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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1992
BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85 (https://dejure.org/1986,1992)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1986 - 1 StR 589/85 (https://dejure.org/1986,1992)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85 (https://dejure.org/1986,1992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 277
  • NStZ 1987, 18
  • NStZ 1987, 19
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Daß die Protokollierung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHSt 31, 109, 113 ff.; BGH NJW 1984, 1974).

    Der Verzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 302 StPO Rdn. 8; ferner BGH NStZ 1983, 280 f. und NJW 1984, 1974 f.).

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Ob ausnahmsweise eine Anfechtung wegen Drohung in Betracht käme (vgl. dazu BGHSt 17, 14, 19), kann offen bleiben.
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Zu Unrecht beruft sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 18, 257 und 19, 101.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Zu Unrecht beruft sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 18, 257 und 19, 101.
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Daß die Protokollierung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHSt 31, 109, 113 ff.; BGH NJW 1984, 1974).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Der Verzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 302 StPO Rdn. 8; ferner BGH NStZ 1983, 280 f. und NJW 1984, 1974 f.).
  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 166/83

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
    Ein zur Unwirksamkeit des Verzichts führender Verstoß gegen die gerichtliche Fürsorgepflicht scheidet daher aus (vgl. auch BGH StV 1983, 268).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 25.02.2014 - 1 StR 40/14

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeitsgründe)

    Diese Prozesserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85, NStZ 1986, 277, 278).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).
  • BGH, 20.12.2016 - 2 StR 432/16

    Rechtsmittelverzicht (Unwiderruflichkeit bei Anwendung von Jugendstrafrecht;

    Diese Prozesserklärung ist auch in Fällen, in denen - wie hier - Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden angewendet wird (vgl. dazu Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 14. Aufl., § 55 Rn. 11 ff. mwN), grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85, NStZ 1986, 277, 278).
  • BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91

    Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht

    Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8; BGH NStZ 1986, 277, 278; StV 1988, 372).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 3 Ws 188/03

    Rechtsmittelverzicht, Beweiskraft des Protokolls, Kopfnicken als

    Zwar kann bereits in der Hauptverhandlung unmittelbar im Anschluss an die Urteilsverkündung ein Rechtsmittelverzicht wirksam erklärt und in der Sitzungsniederschrift protokolliert werden (vgl. Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., Rdnr. 13 zu § 302, BGH NStZ 86, 277).
  • BGH, 23.06.1999 - 2 StR 237/99

    Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzicht

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Anfechtung des Rechtsmittelverzichts wegen einer Bedrohung möglich wäre (vgl. BGH NStZ 1986, 277, 278; BGHSt 17, 14, 19); denn die behauptete Empfehlung der Verteidigerin, das Urteil anzunehmen, weil sonst die Gefahr bestehe, daß das Gericht den Haftbefehl wieder erlasse und die Angeklagte sofort in Untersuchungshaft nehme, enthält ersichtlich keine Drohung, insbesondere nicht des erkennenden Gerichts.
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 155/94

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzicht

    Grundsätzlich ist der Rechtsmittelverzicht an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden, so daß die Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten ausreicht (BGHSt 18, 257, 260; 31, 109, 113 [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NStZ 1986, 277, 278).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88

    Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der

    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß die Protokollierung einer Rücknahmeerklärung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt (BGHSt 31, 109, 113 ff [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81]; BGH NJW 1984, 1974; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 StR 589/85).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
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  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 4 Ws 695/03

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Protokoll der Hauptverhandlung

  • OLG Köln, 21.04.1998 - Ss 150/98

    Anforderungen an die Anklageschrift bei mangelnder Individualisierbarkeit der

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83   

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https://dejure.org/1986,18664
BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83 (https://dejure.org/1986,18664)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83 (https://dejure.org/1986,18664)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 5 StR 92/86, alt: 5 StR 60/72, 5 StR 262/78, 5 StR 549/83 (https://dejure.org/1986,18664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161 Fällen zu vier Jahren Freiheitsstrafe - Militärstrafrechtliche Rechtfertigung wegen unausweichlichen Befehlsnotstandes

  • junsv.nl

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für Überfälle auf Volksdeutsche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Diese Annahme widerspricht den im früheren Urteil getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch, an die der neue Tatrichter gebunden ist (BGHSt 24, 274, 275).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 25.10.1977 - 5 StR 616/77

    Verzögerung des Verfahrens ohne entscheidendes Zutun als Einstellungsgrund

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Eine Einstellung des Verfahrens kommt derzeit ebenfalls nicht in Betracht, selbst wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 und 1983, 135) die Ansicht vertritt, daß eine überlange Verfahrensdauer ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86).
  • BGH, 25.10.1988 - KRB 3/88

    Anordnung eines Bußgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen das Kartellgesetz -

    Sie führt hier zu keinem Verfahrenshindernis, gebietet jedoch eine deutliche Herabsetzung der ursprünglich verhängten Buße (vgl. BGH, Beschluß vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 = NStZ 1986, 217; BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 5 StR 92/86; BGH StV 1988, 236 f; BGH, Beschluß vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88; BVerfG NJW 1984, 967 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3514
BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85 (https://dejure.org/1986,3514)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - 2 StR 630/85 (https://dejure.org/1986,3514)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 2 StR 630/85 (https://dejure.org/1986,3514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung - Beurteilung der Unvoreingenommenheit des Richters gegenüber der Angeklagten, wenn dieser ein gespanntes Verhältnis zur Anwältin der Angeklagten hat - Zulässigkeit der Ablehnung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 19
  • StV 1986, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75

    Ablehnung des Beweisantrags der Vernehmung eines Zeugen wegen völliger

    Auszug aus BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85
    Ob diese Begründung rechtlich bedenkenfrei ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75), braucht nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Ergibt sich während einer Zeugenvernehmung ein Umstand, der die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründet, ist der Ablehnungsberechtigte nicht verpflichtet, auf eine umgehende Unterbrechung der Vernehmung hinzuwirken, um sein Ablehnungsgesuch anzubringen (BGH StV 1986, 281).
  • OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97

    Gründe für die Ablehung eines Richters wegen Misstrauens gegen dessen

    Hingegen begründen Spannungen zwischen Richter und Verteidiger in aller Regel nicht die Annahme, diese Spannungen könnten sich auf den Angeschuldigten selbst und seine Sache auswirken (vgl. BGH StV 1993, 339; NStZ 1987, 19; MDR 1975, 23, bei Dallinger).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1986 - 5 StR 840/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6262
BGH, 28.01.1986 - 5 StR 840/85 (https://dejure.org/1986,6262)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - 5 StR 840/85 (https://dejure.org/1986,6262)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 5 StR 840/85 (https://dejure.org/1986,6262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung des Beschlusses zum Ausschluss der Öffentlichkeit - Beurteilung des Hinweises auf eine Gesetzesstelle mit mehreren Alternativen als Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Vernehmung der Nebenklägerin in einem Verfahren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 19
  • StV 1986, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

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