Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86   

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https://dejure.org/1986,2132
BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86 (https://dejure.org/1986,2132)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1986 - 1 StR 598/86 (https://dejure.org/1986,2132)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 (https://dejure.org/1986,2132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung durch Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung - Körperverletzung durch Setzen einer Spritze von einem nicht zugelassenem Arzt - Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1495 (Ls.)
  • NStZ 1987, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86
    Das Landgericht wertet in allen diesen Fällen die Spritzenanwendung nur als vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB; an der Annahme gefährlicher Körperverletzung gemäß § 223 a StGB sieht es sich durch die Entscheidung BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77] gehindert, weil der Angeklagte die von ihm benutzten Spritzen nicht zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt habe.

    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 598/86
    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH, Urt. vom 24. Mai 1960 - 5 StR 521/59 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB S. 598; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]; vgl. auch Hom in SK § 223 Rdn. 38, 46; Hirsch in LK 10. Aufl. vor § 223 Rdn. 3, 4, 6 und § 223 a Rdn. 6).
  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Das Skalpell ist kein gefährliches Werkzeug im Sinne der Bestimmung, wenn es - wie hier - durch einen Arzt bestimmungsgemäß verwendet wird (vgl. BGH NJW 1978, 1206; NStZ 1987, 174).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22

    Extraktion von Zähnen ohne medizinische Indikation: Zahnarztzange als

    Demzufolge kann eine Abgrenzung, ob ein ärztliches oder zahnärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug einzustufen ist oder nicht, nicht mehr danach erfolgen, ob es gleich einer Waffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt wird (so noch - zu § 223a StGB a.F. - BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 372/77 -, juris; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86 -, juris.).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Von diesen Grundsätzen abzuweichen, die eine für den jeweiligen Einzelfall sachgerechte und nach allgemeinen Kriterien nachvollziehbare Abgrenzung ermöglichen, besteht zumindest dann kein Anlass, wenn es an der für eine ärztliche Tätigkeit vorausgesetzten Erlaubnis fehlt und mithin die Behandlung bereits deshalb nicht regelgerecht durchgeführt ist (s. § 2 Abs. 1 BÄO, § 1 Abs. 1 HeilPrG; zur Bedeutung der Approbation auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 598/86, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Werkzeug 1; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 62).
  • LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19
    Dieser Grundsatz findet nach der Rechtsprechung des BGH keine Anwendung auf Fälle, in denen der Täter weder approbierter Arzt noch zugelassener Heilpraktiker ist (BGH, NStZ 1987, 174).
  • LG Karlsruhe, 05.01.2022 - 16 KLs 97 Js 474/14
    In Instrumenten, die ein Arzt in Ausübung seines Berufes anwendet, sieht die Rechtsprechung deshalb kein gefährliches Werkzeug, weil der Tathandlung in solchen Fällen der Angriffs- oder Verteidigungscharakter fehlt (BGH NStZ 1987, 174; NJW 1978, 1206; LG Köln NJW 2012, 2128; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Stree StGB § 224 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.10.1986 - 2 Ws 447/86   

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https://dejure.org/1986,1709
OLG Oldenburg, 02.10.1986 - 2 Ws 447/86 (https://dejure.org/1986,1709)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.10.1986 - 2 Ws 447/86 (https://dejure.org/1986,1709)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 1986 - 2 Ws 447/86 (https://dejure.org/1986,1709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 StGB; § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Aussetzung der Vollstreckung einer einjährigen Jugendfreiheitsstrafe nach Verbüßung der Hälfte zur Bewährung; Vorliegen einer erstmaligen Freiheitsentziehung bei Verbüßung mehrerer Strafen nacheinander im Wege der Anschlussvollstreckung; Erprobung in Freiheit unter der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollstreckung einer einjährigen Jugendfreiheitsstrafe nach Verbüßung der Hälfte zur Bewährung; Vorliegen einer erstmaligen Freiheitsentziehung bei Verbüßung mehrerer Strafen nacheinander im Wege der Anschlussvollstreckung; Erprobung in Freiheit unter der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1777 (Ls.)
  • MDR 1987, 338
  • MDR 1987, 338 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1987, 174
  • StV 1987, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

    Die nunmehr herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass es auch in Fällen der Anschlussvollstreckung allein darauf ankommt, ob die einzelne Freiheitsstrafe die Zweijahresgrenze überschreitet oder nicht (OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG Oldenburg, NStZ 1987, 174; OLG München, MDR 1988, 601; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983 ; Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Braunschweig vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 -, veröffentlicht in juris; Fischer, in: KK StPO § 454b Rdn. 11; Fischer, in: Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 57 Rdn. 26; Gribbohm in: LK StGB § 57 Rdn. 31; Dünkel, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Nomos-Kommentar StGB 2. Aufl. § 57 Rdn. 52; Horn, in: SK StGB § 57 Rdn. 16 b; Maatz, NStZ 1988, 114 ).
  • OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der OLGe Karlsruhe (Justiz 1987, 319), Zweibrücken (NStZ 1987, 175 [hier nachst. zu c]) und Oldenburg (NStZ 1987, 174), daß bei der Beurteilung, ob Erstverbüßung vorliegt, nicht an rechtliche Gesichtspunkte anzuknüpfen ist, sondern an den tatsächlichen Umstand, daß der Verurteilte erstmals dem Eindruck des Freiheitsentzuges ausgesetzt ist (ebenso Maatz, MDR 1985, 797, 800).
  • OLG Stuttgart, 24.08.1987 - 4 Ws 227/87

    Erstverbüßer-Regelung; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Vollstreckung mehrerer

    Es ist deshalb davon auszugehen, daß diese Auslegung auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht (h. M.: OLG Oldenburg, NStZ 1987, 174 f.; Maatz, MDR 1985, 799; Greger, JR 1986, 356; Dreher/Tröndle, aaO., § 57 Rdnr. 90; aA.: Eisenberg, NStZ 1987, 169 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86   

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https://dejure.org/1986,3035
OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86 (https://dejure.org/1986,3035)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.06.1986 - 1 Ws 285/86 (https://dejure.org/1986,3035)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 1 Ws 285/86 (https://dejure.org/1986,3035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstmalige Verbüßung; Freiheitsstrafe; Auslegung

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 338
  • MDR 1987, 602
  • MDR 1987, 73
  • NStZ 1987, 167
  • NStZ 1987, 174
  • StV 1986, 489
  • StV 1987, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86
    Im Anschluß an seinen - vorstehend unter a. abgedruckten Ä Senatsbeschluß vom 26.6.86 vertritt das OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9.86, in MDR 1987 Heft 1 S. 73) die Ansicht, daß "die zeitliche Unterbrechung des Vollzugs mehrerer Freiheitstrafen der Anwendung der Erstverbüßerregelung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der später vollstreckten Strafe« dann nicht entgegenstehe, "wenn der Verurteilte alle Straftaten, wegen deren er zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, vor dem Beginn der ersten Vollstreckung begangen« habe.
  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Der Senat ist der Auffassung, daß dabei auf die Summe der im Anschluß aneinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen abzustellen ist (so auch OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 319; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 23. Aufl., § 57 Rdnr. 23 a; aA. [gegen Zusammenrechnung]: .. OLG Oldenburg, MDR 1987, 602 ; OLG Stuttgart, 3. Strafsenat [NStZ 1988, 128 Ä hier: III (310) 150 e], Dreher/ Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 57 Rdnr. 9 c; Maatz, MDR 1985, 797, 801).
  • OLG Nürnberg, 09.02.1988 - Ws 111/88

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bzgl. der Überprüfung einer

    Celle, StrV 88, 27; Systematischer Kommentar zum StGB § 57 Rdnr. 16; Eisenberg NStZ 87, 167 ff.; Maatz StrV 87, 71 ff.).
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