Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.01.1986 | BGH, 24.01.1986 | BGH, 20.02.1986

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1992
BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85 (https://dejure.org/1986,1992)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1986 - 1 StR 589/85 (https://dejure.org/1986,1992)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85 (https://dejure.org/1986,1992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 277
  • NStZ 1987, 18
  • NStZ 1987, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Daß die Protokollierung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHSt 31, 109, 113 ff.; BGH NJW 1984, 1974).

    Der Verzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 302 StPO Rdn. 8; ferner BGH NStZ 1983, 280 f. und NJW 1984, 1974 f.).

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Ob ausnahmsweise eine Anfechtung wegen Drohung in Betracht käme (vgl. dazu BGHSt 17, 14, 19), kann offen bleiben.
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Zu Unrecht beruft sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 18, 257 und 19, 101.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Zu Unrecht beruft sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 18, 257 und 19, 101.
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Daß die Protokollierung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHSt 31, 109, 113 ff.; BGH NJW 1984, 1974).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Der Verzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 302 StPO Rdn. 8; ferner BGH NStZ 1983, 280 f. und NJW 1984, 1974 f.).
  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 166/83

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Ein zur Unwirksamkeit des Verzichts führender Verstoß gegen die gerichtliche Fürsorgepflicht scheidet daher aus (vgl. auch BGH StV 1983, 268).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 25.02.2014 - 1 StR 40/14

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeitsgründe)

    Diese Prozesserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85, NStZ 1986, 277, 278).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).
  • BGH, 20.12.2016 - 2 StR 432/16

    Rechtsmittelverzicht (Unwiderruflichkeit bei Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Diese Prozesserklärung ist auch in Fällen, in denen - wie hier - Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden angewendet wird (vgl. dazu Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 14. Aufl., § 55 Rn. 11 ff. mwN), grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85, NStZ 1986, 277, 278).
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03

    Rechtsmittelverzicht, Beweiskraft des Protokolls, Kopfnicken als

    Zwar kann bereits in der Hauptverhandlung unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung ein Rechtsmittelverzicht wirksam erklärt und in der Sitzungsniederschrift protokolliert werden (vgl. Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., Rdnr. 13 zu § 302, BGH NStZ 86, 277).
  • BGH, 23.06.1999 - 2 StR 237/99

    Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzicht

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Anfechtung des Rechtsmittelverzichts wegen einer Bedrohung möglich wäre (vgl. BGH NStZ 1986, 277, 278; BGHSt 17, 14, 19); denn die behauptete Empfehlung der Verteidigerin, das Urteil anzunehmen, weil sonst die Gefahr bestehe, daß das Gericht den Haftbefehl wieder erlasse und die Angeklagte sofort in Untersuchungshaft nehme, enthält ersichtlich keine Drohung, insbesondere nicht des erkennenden Gerichts.
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 155/94

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzicht

    Grundsätzlich ist der Rechtsmittelverzicht an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden, so daß die Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten ausreicht (BGHSt 18, 257, 260; 31, 109, 113 [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NStZ 1986, 277, 278).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88

    Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der

    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß die Protokollierung einer Rücknahmeerklärung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt (BGHSt 31, 109, 113 ff [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NJW 1984, 1974; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 4 Ws 695/03

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Protokoll der Hauptverhandlung

  • OLG Köln, 21.04.1998 - Ss 150/98

    Anforderungen an die Anklageschrift bei mangelnder Individualisierbarkeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1986 - 4 StR 668/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14398
BGH, 03.01.1986 - 4 StR 668/85 (https://dejure.org/1986,14398)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1986 - 4 StR 668/85 (https://dejure.org/1986,14398)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1986 - 4 StR 668/85 (https://dejure.org/1986,14398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,14398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 544/84

    Formanforderungen an eine Ermächtigung der Angeklagten zur Rücknahme einer

    Auszug aus BGH, 03.01.1986 - 4 StR 668/85
    Die erforderliche Ermächtigung zur Revisionsrücknahme (§ 302 Abs. 2 StPO) lag somit vor Diese Ermächtigung kann von dem Angeklagten mündlich erteilt und im Freibeweis durch Versicherung des Verteidigers belegt werden (BGH NJW 1952, 273, BGH, Beschluß vom 18. September 1984 - 4 StR 544/84) An die Zurücknahme des Rechsmittels bleibt der Angeklagte gebunden.

    Sie schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschluß vom 18. September 1984 - 4 StR 544/84 m.w.Nachw.).

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 03.01.1986 - 4 StR 668/85
    Als Prozeßhandlung kann sie nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ 1983, 280, 281).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.01.1986 - 4 StR 668/85
    Als Prozeßhandlung kann sie nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ 1983, 280, 281).
  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 390/83

    Rechtliche Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung - Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 03.01.1986 - 4 StR 668/85
    Die wirksame Rechtsmittelrücknahme hat die Unzulässigkeit der vom Angeklagten weiter betriebenen Revision zur Folge (BGH, Beschluß vom 23. August 1983 - 4 StR 390/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1986 - 2 StR 753/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17607
BGH, 24.01.1986 - 2 StR 753/85 (https://dejure.org/1986,17607)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1986 - 2 StR 753/85 (https://dejure.org/1986,17607)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - 2 StR 753/85 (https://dejure.org/1986,17607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,17607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts eines an einer Psychose leidenden Angeklagten - Voraussetzungen für den Ausschluss der Verhandlungsfähigkeit

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 2 StR 753/85
    Diese erfordern nicht Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts, sondern Verhandlungsfähigkeit (vgl. KK-Ruß, StPO, Anm. 1 zu § 302; NStZ 1983, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18337
BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85 (https://dejure.org/1986,18337)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1986 - 4 StR 684/85 (https://dejure.org/1986,18337)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 4 StR 684/85 (https://dejure.org/1986,18337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,18337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76

    Billigende Inkaufnahme einer tödlichen Verletzungsfolge - Verstoß gegen den

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85
    Beruht daher die tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich eines bestimmten Umstandes ausschließlich auf der Verlesung der Niederschrift über eine Aussage, so darf und muß das Revisionsgericht der Rüge, die der Feststellung des betreffenden Umstandes allein zugrunde liegende Niederschrift habe einen anderen als den im Urteil dargestellten Inhalt, nachgehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 143/76; BGH StV 1983, 321; OLG Hamm MDR 1975, 245, 246).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85
    Entscheidend ist somit, ob der innere Vorgang der Überzeugungsbildung des Gerichts die notwendige äußere Grundlage hat (BGHSt 29, 18, 21 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 04.01.1985 - RReg. 4 St 288/84

    Abweichung der Urteilsgründe vom Inhalt einer verlesenen Urkunde

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85
    Dies stellt einen Verfahrensverstoß dar, auf dem das Urteil beruht; denn das Landgericht hat dem - in Wahrheit nicht vorhandenen - Widerspruch in der Aussage des Zeugen zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. auch BayObLG GA 1985, 569, 570).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht