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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86   

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https://dejure.org/1986,10216
BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 34
  • NJW 1986, 1821
  • MDR 1986, 599
  • NStZ 1986, 374
  • StV 1986, 345
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO ausdrücklich entschieden (vgl. BGHSt 34, 34; BGHSt 37, 347; BGHSt 47, 249), was auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann und muss, weil der Begriff der "Verhaftung" in beiden Vorschriften in gleicher Weise Verwendung findet und mit ihm jeweils derselbe Zweck - Beschränkung des Beschwerderechts - verfolgt wird (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 13 zu § 304; SK-StPO/Frisch, Rdnr. 61 zu § 304).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

    Gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Haftbefehl lediglich um einen weiteren Haftgrund ergänzt wird, ohne dass dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls hat, ist die Beschwerde, die sich lediglich gegen die Annahme des weiteren Haftgrunds wendet, unzulässig (Ergänzung von BGHSt 34, 34).

    Dies hat der Senat für den Fall einer Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, mit der sich der Beschwerdeführer lediglich gegen einen von mehreren angenommenen Haftgründen wendet, entschieden (BGHSt 34, 34, 36).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Beschwerdeführer gegen einen von mehreren in einem Haftbefehl angenommenen Haftgründen oder gegen einen gesonderten Beschluß, in dem ein Haftgrund nachgeschoben worden ist, wendet (noch offengelassen in BGHSt 34, 34, 35; aA OLG Nürnberg MDR 1964, 943).

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch

    Gegen den Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Haftbefehl lediglich um einen weiteren Haftgrund ergänzt wird, ohne daß dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls hat, ist die Beschwerde, die sich lediglich gegen die Annahme des weiteren Haftgrunds wendet, unzulässig (Ergänzung von BGHSt 34, 34).

    Dies hat der Senat für den Fall einer Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, mit der sich der Beschwerdeführer lediglich gegen einen von mehreren angenommenen Haftgründen wendet, entschieden (BGHSt 34, 34, 36).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Beschwerdeführer gegen einen von mehreren in einem Haftbefehl angenommenen Haftgründen oder gegen einen gesonderten Beschluß, in dem ein Haftgrund nachgeschoben worden ist, wendet (noch offengelassen in BGHSt 34, 34, 35; aA OLG Nürnberg MDR 1964, 943).

  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).

    Solange die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft davon jedoch nicht abhängt, ist der für die Ausnahmeregelung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO maßgebliche Gesichtspunkt, daß nur die Verhaftung selbst als der vollzogene oder zu vollziehende Eingriff in die persönliche Freiheit einer Überprüfung auf ihre Berechtigung im Beschwerdeverfahren unterzogen werden soll, nicht betroffen (vgl. dazu BGHSt 34, 34, 35, 36 = DRsp IV (458) 145 a).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, 26.02.2015 - StB 2/15

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Die Ausnahmeregelung in § 304 Abs. 5 StPO, die die Beschwerde unter anderem gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist - ebenso wie diejenigen in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348, jeweils mwN) - eng auszulegen; eine Entscheidung, die im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO "die Verhaftung" betrifft, liegt deshalb nur vor, wenn von ihr der Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls abhängen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der bestehende Haftbefehl nur um einen weiteren Haftgrund erweitert (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, aaO), nur wegen eines von mehreren Haftgründen angefochten (BGH, Beschluss vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 36) oder wenn die Erweiterung des Tatvorwurfs gegenüber demjenigen in dem bestehenden, die Untersuchungshaft nach wie vor tragenden Haftbefehl erstrebt wird (BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349).

  • BGH, 05.11.2019 - StB 27/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine die Haft betreffende Entscheidung des OLG

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

  • BGH, 05.11.2019 - AK 27/19
  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 2 Ws 650/11

    Fortbestehen von Haftgründen bereits nach dem Geständnis des Angeklagten;

  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 04.08.1995 - StB 46/95

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts -

  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 73/83

    Zulässigkeit eines Rechtsstreit über die Höhe einer Geldentschädigung nach dem

  • LG Köln, 21.06.2013 - 2 O 667/05

    Inanspruchnahme des Alleinerben eines verstorbenen Wirtschaftsprüfers und

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BFH, 03.08.1976 - VII R 103/75

    Volkswirt - Kraft anderer Fachrichtung - Entscheidung der Verwaltung -

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - VK Hal 22/03

    Vorgabe einer Honorarzone zwingend

  • BGH, 03.06.1998 - StB 6/98
  • BGH, 31.01.1996 - StB 4/96
  • BGH, 09.09.1988 - StB 23/88
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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2511
BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86 (https://dejure.org/1986,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift - Verlesung des Anklagesatzes als wesentliche Förmlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes -

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).

    Deshalb kann das Beruhen des Schuldspruchs auf dem Gesetzesverstoß nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung durch ihre Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NJW 1982, 1057; BGH NStZ 1982, 518 m.w.N.).

  • BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82

    Verlesung des Anklagesatzes als wesentliches Verfahrenserfordernis zu Beginn

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1986, 39).

    Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).

  • BGH, 01.10.1985 - 1 StR 469/85

    Fehlen der Verlesung des Anklagesatzes als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Die Verlesung des Anklagesatzes gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGH NStZ 1982, 431; 1984, 521; 1986, 39).

    Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Die nachträgliche Berichtigung des Protokolls durch den Vorsitzenden und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ist für das Revisionsgericht unbeachtlich, da sie der zuvor erhobenen zulässigen Rüge die Grundlage entziehen würde (std. Rspr., vgl. BGHSt 2, 125; 10, 145 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; 12, 270).
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Die nachträgliche Berichtigung des Protokolls durch den Vorsitzenden und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ist für das Revisionsgericht unbeachtlich, da sie der zuvor erhobenen zulässigen Rüge die Grundlage entziehen würde (std. Rspr., vgl. BGHSt 2, 125; 10, 145 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; 12, 270).
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 408/58
    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Die nachträgliche Berichtigung des Protokolls durch den Vorsitzenden und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ist für das Revisionsgericht unbeachtlich, da sie der zuvor erhobenen zulässigen Rüge die Grundlage entziehen würde (std. Rspr., vgl. BGHSt 2, 125; 10, 145 [BGH 20.02.1957 - 2 StR 34/57]; 12, 270).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Der Sachverhalt ist insoweit nicht vergleichbar mit dem in der Entscheidung in BGHSt 16, 306, 308 geschilderten Fall, in dem die Niederschrift für einzelne Verhandlungsabschnitte unterschiedliche richterliche Beisitzer aufführte.
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Obwohl das Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, war die Sache an eine Jugendkammer zurückzuverweisen (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH, Beschl. vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82 -, vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -, vom 23. Dezember 1983 - 2 StR 294/83 - und vom 9. November 1984 - 2 StR 572/84).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Obwohl das Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, war die Sache an eine Jugendkammer zurückzuverweisen (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH, Beschl. vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82 -, vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -, vom 23. Dezember 1983 - 2 StR 294/83 - und vom 9. November 1984 - 2 StR 572/84).
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Auszug aus BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86
    Es kann auch keine Rede davon sein, daß das Protokoll angesichts des Inhalts der ablehnenden Entscheidung "erkennbare Lücken oder Unklarheiten" aufwiese (vgl. BGH NJW 1976, 977, 978) oder "mehrdeutig" sei (vgl. BGHSt 31, 39, 41).
  • BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82

    Verfahrensrüge der Fehlenden allgemeinen Beeidigung des in der Hauptverhandlung

  • BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83

    Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz -

  • BGH, 23.12.1983 - 2 StR 294/83

    Durchführung einer kommissarischen Vernehmung der Vertrauensperson gegen den

  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84

    Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 572/84

    Zweifache Milderung des Strafrahmens

  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Die Verfahrensrüge hält er für unbegründet, da er unter Aufgabe seiner Rechtsprechung zum Verbot der "Rügeverkümmerung" (vgl. BGHSt 34, 11, 12; NStZ 1984, 521; 1986, 374; 1995, 200, 201) die berichtigte Sitzungsniederschrift als im Sinne von § 274 StPO beachtlich erachtet, auch wenn durch die Berichtigung der Rüge die Tatsachengrundlage entzogen wird.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Distanzierende Erklärungen der Urkundspersonen vom ursprünglichen Protokollinhalt waren - wie eine formelle Berichtigung des Protokolls - für das Revisionsgericht grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, sie erfolgten vor Eingang der Revisionsbegründung oder stützten den Vortrag des Beschwerdeführers (vgl. RGSt 19, 367 ; 57, 394 ; BGHSt 4, 364 ; 8, 283; 13, 53 ; 22, 278 ; BGH, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 StR 14/86 -, NStZ 1986, S. 374; BGH, Beschluss vom 18. September 1987 - 3 StR 398/87 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 11. September 1990 - 1 StR 504/90 -, juris, Abs.-Nr. 2; BGH, Beschluss vom 13. September 1991 - 3 StR 338/91 -, NStZ 1992, S. 49; BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 63/92 -, juris, Abs.-Nr. 5; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 108/07 -, juris, Abs.-Nr. 7).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Am 14. Juli 1994 - nach Eingang der Revisionsbegründung - haben der Vorsitzende und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle das Protokoll dahin berichtigt, daß eingefügt wurde: "Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verlas den Anklagesatz." Diese Berichtigung ist indes unbeachtlich, weil sie einer bereits erhobenen Verfahrensrüge nachträglich den Boden entziehen würde (vgl. BGHSt 2, 125 sowie BGH NStZ 1984, 521; 1986, 374).

    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen läßt, das Nichtverlesen des Anklagesatzes könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057 sowie NStZ 1982, 518; vgl. auch BGH NStZ 1982, 431, 432; 1984, 521; 1986, 39 f.; 1986, 374).

  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 442/92

    Verfahrensmangel wegen falscher Übersetzung des Anklagesatzes - Begründung der

    Das war rechtsfehlerhaft: Ebenso, wie die Verlesung des Anklagesatzes ein so wesentliches Verfahrenserfordernis ist, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (BGH NStZ 1986, 374), gehört bei Angeklagten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die Übersetzung des Anklagesatzes zu den wesentlichen Verfahrensakten (BVerfG NJW 1983, 2762, 2764).

    Ob das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler in solchen Fällen möglicherweise deshalb verneint werden könnte, weil die Unterrichtung der sonstigen (deutschsprachigen) Verfahrensteilnehmer über den Verfahrensgegenstand (vgl. BGH NStZ 1986, 374) nicht gefährdet ist, die Kenntnis des fremdsprachigen Angeklagten aber durch die frühere Zustellung der übersetzten - unverändert zugelassenen - Anklage gewährleistet sein könnte, bedarf keiner Entscheidung, weil im vorliegenden Fall die zugestellte Übersetzung der Anklage erhebliche Mängel aufwies und dem - vom Angeklagten gesprochenen - Kantonesischen nicht entsprach.

  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 494/99

    Bestellung eines Beistandes; Auslegung; Prozeßkostenhilfe

    Deshalb kann das Beruhen nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung des Anklagesatzes durch die Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NStZ 84, 521; 86, 39, 40 m.w.N.; 86, 374 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 504/90

    Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur

    Die formelle Beweiskraft des insoweit eindeutigen und deshalb der Auslegung nicht zugänglichen Protokollinhalts kann durch die dienstlichen Erklärungen von Verfahrensbeteiligten, der Anklagesatz sei doch verlesen worden und bei der Streichung im Vordruck habe es sich um ein Versehen gehandelt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden (Senatsbeschluß NStZ 1986, 374).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3001
BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86 (https://dejure.org/1986,3001)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1986 - 2 StR 62/86 (https://dejure.org/1986,3001)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86 (https://dejure.org/1986,3001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision bei Verstoß gegen Vorschriften des Waffengesetzes - Abgrenzung vollautomatischer Schusswafen von halbautomatischen Schusswaffen - Berichtigungsmöglichkeit bei sich nicht mit dem Urteilstenor deckenden Rechtsausführungen in den Urteilsgründen - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
    Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
    Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
    Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 59/85

    Notwendigkeit der Prüfung einer Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur

    Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
    Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
    Das Fehlen einer Stellungnahme zur Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen wäre ein Sachmangel nur dann, wenn die Umstände des Falles eine Strafaussetzung nahegelegt hätten (BGHSt 6, 167, 172 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84, 19. April 1985 - 2 StR 59/85 - und18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 15/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1986 - 2 StR 62/86
    Daß die Möglichkeit einer Strafaussetzung übersehen und mithin nicht geprüft worden wäre (vgl. BGHSt 6, 68 f), schließt der Senat aus.
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiellrechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85, StV 1986, 58; Urteile vom 21. April 1986 - 2 StR 62/86, NStZ 1986, 374; vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53, BGHSt 6, 167, 172).
  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines

    Ausführungen zur Strafaussetzung sind jedenfalls dann aus materiell-rechtlichen Gründen erforderlich, wenn besondere Umstände des Falles zur Prüfung der Vergünstigung drängen und eine Erörterung nicht entbehrlich erscheint (BGH StV 2011, 728; BGH Beschluss vom 28. Juli 2011, Az.: 4 StR 283/11, zitiert nach juris; BGH NStZ 1986, 374).
  • BayObLG, 16.04.1999 - 1St RR 71/99

    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Ausschreitungen gegen eine einzelne

    Das gilt unabhängig davon, ob in der Hauptverhandlung Strafaussetzung beantragt worden war (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO), weil hier der Umstand, daß infolge des Bewährungswiderrufs der Angeklagte nach der Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßen mußte, zur Erörterung der hiervon möglicherweise zu erwartenden Wirkungen drängen mußte (vgl. BGH NStZ 1986, 374).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97
    Das Schweigen des Urteils zu der Aussetzungsfrage wäre nur dann ein Sachmangel (vgl. Tröndle a.a.O. § 56 Rdnr. 10; Schönke/Schröder/Stree a.a.0. § 56 Rdnr. 50), wenn in der Hauptverhandlung ein Antrag auf Aussetzung gestellt worden wäre (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO ) oder die Aussetzung nahegelegen hätte (vgl. BGHSt 6, 68; BGH NStZ 1986, 374 ; KG Berlin VRS 30, 279) oder sonst Anhaltspunkte vorlägen, daß die Möglichkeit einer Strafaussetzung übersehen worden ist (vgl. BGHSt 6, 167 und BGH NStZ 1986, 374 ; OLG Köln VRS 67, 120).
  • OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09

    Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 StPO;

    Jedenfalls muss die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung dann begründet werden, wenn eine Strafaussetzung naheliegt (BGHSt 6, 68; BGH NStZ 1986, 374 ).
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