus Rechtsprechung und Literatur) auch im Berufungsverfahren gilt, die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht zulässig war.
  • OLG Köln, 07.11.1980 - 1 Ss 415/80
    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1985 - 3 Ss 688/85
    Diese Frage konnte hier offenbleiben, weil Rechtsanwalt ... zweifelsfrei zumindest von den zur Vertretung bevollmächtigten Rechtsanwälten ... und ... Untervollmacht erhalten hatte, für die es auch im Rahmen des § 411 Abs. 2 StPO eines schriftlichen Nachweises nicht bedarf (OLG Hamm NJW 1963, 1793; OLG Köln VRS 60, 441; OLG Karlsruhe Die Justiz 1982, 274; Müller in KK, § 411 Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer StPO, 37. Aufl., § 411 Rdn. 5).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 3-48/12

    Strafverfahren: Rechtsmitteleinlegung für einen Nebenbeteiligten bei fehlender

    Zwar ist in der Rechtsprechung - namentlich betreffend §§ 234, 411 Abs. 2 Satz 1 StPO - anerkannt, dass der konkrete Vertretungsauftrag ausnahmsweise auch im Wege einer schriftlichen oder einer zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder gar in der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung des Vertretenen gegenüber dem Gericht nachgewiesen werden kann (vgl. HansOLG Hamburg, NJW 1968, 1687, 1688; OLG Köln, MDR 1964, 435; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 524; OLG Hamm, BeckRS 2008, 07685).
  • BayObLG, 22.02.1991 - 2 ObOWi 48/91

    Umfang einer nicht schriftlich vorgelegten Untervollmacht

    Auch ohne ausdrückliche Untervollmacht ist der erschienene Rechtsanwalt zur Vertretung des Betroffenen befugt (OLG Hamm NJW 1963, 1793 und MDR 1985, 957; OLG Karlsruhe NSU 1983, 43; Löwe-Rosenberg/Güssel StPO 24. Aufl. § 411 Rn. 32; KK/Meyer-Goßner StPO 2. Aufl. § 411 Rn. Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 411 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 1 Ws 948/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1896
OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 1 Ws 948/85 (https://dejure.org/1985,1896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1985 - 1 Ws 948/85 (https://dejure.org/1985,1896)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - 1 Ws 948/85 (https://dejure.org/1985,1896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshäftling; Untersuchungszelle; Telespielbenutzung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 256
  • NStZ 1986, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 1 Ws 948/85
    »Diese werden [aber] nur deshalb hingenommen, weil Rundfunk und Fernsehen zu den allgemeinen zugänglichen Quellen (vgl. BVerfGE 12, 205 [260]) gehören, aus denen sich jedermann gemäß Art. 5 Abs. 1 GG ungehindert unterrichten darf; dieses Grundrecht wird auch in der U-Haft nicht aufgehoben.
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 1 Ws 948/85
    Es darf nur den Beschränkungen unterworfen werden, die der Zweck der U-Haft und die Ordnung in der Anstalt unbedingt erfordern (vgl. BVerfGE 15, 288 [293] ..).
  • OLG Koblenz, 08.09.1993 - 3 Ws 538/93

    Verstoß gegen die Anstaltsordnung; Konsum von Betäubungsmitteln; Personenbezogene

    Auch zwar theoretisch möglicher, aber praktisch - jedenfalls mit vertretbaren Mitteln - undurchführbarer Verwaltungsaufwand, durch den wiederum die Ordnung der Anstalt beeinträchtigt würde, rechtfertigt Einschränkungen (OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 92 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2201
OLG Koblenz, 30.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85 (https://dejure.org/1985,2201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85 (https://dejure.org/1985,2201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85 (https://dejure.org/1985,2201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Gewährung von Vollzugslockerungen durch Justizvollzugsanstalt; Reichweite der

    Der Strafgefangene kann im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG geltend machen, die Vollzugsanstalt habe es pflichtwidrig unterlassen, überhaupt einen Plan aufzustellen, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen wäre (vgl. OLG Hamm, MDR 1979, S. 428); er kann auch geltend machen, dass die Vollzugsanstalt zwar einen Vollzugsplan erstellt habe, ihr dabei aber Fehler im Aufstellungsverfahren unterlaufen seien oder dass der erstellte Plan schwere inhaltliche Mängel aufweise (vgl. BVerfG, NStZ 1993, S. 301; NStZ 2003, 620; siehe auch OLG Celle, NStZ 1998, S. 397 und NStZ 1999, S. 444; Mey, in: Schwind/Böhm, Kommentar zum StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 7, Rn. 4; Schuler in: Schwind/Böhm, a.a.O., § 109, Rn. 12; Arloth in Arloth/Lückemann, Kommentar zum StVollzG, 2004, § 7, Rn. 14; Callies/Müller-Dietz, Kommentar zum StVollzG , 9. Aufl., § 7, Rn. 1; a.A. OLG Koblenz, NStZ 1986, 92).

    Ein einmal beschlossener Vollzugsplan kann aber wegen des Gebots des Vertrauensschutzes, das im Bereich des Strafvollzugs besondere Beachtung fordert (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 100), hinsichtlich darin bereits festgelegter und zeitlich fixierter Vollzugslockerungen nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 StVollzG (vgl. Feest/Joester AK StVollzG § 7 Rdn. 30) und nur angesichts neuer Erkenntnisse zum Nachteil des Gefangenen abgeändert werden (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 1989, 310; KG, NStZ 1997, 207 ; StV 1982, 372 ; OLG Celle NStZ 1984, 430; Arloth, a.a.O.; siehe auch OLG Koblenz, NStZ 1986, 92).

    Der Vollzugsplan konkretisiert die Rechtsstellung des Gefangenen gegenüber der Anstalt; er steht daher selbst im Falle der Verlegung des Gefangenen in eine andere Anstalt nicht zur freien Disposition der übernehmenden Anstalt (vgl. OLG Koblenz NStZ 1986, 92; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 431).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und

    Der Strafgefangene kann im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG geltend machen, die Vollzugsanstalt habe es pflichtwidrig unterlassen, überhaupt einen Plan aufzustellen, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen wäre (vgl. OLG Hamm, MDR 1979, S. 428); er kann auch geltend machen, dass die Vollzugsanstalt zwar einen Vollzugsplan erstellt habe, ihr dabei aber Fehler im Aufstellungsverfahren unterlaufen seien oder dass der erstellte Plan schwere inhaltliche Mängel aufweise (vgl. BVerfG, NStZ 1993, S. 301; NStZ 2003, 620; siehe auch OLG Celle, NStZ 1998, S. 397 und NStZ 1999, S. 444; Mey, in: Schwind/Böhm, Kommentar zum StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 7, Rn. 4; Schuler in: Schwind/Böhm, a.a.O., § 109, Rn. 12; Arloth in Arloth/Lückemann, Kommentar zum StVollzG, 2004, § 7, Rn. 14; Callies/Müller-Dietz, Kommentar zum StVollzG , 9. Aufl., § 7, Rn. 1; a.A. OLG Koblenz, NStZ 1986, 92).

    Ein einmal beschlossener Vollzugsplan kann aber wegen des Gebots des Vertrauensschutzes, das im Bereich des Strafvollzugs besondere Beachtung fordert (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 100), hinsichtlich darin bereits festgelegter und zeitlich fixierter Vollzugslockerungen nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 StVollzG (vgl. Feest/Joester AK StVollzG § 7 Rdn. 30) und nur angesichts neuer Erkenntnisse zum Nachteil des Gefangenen abgeändert werden (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 1989, 310; KG, NStZ 1997, 207 ; StV 1982, 372 ; OLG Celle NStZ 1984, 430; Arloth, a.a.O.; siehe auch OLG Koblenz, NStZ 1986, 92).

    Der Vollzugsplan konkretisiert die Rechtsstellung des Gefangenen gegenüber der Anstalt; er steht daher selbst im Falle der Verlegung des Gefangenen in eine andere Anstalt nicht zur freien Disposition der übernehmenden Anstalt (vgl. OLG Koblenz NStZ 1986, 92; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 431).

  • BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung (grundrechtskonforme Auslegung);

    Aufgrund dieser Funktion bewirkt er zugunsten des Gefangenen eine Selbstbindung der Verwaltung (KG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 5 Ws 396/96 Vollz, NStZ 1997, 207), die nach einer Verlegung auch für die übernehmende Anstalt gilt (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85, NStZ 1986, 92; Nestler in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. C Rn. 35).
  • OLG Jena, 20.07.1995 - 1 Ws 71/95

    StVollzG

    Der so ausgestaltete Vollzugsplan Steht auch bei einer Verlegung nicht mehr zur beliebigen Disposition durch die übernehmende Anstalt (OLG Koblenz NStZ 1986, 92 ; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 431 ) Vielmehr ist die Folgeanstalt aus den gegebenen Umständen bis aus sachlichen Gründen eine andere Entscheidung möglicherweise erforderlich wird, an den Vollzugsplan gebunden.
  • OLG Koblenz, 11.06.1992 - 2 Ws 202/92
    Es ist einhellige Rechtsmeinung, daß der Gefangene die gerichtliche Überprüfung ihn benachteiligender Einzelregelungen des Vollzugsplanes im Wege eines Antrags nach § 109 Abs. 1 StVollzG verlangen kann (vgl. KG in ZfStrVo 1984, 370; OLG Koblenz, Beschluß vom 30. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85-; Mey in Schwind-Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 7 Rdn. 7; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 7 Rdn. 2 unter Hinweis auf OLG Hamm in ZfStrVo 1979, 63).
  • KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
    Denn ist eine bestimmte Behandlungsmaßnahme in dem Vollzugsplan rechtmäßig angeordnet worden, so steht sie nicht mehr zur beliebigen Disposition durch die Anstalt, auch nicht nach einer Verlegung (OLG Zweibrücken NStZ 1988, 431 ; OLG Koblenz NStZ 1986, 92 ; KG StV 1982, 372).
  • OLG Koblenz, 13.09.1989 - 2 Vollz (Ws) 36/89
    Diese Entscheidung steht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang, wonach der Vollzugsplan nicht nach § 109 StVollzG anfechtbar ist, weil er selbst keine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, sondern nur einen abänderbaren Plan für die Vollzugsgestaltung darstellt, auf Grund dessen die einzelnen Behandlungsma8nahmen künftig getroffen werden sollen (vgl. Beschluß des Senats vom 30. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85-; auch KG in ZfStrVo 1984, 370 [372]; ZfStrVo 1983, 181).
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