Rechtsprechung
BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 21
- StV 1986, 529
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15
Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem …
Hierzu bestand umso mehr Anlass, als bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren diese besonderen Umstände gewichtig sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56 Rn. 24). - BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen …
Diese Bewertung aufgrund einer Abwägung der bedeutsamen Umstände, insbesondere auch des Geständnisses des nicht vorbestraften Angeklagten, dessen Lebensverhältnisse sich stabilisiert haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8), wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer vorzunehmen haben. - LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17
Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt
Die Kammer hat im Blick gehabt, dass die besonderen Umstände umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 27.08.1986, 3 StR 265/86) bzw. im Umkehrschluss umso weniger gewichtig sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Einjahresgrenze liegt.Dabei hat die Kammer auch bedacht, dass die besonderen Umstände umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 27.08.1986, 3 StR 265/86).
- BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage
Die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft (vgl. dazu BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -) und die Stabilisierung der Lebensverhältnisse nach der Tat (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 21;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Gesamtwürdigung, unzureichende 2) sind aber wichtige der Tat nachfolgende Strafzumessungsumstände, die auch bei der Strafrahmenwahl nicht außer Betracht bleiben dürfen (…vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 8). - BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat); …
Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21;… Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676). - BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte …
Bei der gebotenen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NStZ 1987, 21) sind dabei auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die bei der Strafzumessung oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21;… BGHR StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 56 Rdn. 20 m.w.N.), woran es vorliegend mangelt. - OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen - …
a) Besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Taten, wie er sich in der Höhe der Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1987, 21 ).Zwar kann in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Frage verzichtet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Versagung der Strafaussetzung unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB nicht gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 4 und Nr. 5]; OLG Düsseldorf JR 1994, 39 [40]).
Die Vollstreckung der Strafe ist dann notwendig, wenn andernfalls eine ernstliche Gefährdung der Rechtsgesinnung der Bevölkerung als Folge schwindenden Vertrauens in die Rechtspflege zu besorgen wäre, was der Fall ist, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung von der Bevölkerung angesichts der außergewöhnlichen konkreten Fallgestaltung als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Verbrechen verstanden werden könnte, bzw. wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40 [45 f.]; BGH NStZ 1981, 389 [390]; BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 5];… LK-Gribbohm, StGB , 11. Aufl., § 56 Rdn. 46).
- BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99
Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB
- OLG Dresden, 31.08.2004 - 2 Ws 183/04
Voraussetzungen für den automatischen Eintritt der Führungsaufsicht kraft …
Schließlich stellt § 56 Abs. 2 StGB - auch nach redaktioneller Überarbeitung und Neufassung - bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters weiterhin ersichtlich auf die Einzeltaten ab, wie die Bezugnahme auf Abs. 1 dieser Vorschrift zeigt ("seiner Tat", "Verhalten nach der Tat"); vgl. BGH NStZ 1987, 21 mit Hinweis auf BT-Drucks. 10/2710, S. 10 und 11; zur früheren Fassung: BGHSt 25, 142; BGH NJW 1981, 409 ff. - BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen …
Erst auf dieser Grundlage ist zu entscheiden, ob insgesamt "besondere Umstände" gegeben sind, also solche Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung - trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, wie er sich in der Höhe der Strafe widerspiegelt - als angebracht und dem vom Strafrecht geschützten Interesse nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91
Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer …
- BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91
Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem …
- BGH, 19.10.1993 - 1 StR 601/93
Strafaussetzung - Besondere Umstände - Private und berufliche Straffolgen - …
- BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine …
- OLG Hamm, 07.11.2001 - 5 Ss 776/01
Strafzumessung, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht, Bemessung der Strafe, …
- BGH, 18.12.1992 - 2 StR 400/92
Strafaussetzung - Sozialprognose - Gesamtabwägung
- BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86
Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das …
- BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei …
- LG Bonn, 22.03.2002 - 52 StVK 324/02
- BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der …
- BGH, 21.06.1990 - 4 StR 243/90
Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 08.03.1989 - 3 StR 62/89
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Prognose und der …
- BGH, 03.11.1993 - 4 StR 593/93
Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen über einem Jahr - …
- BGH, 28.04.1992 - 5 StR 151/92
Einbeziehung eingetretenen Stabilisierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten …
- BGH, 06.06.1989 - 4 StR 261/89
Anforderungen an das Vorliegen besonderer, eine Strafaussetzung zur Bewährung …
- OLG Hamm, 01.12.1999 - 4 Ss 618/99
Urteil, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, …
- BGH, 22.03.1993 - 5 StR 120/93
Fehlende Auseinandersetzung hinsichtlich der Möglichkeit einer Strafaussetzung …
- BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
- BGH, 04.02.1992 - 1 StR 10/92
Vornahme einer Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit durch die Strafkammer …
Rechtsprechung
BGH, 18.09.1986 - 4 StR 432/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und wegen Beleidigung - Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen rechtlichen Gesichtspunkt einer Tat - Angriff auf die Geschlechtsehre einer jungen Frau - Beleidigung durch Vornahme sexueller ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 21
- NStZ 1987, 221
- StV 1987, 245
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit
Darin sieht das Landgericht zu Recht eine Mißachtung der Persönlichkeit der Mädchen und einen Angriff auf ihre Geschlechtsehre (BGHR StGB § 185 Konkurrenzen 1), weil er sie gegen ihren Willen durch entwürdigende körperliche Untersuchungen zum Objekt seiner - aus seiner Sicht - sexualbezogenen Handlungen gemacht und dadurch ihren sozialen Achtungsanspruch (vgl. BGH NStZ 1986, 453) vorsätzlich verletzt hat. - OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22
Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken
Ob die Beleidigung auch ein Dauerdelikt darstellen kann oder nicht, ist vorliegend nicht von Belang (vom BGH wohl grundsätzlich für möglich erachtet im Urteil vom 18.09.1986 - 4 StR 432/86 -, juris). - BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91
Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung - …
Nach wie vor kann das Ansinnen eines unsittlichen Verhaltens eine Ehrverletzung darstellen, wenn der Täter zu erkennen gibt, daß er die Betroffene als eine Person einschätzt, mit der man "so etwas ohne weiteres machen kann" (…Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 185 Rdn. 4; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21 f. sowie BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]).
- BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89
Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen
Es bedarf deshalb keiner näheren Erörterung, ob sexualbezogene Handlungen, die gegen den Willen eines Jugendlichen vorgenommen werden, als solche bereits einen eigenen, unter § 185 StGB zu subsumierenden Handlungsunwert enthalten (vgl. BGHSt 35, 76 [BGH 15.10.1987 - 4 StR 420/87]; BGH NStZ 1987, 21). - OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sexueller Belästigung am …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.02.1987 - 4 StR 652/86
Zurückverweisung nach Sachrüge - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung …
Die unterlassene Prüfung des Vorliegens eines versuchten Raubes oder einer versuchten beabsichtigten schweren Körperverletzung kann daher von ihm nicht beanstandet werden (BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86). - BGH, 30.01.1987 - 2 StR 713/86
Nichtberechtigung zur Nebenklage bei Rücknahme einer Strafanzeige - Möglichkeit …
Die Befugnis, sich der öffentlichen Klage anzuschließen, könnte vorliegend nur aus der Möglichkeit hergeleitet werden, die Bestrafung des Angeklagten auch deshalb zu verlangen, weil die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung den - allerdings durch das Verbrechen nach § 177 StGB verdrängten - Vorwurf der Beleidigung und der Körperverletzung beinhaltet (§§ 185, 223 StGB, §§ 395, 374 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StPO, BGHSt 29, 216, 217/218; 33, 114, 115, BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 432/86 -).
Rechtsprechung
BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der Täterpersönlichkeit - Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der Hälft der Strafe schon in der Untersuchungshaft - Strafaussetzung zur Bewährung trotz Überschreitung des Höchstmaßes für ...
- rechtsportal.de
StGB § 56 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 21
- StV 1986, 529
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00
Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für …
Eine Strafaussetzung zur Bewährung muß nach § 56 Abs. 3 StGB versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …
Gründe, die dazu drängten, eine entsprechende Erörterung vorzunehmen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] ;… BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459; 1987, 21), werden von der Revision nicht vorgebracht, sind aber auch sonst nach den Feststellungen nicht ersichtlich. - BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
Insoweit geht es, wie die Revision zutreffend ausführt, um die Frage, ob eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte, eine Entscheidung, die der Tatrichter wiederum unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu treffen hat (vgl. BGHSt 24, 40, 46; 24, 64, 66;… BGH GA 1979, 59, 60; BGH NStZ 1985, 459 ; 1987, 21 ).
- BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94
Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung - …
Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21).Eine Erörterung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise (…vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9) die Vollstreckung einer verhängten.Freiheitsstrafe gebietet, ist nur dann unerläßlich, wenn die aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen dies nahelegen (vgl. BGH NStZ 1987, 21; 1988, 126, 127;… Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 56 Rdn. 58 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur …
Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH NStZ 1987, 21 m.w.Nachw.). - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in …
Im vorliegenden Fall, in dem spezialpräventive Aspekte im Vordergrund stehen, kann keine Rede davon sein, daß eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46 sowie BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen
Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89
Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - …
Der Tatrichter kann zwar in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Vorschrift verzichten, wenn Anhaltspunkte, daß unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB eine Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommen könnte, nicht gegeben sind (BGH NStZ 1987, 21 ). - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87
Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner …
Die besonderen Umstände müssen um so gewichtiger sein, je mehr die ausgesprochenen Strafen an dieser Obergrenze liegen (BGH NStZ 1987, 21). - BGH, 16.12.1994 - StB 30/94
Strafaussetzung - Strafrestaussetzung - Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht überträgt Ausführungen des Senats in NStZ 1987, 21 zu den Voraussetzungen der Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB auf die Voraussetzungen der Aussetzung des Strafrestes nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB und ergänzt diese Ausführungen dahin, daß die besonderen Umstände Ausnahmecharakter haben müssen. - BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher …
- BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87
Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des …
- BayObLG, 19.04.1991 - RReg. 1 St 73/91