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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86   

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BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,891)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1986 - 3 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,891)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86 (https://dejure.org/1986,891)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 20
  • StV 1987, 59
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

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  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

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  • RG, 19.03.1928 - II 193/28

    1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der

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  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    War dies der Fall, kann ein entschuldigender Notwehrexzess auch dann noch anzunehmen sein, wenn die Überschreitung der Notwehrgrenzen durch andere (sthenische) Affekte (Wut, Zorn etc.) mitverursacht worden ist (BGH, Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 StR 779/97, StV 1999, 148; Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 2 StR 443/98, NStZ-RR 1999, 264; Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, BGHR StGB § 33 Nothilfe 1).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Sollte die Angeklagte aus dem Verhalten M. s den irrigen Schluß gezogen haben, ein neuer Angriff stehe unmittelbar bevor, so kämen allenfalls die rechtlichen Grundsätze der Putativnotwehr in Betracht (Lenckner/Perron aaO Rdn. 28, 65), auf die aber vor allem § 33 StGB keine Anwendung findet (BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    § 33 StGB gilt auch bei bewußter Überschreitung der Notwehr (BGHR StGB § 33 Nothilfe 1 und Furcht 1).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10

    Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs;

    Anders als in dem Fall, dass der Täter die Fortsetzung eines bereits beendeten Angriffs annimmt (hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141), ist die Anwendung dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen, denn die objektive Notwehrlage dauert fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 269/86, NStZ 1987, 20).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    § 33 StGB kommt dem Täter, der aus einem der dort genannten asthenischen Affekten handelt, nur so lange zugute, bis die Notwehrlage und Angriffsgefahr endgültig beseitigt sind (RGSt 21, 189 ff.; 54, 36, 37; 62, 76, 77; BGH NJW 1968, 1885; BGH NStZ 1987, 20; BGH NStE Nr. 3 zu § 33 StGB).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    § 33 StGB begründet Straffreiheit nur für denjenigen, der als rechtswidrig Angegriffener in Überschreitung seiner Notwehrbefugnisse den Angreifer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken verletzt oder gar tötet; er setzt mithin das Bestehen einer Notwehrlage voraus (vgl. BGH NStZ 1987, 20; StV 1997, 291, 292 m.w.N.; NStZ-RR 2002, 203, 204).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Die Anwendung des § 33 StGB setzt voraus, dass während der Vornahme aller Verteidigungshandlungen, die unter § 33 StGB fallen sollen, eine Notwehrlage, mithin ein gegenwärtiger Angriff vorliegt (vgl. BGH NStZ 1987, 20; 2002, 141, 142; Fischer, StGB 55. Aufl. § 33 Rdn. 2).

    Solches wird auch angenommen, wenn bei den das erforderliche Maß überschreitenden Notwehrhandlungen die Intensität des Angriffs bereits nachgelassen hat oder die unmittelbare Wiederholung des Angriffs zu befürchten ist (BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

    Hiergegen könnten Bedenken bestehen, denn die getroffenen Feststellungen lassen nicht eindeutig erkennen, ob in dem Moment, als der Nebenkläger den Angeklagten zum zweiten Mal zu Boden gestoßen hatte und erneut auf ihn eindrang, der Angriff des Angeklagten auf das Hausrecht und die Freiheit der Willensbetätigung der Gastwirtin W. bereits endgültig abgewehrt und damit ohne Befürchtung unmittelbarer Wiederholung vollständig abgeschlossen war (vgl. BGHSt 27, 336, 339; BGH NStZ 1987, 20; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 32 Rdn. 10 m.w.N.), so daß sich das weitere Vorgehen des Nebenklägers als gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf den Angeklagten darstellte.
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Für die Annahme eines entschuldigenden Notwehrexzesses braucht der in § 33 StGB genannte (asthenische) Affekt, hier also "Furcht", nicht die alleinige oder auch nur überwiegende Ursache für die Überschreitung der Notwehrgrenzen gewesen zu sein; es genügt vielmehr, daß er - neben anderen gefühlsmäßigen Regungen - für die Notwehrüberschreitung mitursächlich war (so bereits für § 53 Abs. 3 StGB des alten Rechts: RG JW 1935, 431: "irgendwie beeinflußt"; BGH GA 1969, 23; für § 33 StGB: BGH NStZ 1987, 20 = BGHR StGB § 33 Nothilfe 1; zuletzt BGH, Urt. v. 17. Februar 1998 - 1 StR 779/97; aus dem Schrifttum: Spendel in LK StGB 11. Aufl. § 33 Rdn. 70 f).
  • BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89

    Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender

  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 779/97

    Notwehrhandlung im Rahmen eines hochgradigen, angstbesetzten Affektzustandes

  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94

    Kollosion von Notwehrlage, Abwehrwillen und Erforderlichkeit der Maßnahme -

  • BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93

    Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 561/92

    Überschreitung einer Notwehrhandlung durch Tötung eines anderen Menschen -

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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86   

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https://dejure.org/1986,1535
BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86 (https://dejure.org/1986,1535)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1986 - 1 StR 351/86 (https://dejure.org/1986,1535)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86 (https://dejure.org/1986,1535)
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Aufbrechen der Tür

§§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen;

§ 52 StGB;

§ 21 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen zur Tat - Grenze zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und Versuch - Beurteilung des Versuchsbeginns aus Sicht des Täters - Überschreiten der Schwelle zum "jetzt geht es los" - Tatmehrheit bei Vorliegen getrennter Willensbetätigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Aufsuchen

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 20
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Es lagen insoweit getrennte Willensbetätigungen, d.h. getrennte Handlungen im natürlichen Sinne vor, die sich, weil sie sich jeweils gegen das Leben einer anderen Person, also gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richteten, unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden lassen (BGHSt 16, 397, 398 [BGH 16.01.1962 - 1 StR 524/61]; vgl. BGH NJW 1977, 2321).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Es lagen insoweit getrennte Willensbetätigungen, d.h. getrennte Handlungen im natürlichen Sinne vor, die sich, weil sie sich jeweils gegen das Leben einer anderen Person, also gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richteten, unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden lassen (BGHSt 16, 397, 398 [BGH 16.01.1962 - 1 StR 524/61]; vgl. BGH NJW 1977, 2321).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78

    Überschreiten der Versuchsschwelle zum Banküberfall bei Vorfahren bis zum

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Ist der Angeklagte eines dritten (versuchten) Tötungsdelikts schuldig, so können sich aus diesem Umstand für die Ermessensentscheidung, ob für jedes der drei Verbrechen von der in § 21 StGB vorgesehenen fakultativen Strafmilderung Gebrauch zu machen ist, weitere Gesichtspunkte ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NJW 1982, 2264, 2265) .
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann (BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072; NStZ 1983, 452; vgl. auch, ausgehend von einem abweichenden rechtlichen Ansatz, Eser in Schönke/Schröder aaO § 22 Rdn. 42), weil nunmehr das letzte Hindernis vor der eigentlichen Tathandlung überwunden wird (vgl. BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Ein wesentliches Abgrenzungskriterium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (BGH aaO, S. 518; Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; Beschluss vom 7. April 1983 - 1 StR 207/83, NStZ 1983, 462; Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86, NStZ 1987, 20; Beschlüsse vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, StV 1989, 526; vom 15. Mai 1990 - 5 StR 152/90, NJW 1990, 2072, 2073).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86, BGHR StGB § 22 Ansetzen 5; Beschluss vom 11. Juni 2003 - 2 StR 83/03, BGHR StGB § 22 Ansetzen 31; Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 454/11, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Versuch 1; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 22 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Vielmehr sollten dem Nebenkläger nach dessen Hinabbeugen die tödlichen Hammerschläge versetzt werden und das Tun der Angeklagten ohne weitere Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 Rn. 14 und vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86 Rn. 6).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; BGH Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 - je m.w.Nachw. ).

    Sein Tun konnte nicht ohne weitere Zwischenhandlungen, zu denen es eines neuen Willensimpulses des Täters bedurft hätte, in die Tatbestandshandlung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; BGH NStZ 1987, 20).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der der Entscheidung BGH NStZ 1987, 20 zugrundelag: Dort war nach der Vorstellung des Täters die Wohnzimmertüre das letzte Hindernis, das er noch überwinden mußte, um ungehindert sein Opfer erschießen zu können.

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; BGH GA 1980, 24 f.; BGH NStZ 1987, 20; je m.w.Nachw.).

    In der weiteren Bedienung der Waffe sind dann keine Zwischenhandlungen, zu denen es noch eines neuen Willensimpulses des Täters bedürfte, zu sehen (vgl. RGSt 59, 386; 68, 336 f.; BGHSt 26, 201, 203 f.; BGH NStZ 1987, 20).

  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Der Versuch einer Straftat erstreckt sich damit auch auf Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1986, 20; NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).

    Die Feststellung allein, dass der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet hat, genügt nicht, um ein unmittelbares Ansetzen zum Versuch i.S.d. § 22 StGB zu bejahen (vgl. BGH, NStZ 1986, 20; NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473).

  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe -

    Allerdings wird die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch nicht erst überschritten, wenn der Täter ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht, sondern schon dann, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, die mithin - aus der Sicht des Täters - das geschützte Rechtsgut in eine konkrete Gefahr bringen (BGH NStZ 1987, 20).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 3 Ws 190/03

    Verteidigerausschluss: Verwerfung der Vorlage ohne mündliche Verhandlung;

    Nach der gem. § 22 StGB gebotenen subjektivobjektiven Betrachtung (vgl. Tröndle/Fischer, aaO, § 22 Rz. 7 m.w.N.) überschreitet derjenige die Schwelle zum Versuch, der nach seiner Vorstellung vom Tatablauf das geschützte Rechtsgut bereits in eine hinreichend konkrete nahe Gefahr bringt (vgl. BGHSt 26, 203; BGH NStZ 1987, 20; Tröndle/Fischer, aaO, § 22, Rz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 303/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Anforderungen an das

  • OLG München, 27.11.1995 - 1 Ws 551/95
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1986 - 3 StR 296/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4845
BGH, 11.07.1986 - 3 StR 296/86 (https://dejure.org/1986,4845)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1986 - 3 StR 296/86 (https://dejure.org/1986,4845)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 3 StR 296/86 (https://dejure.org/1986,4845)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 20
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